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Arm durch Arbeit

Über die „hohe Qualität“ der Integrationskurse

Die sogenannte Bewertungskommission wacht über die Qualität der Integrationskurse – auf dem Papier. In Wirklichkeit scheint sie lediglich das zu sehen, was (politisch) gewollt ist und nichts zu sehen, was Kosten verursachen könnte - die Lehrkräfte zum Beispiel.

Von Georg Niedermüller Freitag, 11.07.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.07.2014, 22:43 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Um die vermeintlich „hohe Qualität der Integrationskurse“ zu sichern, werden nach Aussage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Lehrpläne und der Abschlusstest ständig bewertet und weiterentwickelt. Zuständig dafür ist die sogenannte „Bewertungskommission“. Wirft man einen Blick auf die Teilnehmerliste dieser Kommission, so fällt auf, dass hier hauptsächlich Experten des Bundesinnenministeriums und des BAMF vertreten sind, sowie einige Vertreter der Bildungsindustrie. Experten der Praxis findet man gar nicht, und auch Wissenschaftler sind fast gar nicht vertreten.

Die Lehrkräfte haben sich jahrelang darum bemüht, in dieses Geheimgremium Einlass zu finden, im Juni 2013 ist es dann gelungen, dass zwei Lehrkräfte auf die prekäre Situation aufmerksam machen durften. Die Bewertungskommission hat dann auch gleich im Protokoll festgehalten, dass es „zwischen dem Bundesamt und den Integrationskurslehrkräften keinerlei vertragliche Vereinbarung sowie keinerlei Rechtsbeziehung besteht.“ Richtig, der Staat hat die Ausbeutung der Lehrkräfte an die Träger outgesourced und muss sich nicht selbst mit dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit auseinandersetzen, denn er delegiert schließlich nur Arbeitsbedingungen an die Träger, die die Rahmenbedingungen gegenüber den Lehrkräften durchsetzen, indem sie ihnen z.B. das Urlaubsentgelt vorenthalten.

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Während man mit der Bezahlung rechtlich nichts zu tun haben will, darf das BAMF jedoch die im Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit einschränken und die Lehrkräfte zu (teils sinnlosen) Zusatzqualifizierungen dienstverpflichten: „Im Hinblick auf die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz durch die Anforderungen an die Lehrkräfte und Prüfer sind diese nun gesetzlich normiert. Der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist gerechtfertigt durch die besondere Wichtigkeit der gesellschaftspolitischen Aufgabe der Integration, die nur von entsprechend qualifizierten Lehrkräften und Prüfern geleistet werden kann.“ (S. 16) Tatsächlich haben die Zusatzqualifizierungen nichts mit der Qualität der Aufgabe zu tun, sie dienen nur dazu, der Weiterbildungsindustrie Aufträge zu bescheren.

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Im November 2012 wurde erklärt, wie das BAMF auf die Kostenerstattung von 2,94 € pro Teilnehmer pro Stunde kommt: das BAMF nimmt irgendwelche Preisentwicklungen, verrechnet sie mit irgendwelchen Zahlen des Statistischen Bundesamtes, damit es sich seriös anhört, und kommt dann auf die Zahl von 2,94 €. Multipliziert man diese Zahl mit der Quersumme der letzten Lottozahlen, dann kommt für die Lehrkraft ein Stundenhonorar von 20 € heraus. Weiter gehen die Berechnungen dieser sogenannten „Expertenkommission“ nicht, denn dann würde es peinlich.

Dass man als studierte Lehrkraft bei einem Vollzeitjob im staatlichen Auftrag noch mit Hartz IV aufstocken muss, ist eine Schande für diese Kommission. Vielleicht hält man es deshalb für zumutbar, weil in den Integrationskursen zu 85% Frauen arbeiten, und die Minderbezahlung von Frauen in Deutschland eine alte Tradition ist. Die Hans-Böckler-Stiftung schreibt: „Frauen mit einem Master-Abschluss einer Universität verdienen durchschnittlich 3.827 Euro. Mit dem gleichen Abschluss bekommen Männer 4.530 Euro, also 703 Euro mehr.“ Man könnte hinzufügen: Frauen mit einem Master-Abschluss, die Ausländer in der deutschen Sprache unterrichten, verdienen nur 1.000 Euro. Damit will die Bundesregierung offenbar verhindern, dass Anreize geschaffen werden, um MigrantInnen die Integration zu ermöglichen. Im Grunde ist so eine Bezahlung Bestandteil einer ausländerfeindlichen Politik. Wer will schon für 1.000 Euro im Monat arbeiten?

Im Oktober 2013 ging es um das Thema der Scheinselbstständigkeit: „Frau Cichos berichtet von der Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung des LArbG München am 26.09.2013, die das Thema der Scheinselbstständigkeit von Lehrkräften streifte. Da das Verfahren sich durch Vergleich erledigte, ließ sich daraus nur folgern, dass es maßgeblich auf die organisatorische Struktur zwischen Kursträger und Lehrkraft ankomme.“ (Das Arbeitsgericht München hatte im Fall einer Integrationslehrerin beim Internationalen Bund Scheinselbstständigkeit festgestellt.) Die organisatorische Struktur zwischen Träger und Lehrkraft sieht genau so aus, wie die Struktur zwischen einer Schule und den LehrerInnen, die dort unterrichten: Die Lehrkraft muss zu festgelegten Zeiten an festen Orten ein vorgegebenes Curriculum unterrichten und muss die vom BAMF vorgegebenen Listen (in der Schule die Klassenbücher) ausfüllen. Es werden bestimmte Lehrbücher verwendet und bestimmte Qualifikationen vorausgesetzt, die vom Staat vorgegeben werden. Einen nennenswerten Unterschied zwischen der Struktur der Arbeit an Schulen und in Integrationskursen gibt es nicht. Illegale Scheinselbstständigkeit samt ihrer zerstörerischen Auswirkungen auf die Lehrkräfte, die Träger und das Sozialversicherungssystem sind also bei Integrationskursen die Regel. Die Bewertungskommission sagt dazu nichts.

Sehr spannend ist auch die Frage, ob das BAMF in der Vergangenheit kontrolliert hat, dass Fahrgelder von den Trägern an die KursteilnehmerInnen weitergeleitet wurden. Das BAMF überweist dieses Geld an die Träger und hofft, dass die Träger das Geld weiterleiten. Nach unserem Wissen wurden Fahrgelder zum Teil erst 6 Monate nach Beendigung des Kurses an die TeilnehmerInnen überwiesen, natürlich ohne genaue Abrechnung über die Höhe der Fahrtkosten. Wahrscheinlich versickert ein Teil der Steuergelder, die für Fahrtkosten vorgesehen sind bei den Trägern. Das BAMF will zwar genau wissen, ob ein Kursteilnehmer ein paar Minuten zu spät zum Unterricht erscheint (das ist wie in der Schule), aber ob die TeilnehmerInnen ihr Fahrgeld bekommen oder vom Träger betrogen werden, scheint dem BAMF herzlich egal zu sein. Aktuell Meinung

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  1. Han Yen sagt:

    Ich denke, die schlechte Behandlung der Lehrkräfte in den Integrationskursen ist von der Bundesregierung gewollt, um sehr hohe Durchfallquoten bei den Integrationskursteilnehmern zu erhalten, um die Sanktionen zu rechtfertigen.

    Auf den Arbeitsmärkten existieren Stellen, die man ohne Sprachkenntnisse ausfüllen kann, und solche die Sprachkenntnisse zwingend erfordern.

    Der Einschluß von Arbeitskräften in die Berufe, die kaum Sprachkenntnisse erfordern, ermöglicht Überausbeutung und Zwangsarbeit. Artikel 12 im Grundgesetz sagt eigentlich ganz klar aus, wie das staatliche Handeln gebunden ist.

    Artikel 12

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Tatsächlich nutzt der Staat das Verwaltungsrecht aus, um Grundrechte aufzuheben. Neben den Erntehelfern, Haushaltshilfen, Bauarbeitern und Wanderarbeitern fallen sehr, sehr viele Leute unter dem Radar. Ganz zu schweigen von den Prostituierten-Populationen, die der Staat durch Legalisierung der Wohnungsprostitution geschaffen hat. Die Hetz-Debatte gegen Zwangsverheiratung ist eine Farce. Zwangsprostitution ist überhaupt kein Thema in der Migrationsdebatte.

    Wenn es von vorn herein nicht der Zweck ist mittels der Integrationskurse die Menschen in den Arbeitsmarkt und die Bildungsinstitutionen einzugliedern, sondern es vor allem darum geht, einen inneren Feind und Aussenseiter zu schaffen, dann soll man gleich das Budget dem Geheimdienst, dem Verteidigungsministerium und dem Innenministerium geben und sich die Heuchelei sparen.

  2. Roswitha Haala sagt:

    GG: „Artikel 12

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“

    Die Berufsausübungsfreiheit der Integrationskurslehrkräfte ist eingeschränkt. Mit Beginn der IntV-Integrationskurse durften einige (eine Geheimzahl…) Lehrkräfte nicht mehr in diesen DaF-Kursen (Deutsch als Fremdsprache) der Niveaustufen A1-A2-B1 unterrichten, da sie die BAMF-geforderten Zugangsvoraussetzungen für die BAMF-Zusatzqualifikation nicht besaßen.

    Selbst der große Deutsche Volkshochschul-Verband als größter Anbieter der IntV-Integrationskurse beschwerte sich im Febr. 2007 darüber. Ohne Erfolg.
    Z.B. DaF-Kurse der Niveaustufen A1-A2-B1 bei VHSen für freiwillig Teilnehmende/TN und DaF-Kurse für Spätaussiedler_innen (BA-Kurse, verpflichtete TN) bei privaten Sprachschulen vor den IntV-Integrationskursen (ab 1. Jan. 2005): Die Lehrkräfte unterlagen keiner Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit nach § 15 Integrationskursverordnung/IntV, sprich BAMF bestimmter Qualifikationen und Zusatzqualifikationen.

    „(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden (…)“…

    Nein, die IntV-Lehrkräfte machen das alles freiwillig (Qualis, Erfüllung der BAMF-Lehrpläne, -bücher, -unterrichtsmaterialien;
    3 vorgegebene Modellprüfungen und deren Vorbereitung durch entsprechende Tests, 2 vorgegebene Abschlussprüfungen etc.).
    Sie freuen sich auch darüber, den Unterricht jetzt in 600 Stunden statt in 900 Stunden „hinter sich bringen“ zu können und den pädagogischen Schwachsinns-Rahmen des Innenministeriums in Vollzeit als „Selbstständige“ auf Hartz IV- Niveau (max. monatlich 990,85 € netto, GEW-Berechnung Dez. 2013) erfüllen zu dürfen.
    Sind sie verheiratet samt Lohnsteuerklasse V, dann kommen monatlich schon mal satte 500 – 600 € netto in Vollzeit dabei rum!

    Typisch Frau als billiger Sozialkitt (Erzieher_innen, Grundschullehrer_innen, Pfleger_innen etc.), Förderschullehrer_innen werden sehr gut bezahlt, aber der Unterricht bedarf einer sehr guten methodischen, somit äußerst zeitaufwändigen Vorbereitung. Die geduldige Präsenz ist überbordend und somit bleibt auch dieser Lehrbereich eine Frauendomäne. Nicht das Rektorat!

    Han Yen:“(…) dann soll man gleich das Budget dem Geheimdienst, dem Verteidigungsministerium und dem Innenministerium geben und sich die Heuchelei sparen.“

    Dort befindet sich das Budget: Im Innenministerium, dessen Behörde das BAMF ist.
    Die Anwesenheitsliste „Tägliche Signatur“ ist nicht nur gegen einen möglichen Abrechnungsbetrug (wer betrügt hier wen?) der IntV-Träger bzgl. BAMF, sie dient auch als „elektronische“ (ungeschützte Datenverarbeitung) Fußfessel der Teilnehmenden und Lehrkräfte während der IntV-Integrationskurse.

    Der BAMF- Leitspruch auf seiner Homepage 2012:

    „Den Menschen im Blick“, viel – leicht immer noch…

    Ohja, im sanktionierenden Kontroll-Blick! Prügel statt Lob. BAMF-Pädagogik eben. Welch „Bewertungs – Kommission“! Welch Willkommenskultur!

  3. Horsti sagt:

    Ich stimme dem Artikel grundsätzlich zu, aber die Tatsache, daß Frauen weniger Geld als Männer bekommen, hat eben nichts mit dem Geschlecht zu tun. Große Menschen bekommen auch mehr Geld als Kleine, Menschen mit vollem Haupthaar mehr als welche mit schütterem Haar. Eine Korrelation ist noch lange keine Kausalität. Ich arbeite auch bei einem Bildungsträger, da werden die Lehrkräfte alle gleich abgezockt, egal ob Männlein oder Weiblein. Alle bekommen 13 Euro Mindestlohn keinen Cent mehr.
    Was die Integrationskurse angeht, so würde ich, so hart das auch klingt, lieber Harzie werden und schwarz arbeiten (private Nachhilfe gegen cash geben), anstatt mich derart ausbeuten zu lassen. Der Staat will es doch nicht anders.

  4. Roswitha Haala sagt:

    Hallo „Horsti“,

    13 € Mindestlohn? In der BA-Weiterbildung liegt der Mindestlohn derzeit bei 12,60 €. Das wären ja stolze 40 Cent mehr als nötig!
    Oder erhaltet ihr 13 € Honorar?

    Und jetzt zurück zur Bewertungskommission, die garantiert auch für Folgendes mitverantwortlich ist:

    Telc-DTZ-Prüfungsvorgaben, Trägerrundschreiben 17.04.2014:

    „§ 6 Überprüfung der Identität

    Die Identität der Prüfungsteilnehmer_innen ist sowohl vor Beginn der Schriftlichen Prüfung als auch vor Beginn der Mündlichen Prüfung zu überprüfen.“
    Zoll, Polizei, Ausländerbehörde? Nein, durch die Prüfer_innen, sprich durch prüflings- bzw. kursfremde IntV-Lehrkräfte nach § 15 (1) und 15 (2) IntV mit entsprechender BAMF-Prüfer_innen-Lizens.

    „§ 7 Aufsicht und Protokoll
    Für jede Prüfungsgruppe in der Schriftlichen Prüfung ist ein aussagekräftiger Sitzplan anzufertigen und mit den Prüfungsunterlagen an die telc GmbH zu schicken.
    Die Prüfungsverantwortliche (…) beginnt die Prüfung mit einer Belehrung (…).
    2. Prüfungsprotokoll
    Die Prüfungsstelle (Anm. v. mir: der Träger) behält eine Kopie des Protokolls, eine weitere ist der telc GmbH zuzusenden. (…)

    § 8.3 Täuschung
    Jeder Täuschungsversuch ist zu protokollieren (…).

    § 5 Ausschluss der Öffentlichkeit
    2. Inspektionen
    Vertreter_innen der telc GmbH sowie von ihr beauftragten Inspektor_innen sind auch unangemeldet berechtigt, Prüfungen zu besuchen. (…) Ein solcher Besuch ist im Prüfungsprotokoll unter Angabe des konkreten Zeitraumes zu vermerken.“
    Wie weisen sich die telc-Vertreter_innen aus??? Perso + telc-Foto-Identitätskarte? Gespeicherte Fingerabdrücke? Darauf bestimmt.
    Erinnert sehr an die unangekündigten BAMF-Kontrollen. Ah, das BAMF darf ja auch und sowieso!

    So viele Identitätsüberprüfungen und -nachweise!
    Führen diese nicht letztendlich zum irritierenden Identitätsverlust der prüfenden, angeblich „selbstständigen“ IntV-Lehrkräfte? Irri-tier-ende.

    Für die VHSen sind diese telc-Inspektionen viel – leicht nicht so das Problem. Schließlich ist die telc GmbH ja ein Tochterunternehmen des Deutschen Volkshochschul-Verbandes/DVV.

    „§ 11 Einsichtsnahme
    2. Anfechtungen von Entscheidungen
    Anträge von Prüfungsteilnehmer_innen, mit denen Entscheidungen von Prüfungszentren (…) angefochten werden, müssen innerhalb (…) in Schriftform bei der telc GmbH eingegangen sein (…). Der Antrag muss ausreichend begründet sein. Nicht ausreichend begründete Anträge kann die telc GmbH (Anm. v. mir: ein Tochterunternehmen des DVV) bereits aus diesem Grund zurückweisen. (…)“
    Mit der zu erzielenden Sprachniveaustufe A2 bzw. B1/skalierter DTZ ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen für die/den anfechtende_n, Prüfungsteilnehmer_in. Außenhilfe scheitert u.U. an Finanzmitteln. Aber es gibt ja die mit den Trägern zusammenarbeitenden Migrationsdienste…

    „§ 3 Prüfungsinhalt und -umfang
    Aufbau, Inhalt, Ablauf und Bewertung der Prüfung werden im Modelltest sowie im Handbuch und den Durchführungs- und Organisationshinweisen zum DTZ verbindlich beschrieben.“

    Ein Hinweis ist ein Hinweis. Zur Vermeidung der Aufdeckung der Scheinselbstständigkeit der IntV-Lehrkräfte ist das Wort „Hinweis“ richtungsweisend verbindlich.

    Ist die Kombination „Hinweis + verbindlich“ selbst vor Gericht nicht eindeutig verbindlich genug? Bisher nicht. Kombi-Nation?
    Wir sind gespannt auf weitere, staatliche Wortkreationen…

    Dieser DTZ-Modelltest muss nach § 11 (3) IntV 4 Wochen vor Kursende als Übungstest im Integrationskurs verbindlich durchgeführt werden.

    Und noch was zur staatlich verordneten, extra-originellen Selbstständigkeit der IntV-Lehrkräfte die Mündliche Prüfung betreffend:

    „§ 10.3 (…) Prüfer_innen dürfen nicht mehr als zwölf Prüfungsdurchgänge pro Tag abnehmen.“

    DTZ = Deutsch – Test – für Zuwanderer
    Tja, die Jungs, die da kommen!

  5. Roswitha Haala sagt:

    Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache im staatlichen Auftrag nichts wert! Aber…
    zum Vergleich aus „EuW 08/09.2014“, S. 31, Zeitung der NDS-GEW:

    „Projekt `Spanischlehrer unterrichten in Niedersachsen´

    Im Rahmen dieses Projekts erteilen qualifizierte Lehrkräfte aus Spanien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Spanischunterricht.
    Die Lehrkräfte erhalten Zeitverträge über zwei Jahre gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit i.d.R. 18 Wochenstunden vom 18.09.2014 bis 30.06.2016.
    Im 1. Halbjahr ist ein Drittel der Arbeitszeit für Hospitationen vorgesehen, sodass ein Unterrichtseinsatz von 12 Wochenstunden verbleibt.“

    Bezahlte Fortbildung während der Arbeitszeit, gell. Vgl. hierzu z.B. IntV-Integrationskurse…

    „Außerdem werden die Kolleginn_en durch eine_n von der Schule benannte_n Mentor_in betreut. (…)
    Bei den Sprachlehrkräften handelt es sich um Lehrkräfte, die über ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit anschließendem pädagogischen Teil verfügen. Sie werden nach dem Eingruppierungserlass der TV-L beschäftigten Lehrkräfte vergütet. (…)
    Mehrere spanische Lehrkräfte haben bereits vor der Einstellung in Niedersachsen Lehrtätigkeiten ausgeübt. Diese können als einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 TV-L anerkannt werden und die Einstufung in eine höhere Stufe der Entgeltgruppe 12 oder 13 zulassen. (…).“

    Also TV-L 12 oder 13. Bei Berufserfahrung allerdings eine höhere Stufe, s.u..
    Auch dies nicht in IntV-Integrationskursen!
    Den Spanischlehrkräften sei dies alles berechtigterweise „gegönnt“.

    Aber: Kalilunajaaadurga! An unsere DaF/DaZ-Behörden und Institutionen!

    „TVöD 13 ist die häufigste Entgeltgruppe für Uniabsolventen mit Diplom oder Master. Das Einstiegsgehalt liegt bei 3.186 €.

    Stufe 1 (Neueinstellung)
    3.271 €
    Stufe 2 (nach 1 Jahr)
    3.630 €
    Stufe 3 (nach 3 Jahren)
    3.824 €
    Stufe 4 (nach 6 Jahren)
    4.200 €
    Stufe 5 (nach 10 Jahren)
    4.720 €
    Stufe 6 (nach 15 Jahren)

    Tabelle gültig ab 01.01.2013. Angegeben sind die Monatsentgelte, abgerundet auf volle Euro.
    Datum: 08/13
    Quelle: oeffentlicher-dienst.info“, inzwischen Gehaltserhöhungen.

    Klingelt`s? Gehalt nicht Honorar!

    Vorteile: sozialversichert mit (verstecktem) Arbeitgeber_innen-Anteil, vollkommene Absicherung im Krankheitsfall, angemessener Renten- und ALG I-Anspruch, evt. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und zusätzliches Urlaubsgeld.