Gesundheitsministerium
Überprüfung der Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge kommt
Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen soll erneuert werden. Das kündigt das Gesundheitsministerium an. Asylbewerber und Geduldete haben in Deutschland in der Regel nur im Notfall Anspruch auf medizinische Hilfe.
Freitag, 01.08.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.08.2014, 17:26 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will in dieser Wahlperiode die Regelungen zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen erneuern. Wie aus einer am Donnerstag vom Bundestag veröffentlichten Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervorgeht, müssen die Leistungen im Zuge der Umsetzung der neuen EU-Aufnahmerichtlinie überprüft werden. Was konkret verbessert wird, geht aus der Antwort aber nicht hervor. Asylbewerber und Geduldete haben in Deutschland in der Regel nur im Notfall Anspruch auf medizinische Hilfe.
Flüchtlingsorganisationen und Sozialverbände kritisieren, dass dadurch chronisch Kranke oder traumatisierte Flüchtlinge kaum eine Chance auf medizinische Behandlung hätten. Die EU-Aufnahmerichtlinie, die Deutschland bis Mitte 2015 umsetzen muss, verlangt unter anderem, Minderjährige sowie Folter-, Gewalt- und Vergewaltigungsopfer speziell zu berücksichtigen. Im Grundsatz bestätigt die Richtlinie aber das deutsche Gesetz, wonach Hilfe vor allem im Notfall oder bei „besonderen Bedürfnissen“ gewährt werden muss.
Grundsätzlich vertritt Nahles‘ Ministerium der Antwort zufolge auch die Auffassung, dass die bestehenden Regelungen eine „angemessene“ gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern gewährleisten. Es verweist dabei auf die Regelung, nach der im Einzelfall bei besonderem Bedarf über das Gesetz hinausgehende Leistungen bewilligt werden können. Bei der Frage der konkreten Umsetzung verweist es auf die Länder, die für die Verwaltung und Kosten zuständig sind.
Wie sich das in der Praxis auf die Betroffenen auswirkt, lässt sich am Beispiel Zahngesundheit eindrucksvoll veranschaulichen. Wenn Flüchtlingskinder etwa ein Loch im Zahn haben, werden ihre Zähne noch lange nicht behandelt. Erst wenn der Zahn schmerzt, darf ein Arzt tätig werden und dann gleich mit der Zange. Der Zahn wird nicht behandelt, sondern gezogen. Alles andere wäre zu teuer. Bekommt das Kind irgendwann einen Aufenthaltstitel, wird es für die Krankenkassen zwar noch teurer, daran stört sich der Gesetzgeber bisher aber kaum.
Die Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz vor. Das Gesetz muss ohnehin verändert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die darin festgelegten niedrigen Sozialleistungen für Flüchtlinge aus grundgesetzwidrig beurteilt hat. Sie lagen in der Vergangenheit deutlich unter den Hartz-IV-Regelsätzen. Den Ausführungen des Ministeriums zufolge soll über diese Änderung, für die bereits ein Referentenentwurf vorliegt, zunächst unabhängig von weiteren Schritten bei den Gesundheitsleistungen entschieden werden. (epd/mig) Aktuell Politik
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