Großbritannien
Regierung plant Einschränkung von Sozialleistungen für EU-Einwanderer
Großbritanien möchte EU-Einwanderern in Zukunft Sozialleistungen eingeschränkt gewähren. Und Nicht-EU-Ausländer müssen sich auf strengere Visa-Richtlinien einstellen. Möglicher Hintergrund sind die Wahlen nächstes Jahr und das Erstarken rechtspopulistischer Parteien.
Mittwoch, 30.07.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.10.2014, 23:19 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die britische Regierung hat angekündigt, Sozialleistungen für EU-Einwanderer einzuschränken. Premierminister David Cameron kündigte am Dienstag in London an, dass EU-Einwanderer künftig erst nach drei Monaten Arbeitslosenunterstützung und Kindergeld beziehen könnten, wenn sie nicht arbeiten. Danach sollen sie maximal drei Monate lang Unterstützung erhalten.
Nur wenn Einwanderer nachweisen könnten, dass sie realistische Chancen auf einen Arbeitsplatz haben, würden die Zahlungen verlängert, sagte der Premier der Tageszeitung „Daily Telegraph“. Wer bereits gearbeitet habe, müsse ein Mindesteinkommen von 153 Pfund pro Woche (rund 193 Euro) verdient haben, um sich wieder für Arbeitslosenzahlungen zu qualifizieren.
Wahlen nächstes Jahr
„Niemand soll denken, er könne nach Großbritannien kommen und dann etwas für nichts bekommen“, schrieb der konservative Regierungschef in einem Beitrag für die Zeitung. Zudem kündigte er an, freie Stellen nur noch EU-weit auszuschreiben, wenn es absolut nötig ist. Außerdem müssten Hochschulen und Universitäten mit strengeren Visa-Richtlinien für Nicht-EU-Ausländer rechnen.
Die britische Regierung steht Beobachtern zufolge unter Druck, seit die rechtspopulistische Partei UKIP, die sich als extrem europafeindlich positioniert, Wahlerfolge bei Kommunalwahlen und der Europawahl für sich verbuchen konnte. Im kommenden Jahr stehen in Großbritannien Parlamentswahlen an. Ob diese Strategie aufgeht oder die Regierung den Rechtspopulisten weiter in die Hände spielt, werden die Wähler entscheiden. (epd/mig) Aktuell Ausland
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Ich beziehe mich auf einen Post von Marianne:
„Das Benachteiligungsverbot ergibt sich ganz klar aus dem GG und den Menschenrechten sowie der Freizuegigkeit. Und wer die Vorteile der Freizügigkeit in Anspruch nimmt, muss eben auch die Nachteile akzeptieren.“
Da Sie ja regelmäßig fehlender Sachargumente unterstellen fehlt mir bei Ihren Ausführungen aber auch ein Sachargument. Ich sehe da 3 Behauptungen:
1. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz
2. Verstoß gegen die Menschenrechte
3. Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz (oder Freizügigkeitsrecht).
Zu 1.: Nach dem Gleichheitsgrundsatz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs. 1).
Die allgemeinheit leitet daraus (zu Recht) ein Verbot der Ungleichbehandlung ab. Aber was eine Ungleichbehandlung ist und vor allem, wann sie juristisch gerechtfertigt ist, wissen die Wenigsten. Und Sie Marianne eben auch nicht. Hier liegt auch keine Ideologiefrage vor sondern ganz nüchtern eine juristische Frage. Und die ist mehrfachst geklärt worden. Wenn jetzt als der deutsche mit dem Ausländer verglichen wird, gibt es Ungleichbehandlungen. Da stimme ich zu. Aber diese sind gerechtfertigt. Sonst gäbe es keine Pflicht eine Aufenthaltserlaubnis zu besitzen, da dies ja eine Benachteiligung gegenüber dem Deutschen wäre.
Und bei dem Bezug von Sozialleistungen ist dies ebenfalls der Fall. Deutsche sind besser gestellt als Unionsbürger. Unionsbürger sind nocheinmal etwas anderes als Ausländer. Das ist auch keine Ideologie, sondern deutsche Rechtssetzung. Wenn nun für Unionsbürger ein Gesetz erlassen wird, dass in bestimmten Fallgruppen zunächst keine Leistungen gezahlt werden muss man sich die Frage als Verfassungsrechtlicher stellen, ob hier Gleiches gleich oder Gleiches Ungleich behandelt wird.
Die Personengruppe wird aber gleich behandelt, nämlich jeder Arbeitssuchende Unionsbürger hat die gleichen Einschränkungen hinzunehmen.
Sofern Sie das immer noch als einen Widerspruch zum Grundgesetz sehen, wird damit unbewusst unser Verfassungsgericht für unfähig erklärt, da diese dies ja scheinbar hingenommen haben als das Gesetz erlassen wurde. Wenn das Ihre Meinung / Ideologie ist, ist die zwar von der Meinungsfreiheit geschützt, drängt mich aber zu der Ansicht, dass hier schon eine sehr extreme Sichtweise vorliegt.
Das Verfassungsgericht in Frage zu stellen bedeutet für mich und meine Ideologie, die Grundfeste unseres Landes in Frage zu stellen. Hier sitzen keine Rechtsverdreher!
Zu 2. und 3. würde ich gerne mal die von Ihnen so beschworen Sachargumente lesen. Der Verweis auf ein Rechtsgebiet (DIE MENSCHENRECHTE) ist doch etwas platt. Wo steht denn geschrieben, dass Unionsbürger und deutsche unter den gleichen Voraussetzungen Leistungen erhalten?
Für das Freizügigkeitsrecht sehe ich das sogar noch drastischer, da die Unionsbürgerrichtlinie pp. explizit die Möglichkeit der Nichtgewährung für verschiedene Fallgruppen einräumt? Wo sehen Sie den Verstoß???
Och, Karlo, wie ich schon sagte, wer keine Ahnung von den Gesetzen hat, sollte besser schweigen. Jeder Rentner, der weniger Rente hat als Hartz IV, hat einen zusaetzlichen Anspruch auf Grundsicherung. Wer hier die Realitäten verleugnet und verdreht, das sind mal wieder Sie und in Anlehnung an Ihre überaus freundliche „Nettigkeit“ konstatiere ich gern: Soviel zur rechten stockkonservativen Realitaetsverdrehung.
Och, Herr Mathis, es wurde ja nun schon mehrfach geklärt, dass das deutsche Auslaenderrecht in vielen Punkten dem Gleichheitsgrundsatz entgegensteht. Juristische Fragen werden zudem von hochkarätigen Juristen durchaus unterschiedlich beurteilt, deshalb werden ja die Urteile auch in der Fachwelt mit Spannung erwartet. Dass mehrfach geklärt wurde, dass das deutsche Auslaenderrecht mit den Menschenrechten konform geht, ist voellig falsch. Es gibt zahllose Urteile, nach denen das eben häufig nicht der Fall ist. deutschland wurde nicht nur einmal wegen Verstoessen gegen die Menschenrechte und die Freizuegigkeit von europaeischen Instanzen verurteilt. Wenn Sie mir hier nun gar unterstellen, mit völlig falschen Behauptungen, beispielsweise, das BVerfG, das nur im sehr seltenen Falle einer Klage prüft, habe die Gesetze angeblich hingenommen, ich sei verfassungsfeindlich, ist das eine bodenlose Unverschämtheit Ihrerseits.
Och Marine, Sie haben sicherlich schon so einiger erklärt – das sind dann ihre beliebten SACHARGUMENTE, aber tatsächlich bleiben es Behauptungen, da Sie zu keinem Zeitpunkt Ihre Kritik juristisch ansatzweise belegen. Zitieren Sie doch mal die Urteile bei denen Deutschland aufgrund von Menschenrechtsverletzungen verurteilt wurde. Und bitte nicht irgendeinen Zeitungsartikel benennen, sondern tatsächlich die Fundquelle.
Ich bin mir ganz sicher nicht zu schade einzugestehen, wenn der EGMR oder der EUGH Deutschland verurteilt, dass das Ausländerrecht dann auch „falsch“ ist. Aber da müssten sie schon was liefern.
Ich beschuldige Sie nicht der Verfassungsfeindlichkeit, sondern eine extremen Sichtweise der Dinge. Aber dazu habe ich keine Lust irgendwelche Sachargumente zu liefern. Das ist einfach nur meine Meinung.
@Marianne
„Wenn Sie mir hier nun gar unterstellen, mit völlig falschen Behauptungen, beispielsweise, das BVerfG, das nur im sehr seltenen Falle einer Klage prüft, habe die Gesetze angeblich hingenommen, ich sei verfassungsfeindlich, ist das eine bodenlose Unverschämtheit Ihrerseits.“
Sie tun das doch ständig und grundlos bei allen anderen Foristen, also warum sollte man Ihnen das nicht ab und zu vorwerfen? Sie können sich eine derartige Sensibilität bei Ihrem auftreten hier überhaupt nicht leisten!
Mein Gott Marianne, holen Sie sich nicht gleich einen Herzausschlag. Wie kommen Sie denn auf die Idee, dass jeder alles in Anspruch nehmen will? Es soll vielleicht Leute geben, die arbeiten wollen, lernen wollen und nicht dem Staat und ihren Mitmenschen auf der Tasche liegen wollen, weil das ihrer eigenen Mentalität zutiefst fremd ist. Sind denn 50% aller Rentner „dumm“, die „stockkonservativ“ unter ihren Verhältnissen leben, weil sie nicht den Sozialstaat in Anspruch nehmen? Sie sollten sich – wie jeder – selbst mal fragen, ob Ihre Haltung wirklich so „sozial“ ist, wie sie glauben.
@Geobrezel Ihrer Meinung ist nichts hinzuzufügen.
Naa, jetzt schlägst dreizehn, Herr Mathis, ich bin doch nicht Ihr Hiwi und suche Ihnen die Fundstellen unzähliger Urteile heraus, über die zumindest teilweise auch hier bei Migazin berichtet wurde – wollen Sie etwa behaupten, die Zeitungen, die über diese Urteile berichtet haben, luegen? Dass Sie, obwohl Sie hier nun doch seit langem anwesend sind, die Urteile nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist ja nicht mein Problem. Ich behaupte mal, dass Sie das ganz bewusst ignorieren, weil das nicht zu Ihrer Ideologie passt. Übersehen kann man die diesbezügliche Berichterstattung bei Migazin jedenfalls nicht.
Wie waere es zum Beispiel mit den Sprachtests für Türken vor der Einreise, mit dem Urteil des EuGH aus 2012, dass Griechenland kein sicherer Drittstaat ist? Oder mit der schon in 2010 ergangenen Eilentscheidung des BVerfG, das aus diesem Grund eine Abschiebung nach Griechenland stoppte und allein deshalb kein Urteil in der Hauptsache fällte, weil Deutschland in diesem Falle das Asyl nachträglich gewährte, um ein Urteil in der Hauptsache zu vermeiden,was Deutschland allerdings nicht daran hindert, weiterhin Griechenland als sicheren Drittstaat einzustufen, trotz des Urteils des EuGH und der Eilentscheidung des BVerfG?
Wie waere es mit dem Urteil des EuGH zum Kindergeld fuer polnische Wanderarbeiter, das Deutschland ihnen rechtswidrig verweigerte, ebenso wie Wanderarbeitern anderer Nationen. Und und und. Daneben gibt es zahlreiche Rechtsexpertisen, nach denen die Drittstaatenregelung grundsätzlich gegen die Menschenrechte verstösst, weil jeder Asylbewerber das Recht auf Einzelfallpruefung hat. Das behaupten keine Extremisten, sondern renommierte Rechtsexperten in renommierten wissenschaftlichen Studien. Dass Sie, ideologiebedingt vermute ich mal, sich diesbezüglich nicht informieren und die Berichte, auch in Magazin, vorsaetzlich ignorieren, habe nicht ich zu vertreten. Und selbstverständlich haben Sie mir vorgeworfen, das „Verfassungsgericht und die Grundfeste unseres Landes“ in Frage zu stellen. (9.48) Luegen Sie hier also nicht rum.
Ach@Marianne! Könnten Sie in Ihrem Furor doch bitte wenigstens die unterschiedlichen Namen @Mathis und @Matthias berücksichtigen, die auch für unterschiedliche Personen stehen. Hatten Sie hier nicht gerade für die Einnahme von Baldrian plädiert? Wie wär´s mit einer kleinen Tasse zur „Mäßigung“ und Klärung der Gedanken?
[…]
Extra für Sie, Herr Mathis, noch einige Links:
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/unhcr_kritisiert_dublin_ii_abschiebungen_nach_ungarn/
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/eugh_bestaetigt_keine_abschiebung_nach_griechenland/
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Policy_Paper/policy_paper_8_menschenrechte_an_der_eu_aussengrenze.pdf
http://www.asyl.net/index.php?id=185&tx_ttnews%5Btt_news%5D=50325&cHash=3c2d6ba10bcf3763618665d3434a75d1
http://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-zur-fluechtlingspolitik-eugh-verbietet-ungepruefte-abschiebung-nach-griechenland-1.1241075
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/unhcr_bekraeftigt_keine_abschiebungen_nach_griechenland/
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/eugh-auslaendische-wanderarbeiter-bekommen-kindergeld-a-838344.html
http://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-hartz-iv-fuer-eu-auslaender-auf-der-naechsten-seite-lesen-sie-ob-es-fuer-auslaender-einfach-ist-hartz-iv-zu-beziehen-/9317536-2.html
„Die EU-Kommission weist darauf hin, dass nach EU-Recht jeder EU-Ausländer in einem Mitgliedsstaat nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt generell Anspruch auf Sozialleistungen des Aufnahmelandes habe. Deutschland dagegen beharrt darauf, dass EU-Ausländer, die sich nur zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, generell keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben – unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes.“
„Deutsche Sozialgerichte rügen regelmäßig einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsverbot im EU-Recht“
„Zwar muss Deutschland nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern im Land Sozialhilfe gewähren. Wohl aber sieht die EU-Kommission Änderungsbedarf im deutschen Sozialrecht, das arbeitslosen Unionsbürgern pauschal den Hartz-IV-Anspruch verweigert. „Es muss sichergestellt sein“, sagt ein Kommissionsbeamter, „dass in jedem Fall eine individuelle Prüfung stattfindet.“ (Dass Rechte, die mittlerweile ihr Unwesen bekanntermaßen in sämtlichen sozialen Netzwerken und Blogs treiben, das alles völlig anders anders sehen, ist mir hinlänglich bekannt.)
und so weiter und so fort, ich könnte also ganz locker mehrere Seiten füllen. Aber das sind natürlich alles „Extremisten“, die die „Grundfeste unseres Landes in Frage stellen“. Unnötig, zu erwähnen, dass Deutschland trotz aller Gerichtsurteile und so weiter munter weiter abschiebt, nach Griechenland, Ungarn, und so weiter, und zudem nun noch weitere Staaten, in denen die Situation noch unhaltbarer ist, zu „sicheren Drittstaaten“ erklären will. Munter weiter arbeitslosen EU-Bürgern pauschal Leistungen vorenthält, ohne Einzelfallprüfung, die CSU will mal wieder das Kindergeld kürzen, weil sie den EuGH und EU-Recht nen feuchten Kehricht schert und dass flächendeckend so gut wie alle Experten die „Ausländermaut“ für rechtswidrig einstufen, schert die deutschen „Christlichen“ auch nicht.
Und jetzt warte ich erwartungsvoll auf einen Beleg jedweder Art für Ihre Behauptung, das BVerfG habe es „hingenommen“, dass die entsprechenden, durch diverse Urteile verworfenen Regelungen in den deutschen Gesetzen „erlassen“ wurden. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass das BVerfG in Deutschland Gesetze prüft, wenn die „erlassen“ werden. Nach meiner Kenntnis prüft das BVerfG nur im Falle einer Klage.
Liebe Marianne, was hat den der EUGH mit dem GG unserer Verfassung, dem Willen des deutschen Volks zu tun? Woher will denn ein Gericht, das nur eine fragwürdige demokratische Legitimation aufweist überhaupt seine Autorität beziehen? Ihre „Experten“ sind meist selbst Brüssler Lobbyisten. Nichts anderes.
S i e unterstellen a n d e r e n Ideologiebedingtheit?