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Menschenrechtsgerichtshof

Französisches Burka-Verbot ist rechtens

Eine Vollverschleierung beeinträchtigt die Idee des Zusammenlebens. Das entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Damit ist das französische Burka-Verbot rechtens. Dem Argument, die Burka stelle ein Sicherheitsrisiko dar, folgten die Richter aber nicht.

Mittwoch, 02.07.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 06.07.2014, 23:57 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Burka-Verbot, das Frankreich im Jahr 2010 erlassen hat, stellt keine Menschenrechtsverletzung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag entschieden (AZ: 43835/11). Die europäischen Länder hätten in dieser Frage einen großen Entscheidungsspielraum, erklärten die Richter. Das Argument der französischen Regierung, dass Bürger zwecks eines guten gesellschaftlichen Miteinanders ihre Gesichter nicht verschleiern sollten, sei legitim.

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Geklagt hatte eine heute 24-jährige französische Muslima, die ihr Recht auf Religionsfreiheit und auf Privatleben geltend gemacht hatte. Sie wandte sich gegen das Verbot einer Verhüllung des Gesichts in der Öffentlichkeit – etwa durch den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Niqab. Die Klägerin führte an, dass sie von niemandem zur Verhüllung gezwungen werde. Sie praktiziere sie vielmehr, um zu innerem Frieden zu finden. Vor Gericht wurde die junge Frau von mehreren Anwälten aus Großbritannien vertreten.

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Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung
Die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofes fällte nun ein Urteil, das auch für die übrigen europäischen Länder von grundsätzlicher Bedeutung ist. Sie akzeptierte das Argument der französischen Regierung, dass ein Gesichtsschleier eine „Barriere gegen andere“ sei, die die „Idee des Zusammenlebens“ beeinträchtigen könne. Die Richter hielten die Haltung Frankreichs für nachvollziehbar, dass das menschliche Gesicht eine bedeutende Rolle in der sozialen Interaktion spiele, weshalb eine Barriere das Recht anderer Menschen auf Leben in einem sozialen Raum beeinträchtige.

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Der Gerichtshof bestätigte jedoch auch, dass die Länder Europas in der Frage sehr unterschiedliche Sichtweisen pflegen und viel Freiheit bei der Umsetzung der Menschenrechtskonvention besitzen. Umfassende Schleierverbote sind in Europa bisher eine Seltenheit: Ein ähnliches Verbot wie Frankreich gibt es in Belgien. In Deutschland haben einige Bundesländer bestimmte Auflagen für Beamtinnen erlassen. Die Richter wiesen das Argument Frankreichs zurück, dass ein Burka-Verbot aus Gründen der öffentlichen Sicherheit notwendig sei.

Zwei der 17 Richter, unter ihnen die deutsche Juristin Angelika Nussberger, wollten sich der Mehrheitsmeinung der Großen Kammer und der französischen Position hingegen überhaupt nicht anschließen. „Ein solch weitreichendes Verbot, das in das Recht auf eigene kulturelle und religiöse Identität eingreift, ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig“, erklärten sie. Es liege daher ihrer Ansicht nach eine Menschenrechtsverletzung vor. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. Mathis sagt:

    „Alleine wegen einer vagen Idee Grundrechte einzuschränken………“
    Fragen Sie in Straßburg nach, und lassen Sie sich dort die „vage Idee“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens erläutern, die das Gericht zu seinem Urteil führte.

  2. derspieler sagt:

    „Sie wollen stillstand und Anarchie, aber Sie haben kein Interesse an ein friedliches Zusammenleben und ein Miteinander, sondern sie wollen dass die Gesellschaft zerfällt in heterogene Gruppen in der jeder sein Süppchen kocht. “

    ich weiss ja nicht , aber ist es nicht seltsam das die jenigen die sich freiheit und recht auf die fahnen schreiben , nicht die größten faschisten selber sind ?

  3. Sandra sagt:

    @aloo masala
    „Alleine wegen einer vagen Idee Grundrechte einzuschränken ist eher ein Zeugnis, dass man vor allem seine eigenen Ideen des Zusammenlebens anderen gegen ihren Willen aufdrücken möchte.“

    Es ist immer von Vorteil zwischen den Zeilen lesen zu können! Und Grundrechte nicht nur als eine Aneinanderreihung von Wörtern versteht aus denen jeder Hobbyjurist sein eigenes GG zaubern darf.

  4. aloo masala sagt:

    @Mathis

    Ich dachte, Sie können Ihren Standpunkt begründen und fragte Sie deswegen nach Ihrem Argument. Offenbar ist das Burka-Verbot für Sie alleine deswegen rechtens, weil es Ihnen Ihr Bauch so diktiert.

  5. aloo masala sagt:

    @Sandra

    Dann seien Sie bitte so freundlich und erklären mir das, was zwischen den Zeilen steht, anstatt selbst bei den relevanten Punkt vage zu bleiben und dafür umso schärfer bei irrelevanten persönlichen Angriffen in Erscheinung zu treten. Interessante Kompensation,

  6. Sandra sagt:

    @aloo masala

    Es haben genug Leute hier im Forum Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Grundrechte auch ohne Kollision mit anderen Grundrechten eingeschränkt werden können, nämlich wenn es vernünftig ist und eine Mehrheit sich dafür finden lässt. Das Burkaverbot ist nicht das erste Mal wo das der Fall ist.
    Das GG ist „erfunden“ worden damit das Zusammenleben in Deutschland in einem gewissen Rahmen stattfindet. Der Grund warum es das GG gibt, ist das Ziel friedlich zusammenleben zu können, deshalb muß es gar nicht nochmal explizit drin stehen! Es sollte sich ja eigentlich von selbst verstehen!

    Mal ganz davon abgesehen, dass die Interpretation, dass das Tragen einer Burka für Frauen Pflcht ist, vom Staat so nicht anerkannt werden muß.

  7. aloo masala sagt:

    @Sandra

    Erst schreiben Sie:


    Und Grundrechte nicht nur als eine Aneinanderreihung von Wörtern versteht aus denen jeder Hobbyjurist sein eigenes GG zaubern darf.
    —-

    Dann aber schreiben Sie folgendes:

    —-
    Es haben genug Leute hier im Forum Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Grundrechte auch ohne Kollision mit anderen Grundrechten eingeschränkt werden können, nämlich wenn es vernünftig ist und eine Mehrheit sich dafür finden lässt.
    —-

    Nach dieser Aussage müssen Sie sich nun den Vorwurf gefallen lassen, dass für Sie Grundrechte nur eine Aneinanderreihung von Wörtern sind, die durch Vernunft (was immer das sein soll) und aktuelle Mehrheiten eingeschränkt werden können. Dieses Verständnis von Grundrechte zeugt von einer krassen Unkenntnis des eigenen Systems.

  8. Mathis sagt:

    @aloo masalla
    Es ist offensichtlich, dass Sie das Straßburger Urteil nicht leiden mögen.
    Sie übertreiben aber damit, Ihr Unbehagen an den Kommentatoren auszulassen.Lesen Sie doch einfach noch einmal den Artikel durch, und weichen Sie nicht auf Nebenschauplätze aus, die nicht Gegenstand des Rechtstreites waren oder sind.
    Sie wissen nicht, was „Vernunft“ ist? Nun in diesem speziellen Fall fällt diese mit dem zusammen, was man den „Gemeinsinn“ oder auch common sense nennt.Sollten Sie auch mit diesen Begrifflichkeiten Probleme haben, so nehmen Sie zur Kenntnis: Gemeinsinn ist das, was uns als einziges befähigt, Gesellschaft als Ganzes zu denken und nicht als zusammenhangloses Konstrukt, für das kein Mensch auch nur einen Finger krumm machen würde.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Urteil gesprochen, das um die Bedeutung dieses Gemeinsinns weiß und damit Urteilsfähigkeit bewiesen.

  9. Fabian G. sagt:

    @aloo masala

    Sie tun das gleiche mit dem GG, was die Islamisten mit dem Islam anstellen:radikalisieren. Sie wollen eine kompromisslose buchstabentreue Auslegung ihrer Rechte, selbst wenn Konflikte und Spaltung das Resultat sind. Und der Vorteil von Gesetzen gegenüber religiösen Schriften, ist doch, dass man sie mit Hirn und Demokratie verändern kann.

  10. aloo masala sagt:

    @mathis

    Mir behagt es nicht, wenn Foristen zuviel Unsinn über meine Person zusammen psychologisieren anstatt die gleiche Energie dafür verwenden, Argumente zum Thema zu liefern.

    In unserer Diskussion geht es darum, dass Sie der Meinung sind, Grundrechte können durch eine „Idee des Zusammenlebens“ eingeschränkt werden. Auf meine Nachfrage, wie diese „Idee des Zusammenlebens“ aussieht, die eine Einschränkung der Grundrechte rechtfertigt konnten Sie bisher keine konkrete Antwort liefern. Eine konkrete Antwort muss so aussehen, dass sie eine Einschränkung der Grundrechte rechtfertigt. Grundrechte dürfen nur dann eingeschränkt werden, wenn sie mit anderen Verfassungsgütern kollidieren. Welches Verfassungsgut konkret meinen Sie? Das war meine Frage an Sie.