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Burka Verbot an der Uni

Die Wissenschaft braucht kein Gesicht, sie braucht Argumente

Die Universität Gießen hat einer Studentin untersagt, mit Burka in den Hörsaal zu kommen. Mit einer Verschleierung sei ein wissenschaftlich-akademischer Diskurs nicht möglich. Denn Mimik und Gestik seien wichtige Aspekte der Kommunikation. Diesem Argument folgt auch Parvin Sadigh in "Die Zeit" – eine Replik von Sanjay Patel.

Von Freitag, 16.05.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12.04.2015, 17:44 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

In ihrem Kommentar „Burka-Verbot an der Uni: Kommunikation braucht ein Gesicht“ folgt die Journalistin Parvin Sadigh von Zeit Online der Linie der Uni Gießen. Die wissenschaftliche Kommunikation braucht jedoch kein Gesicht, sie braucht schlüssige Argumente.

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Sadigh schreibt: „Eine Muslimin studiert in Gießen auf Lehramt. Sie trägt normalerweise eine Burka, einen Ganzkörperumhang, der nur ihre Augen freilässt. Damit wollte sie auch in den Hörsaal gehen. Aber die Uni-Leitung hat ihr mitgeteilt: Ein wissenschaftlicher und interaktiver Diskurs sei damit nicht möglich.

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In der Schule und erst recht an der Uni lernen Schüler und Studenten nicht nur Fakten. Sie lernen auch, indem sie argumentieren und mit anderen diskutieren. Kommunikation läuft aber nicht nur über Sprache. Wer sich mit anderen verständigen möchte, ist auf Zeichen angewiesen, die sich im Gesicht des anderen zeigen. Wer sich verbirgt, isoliert sich von den anderen und nimmt an einem wesentlichen Teil des Unterrichts entweder gar nicht mehr teil – oder irritiert Mitschüler und Kommilitonen ebenso wie Lehrer und Dozenten. Darauf hat auch die Uni Gießen die Studentin hingewiesen.

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Nach dem Hochschulrahmengesetz gilt: Lehre und Studium sollen den Studenten auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihm die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass er zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt wird.

Wissenschaftliche Arbeit beruht in der Tat auf Fakten und schlüssigen Argumenten innerhalb der akzeptierten wissenschaftlichen Methoden, um neue Fakten und Erkenntnisse zu erzeugen. Die Rolle der Kommunikation besteht darin, Fakten, Argumente und Grundideen der Welt zugänglich zu machen. Allerdings abstrahiert die Wissenschaft von belanglosen Details, die nichts zur Plausibilität eines Arguments beitragen. Solche belanglosen Details sind zum Beispiel das Geschlecht, die sexuelle Neigung, die politische oder religiöse Einstellung derjenigen Person, die das Argument hervorbringt. Ebenso wenig interessiert sich die Wissenschaft dafür, ob das Argument aus dem Geiste einer Person stammt, die notorisch rote Socken, einen zu kurzen Minirock oder eine Burka trägt. Die Wissenschaft schert sich auch nicht sonderlich darum, ob das Argument spöttisch, sarkastisch, ironisch oder trocken abgehandelt wird. Die Wissenschaft interessiert sich nur für Erkenntnisgewinn. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn man in der Lage ist Argumente kritisch zu hinterfragen statt sich mit dem Gesichtsausdruck des Argumentierenden, seiner Kleidung, dem Zucken seiner Gesichtsmuskeln und der Modulation seiner Stimme aufzuhalten. Kurz, die Universität ist kein Schwatzklub ideologisch Gleichgesinnter, die nicht mehr zugänglich für Argumente sind, wenn diese von Personen außerhalb des eigenen weltanschaulichen Koordinatensystems hervorgebracht werden.

Aufmerksame Leser werden die Ziele des Studiums vielleicht dahingehend auslegen, dass die Burka unvereinbar mit den Aufgaben der Universität sei, die Studenten auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorzubereiten und zu verantwortlichen Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen. Dem ist zu entgegen, dass sich die Vorbereitung auf das Tätigkeitsfeld und das verantwortliche Handeln alleine auf die fachliche Seite beschränkt. Beispiel: Ein Informatiker aus dem Bereich Big Data Analytics soll auf der einen Seite die fachlichen Grundlagen beherrschen, die er in seinem zukünftigen Beruf benötigt, aber er soll sich auch über die möglichen negativen Begleiterscheinungen seiner Neuerungen bewusst sein und in diesem Sinne verantwortlich handeln. Eine solche negative Begleiterscheinung wäre die Entwicklung von Technologien, die auch für den flächendeckenden Missbrauch des Datenschutzes und der Privatsphäre eines Nutzers eingesetzt werden könnten. Eine ideologische Begleiterziehung neben dem eigentlichen Studiengang, wie beispielsweise im Iran oder in der ehemaligen DDR, ist in Deutschland bewusst nicht vorgesehen.

Ein weiterer Punkt ist, dass der von der Uni-Leitung Gießen hervorgebrachte und von Parvon Sadigh ausgebaute Einwand konsequenterweise Blinde vom Studium ausschließen müsste. Denn diese sind unfähig für die wissenschaftliche Argumentation. Sie sollen ja nicht nur Fakten lernen, sondern auch die Mimik von Nerds beim monologisieren über Backbones und Cloud Computing studieren. Das Argument der Uni Gießen und von Parvon Sadigh wirkt deswegen so an den Haaren herbeigezogen, weil auch Studierende der Physik, Chemie, Mathematik oder Informatik in faktisch nicht stattfindenden Debattierrunden zu Küchentischpsychologen ausgebildet werden sollen, um für die Wissenschaft überflüssige Körpersignale ihrer Kommilitonen korrekt deuten und einordnen zu können.

Endgültig bricht die Argumentation von Sadigh als auch der Uni Gießen in sich zusammen, wenn man die jüngsten Trends in der Lehre beobachtet. Das sind Online-Vorlesungen für Studenten und Nicht-Studenten weltweit, die überwiegend von  Top-Universitäten der USA angeboten werden. Prominente Plattformen sind beispielsweise Coursera oder Udacity. Die Online-Veranstaltungen bieten Video-Vorlesungen mit den üblichen Hausaufgaben zur Vertiefung des Lehrstoffes an. Zur Standardausrüstung dieser Online-Angebote gehört auch stets ein Forum zum Austausch über den Inhalt der Vorlesung, für Diskussionen oder Fragen. An den völlig gesichtslosen Diskussionen in den Foren beteiligen sich zahlreiche Studenten weltweit. Diese Form der Interaktionen bringt einen Mehrwert, der in der realen Welt alleine aus Zeitgründen überhaupt nicht möglich wäre. Die erfolgreiche Teilnahme an einer  solchen Vorlesung kann man sich übrigens zertifizieren lassen. Courseras Konzept ist recht erfolgreich. Innerhalb von nur zwei Jahren konnte Coursera bereits über 100 Partner, 500 Kurse und über 5 Millionen Teilnehmern aus aller Welt zählen.

Alleine an der Vorlesung “Machine Learning” von Andrew Ng nehmen regelmäßig über 100.000 Studenten weltweit teil. Aus Sicht von Sadigh und der Uni Gießen nehmen all diese gesichtslosen Studenten jedoch am “wesentlichen Teil des Unterrichts nicht mehr teil”, weil man deren Gesichter nicht sieht und man deswegen nicht vernünftig miteinander kommunizieren kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, international renommierte Spitzenwissenschaftler wie Andrew Ng haben trotz der extrem hohen Nachfrage an ihren Kursen im Gegensatz zu den Regionalgrößen der Uni-Leitung Gießen und einer Journalistin einfach keine Ahnung, wie eine richtige Lehre aussieht. Die Argumentation der Universitätsleitung ist nicht nur unplausibel, sondern legt auch eine Ignoranz an dem Tag, die davon zeugt, dass man die jüngsten Entwicklungen in der Lehre völlig verschlafen hat. Aber immerhin hat die Unileitung Gießen ein Gesicht.

Der hessische CDU-Abgeordnete Ismail Tipi zeigte sich laut Frankfurter Rundschau zufrieden über die Reaktion der Behörden. Es sei richtig, dass die Gießener Uni-Leitung auf einer Teilnahme ohne Verschleierung bestehe. Hessen müsse „klare Kante zeigen“, betonte der CDU-Politiker. „Die Burka hat in unserer demokratischen Gesellschaft keinen Platz.“ Sie nehme Frauen ihr Gesicht weg. Man müsse dem gerade an Schulen und Universitäten „einen Riegel vorschieben“, forderte Tipi. Auch der SPD-Integrationspolitiker Gerhard Merz lobte, die Universität habe angemessen reagiert. In Lehrveranstaltungen müsse Kommunikation möglich sein.

Stellt sich die Frage, auf welche rechtliche Grundlage sich Tipi oder die Uni-Leitung berufen. Es ist eine Sache, etwas aus persönlichen Gründen abzulehnen aber eine völlig andere, seine persönlichen Vorlieben zum rechtlich verbindlichen Standard zu erheben, weil man so vermessen ist und glaubt, anderen damit helfen zu müssen. Es ist nicht der Auftrag einer Universität in gesellschaftlichen Fragen “klare Kanten” zu zeigen und an der Befreiung von angeblich unterdrückten Frauen mitzuarbeiten. Die Studentin hat sich bereit erklärt, die Burka abzulegen. Das bedeutet, sie hat sich offenbar freiwillig dazu entschieden, eine Burka zu tragen. Dazu gehört in dieser Gesellschaft eine gehörige Portion Selbstbewusstsein, die nicht zum Klischeebild der unterdrückten und gesichtslosen Frau passt. Sie benötigt keine Hilfe oder Befreiung von wohlgesonnenen Professoren und Politikern, die sich eine Befreiung so vorstellen, dass sie mittels Druck ihr Opfer zu etwas zwingen, was in erster Linie eigenen Interessen und Vorstellungen dient.

Egal, wie ablehnend man zur Burka steht, man kann schlecht ohne jegliche Rechtsgrundlage erwachsene Frauen bevormunden und ihnen willkürlich den Zugang zur Universität verweigern, weil man seine private Weltanschauung für normativ und rechtlich bindend hält. Auch das damalige Weltbild diktierte den Herren vor über 100 Jahren, dass am besten keine Frau studieren sollte. Die Scheinargumente, damals wie heute, hatten mit der Sache, um die es eigentlich geht, nämlich der Wissenschaft selbst, überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil, hier werden gesellschaftliche Debatten unzulässig unter dem hervor geschobenen Vorwand der Wissenschaft ausgetragen. Man entmündigt eine Studentin, die man vor Entmündigung zu schützen vorgibt. Wissenschaftliche Kommunikation in der Lehre braucht kein Gesicht, sondern ein Argument. Die erfolgreiche Online-Plattform Coursera ist das lebendige Gegenargument, das die Verlautbarungen der Uni Gießen und der Journalistin Sadigh eindrucksvoll widerlegt. Aktuell Meinung

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  1. Hoppla sagt:

    @Sanjay Patel

    „Ihre Interpretationen und Aufassungen sind irrelevant.“
    Ihre in der Hinsicht aber auch!

    „Ich kann nur noch einmal wiederholen: Wenn ein Grundrechtsträger das Burkatragen als bindendes religiöses Gebot empfindet und das deutsche Gericht dem zustimmt, dann fällt die Burka unter Religionsfreiheit. Kein Grundrechtsträger muss sich vorhalten lassen, sein Verhalten falle nicht unter Religionsfreiheit. Es ist dabei völlig egal, ob es sich um eine akzeptierte religiöse Position oder um eine krude sektiererische Verirrung handelt. Die Religionsfreiheit schützt auch und gerade den religiösen Außenseiter.“

    Also doch religiöse Anarchie, oder was?
    Sie wissen doch gar nicht wie ein deutsches Gericht in dem Fall entscheiden würde… Und wenn es beim Kopftuch Einschränkungen gibt, dann wird es bei der Burka ganz bestimmt welche geben! Denn wenn Sie mit dem oben geschiebenem recht hätten dann hätte man auch das Kopftuch überall erlauben müssen. Hat man aber nicht!

    „Bisher nicht. Wenn es soweit kommen sollte, dann würden Vermummungsverbot und Religionsfreihei kollidieren. Hier würde Güterabwägung gelten.“

    Wie schon mal geschrieben wurde: In den meisten Ländern mit Religionsfreiheit, gibt es in der Hinsicht keine Probleme! Warum sollte es diese in Deutschland geben?

  2. Cengiz K sagt:

    …Meine Frage ist, hat die Universität einen Erziehungsauftrag, der es ihr gestattet in die persönlichen Bereiche einer Frau einzugreifen und gegen ihren Willen etwas zu verbieten, was den universitäten Ablauf nicht stört?…

    Nein, hat sie nicht..

    …Daraus leitet sich aber nicht das “Recht” ab dieses überall machen zu dürfen, und zu jeder Zeit…

    Aber selbstverstaendlich tut es das.. Es ist erschuetternd, wie wenig sich Leute, die sich in der Oeffentlichkeit getrauen, Ihre Meinung hinauszuposaunen, tatsaechlich Ahnung ueber entsprechende Sachverhalte besitzen.. Da tun sich Abgruende auf..

  3. Hoppla sagt:

    @cengiz k
    “ Aber selbstverstaendlich tut es das…“

    Nein, tut es nicht! Siehe KT-Urteile!
    Also man sollt seine persönlichen Wünsche wie das GG ausgelegt wird, nicht mit der Realität verwechseln, denn im Gegensatz zu Bibel und Koran gibt es für das GG nur eine Interpretation. Leider kennt niemand diese, bevor ein Gericht dazu ein Urteil gesprochen hat.

  4. Lionel sagt:

    @Sanjay Patel

    Ich erlaube mir, noch einmal auf den konkreten Fall einzugehen.
    Sicher, es ist spekulativ, aber vermutlich ist die Hochschulleitung aufgrund von Beschwerden von Mitstudierenden und/oder Lehrenden überhaupt erst aktiv geworden.
    Daher könnten die benannten Kommunikationsprobleme kein Argument, sondern lediglich die Beschreibung eines Konflikts sein.
    Wie dem auch sei, dieser Konflikt scheint gelöst worden zu sein.

    Eine andere Frage ist die Forderung nach einem generellen Burka-Verbot.
    Für ein entsprechendes Gesetz gibt es schon aufgrund der geringen Fallzahlen keine Notwendigkeit.
    Die Hochschulen sollten schon befähigt sein, ähnliche Auseinandersetzungen individuell zu lösen.

  5. Sanjay Patel sagt:

    @Lionel

    Gehen wir davon aus, dass Ihre Spekulation tatsächlich zutrifft. Kommilitonen beschweren sich und die Uni-Leitung wurde aktiv.

    Hier tritt ein Fall ein, den muslimische Frauen und Ausländer auch aus anderen Bereichen kennen. Arbeitgeber stellen keine Kopftuchträgerinnen ein, nicht weil sie etwas gegen das Kopftuch haben, sondern weil Kunden sich über das Kopftuch beschweren. Anderer Fall, Ausländern wird keine Wohnung vermietet, nicht weil der Vermieter etwas gegen Ausländer hat, sondern weil die Mieter etwas gegen Ausländer haben.

    Übertragen auf die Uni heißt das, wir sind zwar weltanschaulich neutral, aber in ihrem Fall gab es Beschwerden und deswegen müssen wir aktiv werden.

    All diesen Fällen ist gemein, dass eine Diskriminierung durch Diskriminierung gerechtfertigt wird. Das aber wäre kein akzeptables Argument. Die Rechtsprechung hat dieser Argumentation ebenfalls über das Antidiskriminierungsgesetz eine Absage erteilt.

    Richtig ist, der Konflikt in Gießen wurde gelöst. Doch war es überhaupt ein Konflikt, der das Vorgehen der Universität rechtfertigte? Angenommen muslimische Studenten beschweren sich über Halsketten mit Kreuz, weil sie darin das Symbol der Kreuzzüge sehen, so wie für die Deutschen das Hakenkreuz in erster Linie ein Nazisymbol ist und kein religiöses Symbol der Hindus. Wäre es dann nicht anmaßend von der Universität in einem Gespräch das Problem dahingehend zu lösen, dass man die Christen bittet, kein Kreuz mehr zu tragen? Ein solcher Gedanke erscheint abwegig aber Burkaträgerinnen sollen sich diese Demütigung selbstverständlich gefallen lassen.

    Das eigentliche Problem – wie es auch die Diskussion zeigt – bleibt weiterhin ungelöst.

  6. Sanjay Patel sagt:

    @Hoppla

    *** “Ihre Interpretationen und Aufassungen sind irrelevant.”
    Ihre in der Hinsicht aber auch!
    *****
    So ist es.

    *** Also doch religiöse Anarchie, oder was?
    *****

    Nein, das GG hat dafür bereits vorgesorgt. Gülcan hatte im Laufe der Diskussion den gleichen Einwand erhoben. Hier meine Antwort: „Wenn die Religionsfreiheit unverhältnismäßig mit anderen Verfassungsgütern kollidiert, dann kann die Religionsausübung im Einzelfall verboten werden, was auch häufig gemacht wird. Auf diese Weise verhindert man religiöse Anarchie und setzt Grenzen.“

    *** Sie wissen doch gar nicht wie ein deutsches Gericht in dem Fall entscheiden würde… Und wenn es beim Kopftuch Einschränkungen gibt, dann wird es bei der Burka ganz bestimmt welche geben! Denn wenn Sie mit dem oben geschiebenem recht hätten dann hätte man auch das Kopftuch überall erlauben müssen. Hat man aber nicht!
    *****

    Einschränkungen von Grundrechten gibt es nur dann, wenn zwei Verfassungsgüter kollidieren. Zum Beispiel kann im Krankenhaus bei einer Operation eine Schwester oder Ärztin aus hygienischen Gründen nicht darauf bestehen ein Kopftuch aus religiösen Gründen zu tragen. Ein anderes Beispiel ist das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen.

    Das Kopftuch wurde jedoch nicht generell verboten und auch nciht bei allen Arbeitgebern. Putzhilfen oder eine Stewardess dürfen weiterhin ein Kopftuch tragen. Letztere klagten bei einem Verbot ihres Arbeitgebers und bekamen Recht.

    Aus der bisherigen Rechtsprechung lässt sich ableiten, dass mit der jetztigen Gesetzesgrundlage sehr schwierig sein dürfte, die Burka im öffentlichen Raum zu verbieten. Die Universität zählt in diesem Sinne hier auch als öffentlicher Raum. Eine Erklärung warum das so ist, finden sie in meiner Antwort an Lionel, Seite 2 oben vom 16. Mai 2014 um 22:41.
    Für eine Beschränkung von Grundrechten, benötigt man entsprechende Gesetze oder/und eine gute verfassungsrechtliche Begründung. Das konnte die Uni Gießen nicht liefern.

  7. Lionel sagt:

    @Sanjay Patel

    „Die Studierende wird bei universitären Veranstaltungen ihr Gesicht nicht mehr verhüllen oder verschleiern“, sagte die [Uni-]Sprecherin.
    http://www.fr-online.de/rhein-main/universitaet-giessen-studentin-muss-schleier-lueften,1472796,27108434.html

    Daraus ließe sich folgern, das gegen ein Tragen der Burka suf dem Gelände der Uni oder in der Mensa keine Einwände bestehen.

    Die Kritik gegen das Tragen der Burka beinhalttet zunächst keinen Religionsbezug.
    Mithin geht es nur um die profane körpersprachliche Funktionalität dieses Kleidungsstücks, das mangelhaft erscheint.
    Bei einem Studiengang wie etwa Medizin (wo es in praktischen Übungen auf Kooperation ankommt), mag das noch deutlicher einleuchten.

    Sollte die Uni-Leitung diese Probematik nicht wenigstens ansprechen dürfen?

  8. Cengiz K sagt:

    …Nein, tut es nicht! Siehe KT-Urteile!…

    Doch, tut es.. Das KT-Urteil ist kein Urteil gegen Lehrerinnen mit Kopftuch.. Das darauf in vielen Ländern verabschiedete Geestz ist es aber.. Also wenn schon, dann kein KT-Urteil, sondern KT-Gesetze.. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.. Den restlichen Quatsch ihres Beitrages muss man/faru auch nicht weiter kommentieren.. Sie haben sich fest gebissen in Ihrem Missionseifer.. Diskriminierung ist in der BRD allgegenwärtig..

  9. Sanjay Patel sagt:

    @Lionel

    Der Religionsbezug wurde von einer Diskussionsteilnehmerin recht früh eingebracht und anschließend von mir als auch von Ihnen aufgegriffen. Im Artikel selbst gibt es keinen Bezug zur Religion, sondern nur einen Bezug zur Argumentation der Uni-Leitung.

    Die Argumentation der Uni-Leitung bemühte den akademischen Diskurs. Es sei – sinngemäß – dem akademischen Diskurs abträglich, wenn man sein Gesicht nicht zeigen würde. Das aber ist Unsinn. Der akademische Diskurs benötigt kein Gesicht, keine Körpersprache, keine Mimik und dergleichen. Der akademische Diskurs verlangt, dass man ein Argument kritisch bewertet und daraufhin überprüft ob es schlüssig ist. Hier versteckt sich die Uni-Leitung hinter dem Vorhang der Wissenschaft und akademischen Lehre. Nur ist der Vorhang für diesen Fall durchsichtig wie eine Duschwand aus Glas.

    Der zweite Punkt ist, die Universität überschreitet ihre Kompetenzen. Ihr kommt keine Erziehungsfunktion zu, die es ihr gestattet, sich in die privaten Bereiche einer Frau einzumischen, wenn diese nicht den universitären Ablauf stört.

    Das Kommuniktations-Argument der Uni-Leitung deutet darauf hin, dass besagte Studentin nicht den universitären Ablauf stört. Eine Vorlesungsfolie enthält oftmals Argumente von nicht anwesenden Wissenschaftlern, in überfüllten Hörsälen können etliche Studenten die Stimme des Professors nur aus dem Off hören, bei Fragen und Beiträgen von Studierenden sieht man in den hinteren Reihen nur den Hinterkopf. Die Liste der Beispiele von gesichtsloser Kommunikation in der Universität lässt sich fortsetzen. Daran ist nichts schlimmes, denn der akademische Diskurs braucht auch kein Gesicht, keine Mimik und all die Sachen, die nur vom eigentlichen Thema ablenken.

    Es geht nicht um Kommunikation, es geht um die Burka. Da brauchen wir uns nichts vormachen. Wenn die Universität keine Burka möchte oder die Burka als problematisch empfindet, dann muss sie ein besseres Argument bemühen. Das konnte die Universität nicht und deswegen ist ihr Vorgehen problematischer als die Problematik der Burka.

  10. Hoppla sagt:

    @Patel

    Wenn die Religion für Sie nicht das Thema ist, dann reden wir doch hier einfach nur über eine unpassend gekleidete Frau, die von der Uni darauf hingewiesen wurde und es auch einsah! Eigentlich müsste man sich fragen, warum man überhaupt über diesen Vorfall diskutiert! Hier in der Diskussion und im Artikel wird der Konflikt künstlich aufgebauscht! Warum? Keine Ahnung, aber wenn ein Punk oder ein Nudist auf ihre Kleidung hingewiesen werden würde, dann würden Sie sich wahrscheinlich nicht für deren Meinung einsetzen! Aber bei der Burka werden Sie pötzlich ganz sensibel!? Schade, dass die Grundrechtsdiskussionen immer im Bezug zum Islam geführt werden müssen, als wenn unser Grundrechtssystem ein zu enges Korsett für diese Religion wäre. Wissenschaft braucht kein Gesicht, aber eine Uni braucht welche, denn eine Uni ist mehr als nur Wissenschaft. Die Uni ist auch ein Ort des Kontakte knüpfens! Die Burka widerspricht so vielen Aspekten unserer Geschichte und unserer Entwicklung, dass es mir schwer fällt daran zu glauben, dass ein Gericht sich für die Burka aussprechen würde!

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