Burkaverbot
Zur Geselligkeit verpflichtet
Mein Pass ist eigentlich gar nicht mein Pass. Ich bin es, den er identifiziert. Aber er gehört mir nicht. Genauso mein Gesicht. Auch es gehört mir nicht. Oder doch? Maximilian Steinbeis kommentiert das Urteil des Menschengerichtshofs zum Burkaverbot.
Von Maximilian Steinbeis Donnerstag, 14.08.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 01.12.2015, 12:34 Uhr Lesedauer: 6 Minuten |
Mein Pass ist eigentlich gar nicht mein Pass. Ich bin es zwar, in dessen Tasche oder Schublade er steckt. Ich bin es, den er identifiziert. Aber er gehört mir nicht. Ein kleiner unauffälliger Satz auf der letzten Seite klärt mich auf: „Dieser Reisepass ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Das gleiche gilt, wenn man der Logik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg folgt, auch für einen Teil meines Körpers. Der Teil, der mich als ich kennzeichnet, der mich erkennbar macht, mit dem ich spreche, sehe und höre, das Inter-Face zwischen mir und der Gesellschaft: mein Gesicht.
Am 1. Juli hat der EGMR sein lange erwartetes Urteil über das so genannte Burkaverbot in Frankreich verkündet. An der Entscheidung hat sich seither eine lebhafte Debatte entzündet, in der es um Pluralismus und Minderheitenschutz geht, um Diskriminierung und Würde von Frauen, um den Islam und wie man ihn praktizieren bzw. integrieren soll – alles wichtige und dringliche Fragen, denen sich eine moderne Gesellschaft stellen muss. Ein Punkt, vielleicht der aller fundamentalste dabei, gerät dabei aber leicht aus dem Blickfeld: Hier wird verhandelt, wo die Grenze zwischen Individuum und Gesellschaft verläuft und welche gesellschaftlichen Zumutungen sie vom Individuum abzuhalten in der Lage sein soll. Und das Ergebnis, das der Straßburger Gerichtshof gefunden hat, verheißt für das Individuum und seine Grundrechte einstweilen nichts Gutes.
Die Bezeichnung Burkaverbot ist, wenn man das französische Gesetz beim Wort nimmt, gar nicht richtig: Das Gesetz droht jedem, der sich mit verhülltem Gesicht in der Öffentlichkeit bewegt, Strafe an, egal ob es eine Skimaske, ein Damenstrumpf, ein Motorradhelm oder eine Sonnenbrille ist, die der Öffentlichkeit die freie Sicht auf sein Gesicht verwehrt. (Praktisch geht es natürlich fast ausschließlich um die islamische Vollverschleierung.) Das Hauptmotiv hinter diesem Gesetz ist eine utopische Ideologie, die unter dem améliehaft kuscheligen Namen „vivre ensemble“ (zusammen leben) daherkommt, erdacht in der Ära Sarkozy von konservativen Politikern als Signal an die vom Front National verlockten Französinnen und Franzosen, dass auch im so diversen 21. Jahrhundert das republikanische Ideal der Brüderlichkeit noch etwas gilt. Zusammen leben und nicht nur nebeneinander her: in der Utopie des „vivre ensemble“ grillen nicht die einen Lammkotellets im Park und die anderen Schweinswürstchen auf dem Balkon, sondern alle zusammen versammeln sich um die gleiche Feuerstelle, respektiert, aufgenommen und miteinander im Gespräch.
Es handelt sich dabei um ein Tun und nicht nur um ein Sein: Es heißt nicht „la vie ensemble“, sondern „vivre ensemble“, ein Verb im Infinitiv, etwas, was den Lamm essenden Türken/Arabern oder Schwein essenden Deutschen/Franzosen aktiv aufgegeben ist. Es handelt sich auch nicht nur um einen Vorschlag, wie sie ihr Privatleben gestalten sollten, sondern um etwas Politisches. Zusammen zu leben ist etwas, was sich die freien und gleichen Bürger der Republik wechselseitig einander schuldig sind.
Im Mittelpunkt dieser Ideologie steht das Gesicht: Ich kann mit dir nur zusammen leben, wenn ich dein Gesicht sehe. Wer bist du? Zeig dich mir! Wer sich verhüllt, macht aus dieser Perspektive nicht einfach von seinem Recht Gebrauch, für sich zu sein. Er zieht eine Barriere zwischen sich und seine Mitbürger. Er macht nicht mit beim großen „vivre ensemble“, ein Spielverderber und Störenfried ist er. Und wenn er sich klagend auf sein Recht auf Privatsphäre, auf freie Religionsausübung beruft, dann wird er scharfen Tons daran erinnert, dass er diese Rechte ja wohl gerade der Gesellschaft freier und gleicher Bürger zu verdanken hat, der er sich so hartnäckig entzieht.
In diesem Moment wird mein Gesicht zu einer Art Reisepass: Ich trage es, mich identifiziert es, aber es gehört mir nicht mehr. „Dieses Gesicht ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“
Ich muss keine verschleierte Muslima sein, um diese Beschlagnahme eines Teils meines Körpers als Vergewaltigung zu empfinden.
Mein Gesicht gehört mir. Ich bin es, der mittels meines Gesichts mit der Gesellschaft Kontakt aufnimmt – oder auch nicht. Ich entscheide, ob ich offen und fröhlich oder mürrisch und verschlossen dreinschaue, ob ich spreche oder schweige, ob und mit wem ich Blickkontakt aufnehme. Mein Gesicht ist das Fenster, durch das ich die Welt sehe und die Welt mich. Aber dieses Fenster ist mit Vorhängen ausgestattet, und die Kontrolle, ob sie auf- oder zugezogen werden, liegt bei niemand anderem als bei mir.
Wenn ich mein Gesicht für mich reklamiere, bitte ich damit nicht um Rücksichtnahme. Ich fordere mein Recht. Ist das unsozial? Aber sicher ist es das. So ist das mit den Grundrechten: Sie sind nicht dazu da, aus mir einen guten Bürger zu machen, der dem Gemeinwohl nützt und seinen Teil fürs Große und Ganze beiträgt. Sie sind dazu da, mir einen Raum zu verschaffen, in dem ich für mich sein kann und gerade nicht für die anderen. Mein Recht auf meinen Körper und mein Recht auf meine Privatsphäre sind keine Privilegien, die mir für meine treuen Dienste als Teilnehmer an der Gesellschaft verliehen werden, sondern Grenzziehungen, die den Raum markieren, wo ich als Individuum unbehelligt bleibe.
Das heißt natürlich nicht, dass diese Grenzen undurchdringlich sind. Es gibt Situationen, wo die Gesellschaft gute Gründe hat, meinen Körper in Fesseln zu legen, meine Wohnung zu durchsuchen und meine individuelle Freiheit ihren Zwecken unterzuordnen. Der französische Gesetzgeber hatte von der öffentlichen Sicherheit bis zur Würde der Frau allerhand solche Gründe zu finden versucht, um das Verhüllungsverbot zu rechtfertigen. Der Straßburger Gerichtshof hat sie allesamt zurückgewiesen. Der einzige Grund, mit dem Frankreich vor dem Menschenrechtsgericht durchdrang, war: „vivre ensemble“. Die Mitbürger der Burkaträgerinnen hätten ein Recht, in einem „das Zusammenleben erleichternden Raum der Geselligkeit“ zu leben, heißt es in dem Urteil. Mit diesem Recht sei das Recht auf Privatsphäre und auf freie Religionsausübung abzuwägen und ziehe im Ergebnis hier den Kürzeren.
Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese wattige Ideologie zu einem Argument geadelt hat, mit dem man Eingriffe in Privatsphäre und Religionsfreiheit rechtfertigen kann, ist ein Vorgang mit Auswirkungen weit über das Burkaverbot hinaus. Denn in dem flauscheweichen Fraternité-Rhetorikbausch des „vivre ensemble“ steckt ein stahlharter Kern. Er stellt das Recht, für sich zu sein, unter einen Geselligkeitsvorbehalt. Er macht das Bedürfnis, sich absondern, zu einer Zumutung, derer sich die Gesellschaft ab einem gewissen Punkt erwehren muss und darf. Nun ist sie es, die ein „Recht“ geltend macht, ein Recht auf einen „das Zusammenleben erleichternden Raum der Geselligkeit“, und das Individuum wird zu etwas, das diesen Raum bedrängt und beschränkt mit seinem Individualisierungsbedürfnis und sich dafür rechtfertigen muss.
Diese buchstäbliche Perversion der Grundrechtsidee ist keineswegs allein ein Phänomen der französischen bzw. europäischen Rechtsordnung. Die deutsche Jurisprudenz ist für ganz ähnliche Gedanken durchaus auch empfänglich. „Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz“, heißt es im Sondervotum der drei konservativen Richter Jentsch, Di Fabio und Mellinghoff zum Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts 2003 – gestützt allerdings auf die Menschenwürde und nicht auf den Republikanismus, was aber auf das Gleiche hinausläuft: Frei ist aus dieser Perspektive nur der soziale, der gesellige Mensch.
Aus dieser Perspektive wird die Burka tatsächlich zu einem vollkommen opaken Ding. Man sieht nicht mehr, man will nicht mehr sehen, was sich dahinter verbirgt. Nämlich ein menschliches Gesicht. Leitartikel Meinung Recht
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@Geobrezel: „Auf die Art und Weise wird jeglich Diskussion versucht schon von vornherein abzuwürgen, weil man einfach weiss, dass man eigentlich keine Argumente hat, die man vorbringen kann!“
Sie hatten dies als Teil einer Antwort auf ein post von Marianne geschrieben. Ich erlaube mir dennoch, Ihnen dazu eine Antwort zu schreiben und berufe mich dabei auf die Meinungsfreiheit (damit ist ja heute bekanntlich alles öffentlich möglich).
Eine Diskussion entsteht nur dann, wenn es unterschiedliche Positionen gibt, die zu diskutieren sind. Argumente unterstützen oder widerlegen die eigenen Position. Leider kann ich auch bei Ihnen keinerlei Argumetation erkennen, die sich „wahrer“ anfühlen könnte als die anderer Diskutanten (meine eigenen eingeschlossen).
@Geobrezel:“Deshalb beruht die Diskussionsstrategie von Burkabefüwortern immer nur darin festzustellen, wie unqualifiziert die Gegenseite doch eigentlich in dieser Frage ist, um sich dann selbst als überqualifiziert darzustellen und tut so, als hätte man das GG oder Montesquieu zum Frühstück gehabt, aber am Ende war es dann doch nur ein Clown!“
Es ist nicht das Befürworten des Niqab (Burka nenne Sie es), dass uns antreibt, sondern die Frage nach dem Recht auf eine eigenständige Lebensführung, und zwar auch dann, wenn sie uns nicht in den eigenen Kram passt. Wenn Sie anderen vorwerfen, sie würden sich selbst als überqualifiziert darstellen – was hier niemand getan hat, soweit ich die Diskussion verfolgen konnte – dann neige ich dazu, anzunehmen oder zu behaupten, Sie sehen sich selbst als denjenigen an, der hier nach der alleingültigen Deutungshoheit strebt. Um nicht sachlich zu diskutieren, lenken Sie den Blick auf Annahmen und Vorhaltungen, die man Ihnen auch machen könnte. Der Stein des Weisen ist noch nicht gefunden worden und sicherlich werden wie hier alle miteinander auch nicht die Gunst der Welt erfahren und ihn hier in der Diskussion finden. Es gibt immer verschiedene Denkweisen, Pro- und Kontra – diese sollten uns aber nicht dazu verleiten, seine eigene Meinung überzubewerten oder dem anderen das Recht auf eine andere Meinung abzusprechen.
Das EGMR hat in einer Sache Frankreichs entschieden, die dafür bestimmte Gesetze erlassen haben, die es bei uns nicht gibt bzw. die hier aufgrund des GG so ohne weiteres auch nicht von staatlicher Seite aus möglich wären. Daher hat das Urteil des EGMR für uns zunächst keinerlei Bedeutung. Auch wenn das Gericht etwas für rechtens befindet, bedeutet es nicht, dass damit auch Gerechtigkeit einhergeht.
Aus meiner Sicht sollten die universellen Menschenrechte nicht einer Diktatur des WIR untergeordnet werden, sondern es sollte jedem ein Maß an persönlicher Lebengestaltung gegeben werden, sofern die Lebensgestaltung anderer dadurch keinen Schaden erfährt oder aber anderer ihreseits in ihrer Lebensführung gehindert werden. Eine solche „Behinderung“ anderer durch die „Burka“trägerinnen kann ich in Deutschland nicht erkennen (und eigentlich auch nicht in Frankreich).
„naja, nicht nur ich sondern offensichtlich auch der EGMR. Hätten Sie den Artikel gelesen, dann wüssten Sie dass ein Verschleierungsverbot nicht unbedingt gegen die Menschenrechte verstößt! Urteil des EGMR!“
Wenn Sie den Artikel richtig gelesen hätten, wüssten Sie, dass es bei dem Urteil nicht speziell um ein Burkaverbot geht. Nach diesem Urteil darf man in Frankreich auch keinen Motoradhelm mehr tragen. Ich bin mal gespannt, ob jetzt auch Helmträger in Frankreich zur Kasse oder sonstwas gebeten werden.
„Deshalb beruht die Diskussionsstrategie von Burkabefüwortern immer nur darin festzustellen, wie unqualifiziert die Gegenseite doch eigentlich in dieser Frage ist, um sich dann selbst als überqualifiziert darzustellen und tut so, als hätte man das GG oder Montesquieu zum Frühstück gehabt, aber am Ende war es dann doch nur ein Clown!“
Weshalb Sie sich disqualifiziert haben, hatte nicht nur ich bestens begründet, Herr Geobrezel und über Nudisten als angebliches Kennzeichen „unserer“ Kultur, über „Clowns“ beim „Frühstück“ und ähnlichen Schwachfug, mit Verlaub, habe ich nicht vor, weiter mit Ihnen zu „diskutieren.“ Ein bisschen Niveau sollte schon sein.
Herrn Steinbeis´Argumentation folgend, können wir froh sein, dass nicht allzu viele Bürger sich dieser Argumentation in Wort und Tat anschließen.
Nicht jeder muss sich dem „Großen und Ganzen“ und dessen Voraussetzungen verpflichtet fühlen.Aber einige müssen es schon sein.Ansonsten würde nicht mehr funktionieren, worauf wir uns in jeder Lage gerne beziehen:auf ein funktionierendes Gemeinwesen, in dem immer ein paar mehr das Gemeinwesen im Blick behalten, als die, die es partikularen Interessen unterordnen möchten.
Der fiktiven, im Artikel um ihr Recht auf Privatsphäre, auf Distanz, auf Nichtkommunikation (die es gar nicht gibt), auf Nichtgeselligkeit ringende Person sei zu raten: Kein Problem, bleib einfach Daheim!
Der von Saadya geforderte emphatische Blick hinter den Schleier, um das Gesicht dahinter zu erkennen und ihm und der dazu gehörigen Person Respekt zu zollen, halte ich da für eine unangemessene Überschreitung der Grenze, die die verschleierte Person selbst gezogen hat und verteidigt.
Ich respektiere die Botschaft, die die Vollverschleierung ausdrückt.Denn sie kommuniziert auf sehr beredte Weise, dass ich Abstand zu halten habe.Das respektiere ich.Das nehme ich ernst.Das schafft aber auch einen Abstand, den nicht ich zu überbrücken habe, sondern das vollverschleierte Gegenüber.Doch dies ist ja, wie der Autor in seinem Artikel vorführt, gar nicht das Ziel.
@Mathis: „Der von Saadya geforderte emphatische Blick hinter den Schleier, um das Gesicht dahinter zu erkennen und ihm und der dazu gehörigen Person Respekt zu zollen, halte ich da für eine unangemessene Überschreitung der Grenze, die die verschleierte Person selbst gezogen hat und verteidigt.“
Ich nehme an, dass Sie sehr wohl verstanden haben müssen, dass mit der Methapher „Blick hinter den Schleier“ gemeint war, dass TROTZ eines Schleiers ein Mensch dahinter steckt. Von einer Grenzüberschreitung oder Grenzziehung habe ich gar nicht gesprochen. Ich glaube, dass einige Foristen hier allzu leicht dazu neigen, in einer Verschleierten kein menschliches Wesen mehr sehen zu wollen. Sie vergessen allzu leicht, dass auch diese Person die gleichen Rechte hat wie sie für sich selbst proklamieren.
@Mathis:“Ich respektiere die Botschaft, die die Vollverschleierung ausdrückt.Denn sie kommuniziert auf sehr beredte Weise, dass ich Abstand zu halten habe.“
Haben Sie die Botschaft richtig interpretiert?????? Aus Gesprächen mit verschleierten Damen habe ich erfahren, dass sie mit der Verschleierung ihre Aura bedecken (manche haben dafür traditionelle, andere wiederum religiöse Gründe) und somit quasi ihre Privatheit mit in die Öffentlichkeit nehmen können, ohne dass sie ihren Körper und auch ihr Gesicht öffentlich zur Schau stellen müssen. Keine der Damen hat gesagt, sie wolle sich von anderen abgrenzen und mit ihrem Gegenüber nichts zu tun haben. Ganz im Gegenteil, der Schleier helfe ihnen, sich „anständig“ auch in die Kommunikation mit dem anderen Geschlecht begeben zu können, ohne ihre traditionellen oder religiösen Pflichten verletzen zu müssen. Damit ist der Schleier ein Mittel, der Personen mit bestimmten Lebenseinstellungen eine freie Kommunikation mit ihrer Außenwelt erst ermöglicht.
„Der fiktiven, im Artikel um ihr Recht auf Privatsphäre, auf Distanz, auf Nichtkommunikation (die es gar nicht gibt), auf Nichtgeselligkeit ringende Person sei zu raten: Kein Problem, bleib einfach Daheim!“
Jo, Jo, wenn Du Dich meinen Vorstellungen nicht unterordnest, hast Du hier nichts verloren. Erinnert mich irgendwie an: „Solange Du Deine Füsse unter meinen Tisch streckst, hast Du zu kuschen“ oder auch „Wenn es Dir hier nicht passt, dann mach doch rüber in die DDR.“ Grauenvoll, dieses Herrenmenschengebaren.
@Saadya
Ihre Metapher habe ich als solche wahrgenommen.Aber das verändert die „Sprache“ der Vollverschleierung nicht.
@Marianne
Ihren Sehnsuchtsort gibt es nicht mehr, außer in Ihrem Kopf?
@Mathis: „Ihre Metapher habe ich als solche wahrgenommen.Aber das verändert die “Sprache” der Vollverschleierung nicht.“
Wer beherrscht die „Muttersprache“ der Vollverschleierung wohl besser, lieber Mathis – Sie oder die Vollverschleierten? Wir Nichtverschleierte haben meist keinerlei „Fremdsprachkenntnisse“ in Vollverschleierung, noch sollten wir uns anmaßen, über Vollverschleierte und ihre „Sprache“ besser Bescheid zu wissen, als die „Muttersprachler“ selbst. Der einzige Weg ist, sich in den Austausch mit Vollverschleierten zu begeben, um etwas mehr über IHRE „Sprache der Schleier“ zu lernen. Ich nehme an, Sie verstehen diese Metaphorismenanhäufung jetzt ebenso.
Von einem Sehnsuchtsort hatte ich nichts geschrieben, sondern vom Herrenmenschengebaren. Haben Sie Leseschwierigkeiten?
@Saadya
Es mag zwischen Absicht und Wirkung eine nicht auflösbare Diskrepanz bestehen, die ich jedoch nicht geschaffen habe, sondern ein Widerspruch ist, über den die betroffenen Frauen reflektieren müssten.
Was der Empfänger einer Botschaft verstehen soll, liegt nicht in der Hand des Absenders.Ein Kommunkiationsforscher könnte Ihnen das besser erklären.Ich habe versucht, es möglichst präzise auf den Punkt zu bringen.Klarer wird es auch nicht bei weiteren Versuchen,mich zu überzeugen.Beenden wir den Disput einstweilen.
@Marianne Haben Sie Verständnisschwierigkeiten?
ein Mensch, der sein Gesicht nicht zeigt, gehört nicht zu unserer Gesellschaft. Punkt. Da darf es nichts zu diskuieren geben. Kopftuch ja, Vollverschleierung nein!