Härtere Strafen
Bundeskabinett behandelt Gesetzesinitiative zu Armutszuwanderern
Das Bundeskabinett will Sozialmissbrauch von Zuwanderern künftig härter bestrafen. Die Opposition wirft der Regierung Populismus vor. Belege für Missbrauch von Sozialleistungen gebe es keine. Kirchen warnen vor Profilierungsversuchen auf dem Rücken von Migranten.
Mittwoch, 27.08.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 28.08.2014, 23:18 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundeskabinett will am Mittwoch eine Gesetzesinitiative zum Umgang mit Armutszuwanderern auf den Weg bringen. Der Abschlussbericht einer im Januar zu dem Thema eingesetzten Staatssekretärsrunde sieht härtere Strafen gegen Sozialmissbrauch und finanzielle Hilfen für besonders betroffene Städte vor. Hintergrund ist die gestiegene Zuwanderung aus ärmeren EU-Ländern wie Bulgarien und Rumänien. Unter anderem soll ein Ausschluss von Sozialleistungen für die ersten drei Monate eines Aufenthalts in Deutschland geprüft werden.
Darüber hinaus will die CSU, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wird. Die Luxemburger Richter müssen über den Fall einer Frau entscheiden, deren Hartz-IV-Antrag abgelehnt wurde, weil sie sich nicht um einen Arbeitsplatz bemüht habe. Mit dem Urteil wird noch in diesem Jahr gerechnet.
Keine Belege für Vorwurf
Mit ihrer Forderung, Sozialbetrüger aus EU-Staaten grundsätzlich mit Wiedereinreisesperren zu belegen, ist die CSU nach Medienberichten gescheitert. Demnach sollen Wiedereinreisesperren nur in eng umgrenzten Fällen verhängt werden. Die Wiedereinreise solle untersagt werden, „wenn ein besonders schwerer Fall, insbesondere ein wiederholtes Vortäuschen der Voraussetzungen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt vorliegt“, heiße es im Entwurf.
Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grünen, warf der Bundesregierung vor, damit auf nicht vorhandene Probleme zu reagieren. „Es gibt weder massenweise Sozialleistungsbetrug durch Unionsbürger noch einen relevanten Missbrauch der Freizügigkeit“, erklärte er. Monatelang habe die CSU vom massenhaften Missbrauch der Freizügigkeit schwadroniert. Da sich dafür keine Belege finden ließen, erkläre sie nun kurzerhand die Inanspruchnahme bestehender Rechte zum Missbrauch. Wiedereinreisesperren infolge „erschlichener“ Freizügigkeit seien unionsrechtswidrig.
Stammtischparolen auf dem Rücken von Migranten
Kritik am Umgang mit Zuwanderern aus Osteuropa regt sich immer mehr auch in der evangelischen Kirchen. Der Theologische Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen, Albert Henz, sieht ebenfalls keine Belege für Missbrauch von Sozialleistungen. Gegen echten Missbrauch könne zudem auf Grundlage der geltenden Gesetze bereits vorgegangen werden. Henz warnte davor, sich mit Stimmungsmache gegen Ausländer und Stammtischparolen auf dem Rücken von Migranten politisch zu profilieren.
Der Arbeitskreis „Marginalisierte – gestern und heute“ hat unterdessen für Mittwochvormittag eine Kundgebung vor dem Bundeskanzleramt angekündigt. Die Gruppe wirft der Bundesregierung vor, über einen „sozial-rassistisch“ Referentenentwurf zu verhandeln. (epd/mig) Aktuell Politik
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Die rechtliche Diskriminierung der EU Ausländer gibt der Transnationalisierung der Geographie der Arbeit nur noch einen Boost. Zwar verringert sich das Einkommensgefälle zwischen den Nationaalstaaten, aber innerhalb der Nationalstaaten nimmt die Ungleichheit zu. Die institutionelle Diskriminierung der EU Ausländer reduziert ihren Budgetposten beim Lohn und maximiert die Rendite. Durch die Finanzmarktderegulation haben wir aber keine Gewißheit mehr, dass die Rendite in heimische Investitionen und Steuern resultieren. Es ist fraglich, ob man es diesmal schafft durch ethnische Unterschichtung Millionen von Deutschen den sozialen Aufstieg zu ermöglichen wie in der Gastarbeiter-Ära. Denn diesmal sind die EU Ausländer hypermobil und politisch durch ihre EU Bürgerschaft schwer in die schlechten und gefährlichen Berufe zu lotsen. Die Qualifikationsanforderungen und die geringen Masterstudienplätze sprechen dagegen. Ebenso sind die zugelassenden Quoten für das Zweitstudium sehr gering. Hinzu kommt die demographische Katastrophe.