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Vorrangprüfung

Bundesregierung plant Arbeitserleichterungen für Asylbewerber

Die Vorrangprüfung für Asylbewerber soll bald wegfallen, wie aus dem Arbeitsministerium angekündigt wurde. Damit setzt die Bundesregierung den ersten Teil des mit Kretschmann ausgehandelten Asylkompromisses um.

Montag, 20.10.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.10.2014, 18:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Die Bundesregierung wird bald weitere Erleichterungen für Asylbewerber bei der Jobsuche auf den Weg bringen. Noch in diesem Monat werde das Kabinett über die Einschränkung der sogenannten Vorrangprüfung bei Asylbewerbern beraten, sagte der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Thorben Albrecht, am Freitag in Berlin. Die Prüfung verlangt derzeit von Arbeitgebern, die Asylbewerber einstellen wollen, den Nachweis, dass sich kein geeigneter deutscher oder eine ausländischer Bewerber mit Arbeitserlaubnis für die Stelle fand.

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Die Vorrangregelung soll künftig nur noch zeitlich befristet bis zum 15. Monat des Aufenthalts in Deutschland gelten. Für Asylbewerber, die dringend benötigte Qualifikationen haben, soll sie Albrecht zufolge ganz wegfallen.

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Regierung setzt Deal um
Die Bundesregierung würde damit den ersten Teil des mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) ausgehandelten Asylkompromisses umsetzen. Dieser hatte seine Zustimmung zum kürzlich vom Bundesrat gebilligten Gesetz über die Erweiterung weiterer sicherer Herkunftsstaaten davon abhängig gemacht, dass die große Koalition im Gegenzug weitere Verbesserungen für Flüchtlinge umsetzt.

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Die Vorrangprüfung macht derzeit die Chance für Asylbewerber auf eine gut dotierte Stelle nahezu unmöglich. Zweites Hindernis ist bislang das für Asylbewerber und Geduldete geltende Arbeitsverbot. Dies wird künftig nur noch drei Monate statt bisher neun beziehungsweise zwölf Monate nach dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis gelten. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Roman sagt:

    „Die Vorrangregelung soll künftig nur noch zeitlich befristet bis zum 15. Monat des Aufenthalts in Deutschland gelten.“
    Ist die Neuregelung wirklich so eine große Erleichterung? Nach 15 Monaten sollte das Asylverfahren doch schon längst abgeschlossen sein und für anerkannte Asylberechtigte haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis, oder nicht?