Essay

Ein Burka-Verbot ist kontraproduktiv!

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden: Das seit 2011 in Frankreich geltende Burka-Verbot ist rechtens. Eine Muslimin hatte geklagt, weil sie sich dadurch diskriminiert fühlte – Khola Maryam Hübsch kommentiert das Verbot.

Von Khola Maryam Hübsch Montag, 21.07.2014, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.07.2014, 0:06 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Was soll das Burka-Verbot anderes sein als Symbolpolitik? Entstanden in einem Klima von Islamfeindlichkeit dient das Gesetz vor allem dazu, Klientelpolitik zu betreiben und antimuslimische Ressentiments zu schüren. Denn auch wenn die große Mehrheit der Muslime die Burka ablehnt und es keine theologische Grundlage für diese Art der Totalverschleierung im Koran gibt, steht die Burka für die böse Form des Islam. Sie steht für das Fremde, das einhellig abgelehnt wird und in die Schranken gewiesen werden muss.

Ein Verbot wird dann zur Machtdemonstration im Kampf um die Leitkultur, das der Reviermarkierung dient: Mit uns nicht, soll es sagen, wir bestimmen, wo es langgeht. Auch wenn die Burka von jedem vernünftigem und aufgeklärtem Menschen abgelehnt werden muss – soviel ist Konsens – stellt sich doch die Frage, was ein Verbot bewirkt. Es ist nicht, was es vorgibt zu sein: Weder erleichtert das Burka-Verbot die Integration in die Gesellschaft noch führt es zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Das Gegenteil ist der Fall. Denn unter den überschaubar wenigen Fällen von Frauen, die das Verbot berührt, gibt es eine Reihe von überzeugten Gesichtsschleierträgerinnen, darunter auch die Klägerin. Sie tragen keine Burka, sondern den sogenannten Nikab, einen Schleier, der nur die Augen frei lässt, und konnten glaubwürdig darlegen, dass sie ihren Nikab freiwillig tragen. Es mag sein, dass dies schwer nachzuvollziehen ist, doch Aufklärung und Säkularisierung bedeutet nun einmal das Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie, das nicht beschnitten werden darf, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden.

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Es gibt kein Grundrecht, das Gesicht seiner Mitbürger zu sehen – für Sicherheitskontrollen müssen Ausnahmen gelten. Doch das so schwer erkämpfte Recht auf Selbstbestimmung und Gewissensfreiheit ist ein derart hohes Gut, dass seine grundsätzliche Verletzung aufgrund einer Randerscheinung unverhältnismäßig ist. Die Angst, dass das Burka-Verbot zu einem Einfallstor für die Beschneidung weiterer religiöser Rechte wird, erklärt die empfindlichen Reaktionen mancher Muslime in Frankreich. Zumal ein Verbot den wirklich unterdrückten Frauen nicht weiterhilft. Denjenigen Frauen, die dazu gezwungen werden, eine Burka zu tragen, sind nun vermutlich die letzten Chancen auf ein Ausbrechen durch Kontakt mit der Außenwelt genommen.

Was also soll ein Burka-Verbot? Und wem nützt es? Ist eine pluralistische, liberale Gesellschaft nicht in der Lage die wenigen Grenzfälle auszuhalten, die am Rande auftauchen? Ob es der ganzkörpertätowierte Punk ist oder der Freak mit 100 Piercings – es gehört zu einer freiheitlichen Kultur dazu, das zu ertragen, auch wenn es nicht gefällt. Ja, ein Gesichtsschleier wirkt auf die meisten Menschen (in Europa) befremdlich. Der Hauptgrund, das Burka-Verbot Frankreichs zu akzeptieren, ist – so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)- der Umstand, dass geltende Normen des Zusammenlebens verletzt werden. Dieser Logik zufolge bestimmt die Mehrheit, wie sich eine Minderheit zu kleiden hat. Der Politikwissenschaftler Rainer Forst fragt daher zu Recht: „Leben wir in einer politischen Gemeinschaft, in der die „Hausordnung“ der Konvention oder der Mehrheit gilt, oder leben wir in einer Gesellschaft, die sich den in den Grundrechten manifestierten Gerechtigkeitsprinzipien so verpflichtet weiß, dass sie Minderheiten als Gleiche respektiert und sie zugleich verschieden sein lässt?“

Die Denkweise, die dem Burka-Verbot zugrunde liegt, führt letztlich zu einer Tyrannei der Mehrheitsnormen, die die muslimische Minderheit diskriminiert. Ganz konkret äußert sich dies in Deutschland darin, dass Frauen mit Kopftüchern in einigen Bundesländern nicht unterrichten dürfen, während die Nonne mit der Haube nicht vom Kopftuchverbot betroffen ist, weil es für sie Sonderklauseln gibt. Verträgt es sich etwa mit einem universellen Rechtsverständnis, Sondergesetze für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu erlassen? Wie wirkt diese offensichtliche Ungleichbehandlung? Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung sieht im muslimischen Kopftuch ein politisches Symbol für die Unterdrückung der Frau, obwohl es empirische Studien gibt, die belegen, dass kopftuchtragende Frauen in Deutschland sich aus religiösen Gründen verschleiern und darin keinen Widerspruch zur Gleichstellung der Geschlechter sehen.

Doch die Fremdwahrnehmung der Mehrheit reicht, um die nicht belegbare Behauptung aufzustellen, das Kopftuch verletze demokratische Prinzipien. Gehört es nicht gerade zu jeder guten demokratischen Erziehung, den Mainstream kritisch zu hinterfragen? Ja, es erfordert auch Selbstbewusstsein und Mut sich selbstbestimmt gegen herrschende Normen für ein Kleidungsstück zu entscheiden, das von der Majorität derart stereotyp wahrgenommen wird. Wird das Kopftuch aus Liebe zu Gott getragen, erklärt das, woher die Freiheit kommt, seiner Überzeugung trotz Diskriminierungsgefahr treu zu bleiben. Symbolpolitische Scheindebatten dagegen, die in Hau-Ruck-Mentalität Verbote als Lösungen präsentieren, erkennen dies nicht an, sondern signalisieren Ausgrenzung. Was wirklich helfen würde? Die Einsicht, dass unsere religionspolitische Ordnung sich angesichts der Pluralisierung unseres Landes verändern muss. Wenn es islamischen Religionsunterricht und eine Islamlehrer-Ausbildung gibt, hilft das, ein Islambild jenseits der Scharfmacherversion mit Burka zu vermitteln. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen verhindert dies.

Es gibt derzeit zu wenige muslimische Lehrer, die mit einem qualifizierten (Islam)unterricht dazu beitragen könnten, dass die Identitätsbildung und Integration junger Muslime gelingt und Extremisten keine Aussicht auf Erfolg haben. 90 Prozent der Studentinnen des Studiengangs, der Lehrer für den islamischen Religionsunterricht ausbildet, tragen ein Kopftuch und können anschließend nicht in das Berufsleben einsteigen. Gerade sie könnten eine Brücke bilden, werden aber seitens des Staates durch Verbote ausgegrenzt und werden nicht nur im öffentlichen Dienst sondern auch in der Privatwirtschaft benachteiligt, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beklagt. Diese Frauen sind ein Symbol für die Konsequenzen der Islamdebatten: Ressourcen bleiben ungenutzt und werden vergeudet, weil das Fremde als störend empfunden wird. Verbote verschärfen das Problem, sie lösen es nicht. Es ist nicht die Burka, die den Zusammenhalt der Gesellschaft gefährdet – es ist das Burka-Verbot, in dem sich machtpolitisch die Zurückweisung einer Mehrheitsgesellschaft manifestiert, die sich ihrer Überlegenheit durch die Stigmatisierung der vermeintlich rückständigen Minderheit versichert. Diese paternalistisch-herablassende Grundeinstellung gefährdet das gesellschaftliche Miteinander, denn sie gibt Extremisten beider Lager neuen Auftrieb. Aktuell Meinung

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  1. Hubert Mendelei sagt:

    @Saadiya
    „Wie ich und Marianne zuvor schon fragten, würden wir gerne wissen, in welcher Weise Sie in Ihrer Persönlichkeit, Identität oder Gestaltungsfreiheit gestört oder gar behindert werden, wenn eine Ihnen fremde Person den Niqab (umgangssprachlich falsch Burka genannt) trägt??? “

    Und meine Antwort liefern Sie sich dann selbst, nur halt dass Sie versuchen mir zu unterstellen es ginge mir lediglich um Gelüste, damit dieses Argument, das Gesicht eines Menschen sehen zu können ins lächerliche gezogen wird, in dem Sie schreiben:

    „Wird Ihr Blick behindert, sich frei an den Gesichtern und Körpern fremder Frauen zu laben? Werden Sie behindert, weil Sie nicht erkennen können, ob diese Dame Ihnen optisch gefällt??“

    Ganz ehrlich: Ich kann ja nicht mal erkennen ob es überhaupt eine Dame ist, wenn sie eine Burka trägt. Ihre propagierte Vielfalt geht, wenn man sein Körper mit einem Stück Stoff verhüllt geht ja komplett verloren, da man ja keinen Menschen mehr sieht, sondern nur noch Stoff, man kann nur noch erahnen, dass dort ein Menschen drunter steckt, aber mit absoluter Sichrheit kann keiner das wissen. Außerdem kann ich nicht mal erkennen ob dieser Mensch glücklich, unglücklich, schlecht gelaunt oder vielleicht krank ist und meine Hilfe braucht. Als Burkaträgerin kann man sich im gegensatz zu allen anderen Menschen vor Strafverfolgung schützen, bspw. wenn man mit gestohlener Kreditkarte Geld abheben will oder bei einer Fahndung nicht erkannt werden will. Die Burka ist für mich auch ein Sicherheitsrisiko.

    Niqab oder Burka tun nichts anderes, als der Männerwelt genau den Vorwurf zu machen den Sie mir auch gemacht haben, nämlich dass man mit dieser Burka die Männer unter Kontrolle hält, weil sie ja unzähmbare Sexbestien sind. Übrigens liegt das Problem ja nicht in der reinen Gesichtsverhüllung sondern, der komplette Körper wird von dem Stoff verdeckt.

    Ich glaube Sie können mein Gefühl besser nachvollziehen, wenn Sie sich vorstellen in einen Verhörraum mit einem einseitigen Spiegel zu sitzen, bei dem man nicht weiß ob da einer dahinter sitzt und beobachtet oder nicht.

    Wenn Ihnen Ihre Vielfalt so am Herzen liegt, dann sollten Sie sich (wegen Glaubwürdigkeit) auch dafür einsetzen, dass Schmetterlinge nackt sein dürften, oder geht es Ihnen lediglich um die Freiheit von Muslimen?

  2. David Carbone sagt:

    @@Saadiya:

    »Sicherlich sind Nonnen nicht in breitem Maße in Schulen beschäftigt, aber solche Sonderklauses existieren tatsächlich in einigen Bundesländern. In meinem Bundesland weißt der Rechtstext aus, dass keine religiösen Symbole im Schuldienst von den Lehrerinnen und Lehrer sind tragen sind, ausgenommen der Habit der Nonnen und die jüdische Kippa.«

    Auf welchen Text beziehen Sie sich hierbei genau? Ich würd’s gerne nachlesen.

    Dass es Sonderreglungen gibt, habe ich nie in Frage gestellt. Wenn Frau Hübsch dieses Beispiel jedoch anführt, ohne genauer darauf einzugehen, unterschlägt sie damit, dass das Phänomen von Nonnen, die im Habit unterrichten, nur regional begrenzt auftritt und die meisten Nonen ohnehin nicht an bekenntnis-freien staatlichen Schulen unterrichten, sondern überwiegend an staatlichen Bekenntnis- oder an Privatschulen. Dieses Problem und daraus entstehende Ungleichbehandlung sind Ausnahmefälle.
    Im Übrigen wird ja bereits – völlig zu Recht – etwas getan, um hier für mehr Gerechtigkeit zu sorgen: Nonnen im Habit werden seit Jahren nicht mehr im staatlichen Schuldienst angestellt. Auch das erwähnt Frau Hübsch nicht. Es ist also absehbar, dass es mittelfristig keinen unterrichtenden Nonnen an staatlichen Schulen mehr geben wird. Dieses Argument greift daher nicht.

    Frau Hübsch erweckt dagegen den Eindruck, als würde der Staat an seinen Schulen massenhaft Nonnen einsetzen und sich bewusst über andere Religionsgruppen und Religionslose hinwegsetzen. Das stimmt aber definitiv nicht mehr.

  3. Saadiya sagt:

    @ Hubert Mendelei Leider weichen Sie der Frage aus, wodurch oder wobei eine gesichtsverschleierte Frau Sie in Ihrer Persönlichkeit, Identität oder Gestaltungsfreiheit behindern oder schaden könnte.

    Ein Niqab schützt nicht vor Strafverfolung, denn eine Straftat wird immer verfolgt, auch wenn der Täter sein Gesicht bei der Tat unkenntlich gemacht hat. Außerdem dient der Niqab einer Muslima nicht dazu, sich auf eine Straftat vorzubereiten oder ein solche zu planen.

    Wenn Sie erkennen können, ob zum Besipiel jemand traurig oder gut gelaunt ist, der Ihnen unbekannt ist und dem/der Sie zufällig auf der Straße begegnen, dann würde mich interessieren, inwiefern das so entscheidend ist für Ihren Alltag, dass es ein Verschleierungsverbot rechtfertigen würde.

    Sie schreiben, dass das Problem des Niqab auch darin begründet liegt, das nicht nur das Gesicht, sondern auch der ganze Körper bedeckt ist. Gut, aber wo ist das Problem. Sie haben keinen Anspruch auf den Körper einer Ihnen Unbekannten. Ob jemand besonders viel oder besonders wenig Haut zeigt sollte dem/ der Betreffenden überlassen bleiben. Wenn jemand im Sommer ein luftig kurzes Kleid trägt: Ihr überlassen! Wenn jemand im Sommer eine dicke Jacke, eine Wollmütze, einen Schal, Handschuhe und Winterstiefel trägt: Ihr überlassen!

    Wenn ich einer Niqabträgerin begegne, dann befinde ich mich nicht in einem Verhörraum mir einseitiger Verspiegelung. Es kann mir egal sein, ob die Gesichtsverschleierte mich wahrnimmt oder nicht. In der Regel sind die Augen meist unbedeckt, so das es eigentlich möglich ist zu erkennen, ob man angesehen wird oder eben nicht. Bei Menschen mit dunklen Sonnenbrillen in der Sommersonne kann ich auch nicht erkennen, ob diese Person mich fixiert oder nicht. Wenn ein Motoradfahrer mit Helm an mir vorbeifährt, weiß ich auch nicht, ob er/sie mich angesehen hat. Und in beiden Fällen ist es mir eigentlich auch egal.

    Es geht mir um die Freiheit der Wahl der eigenen Lebensweise aller hier in Deutschland lebenden Bürger. Der deutsche Staat bietet mit dem Grundgesetz hierfür eine gute Grundlage. Muslime sind auch Bürger (im Sinne eines Einwohners) und oft auch Staatsbürger Deutschlands. Warum also sollten man bestimmten Gruppen untersagen, den eigenen Kleidungsstil nach dem persönlichen Willen zu gestalten, sofern er nicht den Gesetzen widerspricht. Ich zum Beispiel bin kein Freund von Tatoos. Trotzdem käme es mir nicht in den Sinn zu fordern, dass Tatoos generell verboten werden sollten, weil sie meinem Gefühl von Ästetik nicht entsprechen.

  4. aloo masala sagt:

    @Hubert Mendelei

    —–
    ch würde Ihnen ja recht geben, aber leider gibt es auch Beispiele wo Ihre Ausführungen nicht im geringsten zugetroffen haben, deshalb muß ich davon ausgehen, dass Sie unrecht haben. Wieso konnte man beispielsweise das Kopftuch für Lehrerinnen in Schulen verbieten, wenn Sie mit Ihrer Ausführung recht hätten?
    —–

    Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in meiner letzten Antwort an Sie: „Einschränkungen der Grundrechte sind immer nur im Einzelfall möglich und zwar dann, wenn Grundrechte des einen mit Grundrechte des anderen kollidieren.“

    Zum Beispiel darf eine muslimische Ärztin während der OP kein Kopftuch tragen. Hier kollidiert das Grundrecht auf freie Religionsausübung mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Letzteres wird höheren Wert beigemessen. Folglich darf eine Ärztin kein Kopftuch tragen.

    Anderes Beispiel: Eine Fluglinie wollte einer Stewardess das Kopftuch verbieten. Die Muslima klagte dagegen un bekam Recht. Das Kopftuchverbot wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Religionsfreiheit. Die Fluglinie kann passende Kopftücher bereitstellen, die zum einheitlichen Erscheinungsbild der Belegschaft passen.

    Aber ein pauschales, umfassendes Verbot der Burka in der Öffentlichkeit, wie das hier von Ihnen gefordert wird, würde das BVerfG nicht akzeptieren. Verbote sind nur in bestimmten Bereichen.

  5. Marianne sagt:

    @ Hubert Mendelei

    „Ganz ehrlich: Ich kann ja nicht mal erkennen ob es überhaupt eine Dame ist, wenn sie eine Burka trägt. Ihre propagierte Vielfalt geht, wenn man sein Körper mit einem Stück Stoff verhüllt geht ja komplett verloren, da man ja keinen Menschen mehr sieht, sondern nur noch Stoff, man kann nur noch erahnen, dass dort ein Menschen drunter steckt, aber mit absoluter Sichrheit kann keiner das wissen. Außerdem kann ich nicht mal erkennen ob dieser Mensch glücklich, unglücklich, schlecht gelaunt oder vielleicht krank ist und meine Hilfe braucht.“

    All das, was Sie ja nicht mal „erkennen können“, geht Sie auch gar nichts an. Dass Sie angeblich nicht erkennen können, ob da ein Mensch darunter steckt (was befürchten Sie genau, etwa ein angriffsbereites Tier oder ein onster, was soll denn da sonst darunter stecken, als ein Mensch?), ist unrichtig und vollkommen an den Haaren herbei gezogen. Man kann völlig problemlos erkennen, dass da ein Mensch darunter steckt. Und wenn ein Mensch, der an ihnen vorbeigeht, Ihre Hilfe braucht (wie oft ist das schon vorgekommen, dass ein unglücklich aussehender Mensch angeblich Ihre Hilfe braucht? Drängen Sie solchen fremden Menschen etwa ungefragt ihre „Hilfe“ auf? Wenn jemand Hilfe braucht, weil er z.B. verprügelt wird, ist das auch bei einer Frau mit Schleier problemlos zu erkennen und wenn ein Mensch , der nicht in einer akut bedrohlichen Situation steckt, Hilfe braucht, dann meldet er sich. Ob jemand unglücklich, glücklich oder schlecht gelaunt ist, das geht Sie nun wirklich überhaupt nichts an. Das gehört ausschließlich zur Privatsphäre, die unter dem Schutz des Rechtsstaats steht. Stehen Sie mit dem etwa auf Kriegsfuss? Was Sie da verlangen, ist ja geradezu übergriffig. Wollen Sie auch Sonnenbrillen verbieten, um zu erkennen, ob jemand verheulte Augen oder gar ein blaues Auge hat? Mützen und „westliche“ Kopftücher?

    „Niqab oder Burka tun nichts anderes, als der Männerwelt genau den Vorwurf zu machen den Sie mir auch gemacht haben, nämlich dass man mit dieser Burka die Männer unter Kontrolle hält, weil sie ja unzähmbare Sexbestien sind.“
    Das ist eine haltlose Unterstellung, die Ihrem Vorurteil entspringt. Dass alle Männer Sexbestien seien, die unter Kontrolle zu halten seien, entspricht nicht den Behauptungen von verschleierten Frauen. Und ob die Ihnen oder sonstwem Gesicht und Haare zeigen wollen, das dürfen die in einem Rechtsstaat selbst entscheiden, genauso, wie unzählige westliche Frauen selbst entscheiden dürfen, ob sie beispielsweise Dekolleté tragen, bei dem der Busen massiv ins Gesicht des Betrachters geradezu springt, oder Röcke, dei so kurz sind, dass man problemlos den unteren Rand des Schlüpfers oder mehr erkennt, erst recht, wenn die sich bücken. Dass das für manche Menschen, die in solchen Auftritten ihr Schamgefühl verletzt sehen, kein erfreulicher Anblick sein kann, haben Sie darüber schon mal nachgedacht? Die müssen das auch ertragen.

    “ Übrigens liegt das Problem ja nicht in der reinen Gesichtsverhüllung sondern, der komplette Körper wird von dem Stoff verdeckt.“

    Welches Problem? Halten Sie es etwa tatsächlich für Ihr Recht, die unverdeckten Körper fremder Menschen zu betrachten?

    „Als Burkaträgerin kann man sich im gegensatz zu allen anderen Menschen vor Strafverfolgung schützen, bspw. wenn man mit gestohlener Kreditkarte Geld abheben will oder bei einer Fahndung nicht erkannt werden will“.

    Jetzt wirds langsam sehr komisch. Gewöhnliche Straftäter pflegen sich bei ihren o. g. kriminellen Handlungen in Banken mit Strumpfmasken und anderer Vermummung zu tarnen. Von Burkaträgerinnen, die massenweise mit fremden Kreditkarten abheben, ist mir nix bekannt, Von mit Strumpfmasken getarnten sonstigen Straftätern, die keine Burka tragen, quillt die Kriminalstatistik über. Und bei Personenfahndungen müssen sich Burkaträgerinnen oben freimachen. Die vollkommene Abstrusität solcher an den Haaren herbeigezogener „Argumente“ lässt m.E. darauf schließen, dass es Ihnen um etwas ganz anderes geht, bei der Kreativität, die Sie an den Tag legen, um Scheinargumente zu ersinnen.

    „Ich glaube Sie können mein Gefühl besser nachvollziehen, wenn Sie sich vorstellen in einen Verhörraum mit einem einseitigen Spiegel zu sitzen, bei dem man nicht weiß ob da einer dahinter sitzt und beobachtet oder nicht.“
    Ne, kann ich nicht. Von wie vielen verschleierten Frauen wurden Sie denn schon aus welchem Grund „verhört“? Dass Burkaträgerinnen unsichtbar sind, wie hinter einem einseitigen Spiegel, ist mir auch völlig neu, also, ich kann die problemlos sehen. Wäre das nicht der Fall, würde ich einen Augenarzt aufsuchen. Und die Augen, Herr Mendelei, die kann ich auch sehen, ganz im Gegensatz zu den Augen westlicher Sonnenbrillenträger. Wollen Sie die jetzt auch verbieten, und knöchellange Maximäntel und Kleider, die je nach jeweiliger Mode, im Westen durchaus üblich sind, gleich mit dazu?

  6. James K. sagt:

    @Marianne

    Sie würgen jede vernünftige Diskussion mit ihren vergifteten und Frust getriebenen Kommentaren ab. Sie bringen auf die Art und Weise nur selten Argumente hervor, die nicht darauf abzielen die andere Person diskreditieren.Es scheint, als könnten Sie die Meinung anderer genau so wenig akzeptieren, als diese die Burka!

    Wie Hubert Mendelei schreibt: Es gibt hier kein richtig oder falsch, sondern es sind nur Meinungen. Sie und auch Saadiya tun aber gerade zu so, als wären Sie im Besitz DER reinsten Wahrheit. Sie liegen aber mit Sicherheit genauso daneben, wie Hubert Mendelei, bei diesem Thema!

    Mendelei arguementiert für ein faires Miteinander und einer zwischenmenschlichen Sympathie die auf Gegenseitigkeit beruht und Sie propagieren Spaltung, Gleichgültigkeit und einer ordentlichen Portion Ignoranz. Ich hoffe es wundert Sie nicht, dass die meisten Menschen Ihre Ansichten nicht teilen werden.

  7. Marianne sagt:

    Also, wirklich, Herr James K, es wimmelt in Ihrem Beitrag mal wieder von Anschuldigungen, die Sie nicht belegen. Exakt diese Vorgehensweise Ihrerseits „würgt jede vernünftige Diskussion ab“. Gegen Ihre Unverschämtheiten, die Sie mit nichts begründen, meine Kommentare seien angeblich „vergiftet und von Frust getrieben“ und würden darauf zielen, andere zu „diskreditieren“, oder ich würde angeblich „Spaltung propagieren“ usw. verwahre ich mich aufs Schärfste. Fakt ist, dass Sie mit diesen durch nichts begründeten Attacken gegen meine Person mich zu diskreditieren versuchen und ich wundere mich doch sehr, dass derartige, völlig unbegründeten und nicht belegte Attacken gegen Foristen, die Ihre Meinung nicht teilen, hier gedruckt werden. Das Mindeste in einer Sachdiskussion ist, derartige persönliche Anschuldigungen zu belegen. Und wenn Sie schreiben, die meisten Menschen würden meine Ansichten nicht teilen, entgegne ich Ihnen: Ich bin noch nie mit dem Strom geschwommen und wenn die meisten meine Meinung teilen würden, würde mich das zum Nachdenken anregen. Es waren immer die Menschen, die nicht mit der Mehrheit schwammen, die die Menschheit vorangebracht haben und auf ein Mindestmaß auf Benehmen und Anstand lege ich in einer Diskussion Wert. Dazu gehört es, dass Sie sich mit meinen Sachargumenten befassen und auf unbegründete und unbelegte Attacken gegen meine Person (zund auch gegen Saadya, die hier ein Musterbeispiel von sachlicher Diskussion ohne persönliche unbegründete Attacken liefert) freundlicherweise verzichten. Was richtig und was falsch ist, Herr James K, richtet sich nicht nach Mehrheitsmeinungen. Da braucht es Sachargumente. In Ihrem Beitrag kann ich ein solches leider nicht entdecken.

  8. Saadiya sagt:

    @ James K.: „Wie Hubert Mendelei schreibt: Es gibt hier kein richtig oder falsch, sondern es sind nur Meinungen. Sie und auch Saadiya tun aber gerade zu so, als wären Sie im Besitz DER reinsten Wahrheit. Sie liegen aber mit Sicherheit genauso daneben, wie Hubert Mendelei, bei diesem Thema!“

    Es gibt immer mehrere Meinungen. Das haben Herr Mendelei und Sie richtig festgestellt. Gerade deswegen „tun“ Marianne und ich hier nur unsere Meinung bekunden, so wie Herr Mendelei das auch macht. Warum sollen wir nur Herrn Mendelei zu Wort kommen lassen? Natürlich kann niemand von uns behaupten, er hätten den Stein (die Steine) des Weiseh gefunden. Gleichzeitig darf es in einer Diskussion, und das ist es hier ja auch nur, immer mehrere Meinungen geben, die sich inhaltlich sehr unterscheiden können. Es ist nicht falsch, mehr Sachlichkeit und Unaufgeregtheit zu einem solchen Thema zu fordern; genauso wenig ist es richtig, gesichtsverschleierte Frauen als das größte gesellschaftliche Problem zu beschreiben, das wit oder unserer geografischen Nachbarn hätten. Herr Mendelei gestaltet seine Ausführungen so, als würde ihm persönlich ein erheblicher Schaden entstehen, wenn ihm eine verschleierte Frau entgegenkommt. Diesen Schaden konnte er nicht darstellen. Faktisch entsteht aber den Unverschleierten keinerlei Schaden durch eine Verschleierte nur des Verschleierns wegen. Zumindestens mir fehlen hier tatsächliche Argumente, die nachvollziehbar die Ablehnung einer anderen Lebensweise – und das ist es letztlich ja auch – begründen könnten.

    Wo liegt den Ihrer Ansicht nach „die Wahrheit“? Für mich liegt sie im GG, mit dem der Staat die Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger schützen soll, und zwar auch jener, die nicht dem mainstream folgen wollen (Lebensweise, Weltanschauung etc.) oder folgen können (z.B. Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung). Zu dieser wichtigen Aufgabe sollte sich der Staat bekennen, anstatt jenen Vorschub zu leisten, die eine Spaltung der Gesellschaft in „Wir“ und die „Anderen“ anstreben. Integration ist nur machbar, wenn es eine offene Gesellschaft und Kultur in Deutschland gibt, die Zuwanderer wirklich aufnehmen möchte und die sich offen zur Diversität bekennt. Natürlich ging es im zugrundeliegenden Text um die „Burkadebatte“ in Frankreich. Dennoch bewegt dieses Thema auch die deutschen und zugewanderten Gemüter, das zeigt sich an den endlosen „Kopftuch- und Islamdebatten“ hierzulande, bei der jeder glaubt mehr zu wissen, als die Muslime (oder die Betreffende) und islamische Gelehrte selbst. Da wird Glaubens- und Lebenspraxis mit Integration gleichgesetzt und Muslime per se jegliche Qualifikation und jeder Willen abgesprochen, sich hier einbringen zu wollen. Und wenn es Muslime doch wagen, sich hier einzubringen, dann wird ihnen schnell vorgeworfen, sie würden doch nur versuchen, die deutsche Gesellschaft zu unterwandern und Sonderrechte fordern. Das dem nicht so ist und die öffentlichen Diskussionen dazu meist einseitig geführt werden, sollte dargestellt werden. Darum ging es mir, und ich meine auch Marianne.