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Urteil

NPD-Konto ist für Sparkasse unzumutbar

Nach einem Urteil des Sächsischen Oberwaltungsgericht muss die Ostsächsische Sparkasse Dresden für den NPD-Kreisverband Sächsische Schweiz/Osterzgebirge kein Girokonto einrichten: Eine Kontoeröffnung im konkreten Einzelfall sei für die Sparkasse nicht zumutbar gewesen.

Donnerstag, 18.09.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 18.09.2014, 20:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden muss kein Girokonto für den NPD-Kreisverband Sächsische Schweiz/Osterzgebirge einrichten. Zwar habe eine Partei grundsätzlich einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos bei einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut, wenn dieses auch für andere Parteien entsprechende Konten führt, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen. Allerdings sei eine Kontoeröffnung im konkreten Einzelfall für die Sparkasse nicht zumutbar gewesen. (AZ: 4 A 810/13)

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Hintergrund sind langjährige Außenstände von mehreren Hundert Euro des damaligen NPD-Kreisverband Sächsische Schweiz und Rechtsvorgänger des Klägers gegenüber der Sparkasse. Nach diesen Erfahrungen sei es der Bank nicht zuzumuten, einen Girovertrag mit dem Kläger einzugehen, urteilten die Bautzener Richter.

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Anhaltspunkte dafür, dass die politische Arbeit des Klägers ohne die Unterhaltung eines eigenen Girokontos verhindert oder wesentlich erschwert würde, sah das Gericht offenbar nicht. Die Mitbenutzung eines Kontos des Landesverbandes der Partei oder eines Mitglieds oder Unterstützers reiche aus. Eine Revision zum Urteil wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
(epd/mig)

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