Fauxpas?
Bayerische Justiz beruft waschechten Neonazi zum Richter
Die bayerische Justiz hat möglicherweise einen waschechten Neonazi zum Richter berufen. Passieren konnte dieser Fauxpas weil keine Regelanfrage an den Verfassungsschutz gestellt wurde. Diese Praxis ist heute nur noch bei Einbürgerungen üblich.
Montag, 13.10.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 14.10.2014, 16:51 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Maik B. ist bereits seit rund einem Jahr in Probezeit am Amtsgericht Lichtenfels als Zivilrichter tätig und spricht Urteile im Namen des Volkes aus. Laut Informationen der Abendzeitung soll der 28-jährige Jurist aber auch Kopf der brandenburgischen Neonazi-Band „Hassgesang“ sein. Die Texte der Band sind offen antisemitisch. Zudem gilt der nicht unbekannte Neonazi einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zufolge als Hintermann der 2012 verbotenen Neonaziorganisation „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“. Bekannt waren die Anhänger für ihre nächtlichen Fackelzüge. In Schwarz zogen die Teilnehmer mit weißen Masken durch ostdeutsche Orte.
Das Justizministerium teilt mit, es nehme dieses Thema ernst. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen würden „unverzüglich die rechtlich möglichen Konsequenzen“ gezogen. Danach sieht es derzeit stark aus und das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz sieht dabei besonders schlecht aus: Maik B. zog aus Brandenburg nach Bayern. Die brandenburgischen Verfassungsschützer haben ihre Kollegen in Bayern bereits im Februar 2014 – also schon vor acht Monaten – über den Umzug informiert und auch Erkenntnisse über Maik B‘s rechtsextremen Hintergrund übermittelt.
Regelanfrage nur noch bei Ausländern üblich
Dennoch wurde der bekannte Neonazi zum Richteramt berufen. Wie der Bayerische Verfassungsschutz am Sonntag mitteilte habe Maik B. in Bayern keine rechtsextremistischen Aktivitäten „entfaltet“. Außerdem sei dem Amt nicht mitgeteilt worden, dass Maik B. eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst anstrebt. Weiter teilt der Verfassungsschutz mit: „Bei seiner Einstellung war B., wie jeder andere Beamte auch, zur Angabe einer etwaigen Mitgliedschaft in einer extremistischen Gruppierung verpflichtet. Nur bei einer entsprechenden Angabe erfolgt eine Überprüfung durch die einstellende Behörde beim Verfassungsschutz.“
Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst gibt es in Bayern seit dem Jahr 1991 nicht mehr. Sie wurde abgeschafft, weil sie als „Gesinnungsschnüffelei“ gewertet wurde. Nur bei Einbürgerungen oder vor Erteilung von Aufenthaltstiteln sind Regelanfragen an den Verfassungsschutz heute noch Praxis – unabhängig davon, ob es Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen gibt oder nicht. (es) Aktuell Politik
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