Großbritannien
Regierung plant Einschränkung von Sozialleistungen für EU-Einwanderer
Großbritanien möchte EU-Einwanderern in Zukunft Sozialleistungen eingeschränkt gewähren. Und Nicht-EU-Ausländer müssen sich auf strengere Visa-Richtlinien einstellen. Möglicher Hintergrund sind die Wahlen nächstes Jahr und das Erstarken rechtspopulistischer Parteien.
Mittwoch, 30.07.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 05.10.2014, 23:19 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die britische Regierung hat angekündigt, Sozialleistungen für EU-Einwanderer einzuschränken. Premierminister David Cameron kündigte am Dienstag in London an, dass EU-Einwanderer künftig erst nach drei Monaten Arbeitslosenunterstützung und Kindergeld beziehen könnten, wenn sie nicht arbeiten. Danach sollen sie maximal drei Monate lang Unterstützung erhalten.
Nur wenn Einwanderer nachweisen könnten, dass sie realistische Chancen auf einen Arbeitsplatz haben, würden die Zahlungen verlängert, sagte der Premier der Tageszeitung „Daily Telegraph“. Wer bereits gearbeitet habe, müsse ein Mindesteinkommen von 153 Pfund pro Woche (rund 193 Euro) verdient haben, um sich wieder für Arbeitslosenzahlungen zu qualifizieren.
Wahlen nächstes Jahr
„Niemand soll denken, er könne nach Großbritannien kommen und dann etwas für nichts bekommen“, schrieb der konservative Regierungschef in einem Beitrag für die Zeitung. Zudem kündigte er an, freie Stellen nur noch EU-weit auszuschreiben, wenn es absolut nötig ist. Außerdem müssten Hochschulen und Universitäten mit strengeren Visa-Richtlinien für Nicht-EU-Ausländer rechnen.
Die britische Regierung steht Beobachtern zufolge unter Druck, seit die rechtspopulistische Partei UKIP, die sich als extrem europafeindlich positioniert, Wahlerfolge bei Kommunalwahlen und der Europawahl für sich verbuchen konnte. Im kommenden Jahr stehen in Großbritannien Parlamentswahlen an. Ob diese Strategie aufgeht oder die Regierung den Rechtspopulisten weiter in die Hände spielt, werden die Wähler entscheiden. (epd/mig) Aktuell Ausland
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@Karlo:“Gerichte müssen demokratisch legitimiert sein. Es wäre ja noch schöner, wenn das anders wäre. Unsere Richter sind Amtsträger, die ernannt werden von demokratisch legitimierten Instanzen. “
ich glaube, Sie werfen da zwei unterschiedliche Sachen durcheinander oder verwechseln etwas. Gerichte sind freie Instanzen, die keiner politischen Einflussnahme unterliegen dürfen. Die einzelnen Gerichte und ihre Zuständigkeiten sind gesetzlich festgelegt. Das bedeutet aber nicht, dass sie demokratisch legitimiert sind, denn weder das Volk noch der Bundesrat wählen in jeder Wahlperiode neue Gerichtsbarkeiten. Richter werden ernannt, wenn sie eine bestimmte Ausbildung und berufliche Laufbahn hinter sich haben. Dies erfolgt aber nicht auf der Grundlage einer demokratischen Legitimation, sondern auf der Basis von Gesetzen zu Ernennung von Richtern (DRiG) .
In Deutschland haben wir die sogenannte Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Ziel ist es, die Macht einzelner Staatsorgane und Personen zu begrenzen und dadurch den Missbrauch der Macht zu verhindern. Die Gewaltenteilung ist eine wichtige Grundlage heutiger Demokratien. Sie umfasst drei Bereiche:
Die Legislative (Gesetzgebende Gewalt): Die Legeslative umfasst diejenigen Staatsorgane, die für die Gesetzgebung zuständig sind. In Deutschland sind dies der Bundestag und Bundesrat.
Die Exekutive (Ausführende Gewalt): Die Exekutive ist für die Umsetzung der Gesetze verantwortlich. Sie Umfasst damit beispielsweise Behörden und Polizei. In Deutschland bildet die Bundesregierung die höchste Ebene der Exekutive
Die Judikative (Rechtsprechung): Die Judikative wird aus allen Gerichten gebildet, sie ist für die Überwachung der Exekutive und Legislative zuständig. Sie entscheidet also über Klagen der Bürger gegen Verwaltungsakte (Beispielsweise Bußgelder im Straßenverkehr), aber auch über die Verfassungsmäßigkeit neuer Gesetze.
Das Volk (demos) wählt nur die Legislative (Parlament, gewählte Volksvertreter). Dieses Parlament wählt die Executive (Regierung). Letzte ist befugt, die Judikative (z.B. das Bundesverfassungsgericht) zu ernennen. In der Regel werden Richter nach einer fünfjährigen Probezeit auf Lebenszeit ernannt und sind danach Richter/in unabhängig von politischen Wahlen oder einem politischen Amt, was für Richter übrigens ausgeschlossen ist. Daher kann man nicht davon ausgehen, dass die Gerichte oder die dort tätigen Richter demokratisch (vom Volk) bestimmt sind oder etwas mit der hiesigen Parteinlandschaft zu tun hätten.
Ein Richter ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt. Dabei soll er als neutrale Person unparteiisch Gerechtigkeit gegen jedermann üben. Um zu garantieren, dass nur neutrale Richter zur Entscheidung berufen sind, sehen die Verfahrensordnungen vor, dass Richter in bestimmten Fällen kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen sind (etwa bei einem engen Verwandtschaftsverhältnis zu einer Partei oder wenn sie selbst vom Gegenstand des Rechtsstreits betroffen sind), zudem kann bei Besorgnis der Befangenheit ein Ablehnungsgesuch gegen den Richter gestellt werden. Der Richter ist bei seiner Entscheidungsfindung an Recht und Gesetz gebunden. Für Deutschland ergibt sich dies aus Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG.
Berufsrichter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist. Nach Art. 92 GG ist die rechtsprechende Gewalt in Deutschland (ausschließlich) den Richtern anvertraut. Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzlich haben die einzelnen Bundesländer eigene Richtergesetze zur Konkretisierung der Rahmenvorschriften erlassen. Die Normsetzungskompetenz für Bund und Länder erwächst aus Art. 98 GG. Das Gesetz konkretisiert zahlreiche Verfassungsvorgaben für die Richter als Organe der rechtsprechenden Gewalt. Insbesondere die Unvereinbarkeit des Richteramts mit anderweitigen Tätigkeiten in einer der anderen Gewalten. Ausbildungsbezogen bestimmt sich der Zugang zum (hauptamtlichen) Richteramt (§§ 5 ff. DRiG) durch das mindestens zwei-, regelmäßig vierjährige rechtswissenschaftliche Studium an einer Universität, das mit dem ersten Staatsexamen (bestehend aus universitärer Schwerpunkts- und staatlicher Pflichtfachprüfung) – das Referendarexamen – abgeschlossen wird. Darauf folgend muss ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (juristisches Referendariat) bei einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft oder Strafgericht, einer Verwaltungsbehörde und einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt stattfinden. Das anschließende zweite Staatsexamen (auch Große Staatsprüfung oder Assessorexamen) verleiht bei Bestehen die Befähigung zum Richteramt, die auch als Zugang zum Rechtsanwaltsberuf oder den Höheren Dienst in der Verwaltung notwendig ist oder sein kann. Sie ist auch Voraussetzung zum Eintritt in den Dienst der Staatsanwaltschaft (§ 122 DRiG).
Zu 1: „Wieder so eine falsche Behauptung. Parteien werden sehr wohl gewählt, nämlich über die Zweitstimme. Da macht man dann sein Kreuz bei der FDP oder SPD. Schon vergessen?“
Auch über die Zweitstimme werden Abgeordnete gewählt, Parteien sind nicht demokratisch legitimiert und die Berufung von Richten an oberen Gerichten nach Parteienproporz verhindert, dass die besten und qualifiziertesten Richter zum Zuge kommen, eine absolut kritikwürdige Situation. Da geht es nämlich nicht darum, wer der Beste ist, sondern wer der beliebteste Parteigänger ist. Richter sollen allerdings nicht nach den Vorlieben von Parteien und parteitaktischen Erwägungen, sondern allein nach dem Gesetz entscheiden. Haben Sie schon mal etwas von Gewaltentrennung gehört?
http://www.ltsh.de/presseticker/2004-04/21/12-22-10-30d9/
http://www.danisch.de/blog/2013/04/23/die-verfassungsrichter-idiotie-von-cducsu/#more-6707
„Merkmal eines Rechtsstaats ist die Gewaltentrennung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive. Davon ist Deutschland weit entfernt. Richter werden nach dem Parteibuch besetzt, oft mit Leuten der Legislative oder Exekutive. Ist gerade kein lukrativer Posten in der Wirtschaft greifbar, kein Sparkassenboss neu zu besetzen und auch die Medienaufsicht belegt, wird der Parteifreund als Richter vorgeschlagen. Da alle Parteien ihre Leute reinbringen wollen, klappt das auch wunderbar (im Sinne der Parteien).
Aktueller Fall im November 2011: Peter Müller, Ex-Ministerpräsident Saarland, CDU, wird Richter am Bundesverfassungsgericht. Da stimmt der Bundesrat einstimmig (!) zu: eine Hand wäscht die andere. Zur eklatanten Verletzung der Rechtsstaatlichkeit kommt in seinem Fall noch mangelnde Kompetenz hinzu: wenig juristische Erfahrung, wenn man es gnädig ausdrücken will.“
http://www.gavagai.de/rs/HHD12BVG.htm
Zu 2: „Außerdem: Sie rechnen bei den Arbeitslosengeld II Empfängern die vielen “Extras” nicht mit ein. Täten Sie das, sähe das Bild völlig anders aus.
Von Hartz IV kann man sehr gut leben. Solange Heizung, Wohnung und Nahrung sichergestellt sind, ist man nicht arm. Es ist völlig unsinnig das, was ein Hartz IVler bekommt mit dem zu vergleichen, was ein Arbeitnehmer oder normaler Beamter bekommt, da Hartz IVler meines Wissens keine oder nur in sehr geringen Umfang Steuern zahlen.“
Bei Hartz IV Empfängern gibt es keine Extras, mit dem Regelsatz von 391 Euro ist alles auser der Kaltmiete, den heizkosten und einem Teil der betriebskosten abgegolten. Von 391 Euro müssen bazahlt werden: Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und die sonstigen Bedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Mobilität, notwendige Versicherungen usw) sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben. Für den Partner stehen nur noch 353 Euro zur Verfügung. Ihre Ausführungen sind hanebüchen, man benötigt auch Strom, Geld für Kleidung, für Haushaltsgegenstände, für Medikamente, für ein Mindestmass an Mobilität usw. Für das Essen stehen gerade mal 138 Euro pro Monat zur Verfügung, rund 4,50 Euro am Tag. Hartz IV ist das Existenzminimum, und Einkommenssteuern zahlen alle anderen auch nur für das, was Sie mehr haben, als dieses Existenzminimum. Für Strom und Wohnungsinstandhaltung gibts gerade mal knapp 33 Euro, bei den extrem hohen Stromkosten kann man damit kaum über die Runden kommen. Ihre Ausführungen sind extrem zynisch und menschenverachtend. Sie stellen selbst den Rassisten Sarrazin in den schatten. Hartz IV Bezieher zahlen überproportional Verbrauchssteuern. Und eine Beamtenwitwe oder eine Rentnerin, die das Doppelte zur Verfügung hat, zahlt auch keine Einkommensteuer.
Die Beamtenlobbypropaganda, die Sie als „Information“ eingestellt haben, widerlegt diese Tatsachen in keiner Weise.
Zu 3) Neoliberale Sektenlehre ohne jeden realen Hintergrund. Deutschland ist Meister im Dumpinglohnbereich und es gibt keinen einzigen Grund, weshalb Postzusteller, Friseure, Fleischereiarbeiter und viele andere mehr in Deutschland mit Hungerlöhnen, teilweise unter drei Euro, abgespeist werden. Und entgegen Ihrer Behauptungen kann man auch die meisten derartigen Dienstleistungen nicht ins Ausland verlagern. Das europäische Ausland beklagt sich völlig zu Recht über die deutschen Dumpinglöhne, z.B. in der Fleischindustrie, aber nicht nur da.
.http://www.hinzundkunzt.de/belgien-beschwert-sich-bei-eu/
4) „Dass Beamte privilegiert sind, ist ein Märchen aus 1001 Nacht.“
Das ist kein Märchen, das sind handfeste atsachen, die Sie beständig vorsätzlich ignorieren.
Beamte sind massiv überprivilegiert. Während der aktiven Zeit erhält ein Beamter beispielsweise im gehobenen Dienst mittlerweile hunderte von Euro mehr im Monat, als sein angestellter Kollege, der dieselbe Arbeit macht. Durch die Tarifreform für Angestellte (nicht für Beamte) wurden die Bruttolöhne für Angestellte weiter abgesenkt, so dass der Unterschied in einigen Bereichen mittlerweile 1000 Euro mehr netto für Beamte, die dieselbe Arbeit tun, ausmacht (durch Sozialabgaben und abgesenkten Bruttogehälter für Angestellte.) In NRW beispielsweise beträgt der Unterschied im netto zwischen einem beamteten ledigen Berufseinsteiger als Lehrer und einem angestellten Berufseinsteiger netto mehr als 400 Euro, wenn Kinder vorhanden sind, sieht das noch schlechter aus. Und im Laufe des Berufslebens wird der Unterschied noch deutlich krasser. Da die Einstufung von Angestellten in einigen Bundesländern noch schlechter ist, sieht das in manchem Bundeland für angestellte Lehrer noch viel schlechter aus.
Besonders krass sind die völlig überzogenen Pensionen, die rund dreimal so hoch sind wie die Renten.
Durchschnittspension 2012: 2750 (Bund), 2940 (Länder), 2.840 (Kommunen)
Durchschnittsrente West (Männer): 985 Euro, Frauen: 484 Euro
Durchschnittsrente Ost (Manner) 1079 Euro, Frauen: 715 Euro
Somit liegt die Durchschnittspension, für die keine eigenen Beitragszahlungen entrichtet wurden, wenn man Frauen und Männer einbezieht, rund 31/2 mal so hoch, wie die Durchschnittsrente.
Die Witwe eines Bundesbeamten erhält durchschnittlich 1580 Euro, die eines Landesbamten 1690 Euro. Die Witwenrente eines Rentners liegt im Westen bei läppischen 579 Euro, im Osten bei 616 Euro. Somit ist auch die Hinterbliebenenversorgung fast dreimal so hoch. (Zahlen aus 2011).
http://www.oeffentlichen-dienst.de/wirtschafts-news/71-rente/495-der-renten-und-pensionsvergleich-2012.html
In 2013 sind die Beamtenpensionen durchschnittlich um 170 Euro gestiegen, die Renten um 7,75 Euro, in den letzten 5 Jahren stiegen die Pensionen durchschnittlich um 210 Euro, die Renten um 30 Euro. Die Unterschiede werden immer krasser. Schaen Sie sich mal die Balken an, das ist ungeheuerlich.
http://www.bild.de/geld/wirtschaft/rente/beamtenpensionen-steigen-22-mal-so-stark-wie-renten-35291518.bild.html
Mal ehrlich, wollen Sie den Leser komplett veräppeln oder halten Sie uns alle für geistig zurück geblieben?
Was der Wolfgang Bosbach, selbst Beamter, behauptet, ist völlig irrelevant. Fakt ist, dass es wegen der hälftigen Sozialabgaben in der aktiven Dienstzeit zwar teurer würde, durch Einsparung der Beihilfezahlungen würde das aber abgemildert, ebenso durch die mittlerweile deutlich abgesenkten Bruttogehälter der Angestellten, wenn neue Bedienste nur noch im Angestelltentarif bei abgesenkten Bruttogehältern eingestellt werden. Richtig günstig wird es dann im Ruhestand, wenn alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes die üblichen niedrigen Renten erhalten.
Was der Bosbach da rechnet, bezieht sich darauf, dass die Heren und Damen Beamten auf ihre ungerechtfertigten Privilegien nicht verzichten wollen und meinen, ihre Gehälter müssten dann auch noch entsprechend angehoben werden, um die Sozialabgaben auszugleichen. Und die riesige Ersparnis im Rentenalter rechnet der Herr auch nicht ein, weil die Ruhegehälter nach Ansicht der Beamtenlobby ja nicht auf Normalmaß sinken dürfen.
Aber da die von der Beamtenlobby beauftragten „Experten“ das Gegenteil behaupten, schlage ich vor: Wir schaffen die Sozialabgaben auch für die Angestellten und Arbeiter ab und die Arbeitgeber bezahlen denen im Rentenalter dreifach so hohe Renten. So, wie das der Staat als Arbeitgeber für Beamte tut. Wenn diese Art des Beschäftigungsverhältnisses angeblich günstiger für den Arbeitgeber ist, fordere ich Beamtenrecht und Beamtenpensionen, Beihilfe und Unkündbarkeit und deutlich höhere Nettogehälter ohne Abzug von Sozialabgaben für alle.
1. Das mir durchaus alles bekannt, Saadiya. Richter sind Beamte sicherlich. Sie sind auch in ihren Entscheidungen frei. Trotzdem glaube ich nicht an die 100%ige Unabhängigkeit bei der Besetzung von Richterstellen, besonders bei den Bundesrichtern. Hier haben die Justizminister und Parlamente etwas mitzureden. Wie sollte denn das Prozedere auch sonst vonstatten gehen? Es ist mir einfach naiv zu glauben, dass politische Spitzenpositionen ganz neutral vergeben werden. Im Normalfall vielleicht, aber im speziellen Fall gewiss nicht. Diese Meinung vertritt zumindest der Staatsrechtler Professor Herbert von Arnim, auf den ich mich berufe. Eine rechtliche Gewaltenteilung haben wir, aber keine völlige realpolitische Unabhängigkeit der verschiedenen Verfassungsorgane voneinander. Die Verfassungswirklichkeit scheint mir anders auszusehen als Sie meinen. Aber bitte rein „formal“ betrachtet, haben Sie natürlich recht.
2. Von einem Fünftel von Hartz IV kann man natürlich nicht selbstständig leben, das ist klar. Aber es stehen ja auch genügend Versorgungseinrichtungen zur Verfügung (Caritas, Suppenküchen, Kirchen, Kommunen usw.). Insofern kann man einigermaßen „gut“ leben, im Vergleich zu Menschen aus wirklich armen Ländern oder zur Generation unserer Groß- und Urgroßeltern. Wer Wasser, Strom, Toiletten und ausreichend Nahrung hat, ist nicht „arm“. Fragen Sie mal indische Mitbürger oder alte Menschen! Wer einmal eine chinesische oder indische Großstadt in den Randvierteln „erlebt“ hat, weiß, wie gut es unsere Hartz IVler haben. Da schäme zumindest ich mich, wenn hierzulande von „Armut“ gesprochen wird.
Ein Haushalt, der Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II bezieht, hat im Monat durchschnittlich 247 Euro für Nahrungsmittel, Getränke und Tabak. Das sind 86 Prozent der Ist-Ausgaben des durchschnittlichen Haushalts. Das ist mehr als manche im unteren Lohnsegment für Nahrungsmittel zur Verfügung haben. Wer es versteht zu kochen, kann sich als Einzelperson für 4,25 Euro am Tag bestens ernähren. Ulrich Schneider der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und diverse Ernährungswissenschaftler sind derselben Meinung. 2 Brötchen kosten 30 Cent, 20g Butter 10 Cent, ein Glas Saft 30 Cent, 100 Gramm Kartoffeln 5 Cent, eine Banane 25 Cent, eine Tomate 13,5 Cent. Glauben Sie mir, ich habe das selbst ausprobiert.
Mit unter 100 Euro kommt man durch, wenn man zusätzlich noch etwas selbst anbaut! Und wenn wir es realistisch betrachten, haben es meine Groß- und Urgroßeltern vor 80 oder 100 Jahren auch nicht anders gemacht, zu Millionen.
Es ist ja interessant, wie die Diskussion sich von den Plänen der britischen Regierung hin zur Auseinandersetzung mit Hartz 4 und den Beamtenpensionen entwickelt.
Ich hab da natürlich auch eine Meinung zu:
Die Hartz 4 Sätze sind tatsächlich nicht die einzigen Leistungen, die an die Betroffenen ausgezahlt werden. Insofern haben Marianne und Co recht, wenn auch die zitierte Höhe der Sätze nicht korrekt ist.Bei Verheirateten bekommt nicht eine Personen 391,. und die andere 353,-. Beide bekommen den Regelsatz für Verheiratete, 391,- erhalten Alleinstehende.
Hinzu kommt der Großteil der Mietkosten, korrekt aber nicht der komplette Teil. Strom muss tatsächlich selbst gezahlt werden.
Die anderen „Leistungen“ die angesprochen wurden, werden nicht zwangsläufig ausgezahlt, sondern stellen Ersparnisse ein. z.B.: Kindergärten sind Gebührenfrei, keine GEZ, Leistungen nach dem BuT – Paket können beantragt werden und noch einiges mehr. Deshalb sind pauschale Vergleiche nicht möglich.
Und die Beamtenwitwe hier ständig als Vergleich heranzuziehen ist doch etwas übertrieben. Darüber hinaus hat die Beamtenwitwe auch nicht zwangsläufig das doppelte von SGB – II Beziehern.
1. „Auch über die Zweitstimme werden Abgeordnete gewählt.“ Das stimmt nur partiell, denn zahlreiche Abgeordnete würden gar nicht ins Parlament rutschen, wenn es nach dem Wählerwillen ginge. Da sich die unmittelbare Einflussmöglichkeit des Bürgers auf die Erstellung der „Listen“ in Grenzen hält, ist es tatsächlich so, dass „Parteien“ als solche gewählt werden. Auch Wahlumfragen beziehen sich ja nicht ohne Grund auf Parteien und nicht auf einzelne Abgeordnete. Eine „totale“ Gewaltentrennung, wie sie sie fordern, setzt die direkte Demokratie auf allen Ebenen voraus. Die haben wir aber nicht. Wir haben eine parlamentarische Demokratie.
2. Matthias hat recht, wir sind schon sehr weit abgekommen vom Thema. Aber ich halte es trotzdem gerechtfertigt auch hierzulande konkret über das „Geld“ zu reden. Denn darum geht es ja.
Was die Pensionen anbelangt, rechnen Sie immer brutto, aber nicht netto. Dass 88 Prozent der Altersbezüge besteuert werden, bei fast 30 Prozent Abzug verzerrt jeden Vergleich mit anderen Beziehern. Hinzu kommt, dass Beamte „privat“ vorsorgen müssen, was sie gegenüber den Angestellten unter dem Strich schlechter stellt. Sie können auch nicht streiken. Das alles ist gegenüber den Angestellten ein enormer Nachteil! Aber darum geht es mir gar nicht.
Bezugspunkt meiner Überlegung war nicht die Durchschnittsrente einer „typischen“ Beamtenwitwe, sondern die einer Witwe eines verstorbenen Postbeamten (oder eines kleinen Polizeibeamten), einer Gruppe, die bestimmt nicht als „privilegiert“ betrachtet werden kann. Den „armen“ Pensionär gibt es durchaus, genauso wie den „armen“ Facharbeiter oder den „armen“ Studenten usw. Ein „Armutsmonopol“ für bestimmte Gruppen gibt es nicht.
3. Wenn Sie die Abschaffung des Pensionssystems fordern, wird Ihnen in ganz Deutschland kein Beamter beleidigt sein.
4. Aufs Ganze gesehen, sind beide Gruppen, Angestellte und Beamte, wohl annähernd gleichgestellt. Ausgebildete Handwerker und Facharbeiter verdienen aufs ganze Arbeitsleben verteilt wohl etwas besser als Beamte, da sie erstens länger arbeiten können (weniger Ausbildungszeit) und zweitens ganz anders „nebenher“ verdienen können. Dafür sind die Risiken „arbeitslos“ zu werden natürlich höher. Dass schlecht ausgebildete Arbeitnehmer nicht so gut dastehen wie Staatsdiener, versteht sich von selbst.
5. Polemik erzeugt nur Gegenpolemik, eine Endlosspirale.
6. In Großbritannien werden ähnliche Debatten auf einem sachlicheren und kompetenteren Niveau geführt. Des Pudels Kern liegt darin, dass die von „unten“ geforderte Umverteilung nicht die „Reichen“ trifft, sondern die bisherige Mittelschicht. Das ist aber insofern problematisch, da diese Gruppe die wesentlichste Stütze für den Wohlstand und die Sozialsysteme in Europa ist. Auch in diesem Fall ist es nicht angebracht, von „Privilegien“ zu sprechen, die es abzuschaffen gilt. Mit der Konstruktion von wie auch immer gearteten „Schreckgespenstern“ löst man keine gesellschaftlichen Probleme. Das Klischee vom faulen Beamten ist genauso wenig angebracht wie das vom privilegierten Unternehmer. Beide tun sehr viel für unser Land!
Der Satz für ein Ehepaar, Herr Mathias, beträgt, genauso, wie ich das angegeben habe, 391+353 Euro. Da hiervon der Strom, ein Teil der Betriebskosten, Kleidung, Haushaltsgegenstaende, Möbel, Mobilität, Medizinische Eigenkosten, zumindest teilweise, ein Mindestmaß von Teilhabe am sozialen Leben u.a. mehr bezahlt werden muss, bleibt für die Ernährung + Getränke ein Satz von rund 4, 50 Euro pro Tag. Davon, Herr Mathias, kann man sich nicht ausgewogen ernähren.
Die meisten Beamtenwitwen erhalten mehr als das Doppelte, so, wie ich das anhand der statistischen Daten korrekt ausgerechnet hatte.
@ Karlo
Zu 1: Sehr offensichtlich verstehen Sie das Prinzip der Gewaltentrennung nicht. Die Besetzung von Richtigstellen hat ausdrücklich NICHT nach dem Waehlerwillen und auch NICHT nach dem Parteiwillen zu erfolgen. Eine Gewaltentrennung, wie Sie unser GG ausdrücklich vorsieht, setzt NICHT direkte Demokratie voraus, da Richterstellen nicht nach dem Willen von Mehrheiten zu besetzen sind. Sie schreiben erneut denselben Humbug.
Zu 2: Auch Renten werden besteuert, Sie scheinen mal wieder nix mit bekommen zu haben von der Änderung der Rentenbesteuerung.
Die arme Postbeamtenwitwe erhielt mindestens 900 Euro Plus und muss gar nix versteuern, da sie mit Versorgungsfreibetrag unter der Grenze liegt, ab der die Steuerpflicht greift, derzeit rund 8300 Euro. Sie schreiben Humbug. Es gibt weniger Arme und extrem Arme, die Postbeamtenwitwe gehört nicht zu den extrem Armen. Falls Sie Kinder erzogen hat, kriegt sie noch was drauf, falls nicht, soll sie den Luxus, nie gearbeitet zu haben, gefälligst selbst bezahlen und wenn sie auch nur 5 Jahre selbst gearbeitet hat, erhaelt sie zusätzliche Rente.
Zu 3: Na, dann wundert es mich aber sehr, dass die Beamtenlobby mit Zähnen und Klauen gegen eine Vereinheitlichung des Dienstrechts auf Angestelltenniveau polemisiert und kaempft. Welche Märchen wollen Sie uns hier noch auftischen?
Zu 4: Das das nicht stimmt, habe ich mit korrekten Daten vorgerechnet. Beamte werden waehrend ihrer Ausbildung ueppigst alimentiert, u. a auch während des Studiums an Verwaltungshochschulen bei bester Bezahlung. Ihre Märchen sind abstrus. Auch bestens ausgebildete Angestellte stehen erheblich schlechter da, das hatte ich vorgerechnet und mit Links belegt und müssen zudem ihr Studium selbst finanzieren.
Zu 5: Na, dann stellen Sie ihre Polemik halt ein.
Zu 6: Polemisches neoliberales Geschwaetz, neoliberale Glaubenssaetze. Wen „es trifft“, ist allein eine Frage der politischen Entscheidungen. Bei einer Erhöhung der Steuern fuer Bestverdiener oberhalb des Mittelstands auf gemässigtes Kohlsches Niveau und einer Einführung von Vermoegenssteuer fuer sehr hohe Vermögen sowie einem Ende mit den Schlupfloechern bei der Erbschaftsteuer usw. fuer die Superreichen trifft es die Superreichen, die dank des Steuerdumpings fuer die Superreichen ihre Vermögen dank der neoliberalen Politik exorbitant vermehrt haben, während die Armen immer aermer werden.
@Karlo: „Richter sind Beamte sicherlich. Sie sind auch in ihren Entscheidungen frei. “
Nicht ganz, Richter sind keine Beamten im Sinne einer üblichen Verbeamtung. Sie sind in einem BEAMTENÄHNLICHEN öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dass einem besonderen passus unterliegt (siehe DRiG), aber dem Dienstverhältnis eines Beamten in etlichen Punkten ähnelt.
@Karlo: „…glaube ich nicht an die 100%ige Unabhängigkeit bei der Besetzung von Richterstellen, besonders bei den Bundesrichtern. Hier haben die Justizminister und Parlamente etwas mitzureden. Wie sollte denn das Prozedere auch sonst vonstatten gehen? Es ist mir einfach naiv zu glauben, dass politische Spitzenpositionen ganz neutral vergeben werden.“
Nicht das ich was falsch verstehe, aber in meinen Augen ist der Status eines ernannten Richters, auch der eines Bundesrichters, keine politische Spitzenposition. Wenn das so wäre, hätten wir keine Gewaltenteilung mehr (Sie erinnern sich: Merkmal einer Demokratie), sondern eine Diktatur, in der die Politik nach eigenem Gusto über Recht befindet. Richter sind in Deutschland von der gleichzeitigen Ausübung politischer Ämter ausgeschlossen, da es sich nicht mit der Ausübung Ihres Amtes als Richter vertragen würde.
In meinen Ausführungen, auf die Sie sich hier beziehen, habe ich von der Theorie und der rechtlichen Situation gesprochen, nicht jedoch von einem vielleicht in der Praxis üblichen „Mit dem/der spielt der Politiker/-in X jede Woche Golf, darum soltte der/die zum Richter ernannt werden“ Kodex.
@Karlo: „Aber es stehen ja auch genügend Versorgungseinrichtungen zur Verfügung (Caritas, Suppenküchen, Kirchen, Kommunen usw.). “
Die „Versorungseinrichtungen“ sind aus der Not entstanden, um zu verhindern, dass arme Menschen menschenunwürdig dahinvegatieren müssen. Sie sind eigentlich nicht dazu gedacht, die Folgen und Missstände der Hartz IV auszubügeln. Sie dürfen bei Ihren Überlegungen nicht vergessen, dass nicht jeder Bundesbürger in einer Großstadt wohnt und Zugang zu solchen „Versorgungseinrichtungen“ hat. Ich darf Sie da zum Beispiel an ländlich geprägte Gegenden im norden Deuschlands mit weniger bevölkerungs- und Versorgungseinrichtungsdichte erinnern, oder auch einsamere Gegenden in Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Natürlich ist die „deutsche“ Armut eine andere Form der Armut, als es die „indische“ Armut ist. Denoch halte ich nicht viel davon Armuten gegeneinander aufzurechnen. Mit Ihren Aussagen „verhöhnen“ sie die Menschen, die auf Hartz IV Niveau ihren Lebensalltag bestreiten müssen. Das steht uns allen glaube ich nicht zu!
@Karlo: „Mit unter 100 Euro kommt man durch, wenn man zusätzlich noch etwas selbst anbaut! Und wenn wir es realistisch betrachten…..“
….hat jeder ein privates, unbebautes Grundstück, dass er inmitten einer deustchen Großstadt theoretisch landwirtschaftlich bewirtschaften könnte, um über die Runden zu kommen. Ausgaben für Pacht, Gartenvereinsgebühr, Gartengeräte, Saatgut, Einmachgerätschaften etc. können auch mit einem HARTZ IV Satz locker bestritten werden. Alles ist ja soooooo billig hier! Siehe Ihre Preisliste…..
Ich weiß nicht lieber Karlo, wie man anders darüber schreiben könnte, als in diesem sarkastischen Ton. Ihre Preistafel ist interessant, unterliegt aber leider jahreszeitlichen, rezessions- und preisverändernden Schwankungen. Außerdem bitte ich zu bedenken, dass das nur ansatzweise funktioniert, wenn kein Kleidung eingekauft, nichts gespart und auch keine Kinder im Haushalt vorhanden sind, die allein schon aufgrund ihres steten Wachstums öfters mit Bekleidung versehen werden müssen als Erwachsene. Darüber hinaus können die notwendigen Bestandteile einer Mahlzeit gar nicht in den Größenordnungen gekauft werden, die Sie angegeben haben. Folglich muss man also schon ein ganzes Stück Butter kaufen und nicht nur 10 Gramm. Wenn man dann nicht grammgenau abwiegt und haushaltet, hat man wohl das Nachsehen, ebenso wie jene Arme, die noch nicht mal einen Kühlschrank in der Wohnung haben, weil die Anschaffungskosten jetzt über den normalen Regelsatz geleistet werden sollen. Übrigens: Tatsächlich stehen für den Bereich Lebensmittel und Getränke nämlich nur rund 160 € zur Verfügung; nur Sarrazin und Schmidts Katze glauben an das mathematische „Mehr“. Ich will nicht sagen, dass man von Hartz IV nicht leben kann. Aber ich denke auch nicht, dass man damit ein „ausgewogenes Leben“ führen kann.
@Matthias: „Es ist ja interessant, wie die Diskussion sich von den Plänen der britischen Regierung hin zur Auseinandersetzung mit Hartz 4 und den Beamtenpensionen entwickelt.“
Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht. Ich denke, wir sollten uns mehr auf das eigentliche Hauptthema rückbesinnen.
@Marianne: „Der Satz für ein Ehepaar, Herr Mathias, beträgt, genauso, wie ich das angegeben habe, 391+353 Euro.“
Das ist nicht richtig! 391€ nur für Alleinstehende. Ehepaare erhalten beide jeweils 353 €. Paare erhalten nur 90% des Regelsatzes eines Alleinstehenden. Bitte schauen Sie hier: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html
@marianne
Sorry, das ist falsch. Der Regelsatz ist für Verheiratete ein anderer, Bundesweit. Paragraph 20 Abs. 4 SGB 2 ist die entsprechende Rechtsgrundlage.
Ob man sich davon ernähren kann oder nicht, ist nicht Teil meiner Aussage.