Burkaverbot
Zur Geselligkeit verpflichtet
Mein Pass ist eigentlich gar nicht mein Pass. Ich bin es, den er identifiziert. Aber er gehört mir nicht. Genauso mein Gesicht. Auch es gehört mir nicht. Oder doch? Maximilian Steinbeis kommentiert das Urteil des Menschengerichtshofs zum Burkaverbot.
Von Maximilian Steinbeis Donnerstag, 14.08.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 01.12.2015, 12:34 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Mein Pass ist eigentlich gar nicht mein Pass. Ich bin es zwar, in dessen Tasche oder Schublade er steckt. Ich bin es, den er identifiziert. Aber er gehört mir nicht. Ein kleiner unauffälliger Satz auf der letzten Seite klärt mich auf: „Dieser Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Das gleiche gilt, wenn man der Logik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg folgt, auch für einen Teil meines Körpers. Der Teil, der mich als ich kennzeichnet, der mich erkennbar macht, mit dem ich spreche, sehe und höre, das Inter-Face zwischen mir und der Gesellschaft: mein Gesicht.
Am 1. Juli hat der EGMR sein lange erwartetes Urteil über das so genannte Burkaverbot in Frankreich verkündet. An der Entscheidung hat sich seither eine lebhafte Debatte entzündet, in der es um Pluralismus und Minderheitenschutz geht, um Diskriminierung und Würde von Frauen, um den Islam und wie man ihn praktizieren bzw. integrieren soll – alles wichtige und dringliche Fragen, denen sich eine moderne Gesellschaft stellen muss. Ein Punkt, vielleicht der aller fundamentalste dabei, gerät dabei aber leicht aus dem Blickfeld: Hier wird verhandelt, wo die Grenze zwischen Individuum und Gesellschaft verläuft und welche gesellschaftlichen Zumutungen sie vom Individuum abzuhalten in der Lage sein soll. Und das Ergebnis, das der Straßburger Gerichtshof gefunden hat, verheißt für das Individuum und seine Grundrechte einstweilen nichts Gutes.
Die Bezeichnung Burkaverbot ist, wenn man das französische Gesetz beim Wort nimmt, gar nicht richtig: Das Gesetz droht jedem, der sich mit verhülltem Gesicht in der Öffentlichkeit bewegt, Strafe an, egal ob es eine Skimaske, ein Damenstrumpf, ein Motorradhelm oder eine Sonnenbrille ist, die der Öffentlichkeit die freie Sicht auf sein Gesicht verwehrt. (Praktisch geht es natürlich fast ausschließlich um die islamische Vollverschleierung.) Das Hauptmotiv hinter diesem Gesetz ist eine utopische Ideologie, die unter dem améliehaft kuscheligen Namen „vivre ensemble“ (zusammen leben) daherkommt, erdacht in der Ära Sarkozy von konservativen Politikern als Signal an die vom Front National verlockten Französinnen und Franzosen, dass auch im so diversen 21. Jahrhundert das republikanische Ideal der Brüderlichkeit noch etwas gilt. Zusammen leben und nicht nur nebeneinander her: in der Utopie des „vivre ensemble“ grillen nicht die einen Lammkotellets im Park und die anderen Schweinswürstchen auf dem Balkon, sondern alle zusammen versammeln sich um die gleiche Feuerstelle, respektiert, aufgenommen und miteinander im Gespräch.
Es handelt sich dabei um ein Tun und nicht nur um ein Sein: Es heißt nicht „la vie ensemble“, sondern „vivre ensemble“, ein Verb im Infinitiv, etwas, was den Lamm essenden Türken/Arabern oder Schwein essenden Deutschen/Franzosen aktiv aufgegeben ist. Es handelt sich auch nicht nur um einen Vorschlag, wie sie ihr Privatleben gestalten sollten, sondern um etwas Politisches. Zusammen zu leben ist etwas, was sich die freien und gleichen Bürger der Republik wechselseitig einander schuldig sind.
Im Mittelpunkt dieser Ideologie steht das Gesicht: Ich kann mit dir nur zusammen leben, wenn ich dein Gesicht sehe. Wer bist du? Zeig dich mir! Wer sich verhüllt, macht aus dieser Perspektive nicht einfach von seinem Recht Gebrauch, für sich zu sein. Er zieht eine Barriere zwischen sich und seine Mitbürger. Er macht nicht mit beim großen „vivre ensemble“, ein Spielverderber und Störenfried ist er. Und wenn er sich klagend auf sein Recht auf Privatsphäre, auf freie Religionsausübung beruft, dann wird er scharfen Tons daran erinnert, dass er diese Rechte ja wohl gerade der Gesellschaft freier und gleicher Bürger zu verdanken hat, der er sich so hartnäckig entzieht.
In diesem Moment wird mein Gesicht zu einer Art Reisepass: Ich trage es, mich identifiziert es, aber es gehört mir nicht mehr. „Dieses Gesicht ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“
Ich muss keine verschleierte Muslima sein, um diese Beschlagnahme eines Teils meines Körpers als Vergewaltigung zu empfinden.
Mein Gesicht gehört mir. Ich bin es, der mittels meines Gesichts mit der Gesellschaft Kontakt aufnimmt – oder auch nicht. Ich entscheide, ob ich offen und fröhlich oder mürrisch und verschlossen dreinschaue, ob ich spreche oder schweige, ob und mit wem ich Blickkontakt aufnehme. Mein Gesicht ist das Fenster, durch das ich die Welt sehe und die Welt mich. Aber dieses Fenster ist mit Vorhängen ausgestattet, und die Kontrolle, ob sie auf- oder zugezogen werden, liegt bei niemand anderem als bei mir.
Wenn ich mein Gesicht für mich reklamiere, bitte ich damit nicht um Rücksichtnahme. Ich fordere mein Recht. Ist das unsozial? Aber sicher ist es das. So ist das mit den Grundrechten: Sie sind nicht dazu da, aus mir einen guten Bürger zu machen, der dem Gemeinwohl nützt und seinen Teil fürs Große und Ganze beiträgt. Sie sind dazu da, mir einen Raum zu verschaffen, in dem ich für mich sein kann und gerade nicht für die anderen. Mein Recht auf meinen Körper und mein Recht auf meine Privatsphäre sind keine Privilegien, die mir für meine treuen Dienste als Teilnehmer an der Gesellschaft verliehen werden, sondern Grenzziehungen, die den Raum markieren, wo ich als Individuum unbehelligt bleibe.
Das heißt natürlich nicht, dass diese Grenzen undurchdringlich sind. Es gibt Situationen, wo die Gesellschaft gute Gründe hat, meinen Körper in Fesseln zu legen, meine Wohnung zu durchsuchen und meine individuelle Freiheit ihren Zwecken unterzuordnen. Der französische Gesetzgeber hatte von der öffentlichen Sicherheit bis zur Würde der Frau allerhand solche Gründe zu finden versucht, um das Verhüllungsverbot zu rechtfertigen. Der Straßburger Gerichtshof hat sie allesamt zurückgewiesen. Der einzige Grund, mit dem Frankreich vor dem Menschenrechtsgericht durchdrang, war: „vivre ensemble“. Die Mitbürger der Burkaträgerinnen hätten ein Recht, in einem „das Zusammenleben erleichternden Raum der Geselligkeit“ zu leben, heißt es in dem Urteil. Mit diesem Recht sei das Recht auf Privatsphäre und auf freie Religionsausübung abzuwägen und ziehe im Ergebnis hier den Kürzeren.
Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese wattige Ideologie zu einem Argument geadelt hat, mit dem man Eingriffe in Privatsphäre und Religionsfreiheit rechtfertigen kann, ist ein Vorgang mit Auswirkungen weit über das Burkaverbot hinaus. Denn in dem flauscheweichen Fraternité-Rhetorikbausch des „vivre ensemble“ steckt ein stahlharter Kern. Er stellt das Recht, für sich zu sein, unter einen Geselligkeitsvorbehalt. Er macht das Bedürfnis, sich absondern, zu einer Zumutung, derer sich die Gesellschaft ab einem gewissen Punkt erwehren muss und darf. Nun ist sie es, die ein „Recht“ geltend macht, ein Recht auf einen „das Zusammenleben erleichternden Raum der Geselligkeit“, und das Individuum wird zu etwas, das diesen Raum bedrängt und beschränkt mit seinem Individualisierungsbedürfnis und sich dafür rechtfertigen muss.
Diese buchstäbliche Perversion der Grundrechtsidee ist keineswegs allein ein Phänomen der französischen bzw. europäischen Rechtsordnung. Die deutsche Jurisprudenz ist für ganz ähnliche Gedanken durchaus auch empfänglich. „Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz“, heißt es im Sondervotum der drei konservativen Richter Jentsch, Di Fabio und Mellinghoff zum Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts 2003 – gestützt allerdings auf die Menschenwürde und nicht auf den Republikanismus, was aber auf das Gleiche hinausläuft: Frei ist aus dieser Perspektive nur der soziale, der gesellige Mensch.
Aus dieser Perspektive wird die Burka tatsächlich zu einem vollkommen opaken Ding. Man sieht nicht mehr, man will nicht mehr sehen, was sich dahinter verbirgt. Nämlich ein menschliches Gesicht. Leitartikel Meinung Recht
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Mit diesem Urteil hat das Individuum gewonnen. Wer an der Gesellschaft teilhaben möchte, der muss das als eigenständiges Individuum tun und nicht als unidentifizierbarer Teil einer schwarz uniformierten Masse mit Gesichtsschutz.. Das Tragen einer solchen Maske ist eben kein Ausdruck eines Individualisierungsbedürfnises sondern das Gegenteil ist der Fall. Das Ziel ist ja gerade in einer Gruppe anonym aufzugehen und seine Individualität abzustreifen. Dass Menschen einander als Menschen begegnen, und nicht als Teil einer Gruppe, ist essenziell für eine aufgeklärte Gesellschaft. Mitnichten wird dadurch die Privatsphäre eingeschränkt. In den eigenen vier Wänden kann jeder mit seiner Ski-Maske rumlaufen.
@Blub: „Mit diesem Urteil hat das Individuum gewonnen. Wer an der Gesellschaft teilhaben möchte, der muss das als eigenständiges Individuum tun und nicht als unidentifizierbarer Teil einer schwarz uniformierten Masse mit Gesichtsschutz..“
In Deutschland tendieren wir dazu uns selbst als Individuum zu sehen und „die Anderen“ nur als Vertreter eines Kollektiv. Wir selbst möchten gerne individuell sein, individuell leben, individuell über unseren Alltag bestimmen. Gleichwohl sind wir meist nicht bereit, die Individualität anderer zu akzeptieren, wenn sie uns optisch nicht in den Kram passt. Auch unter einem Gesichtsschleier verbirgt sich ein menschliches Individuum mit eigenen Ansichten, Wünschen und Bedürfnissen. Das sollte bei der Betrachtung dieses Themas nicht vergessen werden.
Der Artikel ist sehr gut und macht deutlich, dass es in indivudualisierten Gesellschaften – ich denke, Deutschland ist eine solche- schwer ist, ein Individum zu sein, wenn man eben nicht so ist, wie es die breite Masse nach außen vorgibt.
@Blub:“ Das Tragen einer solchen Maske ist eben kein Ausdruck eines Individualisierungsbedürfnises sondern das Gegenteil ist der Fall. “
Warum meinen Sie, dies aus Ihrer Position heraus beurteilen zu können? Warum möchten Sie einer verschleierten Frau vorschreiben, was Individualität ist und wie sie sich zu kleiden hat, um als Individuum anerkannt zu werden? Halten Sie sie nicht für eigenständig genug, dass für sich selbst entscheiden zu dürfen? Jeder Mensch, ob nun verschleiert oder nicht, sollte eigentlich das Recht haben, selbst entscheiden zu dürfen, wann, wie und mit wem er/sie sich vergesellschaftet.
@Blub:“Das Ziel ist ja gerade in einer Gruppe anonym aufzugehen und seine Individualität abzustreifen. Dass Menschen einander als Menschen begegnen, und nicht als Teil einer Gruppe, ist essenziell für eine aufgeklärte Gesellschaft.“
Womit wir wieder beim ersten Punkt wären. Wenn man in Deutschland oder sonstwo in Europa einen Schleier trägt, dann muss man schon sehr individuell sein. Denn die Gesichtsverschleierung ist in den hiesigen Gefilden nicht weit verbreitet. Allein schon dadurch ist die Gesichtsverschleierte kein Bestandteil einer Maße, sondern eher sehr wohl als Indivuduum mit einem eigenen Lebensstil erkennbar. Das macht sie aber noch nicht zu Außenseiter, es sei denn, die Mehrheitsgesellschaft (vielleicht also jene, die nicht viel von Individualität halten, oder eben nur so viel, wie es zu den eigenen Überzeugungen passt) möchte sie zu einem solchen stilisieren. Sie können also gerne trotzdem den Kontakt zu einer Verschleierten aufnehmen, den der Gesichtsschleier hindert sie nicht daran, Guten Tag zu sagen. Selbstverständlich kann man auch als Nichtverschleierter mal „privat“ unterwegs sein, und gerade kein Interesse an Gesprächen mit seinen (unbekannten) Mitmenschen haben. Ob wir es nun begrüßen oder nicht, es gibt keinen Vergesellschaftungszwang in Deutschland und auch nicht anderswo in Europa.
Was hält der Autor eigentlich von dem Zwang Kleider tragen zu müssen und sich der Gesellschaft auch in der Hinsicht nicht so zeigen zu können, wie jedes Individuum es für richtig hält? Wer für Totalverhüllung kämpft muss auch für Nacktheit und dem Tragen von verbotenen Symbolen kämpfen, ansonsten ist es nicht nachvollziehbar, dass es einem hier tatsächlich um die grenzenlose Individualität geht, sondern dem einseitigen Entgegenkommen von islamischen Tendenzen.
Hätte der Autor auch diesen Artikel geschrieben, wenn ein Nudist, die gleiche Antwort/Urteil vom Menchengerichtshof bekommen hätte. Oder hätte man das als „normaler“ und nachvollziehbarer empfunden? Schon erschreckend, wie schnell man bereit ist einer anderen Kultur mehr Freiheiten zuzusprechen als der eigenen! Das ist ein Zeichen mangelnden Selbsbewusstseins und sonst nichts!
@ Geobrezel
Mal abgesehen davon, dass Sie offensichtlich Freiheit danach gewähren, ob sie einheimisch oder fremd ist – das disqualifiziert Sie schon, verstehe ich Folgendes nicht:
Seit wann gehört der Nudismus denn zur „eigenen“ Kultur? Ist mir etwas entgangen im christlich-jüdisch geprägten Abendland?
@Esma
„Seit wann gehört der Nudismus denn zur “eigenen” Kultur? Ist mir etwas entgangen im christlich-jüdisch geprägten Abendland?“
Seit wann nicht mehr? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben etwas dazu gelernt! Der Nudismus gehört unbestritten zu unserer Kultur!
„Mal abgesehen davon, dass Sie offensichtlich Freiheit danach gewähren, ob sie einheimisch oder fremd ist – das disqualifiziert Sie schon…“
Wo habe ich das denn geschrieben? Bitte zitieren Sie meinen Satz, in dem ich das gesagt habe! Soweit ich meinen eigenen Satz verstanden habe, plädiere ich für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung und nicht um Privilegierung!!
Hätten Sie mein Kommentar also verstanden, wären Sie also durchaus meiner Meinung oder wie soll ich das verstehen? Kann man sich für die Totalverhüllung einsetzen, wenn man pro-individualistisch ist und gleichzeitig gegen Nudismus sein? Ich glaube nicht, aber ich merke Sie stoßen auch die Grenzen ihrer Toleranz, wenn Sie sich vorstellen die Menschen würden aufeinmal nackt durch die Stadt laufen. Warum? Weil es fremd ist? Das sind doch Menschen mit individuellen Bedürfnissen! Oder wollen Sie de Menschen wirklich vorschreiben sich etwas anziehen zu müssen?
@Geobrezel
„Der Nudismus gehört unbestritten zu unserer Kultur!“ Diese gewagte Behauptung – und es dreht sich ja hier nicht um das Nacktsein an speziell dafür ausgewiesenen Badestränden – würde ich gerne belegt sehen. Im Land der 1000 Umfragen müsste sich doch eine Quelle finden lassen.
Sie können aber auch gern einen Feldversuch starten und mal nackt durch die Fußgängerzone laufen, dann werden Sie hautnah (im wahrsten Sinne des Wortes) erleben, wie weit Ihre Auffassung, der Nudismus gehöre unbestritten zur deutschen Kultur (was auch immer das sein mag) dazu. Wäre Nacktheit in der Öffentlichkeit tatsächlich Teil der deutschen Kultur, dann wäre es kaum notwendig selbst an Badestränden für FKK-Anhänger und solche, die es nicht sind, gesonderte Bereiche auszuweisen.
Rein rechtlich gesehen wird Nacktheit in der Öffentlichkeit zwar (nicht mehr) als Straftat angesehen, aber (bis jetzt noch) als Ordnungswidrigkeit. Sie sehen, nicht Esma oder sonst jemand möchte Ihrem Freiheitsdrang im Wege stehen, das tun die deutschen Gesetze, von denen man doch annehmen sollte, dass sie nicht die „deutsche Kultur“, wie Sie sie definieren, einschränken, sondern ihr zu voller Entfaltung verhelfen. Das wäre doch ein Betätigungsfeld für Sie: der rechtliche Anspruch, sich nackt in der Öffentlichkeit zeigen zu dürfen.
Demgegenüber gibt es in Deutschland kein rechtlich vorgeschriebenes MAXIMALbekleidungsverbot und so kann die einheimische oder arabisch-touristische Niqabträgerin ohne gegen ein Gesetz zu verstoßen durch die Fußgängerzone schlendern (und Geld ausgeben, das natürlich gerne genommen wird) und muss ihr Gesicht nur zeigen, falls sie in eine Personenkontrolle gerät oder an einer Demonstration teilnehmen will.
„Schon erschreckend, wie schnell man bereit ist einer anderen Kultur mehr Freiheiten zuzusprechen als der eigenen! Das ist ein Zeichen mangelnden Selbsbewusstseins und sonst nichts!“
„Seit wann nicht mehr? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben etwas dazu gelernt! Der Nudismus gehört unbestritten zu unserer Kultur!“
Aha – Ihre Verrenkungen sind in der Tat grotesk. Es gehört selbstverständlich in keiner Weise zu „unserer“ Kultur, im öffentlichen Raum, auf Straßen und Plätzen, in öffentlichen Gebäuden usw. nackt herumzulaufen. Und an Nacktbadestränden, wo sich die FKK-Anhänger tummeln, ist es erlaubt,
Inwiefern ist man „bereit, einer anderen Kultur mehr Freiheiten zuzusprechen?“ Das exakte Gegenteil ist der Fall – man verbietet die Attribute der anderen Kultur, die der eigenen nicht. Ich glaube jedenfalls nicht, dass Sonnenbrillenträger oder Motorradhelmträger, die sich auch verhüllen und so weiter in Frankreich neuerdings mit Strafen belegt werden. Somit spricht man der „anderen Kultur“ das Recht auf andere kulturelle Gepflogenheiten ab. Die Freiheit, sich so zu kleiden, wie man es möchte, sprechen Sie nur der einheimischen Kultur zu, der anderen Kultur sprechen Sie die Freiheit ab. Esra hat völlig recht: Das disqualifiziert Sie bereits,
Ihre Ausführungen zu nackten Menschen auf Straßen und Plätzen, was angeblich zu „unsrerer Kultur“ gehöre, sind derart hanebüchen und ohne jeden realitätsbezug herbeikonstruiert, dass es einem die Schuhe auszieht und die Fußnägel aufrollt.
Im Übrigen wüsste ich auch nicht, dass das Verbot, auf Straßen, Plätzen und in Gebäuden nackt herumzulaufen, „uns“ von einer anderen Kultur aufgezwungent worden wäre, um uns unsere kulturellen Gepflogenheiten zu verbieten. So wie das beim Burkaverbot der Fall ist. Da verbietet „unsere“ Kultur nämlich einer anderen Kultur ihre Attribute und Gepflogenheiten. Last not least mag es ja Ihrer „Kultur“ entsprechen,überall nackt rumzulaufen, meiner entspricht es jedenfalls nicht und der der hiesigen Gesellschaft auch nicht.
Auch wenn Sie sich noch so verrenken, und hanebüchene, an den Haaren herbeigezogene „Vergleiche“ anstellen, Ihre Intention ist sehr offensichtlich:
Sie wollen die „andere“ Kultur“ (Burkaträgerinnen) zwingen, sich „unserer Kultur“ (Nichtburkaträger) unterzuordnen und unsere Attribute (Verhüllung des Gesichtes und/oder der Augen nur mit Sonnenbrille Motorradhelm usw, aber auf keinen Fall mit Stoff) der anderen Kultur mit Gewalt aufzwingen.
@Marianne
Wenn die Geselligkeit und die Rücksicht auf andere im öffentlichen Raum vollkommen vernachlässigbar sind, warum gibt es dann ein Nacktheitsverbot? Wo ist das Problem bei nackten Menschen? Es gibt genug Kulturen weltweit wo die Menschen ständig nackt rumlaufen, vielleicht sollten wir uns denen öffnen? Wegen Vielfalt und so…!
Gibt es Dinge die man in der Öffentlichkeit nicht macht und warum macht man die nicht? Wenn das Individuum so wichtig ist , warum denn nur wenn es um die religiös bedingte individualitätsraubende Vollverschleierung geht? Das ist doch scheinheilig! Es gibt ein Minimalbekleidungsgebot, also darf es auch ein Maximalbekleidungsgebot geben. Und wenn man gegen das eine ist, dann muss man auch gegen das andere sein, ansonsten verliert man halt seine Glaubwürdigkeit und offenbart sich als Erfüllungsgehilfe für höchstfragwürdige kulturelle Eigenschaften aus Saudi-Arabien und mehr nicht.
Eine Burkaträgerin in der Öffentlichkeit kommt mir vor wie ein Gast, der sich in ein Restaurant setzt und nichts essen und trinken will. Man will da sein, aber ohne teilzunehmen. Wundert es, wenn die anderen Menschen einen dann nicht akzeptieren? Man muss schon sehr Ignorant sein und wenig feingefühl dafür haben, wie Menschen und eine Gesellschaft funktionieren.
Sie wiederholen sich ständig, davon werden ihre herbei konstruierten „Argumente“ aber nicht besser.. Es gibt in Deutschland im normalen öffentlichen Raum ein Minimalkleidungsgebot, aber kein Maximalkleidungsverbot. Sie können sich einen dicken fußknöchellangen Pelzmantel umhängen, dazu eine Mütze mit Ohrschutz und eine dunkle Brille oder einen Motorradhelm usw. Das ist im allgemeinen öffentlichen Raum nicht verboten. Punkt. Und es gibt auch keinerlei Verpflichtung „zur Geselligkeit“ auf der Straße oder sonstwo im öffentlichen Raum. Wie Ihnen persönlich eine Burkaträgerin „vorkommt“, tut zum Einen nichts zur Sache, weil Sie nicht der Nabel der Welt sind, und ist zum Anderen Ihren Ressentiments geschuldet. Eine Straße ist kein Restaurant und man muss schon sehr ignorant sein und ohne jedes Feingefühl, wenn man derart haarsträubende Vergleiche bemüht, um seine fremdenfeindlichen Ressentiment zu „begründen.“
@Marianne
“ Es gibt in Deutschland im normalen öffentlichen Raum ein Minimalkleidungsgebot, aber kein Maximalkleidungsverbot. Sie können sich einen dicken fußknöchellangen Pelzmantel umhängen, dazu eine Mütze mit Ohrschutz und eine dunkle Brille oder einen Motorradhelm usw. Das ist im allgemeinen öffentlichen Raum nicht verboten. Punkt. Und es gibt auch keinerlei Verpflichtung “zur Geselligkeit” auf der Straße oder sonstwo im öffentlichen Raum.“
Sie haben die Thematik des Artikels nicht verstanden oder nicht gelesen. Und Sie haben das Urteil des EGMR nicht verstanden.
Wenn die Mehrheit in diesem Land sich an einer Burka stößt, dann kann man diese verbieten. Es gibt kein Recht was man dagegen geltend machen könnte und ich weise nochmal darauf hin, dass man dies auch bei einer nudistischen Minderheit ja schon gemacht hat. Und die allbekannte Vielfaltspropaganda immer ganz schnell an seine Grenzen stößt, wenn es um Themen geht die nichts mit dem Islam zu tun haben und dies auch ein Hinweis darauf ist, dass es den Burkaverfechtern nur um das Tragen einer Burka geht und nicht um individuelle Freiheit und mit Sicherheit nicht um kulturelle Vielfalt.
Ich habe kein Problem mit Kopftüchern, aber man sollte es mir doch bitte nicht, als emanzipatorisches Symbol verkaufen, wenn man sich den Regeln des Patriarchats unterwirft! Und die Burka ist kein Zeichen individuellen Ausdrucks, sondern es geht einzig und allein darum seine Individualität und sein menschliches Antlitz zu verschleiern. […]