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"Staat & Nazis Hand in Hand"

Polizei zensiert NSU Plakat wegen Verunglimpfung des Staates

Ein Plakat sollte an den NSU-Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße vor 10 Jahren erinnern. Doch die Berliner Polizei griff ein und zerstörte das Plakat. Begründung: Die Aufschrift „NSU: Staat und Nazis Hand in Hand“ verunglimpfe den Staat. Die Initiatoren sprechen von Zensur.

Mittwoch, 04.06.2014, 0:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 10.06.2014, 23:32 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Am Nachmittag des 9. Juni 2004 explodierte in der stark belebten Kölner Keupstraße eine Bombe, gefüllt mit über 5 kg Sprengstoff und 800 Zimmermannsnägeln, die auf einem Fahrrad deponiert war. Sie sollte in der hauptsächlich von türkeistämmigen Menschen bewohnten Straße ein brutales Blutbad anrichten. Nur durch Glück starb niemand. Mehr als 22 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

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Den Anwohnern und Geschäftstreibenden war sofort klar: Das war ein gezielt rassistischer Terroranschlag. Die Ermittlungsbehörden schlossen jedoch noch am selben Tag sowohl einen rechtsextremen als auch einen terroristischen Hintergrund aus. Stattdessen wurden die Anwohner und die Opfer über viele Jahre wie Verdächtige mit Ermittlungen überzogen. Sie wurden mit permanenten Verhören und verdeckten Ermittlern ausgespäht.

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Blockaden und dubiose Todesfälle
Erst nach der Selbstbekanntmachung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 trat das Ausmaß des Versagens der Sicherheitsbehörden zutage. Die Empörung war groß. Allen voran die Politik mit Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Spitze versprachen lückenlose Aufklärung.

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Von diesem Versprechen ist nicht mehr viel übrig. Heute begnügen sich Politiker damit, auf den laufenden NSU Prozess vor dem OLG München zu verweisen, die Bundesanwaltschaft wiederum ist fixiert auf die Beschuldigten auf der Anklagebank und nicht gewillt, darüber hinauszuschauen. Und lädt das Gericht einen V-Mann als Zeugen ein, blockiert der Verfassungsschutz. Hinzu kommen plötzliche und dubiose Todesfälle von zwei wichtigen NSU-Zeugen kurz vor ihren Vernehmungen – offizielle Todesursache: Selbstmord und Diabetes.

Staat und Nazis Hand in Hand?
So vielfältig die Ungereimtheiten und offenen Fragen mittlerweile auch sind, haben sie alle eines gemeinsam: Sie verhärten den Eindruck, als gingen staatliche Stellen und Nazis Hand in Hand und die Sicherheitsbehörden versuchten nun mit allen erdenklichen Mitteln, dies zu vertuschen.

Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und sich anlässlich des zehnten Jahrestages des Nagelbombenanschlags auf der Keupstraße mit den Opfern zu solidarisieren, hängten das Bündnis gegen Rassismus und Allmende e.V. am gestrigen Dienstag in Berlin ein Wandbild auf eine Hauswand an der Ecke Manteuffelstraße/Oranienstraße. Darauf ist das Fahrrad der Täter zu sehen sowie der Schriftzug: „Ermittlungsterror gegen die Betroffenen. Die Mehrheit schweigt. NSU: Staat & Nazis Hand in Hand. Das Problem heißt Rassismus.“

Verunglimpfung des Staates?
Was folgte, verschlug den Initiatoren der Plakataktion den Atem. Kurz nachdem das Wandbild angebracht war, rückte die Polizei an und stellte die Personalien von Anwesenden fest. Zunächst behauptete die Polizei, das Bild sei ohne Erlaubnis der Hauseigentümer angebracht worden. Die herbeigerufene Vertreterin der Wohnungsbaugenossenschaft bestätigte die ausdrückliche Genehmigung.

Daraufhin begründete die Polizei ihre Maßnahmen mit dem Strafgesetzbuch. Die Zeile „NSU: Staat & Nazis Hand in Hand“ verunglimpfe laut § 90a den Staat. Entsprechende Ermittlungen würden eingeleitet. Zugleich wurden die Initiatoren der Plakataktion aufgefordert, die strittige Passage zu übermalen, „sonst wird es teuer“. Als keiner der polizeilichen Aufforderung nachkam, konnte auch ein herbeigeeilter Anwalt nicht verhindern, dass die Polizei eine Drehleiter der Berliner Feuerwehr anforderte.

Zensur – Plakat zerstört
Unter Missfallensäußerungen von Anwohner fuhr ein Feuerwehrmann zum Bild hinauf und riss großflächig Teile des Bildes ab. Ein anwesender Presse-Fotograf fotografierte diese Aktion und wurde daraufhin von der Polizei umstellt: Er solle seine Bilder zur Kontrolle vorzeigen. Als er sich weigerte, wurden auch seine Personalien festgestellt.

„Wir verstehen die Zensur des Wandbildes als eine weitere Kriminalisierung politischer antirassistischer Arbeit. Die Benennung der Rolle des Staates innerhalb des NSU-Komplexes soll unterbunden werden. Allein dieses Vorgehen der Polizei gegen kritische Stimmen zeigt, dass die zensierte Aussage aktueller und berechtigter ist denn je“, kritisieren die Initiatoren in einer Erklärung das polizeiliche Vorgehen.

Nicht kritikfähig
Gerade angesichts der Ungeheuerlichkeiten der Ermittlungsarbeit zum NSU müssten staatliche Strukturen auch Kritik zulassen, ohne diejenigen, die diese Kritik äußern, einzuschüchtern, zu überwachen und zu verfolgen. „Mit dieser Kriminalisierung wird versucht, den Standpunkt von Menschen, die Rassismus erfahren, aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und unsichtbar zu machen“, so das Bündnis weiter.

Unterstützt werden das Bündnis gegen Rassismus und Allmende e.V. von der Initiative Keupstraße ist überall: „Der kriminalisierte Satz spitzt zu, was wir uns in dieser Affäre alle fragen: wo hört der NSU auf und wo fängt der Staat an?“ so ein Sprecher der Initiative „Keupstraße ist überall“.

Kein Einzelfall
Besonders brisant am Vorgehen der Polizei ist, dass dieselbe Polizeieinheit im Auftrag derselben Abteilung des Landeskriminalamtes schon einmal versucht hat, die strittige Passage zu kriminalisieren. Eine Demonstration im November 2013 stand unter dem Motto: „NSU-Terror: Nazis und Staat Hand in Hand“. Damals beschlagnahmte die Polizei eine Lautsprecheranlage und leitete ein Verfahren gegen die Organisatoren ein wegen Verunglimpfung des Staates. Allerdings wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und die Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmung gerichtlich festgestellt.

Ein Sprecher des Bündnisses sagte dem MiGAZIN: „Die Polizei wusste also, dass der strittige Satz nicht gegen das Strafgesetzbuch verstößt.“ Die Passage ist dennoch weg, heruntergerissen von der Feuerwehr im Auftrag der Polizei. Dabei ist direkt unter dem Plakat in schwarzer Farbe folgender Hinweis zu lesen: „Eine Zensur findet nicht statt (Art. 5 GG)“. (es) Leitartikel Politik

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  1. aloo masala sagt:

    1. Teil: @alle
    2. Teil: @Lionel

    1. Teil
    Wegen teilweise recht harscher Vorwürfe möchte ich klarstellen, dass ich die Aussage auf den Plakaten im Zusammenhang der NSU nicht teile. Ich finde die Aufschrift auf den Plakaten reichlich platt und kindisch.

    Allerdings sehe ich in der Aufschrift eine legitime Meinungsäußerung und keine Verunglimpfung des Staates im Sinne von §90a StGB. Deswegen ist für mich das Vorgehen der Polizei absolut inakzeptabel.

    2. Teil (Lionel)

    Sie schreiben: „Ich finde schon, dass sich auch Staatsbedienstete grundsätzlich gegen Beleidigungen und Verleumdungen zur Wehr setzen dürfen.“

    Gegen Beleidigungen und Verleumdungen darf sich jeder Bürger zur Wehr setzen. Die Frage ist, ob überhaupt eine Verunglimpfung vorliegt. Damit kommen wir zur nächsten Aussage von Ihnen:

    —-
    Ob die gewählte Form richtig wahr, darüber mag man streiten. Letztlich entscheiden darüber Gerichte – und die befinden nicht über richtige oder falsche Meinungen, sondern über die Strafbarkeit von Verunglimpfungen oder Volksverhetzungen.
    —-

    Meine Frage nach der „falschen Meinung“ zielte darauf ab, dass die Meinungsfreiheit auch falsche Meinungen umfasst. Zur Erinnerung, wir waren uns einig, wenn der Staat tatsächlich mit Nazis Hand in Hand geht, sollte dieses auch kritisiert werden. Wer legt nun fest, ob unsere Kritik richtig oder falsch ist? Die Beurteilung der Richtigkeit einer Meinungsäußerung liegt außerhalb des Kompetenzbereichs der Gerichte. Gerichte befinden darüber, ob eine Aussage unter freier Meinungsäußerung fällt oder aber eine Verunglimpfung darstellt.

    Das Bundesverfassungsgericht sieht das im Beschluss vom 28. November 2011 (1 BvR 917/09) so: „[…] im Falle des § 90a StGB ist die Schwelle zur Rechtsgutverletzung erst dann überschritten, wenn aufgrund der konkreten
    Art und Weise der Meinungsäußerung der Staat dermaßen verunglimpft wird,
    dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der
    Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen
    Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland
    zu gefährden.“

    In diesem Sinne dürfte die Plakataktion kaum eine Verletzung des § 90a StGB darstellen. Im Migazin-Artikel wird übrigens auch auf einen ähnlichen Fall der gleichen Polizeieinheit hingewiesen, die mit ihrem Vorgehen nicht Recht bekommen hatten:

    —-
    MIGAZIN: Besonders brisant am Vorgehen der Polizei ist, dass dieselbe Polizeieinheit im Auftrag derselben Abteilung des Landeskriminalamtes schon einmal versucht hat, die strittige Passage zu kriminalisieren. Eine Demonstration im November 2013 stand unter dem Motto: „NSU-Terror: Nazis und Staat Hand in Hand“. Damals beschlagnahmte die Polizei eine Lautsprecheranlage und leitete ein Verfahren gegen die Organisatoren ein wegen Verunglimpfung des Staates. Allerdings wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und die Rechtswidrigkeit der Beschlagnahmung gerichtlich festgestellt.
    —–

    Zu Beginn schreiben Sie:

    Man sollte sich doch einmal in die Lage der beiden Polizisten versetzen, die die Anbringung des Plakats beobachteten. Hätten sie die Aufschrift völlig ignorieren sollen?

    Angesichts der Rechtsprechung gilt: Auch die Polizei muss die freie Meinungsäußerung aushalten können.

  2. aloo masala sagt:

    Man stelle sich vor, Migazin fordert seine Leser auf, Deutschland Karikaturen einzureichen. Die besten 12 werden dann unter dem Titel „Das Gesicht des deutschen Staats“ veröffentlich und öffentlich plakatiert.

    Unter den 12 Karikaturen befindet sich auch eine Zeichnung des türkischen Karikaturisten Erdoğan Karayel. Er zeichnete in die Mitte der deutschen Flagge eine Nagelbombe mit Hakenkreuz und brennender Lunte. Die Nagelbombe ist außerdem mit Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes etikettiert. Es ist geplant, Karayel 2015 für seinen unbeugsamen Einsatz von Meinungs- und Pressefreiheit den M100-Medienpreis in Potsdam zu verleihen. Der Preis soll von Angela Merkel persönlich übergeben werden.

    Jeder halbwegs normale Deutsche würde völlig zu Recht die gesamte Prozedur für geistesgestört und geschmacklos halten. Im Falle der Mohammed-Karikaturen wird jedoch von Muslimen erwartet, den ganzen Unsinn als Ausdruck der überlegenen demokratischen Werte zu akzeptieren.

    Martin Luther sagte einst, woran du dein Herz hängst, das ist dein Gott. Nun, viele Deutsche hängen ihr Herz halt woanders hin und regen sich dann genauso auf, wie religiöse Menschen, wenn ihre persönliche „Gottes“lehre verunglimpft wird. Demokratie hin, Religion her, Menschen sind in ihren Gefühlen doch recht ähnlich, wenn es um Dinge geht, die einem wichtig sind.

    Die NSU-Plakate sind vergleichsweise harmlos. Sie sind Ausdruck der freien Meinungsäußerung. Leider wohl für einige Bürger und Vertreter staatlicher Organe die falsche Meinung. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig für eifrige Bekenntnisse zum GG und den überlegenen demokratischen Werten.

  3. Lionel sagt:

    @aloo masala

    Sehr wahrscheinlich wird eine mögliche juristische Auseinandersetzung – wenn es überhaupt dazu kommt – ausgehen wie das Hornberger Schießen.
    Ich denke, das war auch den beiden Polizisten klar.
    Es galt wohl ein Zeichen zu setzen, um zu bekunden, dass sie eben nicht mit NSU-Terroristen zusammenarbeiten.
    Sinnvoller wäre es wohl gewesen, sie hätten etwa (mit Hilfe der GdP) ein eigenesPlakat erstellen lassen.
    Aufschrift: „Nur in Handschellen arbeiten wir Hand in Hand“

  4. aloo masala sagt:

    @Lionel

    Wie bereits erwähnt, es hat vor einigen Monaten zu einem ähnlichen Vorfall bereits eine juristische Auseinandersetzung gegeben, die das Vorgehen der Polizei zum Teil als rechtswidrig erklärt.

    Unter diesem Licht ist eine Wiederholung des Vorgehens seitens der Polizei für mich nicht mehr zu akzeptieren, weil Grundrechte eingeschränkt werden. Der Polizei passt meine Meinung nicht, also setzt sie ein Zeichen und verbietet sie. Das ist eine Geisteshaltung, die wir bei Erdogan zu Recht kritisieren. Er sieht sich verunglimpft und verbietet im großen Stil die Kanäle, die angebliche Verunglimpfungen verbreiten. (Beachten Sie bitte: das ich die Geisteshaltungen vergleiche, nicht die Größenordnungen der Einschränkungen). Im Gegensatz zum deutschen Staat wird Erdogan bei aller Kritik gegen sein spaltendes und autoritäres Vorgehen tatsächlich verunglimpft. Hier kann man schlecht den einen für seine Geisteshaltung scharf kritisieren und für den anderen viel Verständnis aufbringen. Denn Meinungsfreiheit ist ein universelles und kein selektives Prinzip.

    Umgekehrt kann man fragen, weshalb Sie nicht genauso gut das Zeichen akzeptieren, was die Demonstranten setzen wollten, nämlich eine berechtigte und scharfe Kritik am Totalversagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Affäre. Die Kritik der Demonstranten gleitet zwar in polemische Plattheit ab, schränkt jedoch im Gegensatz zum Vorgehen der Polizei keine Grundrechte ein.

  5. Mathis sagt:

    Ja, es gibt in Deutschland auch ein „Grundrecht“ auf Dummheit, auf Ignoranz, auf Irrtum etc.
    Auch der Staat und seine Verfassungsorgane sind auf unseren Großmut und unsere Nachsicht angewiesen – leider!
    Das Versagen des Staates zeigt sich auch in der Plakatgestaltung: die hat er sich redlich verdient.
    Auch Erdogan hat sich die Häme hart und konsequent erarbeitet. Das muss als Würdigung seiner Verdienste aber dann auch ausreichen.
    Tröstlicher Umstand am Rande: die deutschen Versager fordern dafür keine Lobpreisungen und Huldigungen und weiter: es huldigt ihnen auch niemand!

  6. Lionel sagt:

    @aloo masala

    ***Umgekehrt kann man fragen, weshalb Sie nicht genauso gut das Zeichen akzeptieren, was die Demonstranten setzen wollten, nämlich eine berechtigte und scharfe Kritik am Totalversagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Affäre.***

    Chris hat meines Erachtens schon auf S.2 die entsprechende Antwort geliefert:
    „Wie schon ein Vorredner schrieb, da fehlt ein Fragezeichen.

    Staat = Nazis?
    oder
    Staat = Nazis !

    Während die erste These vielleicht eine Diskussion aufkommen lässt die aufklären hilft, führt die zweite in eine kreisrunde Argumentation.
    Meiner Meinung nach haben beide Seiten da kein Fingerspitzengefühl bewiesen.“

    Diese Art der „Kritik“ lässt in der Tat keinen Handlungsspielraum für einen Diskurs.
    Was bleibt da noch?
    Doch nur Ignorieren oder aktives Vorgehen.
    Es wäre, wie schon erwähnt, klüger gewesen,ein Gegenplakat zu entwerfen.
    Andererseits sind Polizisten zwar rechtskundig, aber keine spezialisierten Juristen.
    Sie hätten nicht unbedingt wissen müssen, dass ein Staatsanwalt in einem ähnlichen Fall das Ermittlungsverfahren einstellte.
    § 90a StGB als Grundlage für ihre Intervention ist zwar vage, aber nicht völlig abwegig.
    Zudem stammen die Informationen zu diesem Fall ausschließlich von diesem Bündnis.

  7. giovanni gruen sagt:

    …man kann diesen Staat ( und seine Vertreter ) nicht verunglimpfen – egal welche Formilierung man in welchem Kontext auch immer man verwendet…

  8. Rundregelsatz sagt:

    Frage mich auch, warum man nicht einfach ein Fragezeichen dahinter hätte setzen können?

    Abhilfe könnte es auch schaffen, wenn man vor so einer Aktion 1000de Flyer druckt und die Verteilt, oder …hinterlegt. Wer will die schon alle auskratzen ;)

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