An die Chefideologen der Union
Rechtsstaatliche Grüße aus Luxemburg. Ihr EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat den Sprachtest für Ehegatten von Türken gekippt - mit kuriosen Folgen. Denn für Ehegatten von Deutschen gilt der Test weiterhin. Hat Sarrazin Recht? Deutsche benachteiligt im eigenen Land? Absurdistan?
Von Tim Gerber Freitag, 11.07.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 08.01.2016, 14:43 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Sprachtest vor dem Ehegattennachzug zu einem türkischen Arbeitnehmer hat die Frage offengelassen, ob dieses seit 2007 praktizierte Gesetz überhaupt mit der Grundrechtcharta der Union in Einklang steht. Weil der Ehemann der Klägerin Türke ist und in Deutschland arbeitet, darf man seiner Frau den Nachzug nicht erschweren, die Assoziationsvereinbarungen zwischen Brüssel und Ankara verbieten das. Auf die Frage der Grundrechtsverträglichkeit solcher Regelungen kam es nicht mehr an.
Immerhin: „Auch wenn man davon ausgeht, dass die von der deutschen Regierung angeführten Gründe – die Bekämpfung von Zwangsverheiratungen und die Förderung der Integration – zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen können“, schreibt das Gericht – das dies offenbar nicht annimmt – gehe so ein Sprachzwang vor der Einreise „über das hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist, da der fehlende Nachweis des Erwerbs hinreichender Sprachkenntnisse automatisch zur Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung führt, ohne dass besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden“.
Dies bezieht sich zwar ebenfalls auf das Assoziationsrecht. Dass der EuGH dies in Bezug auf den Schutz der Familie in den europäischen Grundrechten anders sehen könnte, wird wohl selbst in der Union niemand ernsthaft in Erwägung ziehen. Man lasse sich den vorherigen Absatz auf der Zunge zergehen, oder übersetze ihn in normales Deutsch (es ist ja nicht so, dass wir diese Sprache nicht liebten): Wenn ihr Zwangsehen bekämpfen wollt, dann stellt diese gefälligst im Einzelfall fest und trefft dann dort, wo ihr so etwas feststellt, die entsprechenden Maßnahmen. Sozialromantiker wie ich würden darunter Verfolgung der Täter und Hilfe für die Opfer verstehen. Die deutsche Politik ist natürlich realistisch und erledigt das mit einem Sprachtest.
Doch die zuwanderungspolitischen Chefideologen der Union sind tatsächlich noch dümmer und sturer, als ich geglaubt habe. Sie wollen generell an der Praxis festhalten. An Dummheit nur noch übertroffen von der AfD. Die „will die alles daran setzen, um die Umsetzung dieses Urteils in Deutschland zu verhindern“. Also das geltende Recht brechen will. Wo bleibt da eigentlich der Verfassungsschutz? Die Bundesregierung solle Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, fordern sie, ohne freilich mitzuteilen, welches. Auch Nichtjuristen werden ahnen, dass es gar keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil gibt, schon gar nicht für die Bundesregierung. Dass sich Nationalpopulisten kaum durch Sachkenntnis auszeichnen, ist ja nichts Neues.
Also wo stehen wir jetzt mit dieser Sprachregelung, an der alle Verbohrten dieses Landes in seinem Namen – ausgerechnet – festhalten wollen?: Wer sich hier integriert hat, gut Deutsch kann, seinen Lebensunterhalt und den seiner Angehörigen bestreitet und sich hier so heimisch fühlt, dass er sich hat einbürgern lassen und dafür seinen türkischen (oder auch griechischen, italienischen, spanischen oder portugiesischen) Pass hergegeben hat, steht nun dumm da. Man traut ihm nämlich nicht zu, dass er auch für die Integration eines Ehepartners aus dem Nicht-EU-Ausland sorgen kann. Man verdächtigt ihn sogar, jemanden zur Ehe zu zwingen. Also muss sein Ehegatte – ganz egal ob aus der Türkei oder einem anderen Land außerhalb der EU – vor der Einreise einen Sprachtest bestehen.
Wer hingegen seinen türkischen Pass noch hat, kann sich glücklich schätzen. Ihn darf der Staat nicht mehr von seiner oder seinem Liebsten trennen. Für die Integration seines ausländischen Ehegatten muss er sich im Zweifel bessere Maßnahmen ausdenken. Man könnten da zum Beispiel an gute (und wo nötig auch verpflichtende) Sprachlernangebote denken, an eine leichtere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, Maßnahme gegen den vorherrschenden Alltagsrassismus und so weiter.
Die dümmste und kontraproduktivste Maßnahme, die die Zuwanderungsideologen der alten GroKo je ersonnen hatten, soll nach dem Willen der maßgeblichen Unionspolitiker aber weiter gelten, wenn nun auch nur noch für Deutsche und ein paar wenige andere. Kann schon sein, dass man sich als Deutscher im eigenen Land ein wenig diskriminiert und unterdrückt fühlt. Aber nicht von den (zu wenigen) Zuwanderern, sondern von der doch angeblich so strammdeutschen CDU. Man möchte meinen, für die sind gar nicht alle Deutschen deutsch. Wer einen Ausländer heiratet … das ist schon so ein bisschen undeutsch, wenn nicht gar vaterlandsveräterisch. Man halte die arischen Gene rein und lese den Sarrazin – wird man ja noch sagen dürfen.
Und die deutschen Medien haben es noch nicht einmal kapiert: Von der Sprachregelung seien „vor allem Deutsch-Türken“ betroffen, „die Braut oder Bräutigam aus der Heimat holen“, schrieb schon vor einigen Wochen die Süddeutsche Zeitung. Die Frage ist aber nicht, woher Braut oder Bräutigam kommen, sondern zu wem. Deutsch oder Türke, das ist nun die Frage, nach diesem Urteil.
Trotzdem schreiben sie alle weiter fleißig an der Wahrheit vorbei von den „Ehegatten aus der Türkei“, die nun ohne Sprachtest kommen dürften. Sie haben nicht kapiert, dass ihnen selbst verwehrt ist, was den hier lebenden Türken – zu Recht – erlaubt ist: Nach der Hochzeit mit dem oder der Geliebten zusammen sein zu können, ohne sich vorher viele Monate oder gar Jahre mit Sprachtests zu befassen. Wo bleibt eigentlich Thilo Sarrazin und sagt uns, dass sich nun nur noch die Türken hier vermehren können, aber die Deutschen daran gehindert werden? Zum Glück hören wir nix dergleichen, so komme ich nicht in Verlegenheit, diesem geistigen Brandstifter ausnahmsweise Recht geben zu müssen. Aktuell Meinung
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Lieber Max,
„Nur hinkt der Vergleich gewaltig. Mexiko hat kein Sozialsystem in das eingewandert werden kann.“
Es gibt auch hier keine Sozialsystem, in das eingewandert werden kann, denn für den Familiennachzug ist grundsätzlich die Sicherung des Lebensunterhaltes nachzuweisen. Wenn es in ihrem Fall daran gefehlt hätte, wäre Frau Dogan niemals bis zum EuGH gekommen. Das Verwaltungsgericht hätte nämlich nicht die Frage nach dem Sprachtest dem EuGH vorgelegt, sondern die Klage von Frau Dogan mangels Sicherung des Lebensunterhaltes mit kurzem Prozess abgewiesen.
Also hören Sie gefälligst auf, solche Märchen zu erzählen und damit ausländerfeindliche Propaganda zu betreiben. Davon haben wir nämlich die Schnauze voll in Deutschland, seit über tausend Jahren, schon, falls Sie wissen, was ich meine.
Tja lieber Max, wieder mal ins Klo gegriffen, ich glaube ich schrieb, daß ich selbstzahler bin…des weiteren hat jeder den den Sprachtest/Intergationstest finanziell selbst zu tragen, nur in Ausnahmefällen nicht. Wenn der Test nach einem Jahr nicht bestanden wird, „Freifartschein“ nach Deutschland laut Bundesverwaltunggericht Leipzig 2012. Einfach mal nachlesen, ganz einfach wen man es den will…es könnte allerdings an seinem kruden Weltbild gerüttelt werden.
Mexico kein Sozialsystem? Ahhh…ein Kenner des Landes, wie sagte doch Dieter Nuhr so schön …einfach mal die Fr….. halten wenn man keine Ahnung hat. Mexico hat ein Sozialsystem …es gibt sogar Kindergeld, und medizinische Versorgung (kostenlos, wenn auch minimal)da staunen Sie was? Und man sollte auch endlich mit der Mär aufräumen, daß Kanada, Holland, USA Sprachnachweise verlangen bei der Familienzusammenführung. Das gilt nur für Einzelpersonen. Saludos
Nur in Ausnahmefällen nicht. Wie viele sind das dann? 2000? 10000? 100000?