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NSU-Opferanwalt Daimagüler

„Wir brauchen eine stärkere Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus“

Der Anwalt Mehmet Gürcan Daimagüler vertritt im NSU-Prozess die Angehörigen von zwei Mordopfern. Mehr als ein Jahr nach Prozessbeginn zieht er ein gemischtes Zwischenfazit und fordert eine verstärkte Auseinandersetzung mit institutionell verankertem Rassismus.

Von und Freitag, 12.09.2014, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 17.09.2014, 23:15 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

Herr Daimagüler, der NSU-Prozess läuft nun schon seit über einem Jahr. Wie fällt Ihre Zwischenbilanz aus?

Sehr gut in Hinblick auf die Anklage im engeren Sinn. Diese sieht sich vor allem darin bestätigt, dass Frau Zschäpe zu Recht als Täterin und nicht als Beihelferin zum Mord angeklagt wurde. Allerdings ist es uns bislang nicht gelungen, die Hintergründe der Morde weiter auszuleuchten. Ich gehe davon aus, dass der Kreis der Täter und Helfershelfer sehr viel größer ist als der, den wir auf der Anklagebank sehen. Auch die Rolle der Verfassungsschutzbehörden wurde noch nicht ausreichend beleuchtet. Von Seiten der Generalbundesanwaltschaft wird manchmal so getan, als ginge es beim NSU-Prozess um einen normalen Strafprozess und nicht um ein Staatsschutzverfahren. Dabei muss es ein Kernanliegen des Prozesses sein, dessen politische Dimension sichtbar zu machen und die Rolle des Staates stärker zu hinterfragen: Wieso durften türkische Bürger nicht Opfer sein? Warum kamen deutsche Neonazis nicht als Täter in Betracht? Solche Fragen kamen im Prozess bisher zu kurz.

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In einem offenen Brief kritisieren Sie mit anderen Nebenklagevertretern und Angehörigen, dass dem Problem des strukturellen und institutionellen Rassismus als Mitursache für das Versagen der Ermittlungsbehörden zu wenig Beachtung geschenkt wird.

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Dass die Sicherheitsbehörden so lange einen potenziell rassistischen Hintergrund der Tatserie ignorieren konnten, ist kein Zufall oder allein Resultat von Vorurteilen einzelner Personen, sondern ein strukturelles Problem. Es handelt sich hier um rassistische Denkmuster, die in Teilen das Handeln der Sicherheitsbehörden bestimmt haben. Im 1.400-seitigen Abschlussbericht des Bundestagsuntersuchungsausschusses werden vor allem technische Fragen erläutert, beispielsweise zur Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden. Diese Fragen haben ihre Berechtigung, aber sie thematisieren nicht die hinter dem Handeln mancher Sicherheitsbeamter stehende Haltung. Wenn jedoch die Auseinandersetzung mit institutionalisierten Formen des Rassismus ausbleibt, gibt es keine Garantie, dass sich solche Taten nicht wiederholen.

Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat kürzlich eine Entschuldigung von der baden-württembergischen Regierung gefordert, weil die Minderheit bei den Ermittlungen „unter Generalverdacht gestellt“ wurde. So heißt es in den Akten über einen vernommenen Rom, dass die Lüge „ein wesentlicher Bestandteil seiner Sozialisation“ sei. Wie lassen sich solche Formen von Diskriminierung im Rahmen der NSU-Aufarbeitungen thematisieren?

Zum einen müssen die Strukturen hinterfragt werden, die ein solches Vorgehen begünstigen – auch auf der Ebene des Gesetzes. Nehmen wir zum Beispiel den Umgang mit racial profiling in Deutschland (vgl. Ausgabe 9/13). Vor zwei Jahren hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden, dass das Kontrollieren von Ausweisen aufgrund von Haut- oder Haarfarbe gegen elementare Grund- und Menschenrechte verstößt. Bis heute wurde jedoch die entsprechende Vorschrift im Polizeigesetz nicht gestrichen. Von Diskriminierung im Ermittlungsverfahren betroffene Personen brauchen zudem eine unabhängige, in den Behörden verankerte Anlaufstelle. Außerdem muss sich der interkulturellen Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten, Staatsanwälten und Richtern stärker zugewandt werden. Forderungen nach mehr Migranten in der Polizei reichen da nicht aus – natürlich brauchen wir mehr Migranten in der Verwaltung, aber wenn diese auf bestehende Strukturen und Gesetze stoßen, dann werden sie letztlich auch zum Teil des Problems und nicht zu dessen Lösung.

Sie haben in der Vergangenheit häufiger auf die Macpherson-Kommission in Großbritannien verwiesen, die vor 15 Jahren als Reaktion auf den Mord am Schwarzen Jugendlichen Stephen Lawrence eingerichtet wurde. Was kann sich Deutschland von diesem Prozess abschauen?

Die im Lawrence-Prozess eingesetzte Kommission hat – anders als der NSU-Untersuchungsausschuss – unabhängig von parteipolitischer Färbung geforscht und kam zu einem eindeutigen Ergebnis, nämlich dass das Handeln der Londoner Polizei und Justiz in weiten Teilen von institutionellem Rassismus beeinträchtigt war. Das hat in Großbritannien natürlich zu einem Aufschrei geführt, aber auch dazu, dass zahlreiche institutionelle Veränderungen, etwa eine Erweiterung der Antidiskriminierungsgesetze, angestoßen wurden und eine breit angelegte Debatte in Gang kam. Eine solche Debatte wird in Deutschland bisher nicht geführt. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages wurde sehr gelobt, weil dort überparteilich so gut zusammengearbeitet wurde. Dies geschah jedoch zu dem Preis, dass sensible Themen letztlich nicht zur Sprache kamen.

Ist das Bewusstsein für institutionellen Rassismus während des NSU-Prozesses, beispielsweise auf Seiten der Richter, mit der Zeit gewachsen?

Ja. Die Nebenklage hat heute mehr Raum, bestimmte Fragen zu diesem Thema zu stellen, als zu Beginn. Zeugen aus dem Polizeiapparat können wir zum Beispiel heute danach fragen, welches Denken vorherrschte, als sofort Drogenhunde an den Tatort geholt wurden, während die Leiche des Opfers noch abtransportiert wurde. Am Anfang hieß es oft von Seiten der Bundesanwaltschaft: Diese Frage hat nichts mit der Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu tun, sie gehört deshalb nicht in den Gerichtssaal. Heute können wir hier auf Antworten pochen – auch wenn wir die nicht immer bekommen.

Mit welchen Themen geht der Prozess nun in die nächste Phase?

Im Fokus wird vor allem der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße stehen. Hier gibt es eine Reihe von Ungereimtheiten, die erörtert werden müssen. Warum wurde beispielsweise seitens der Politik ein politischer Hintergrund des Anschlags sofort ausgeschlossen, obwohl die Polizei zunächst von einem solchen ausging? Zudem waren Polizeibeamte im Umfeld des Tatorts – haben die nichts mitbekommen? Und wie kamen die NSU-Mitglieder in Zwickau auf die Idee, sich gerade diese Straße auszusuchen? Ich selbst komme aus der Nähe von Köln, mir war die Keupstraße nie ein Begriff, obwohl ich selber Deutsch-Türke bin. Um die Frage nach den lokalen Helfershelfern kommen wir also auch hier nicht herum.

Wie beurteilen Sie das öffentliche Interesse am Prozess?

Das öffentliche Interesse ist da, die Tribüne im Gerichtssaal ist immer voll. Allerdings fehlt mir der Übergang vom Interesse hin zum Engagement. Die notwendigen großen Debatten über Rassismus, Xenophobie und politische Konsequenzen bleiben nach wie vor aus. Insgesamt fehlt es mir oft an Zivilcourage. Aber vielleicht kommt das ja noch. Interview Leitartikel

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  1. surviver sagt:

    Der Verfassungsschutz scheint nur mit einem Auge zu sehen. Hätte Frau Szäpe (oder wie die heißt) ein Bart, hätte der Verfassungsschutz oder die BILD die schon vorher entdeckt.

  2. Korbinian sagt:

    @surviver (English is not your thing, right? ;-) )

    Du meinst wohl eher ne Burka.

  3. Han Yen sagt:

    Wichtiger als institutionelle Diskriminierung ist zu fragen, wozu der Verfassungsschutz – generell Geheimdienste – rechtsradikale Zusammenhänge fördern mit Geld und Personal. Kann es sein, dass Rechtsterrorismus der Zwillingsburder des Staatsterrorismus ist ?

    Der Fall der Ukraine zeigt uns, dass Rechtsradikale willkommende Fußtruppen für Regime Change Kampagnen sind in Zusammenhang mit Menschenrechtsgruppen, Spionage Akttivitäten und weltweiter NSA Überwachung.

    Das Sponsoring von Rechtsradikalen ist ein zweischneidiges Schwert, das sich gegen das eigene demokratische System richten kann, wenn ausländische Staaten auf das Gewaltpotential zugreifen.