Anzeige

Nahost in Deutschland?

Religiöse Konflikte sind in Deutschland selten

Immer häufiger berichten Medien über religiöse Konflikte zwischen muslimischen und christlichen Flüchtlingen. Die Diakonie ging diesen Berichten nach und gibt Entwarnung: Das mediale Bild entspricht nicht der Realität.

Montag, 11.08.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 13.08.2014, 21:51 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Konflikte im Nahen Osten werden Medienberichten zufolge auch vermehrt in Deutschland ausgetragen. Im westfälischen Herford etwa eskalierte am Mittwochabend ein Konflikt zwischen mehreren muslimischen Gruppen, darunter Salafisten und rund 300 Jesiden, einer kurdischen Minderheit. Beide Seiten griffen sich nach Polizeiangaben mit Steinen, Flaschen und Holzlatten an. Mindestens zwei Menschen wurden verletzt.

Anzeige

Und in Flüchtlingsheimen kommt es zu Übergriffen zwischen Muslimen und Christen. In Berlin kam es am Freitag zu einer Schlägerei zwischen muslimischen Tschetschenen und christlichen Syrern. Und in Bayern berichteten Medien ebenfalls über ähnliche Vorfälle. Wie die Diakonie Bayern allerdgins mitteilt, ist eine Zunahme von religiös motivierten Konflikten in Flüchtlingsunterkünften nicht zu beobachten.

___STEADY_PAYWALL___

Durch Medienberichte über „einige wenige Einzelfälle“ sei in der letzten Zeit ein Bild entstanden, das der Realität nicht entspricht, sagte Diakonie-Präsident Michael Bammessel am Freitag in Nürnberg. Religiöse Konflikte seien selten.

Anzeige

Der Bayerische Rundfunk und Die Zeit hatten über Mobbingfälle in Asylbewerbereinrichtungen berichtet. Demnach würden immer öfter muslimische Flüchtlinge christliche Asylbewerber schikanieren. Der Integrationsbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Michael Neumeyer (CSU), forderte daraufhin eine getrennte Unterbringung der Flüchtlinge nach Religionszugehörigkeit.

„Eine Umfrage unter den 75 Beraterinnen und Beratern, mit denen die Diakonie in den Einrichtungen vor Ort präsent ist, konnte die Medienberichte nicht bestätigen“, sagte Bammessel. Eine Trennung, wie von Neumeyer gefordert, würde „bereits vorhandene Ausgrenzungstendenzen“ fördern. Um Konflikte zu vermeiden, brauche es statt einer Trennung von Religionen vielmehr eine bessere Unterbringung. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Max sagt:

    Zitat Marianne:
    „@Max II : Grundrechte SIND Menschenrechte und Menschenrechte sind Grundrechte, wievielte Unsinn wollen Sie hier eigentlich noch verbreiten? Bevor man sich zu einem Thema äussert, sollte man sich kundig machen, wenn man schon keine Ahnung hat.“

    Sie haben leider keine Ahnung. Artikel 16a Abs. 1 des deutschen Grundgesetz besagt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
    Der von ihnen vertretene pervertierte Umdeutung des Asylanspruchs auf jeden, der in Afrika oder Asien unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen lebt (die zum Großteil durch die afrikanischen Länder selbst verursacht worden sind, beschäftigen sie sich mit der demographischen Entwicklung Afrikas) das Recht auf Asyl zubilligt, ist nicht der Anspruch, den die Väter des GG im Sinn hatten.

    Zitat Marianne:
    „Die Drittlandregelung stellt ein Aushebeln des Asylrechts in Deutschland dar, mit dem Deutschland sich seiner diesbezüglichen Verpflichtungen entledigt und sie allein den Ländern an der EU-Peripherie aufbürdet.“

    Sicherlich nicht, denn wenn das Asylrecht durch die Drittlandregelung ausgehebelt wäre und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen an die Länder der EU- Peripherie delegiert worden wären, hätte es von Januar bis Juni 2014 sicher keine 77109 Asylanträge gegeben. Prüfen Sie ihre Beiträge eigentlich auf Logik?
    Von allen Asylfällen in denen nach der DublinII- Richtlinie die Asylbewerber in andere Länder hätten abgeschoben werden müssen, gelang dies nur in 13.5% der Fälle. Und sei fabulieren hier von „Entledigung der Pflichten“.
    Wissen Sie eigentlich wie wenig Asylbewerber z.B. Spanien aufnimmt? Und Italien schickt seine Flüchtlinge meist einfach nach Deutschland, Österreich und Schweden weiter. Siehe Lampedusa.

    Zitat Marianne:
    „Bei konsequenter Anwendung ist somit das Grundrecht= Menschenrecht auf Asyl in Deutschland, einem reichen Industriestaat, zulasten der weit ärmeren Staaten an der Peripherie, de facto abgeschafft. Das sage nicht nur ich, das sagen auch die Rechtsexperten.“

    Once again: Asylrecht de facto abgeschafft bei vermutlich 200000 Asylanträgen in 2014??? Ernsthaft? Die „Rechtsexperten“ stehen vermutlich auf der Paylist der Sozial- und Integrationsindustrie. Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

  2. Max sagt:

    Zitat Aloo Masala:
    „Allerdings ist jedes Menschenrecht auch ein Grundrecht, das jedermann und nicht nur den deutschen Staatsbürgern zusteht.“

    Nein, eben nicht. Es steht politisch Verfolgten zu. Und wer unter diese Kategorie fällt, bestimmen nicht Marianne oder die Asylbewerber selbst.
    Als Asylberechtigte im originären Sinne -eben nach §16a GG- wurden im ersten Halbjahr 2014 gerade mal 1,5% der Asylsuchenden anerkannt! Selbst wenn man diesen originären Asylbegriff um die weiteren Asylgründe nach §3 Abs.1 AsylVfg und §4 Abs. 1 AsylVfg sowie das Abschiebeverbot nach §60 AufenthG erweitert, sind wir gerade mal bei einer Quote von 26,6%!! Das macht deutlich, das der größte Teil der Asylbewerber eben kein Asyl verdient haben.

    Hier noch die Quelle:
    http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile

  3. Lionel sagt:

    @aloo masala

    Das Asylrechtist das einzige Grundrecht, das nur Nichtdeutschen zusteht, und dessen Antragstellung gem. Asylverfahrensgesetz überprüft wird.
    Seit anderthalb Jahrzehnten legt die Anerkennungsquote nach Art. 16 GG zwischen 1 bis 2%.

  4. aloo masala sagt:

    @Lionel

    So gesehen ja, allerdings genießen auch Deutsche Asylrecht im Ausland, wenn sie in Deutschland politisch verfolgt werden. Es ist in diesem Sinne ein Menschenrecht für „jedermann“ im Sinne von unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

    Zur Erinnerung, die Aussage, die ich zu widerlegen versuchte war, dass „Asylrecht ein Grundrecht aber kein Menschenrecht sei“. Ich versuchte zu zeigen, dass diese Aussage keinen Sinn ergibt. Würde diese Aussage stimmen, dann dürften in Deutschland nur deutsche Staatsbürger Asyl beantragen, weil Grundrechte, die nicht für „jedermann“ gelten staatsbügerschaftsbezogene Grundrechte sind.

  5. aloo masala sagt:

    @Max

    Folgendes ist eine allgemeine Aussage: “Allerdings ist jedes Menschenrecht auch ein Grundrecht, das jedermann und nicht nur den deutschen Staatsbürgern zusteht.”

    Ihre folgende Antwort auf die obige allgemeine Aussage ist falsch:

    „Nein, eben nicht. Es steht politisch Verfolgten zu.“

    Menschenrechte stehen jedermann zu, auch Ihnen, selbst wenn Sie nicht politisch verfolgt werden.

    Ich vermute, Ihnen ist ein Versehen unterlaufen. Vielleicht könnten Sie bitte noch einmal genau meine Antwort durchlesen?

  6. Marianne sagt:

    „Nein, eben nicht. Es steht politisch Verfolgten zu. Und wer unter diese Kategorie fällt, bestimmen nicht Marianne oder die Asylbewerber selbst“

    Ne, klar doch, das bestimmt der Max, der das Asylrecht für kein Menschenrecht hält und nur politisch Verfolgten Deutschen per Asyl in Deutschland zugestehen will.

    http://www.youtube.com/watch?v=zxjMWVg4Eno

    „Das Asylrechtist das einzige Grundrecht, das nur Nichtdeutschen zusteht, und dessen Antragstellung gem. Asylverfahrensgesetz überprüft wird.“
    Oh, jeh. Mineh. Das Asylrecht ist ein Menschenrecht, das allen Menschen unabhängig von der Nationalität zusteht, und keinesfalls nur Nichtdeutschen zusteht, wobei man natürlich Asyl naturgemäß nicht dort beantragt, wo man verfolgt oder diskriminiert usw. wird. Das Asylrecht ist demzufolge ein Menschenrecht, das jeder Mensch, unabhängig von der Nationalität nie im eigenen Land, sondern grundsätzlich immer in anderen Staaten geltend macht..

  7. Max sagt:

    @ Aloo Masala
    „Ihre folgende Antwort auf die obige allgemeine Aussage ist falsch:

    “Nein, eben nicht. Es steht politisch Verfolgten zu.”

    Menschenrechte stehen jedermann zu, auch Ihnen, selbst wenn Sie nicht politisch verfolgt werden.

    Warum ist es so schwer, den §16a GG zu begreifen??
    Wenn Asyl jedermann zustehen würde, was meinen Sie wieviele Ausländer dann in Deutschland leben würden? Die Beschränkung auf politisch verfolgte hat schon seinen Sinn.

  8. aloo masala sagt:

    @Max

    Es geht nicht um die Definition, wer Recht auf Asyl hat, sondern um Ihre Behauptung, Asyl sei Grundrecht aber kein Menschenrecht.

  9. Marianne sagt:

    Warum ist es so schwer, den §16a GG zu begreifen??
    Wenn Asyl jedermann zustehen würde, was meinen Sie wieviele Ausländer dann in Deutschland leben würden? Die Beschränkung auf politisch verfolgte hat schon seinen Sinn.“

    Mönsch, Max, sind Sie tatsächlich so begriffsstutzig, oder tun Sie nur so?

    Es geht nun seit gefühlt 15 Beiträgen um Ihre unrichtige Behauptung:

    „Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht, kein Menschenrecht.“

    Das Asylrecht ist aber ein Menschenrecht UND ein Grundrecht und steht allen Menschen, die politisch usw. verfolgt sind, unabhängig von Ihrer Nationalität zu. Punkt. Dass das Asylrecht nur Verfolgten usw. zusteht, hat hier kein Mensch bestritten.

    Mit dem 16a werden Verfolgte auf das Land verwiesen, in dem sie europäischen Boden betreten haben. Mit der Frage, ob das Asylrecht ein Menschenrecht ist, hat das rein gar nichts zu tun. Sie bringen alles durcheinander, wollen Sie Verwirrung stiften?

    Bezüglich des 16a ist es so, dass man mit diesem Instrument Menschen, die einen Asylantrag in Deutschland stellen (wollen), aus Deutschland ausweist und sie beispielsweise auf Griechenland verweist. Mehrere Gerichtsurteile, dass das zumindest in der derzeitigen Lage nicht rechtens ist, habe ich eingestellt. Ebenso ist es nach unzähligen Berichten und Rechtsbeurteilungen nicht rechtens, beispielsweise Mazedonien, Serbien und Ungarn zu sicheren Drittstaaten zu erklären. Die Lage für Asylsuchende ist dort alles andere als sicher. Auch zu Ungarn gibt es diesbezügliche Gerichtsurteile. Trotzdem schiebt Deutschland weiter unbeirrt nach Griechenland und auch in andere nicht sichere Drittstaaten ab und will jetzt auch Mazedonien usw. zu sicheren Drittstaaten erklären. Die Handhabung, mit der Deutschland die Dublin-Verordnung umsetzt, im Schnellverfahren, ohne Einzelfallprüfung vollzieht, ohne das die Betroffenen die Möglichkeit haben, Rechtsschutz zu beantragen, bevor sie in Drittstaaten abgeschoben werden, ist nicht rechtens. Des Weiteren ist es nicht rechtens, unsichere Drittstaaten zu sicheren zu erklären, damit man möglichst viele Asylsuchende loswird. Was ist denn daran so schwer zu verstehen.

    Aus Ihren Sätzen wird zudem deutlich, dass es Ihnen eigentlich nur darum geht, wieviele Ausländer in Deutschland leben und dass das Ihrer Meinung nach zuviele sind. Das merkt man beileibe nicht nur an diesem Satz:

    „was meinen Sie wieviele Ausländer dann in Deutschland leben würde.“

    Genau aus diesem Grunde, weil die hoch industrialisierten Kernstaaten meinen, es würden zu viele Ausländer in Ihre Länder strömen, wurde die Dublin-Verordnung geschaffen. Wenn nun ein Staat wie die BRD auch noch hergeht, und Länder wie Griechenland usw. rechtswidrig, wie die Urteile belegen, zu sicheren Drittstaaten erklärt und die Asylsuchenden im Schnellverfahren, ohne Einzelfallprüfung und sehr häufig ohne die Möglichkeit, in Deutschland vor der Ausweisung Rechtsschutz zu erhalten, abscjiebt, liegt es auf der Hand, das das Menschenrecht auf Asyl hier auf der Strecke bleibt. Es gibt derart viele Urteile und Gutachten, welche die deutsche Praxis, auch bezüglich der Haftregeln, der Flughafenregelung usw. als rechtswidrig eingestuft haben, das Problem ist, dass die Praxis trotzdem unbeirrt fortgesetzt wird, um die Asylbewerber loszuwerden. .