UN rügt Deutschland
Vereinte Nationen fordern Maßnahmen gegen „Racial Profiling“
Der UN-Berichterstatter gegen Rassismus fordert Deutschland auf, dem sogenannten Racial Profiling entschiedener entgegenzutreten. Sein Vorwurf: Deutschland tut zu wenig gegen Polizeikontrollen, die aufgrund der Hautfarbe durchgeführt werden.
Mittwoch, 18.06.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 22.06.2014, 23:21 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Der UN-Berichterstatter gegen Rassismus, Mutuma Ruteere, hat die Praxis des sogenannten „Racial Profiling“ bei Polizeikontrollen kritisiert und zu entschiedenen Gegenmaßnahmen aufgerufen. „Unabhängige, zivile Beratungsstellen bei der Polizei sind ebenso unabdingbar wie klare, interne Dienstanweisungen, die polizeiliches Fehlverhalten sichtbar machen und unterbinden“, sagte Ruteere. Er forderte darüber hinaus eine Erhebung statistischer Daten zu allen Fällen von „Racial Profiling“ von Seiten der Polizeibehörden.
In Deutschland ist dies bislang nicht der Fall. Der UN-Berichterstatter kündigte in seiner Rede am Montag in Berlin zudem an, dass sich im kommenden Jahr der UN-Menschenrechtsrat mit einem Sonderbericht zum Thema „Racial Profiling“ befassen wird. Ruteree war einer Einladung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gefolgt und nahm an einer internationalen Fachkonferenz teil, bei dem Vertreter internationaler Nichtregierungsorganisationen über Strategien gegen Racial Profiling berieten.
Lüders fordert unabhängige Beschwerdemanagement
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, kritisierte die Polizeipraxis „pauschaler Verdächtigungen aufgrund unveränderlicher Merkmale“ als „einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte“. „Immer wieder wenden sich Menschen an uns, die in Zügen oder auf Flughäfen nur wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft kontrolliert werden“, sagte Lüders.
Hier können Sie die Rede von Mutuma Ruteere herunterladen (Englisch).
Die ADS-Leiterin erinnerte in diesem Zusammenhang an ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Oktober 2012. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes vereinbar seien.
Lüders rief Bund und Länder zu einem unabhängigen Beschwerdemanagement bei der Polizei auf. „Menschen, die von Racial Profiling betroffen sind, brauchen in Zukunft offizielle Ansprechpartner, die sich allen gemeldeten Fällen annehmen, Ermittlungen durchführen und Statistiken erheben“. Dies sei „längst überfällig“; andere EU-Länder wie Großbritannien hätten damit sehr gute Erfahrungen gemacht. (bk) Aktuell Politik
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