NSU Abschlussbericht
Der institutionelle Rassismus in deutschen Behörden
Gibt es institutionellen Rassismus in deutschen Sicherheitsbehörden? Eine systematische Untersuchung dazu gibt es nicht; die Abschlussberichte der NSU- Untersuchungsausschüsse hingegen sind unmissverständlich – Prof. Claus Melter hat sie unter die Lupe genommen.
Von Claus Melter Donnerstag, 28.08.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.09.2014, 17:36 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
In Großbritannien wurde Stephen Lawrence Anfang der 1990er Jahre rassistisch ermordet. Polizei und Staatsanwaltschaft haben nachlässig ermittelt, Beweise nicht gesichtet, Zeugen nicht verhört usw. Auf Druck der Schwarzen britischen Community wurde eine Untersuchungskommission eingerichtet. Ergebnis: Institutioneller Rassismus in der Polizei wurde systematisch nachgewiesen. Folge: Es wurden umfangreiche Gegenmaßnahmen umgesetzt.
Und in Deutschland? Dort haben NSU Terroristen über viele Jahre auf rassistische Weise neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet und eine Polizistin. Nicht geklärt sind neben zahlreichen anderen Beispielen auch die Fälle von Ermyas Mulageta in Potsdam oder von Oury Yalloh in Dessau.
Dennoch gab es in Deutschland – eine Ausnahme ist die Justizstudie von Glet (2010) – keine systematische Untersuchung zu Rassismus und rassistischer Polizeigewalt in Deutschland, wie es der Stephan Lawrence-Inquiry in Großbritannien ansatzweise entsprechen würde. Deshalb sollen im Folgenden die Berichte der Untersuchungsausschüsse des Bundestages und der des Thüringer Landtages analysiert werden zur Klärung der Frage, ob es institutionellen Rassismus bei Polizei und anderen Behörden in Deutschland gibt.
I. Der Abschlussbericht des Bundestages 2013
In den parteiübergreifenden gemeinsamen Bewertungen im Abschlussbericht des Deutschen Bundestages (2013) heißt es: „Dass diese Taten weder verhindert noch die Täter ermittelt werden konnten, (…) ist eine beschämende Niederlage der deutschen Sicherheits- und Ermittlungsbehörden.“
Diese Niederlage kam zustande, weil die Polizei nur nach türkischen Personen ermittelt hatte. Hätten sie unabhängig von der Nationalität ermittelt, wären sie auf die Täter gestoßen. Bekundeten Beamte, was selten vorkam, die Möglichkeit, dass es sich um rechtsextreme oder rassistische Morde handeln könnte, wurden diese Hinweise in fast allen Fällen nicht verfolgt. Zudem wurde in schlechter antiziganistischer Polizeitradition systematisch gegen Roma und Sinti ermittelt weil sich so kategorisierte Personen in der Nähe eines Tatortes aufhielten. Sie hatten nichts Verdächtiges getan. Sie wurden überwacht, weil sie Roma und Sinti waren.
Damit stellten die Ermittler Deutschen quasi einen Freibrief aus, während sie Türken sowie zum Teil Roma und Sinti unter Generalverdacht stellten. Und obwohl alle Ermittlungen in migrantischen Communities komplett ergebnislos waren, wurden diese Ermittlungen umfangreich fortgesetzt während Spuren ins rechtsextreme Milieu gar nicht oder nur sporadisch verfolgt wurden.
II. Der Abschlussbericht des Thüringer Landtages
Am 21. August 2014 wurde der Abschlussbericht des Thüringer Landtages zu „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ vorgelegt. Der Bericht wird eingeleitet mit:
„Wir bitten die Opferangehörigen und die 23 teils lebensgefährlich Verletzten der Sprengstoffanschläge in Köln für das ihnen entgegengebrachte Misstrauen sowie für die rassistischen Verdächtigungen um Verzeihung. (…) Wir hoffen auf eine baldige gerechte und konsequente, rechtsstaatsgemäße Verurteilung aller Täter und aller weiteren Personen, die auf verschiedene Weise wissentlich und willentlich zu den Taten des NSU beigetragen oder sie schuldhaft ermöglicht und sich der Beihilfe, der Begünstigung und – womöglich – der Strafvereitelung schuldig gemacht haben.“
Am Ende des fast 1.900 Seiten langen Berichtes werden Untersuchungsfragen beantwortet:
Wurden rechtsextreme Strukturen unterstütz?
„Die Herausbildung militanter rechtsextremistischer Strukturen wurde kaum gesehen bzw. nicht richtig bewertet und unterschätzt. Stattdessen gab es in Teilen der Gesellschaft, bei politisch Verantwortlichen sowie bei kommunalen und Landesbehörden eine verhängnisvolle Tendenz zur Verharmlosung und Entpolitisierung rechter Aktivitäten.“
„Für die gezielte Gründung oder den Aufbau von Strukturen der extremen Rechten konnte der Untersuchungsausschuss keine Belege finden. Allerdings gibt es hinreichend Gründe, von einer mittelbaren Unterstützung und Begünstigung derartiger Strukturen durch das TLfV (Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz) zu sprechen.“
Wurden die NSU Mitglieder geschützt?
„Die im Anschluss an die sog. Garagendurchsuchung und das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durchgeführte Fahndung nach den Untergetauchten ist in einem so erschreckenden Ausmaß von Desinformation, fehlerhafter Organisation, Abweichungen von üblichem Vorgehen und Versäumnissen bei der Verfolgung erfolgversprechender Hinweise und Spuren durchsetzt, dass es dem Ausschuss nicht mehr vertretbar erscheint, hier nur von ‚unglücklichen Umständen‘, ‚Pannen‘ oder ‚Fehlern‘ (…) zu sprechen. Im günstigsten Fall steht hinter dem festgestellten umfassenden Versagen vieler Akteure schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben, die den damals Handelnden möglicherweise tagesaktuell wichtiger erschienen. Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu. (…) Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen, die die Ermittlung des Aufenthalts der Flüchtigen hätten voranbringen können und deren Verbindungen zur Vorbereitung und Durchführung von Banküberfällen nahegelegt hätten, hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt.“
Leitartikel Meinung
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