Rassismus und Justiz
Wie hätte der Richter wohl entschieden, wenn das Opfer ein Weißer gewesen wäre?
In Deutschland besitzen Gerichte eine Hoheitsmacht, die nahezu unantastbar ist. Urteile werden weder diskutiert noch hinterfragt. In den USA ist das ganz anders; dort gibt es sogar Untersuchungen über tendenziöse Urteile. Höchste Zeit für Deutschland, nachzuholen, wie Sanchita Basu anhand von Beispielen darlegt.
Von Sanchita Basu Montag, 20.10.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.10.2014, 18:07 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Kann man in puncto Antirassismus fortgebildet werden? Ist es notwendig für hochgebildete Menschen wie Richter und Staatsanwälte, sich mit eigenen Rassismen auseinanderzusetzen? Haben sie nicht durch ihre intellektuelle Auseinandersetzung mit der Gesellschaft per se eine Verinnerlichung gegen Rassismus und gegen jegliche Diskriminierung?
Das wäre vielleicht möglich gewesen, wenn antirassistische Pädagogik in schulische Curricula hierzulande aufgenommen worden wäre und wenn im Kindergarten die Erzieher den Kindern ihrer Obhut Demokratie zu lernen ermöglichen würden. Aber wir haben ja gelernt, dass man nie ausgelernt hat. Dies bedeutet, dass auch dieses Versäumnis nachgeholt werden kann. Zumindest kann mensch strukturellen und institutionellen Rassismus in Deutschland thematisieren und andiskutieren. Wir können eine Debatte über Rassismus in deutschen Behörden, wie zum Beispiel beim Jobcenter, der Polizei oder gar in der Justiz anregen. Und wir können über Strategien gegen institutionellen Rassismus sprechen.
Die Auswirkung von gelernten rassistischen Einstellungen, Stereotypisierung und Vorurteilen, die in der Gesellschaft existieren, fließen durch alle Lebenswege und Institutionen durch. Die Exekutive, die Administrative und die Judikative bilden da leider keine Ausnahme.
Jedoch ist das Vertrauen an die Gerechtigkeit in Bezug auf das Justizsystem bei Bürgern in Deutschland unerschütterlich. Auch wenn es bekannt sein müsste, dass die Juristen, Staatsanwälte sowie Richter in Bezug auf Rassismus durch ihr Referenzsystem beeinflussbar sind. Sie handeln nicht selten selbst diskriminierend.
Ich werde zunächst einige Beispiele von Gerichtsurteilen vorstellen, in denen sich meines Erachtens deutliche lineare Tendenzen von rassistischen Einstellungen zeigen. In Deutschland besitzen die Gerichte eine Hoheitsmacht, die nahezu unantastbar ist. In anderen Ländern, z.B. in den USA, werden die Gerichtsurteile öffentlich aber auch wissenschaftlich diskutiert. Es gibt auch empirische Untersuchungen über tendenziöse Urteile. In den Universitäten wird über umstrittene Urteile debattiert, und die Gerichte und ihre Richter sind für die Medien nicht heilig. Die Fragen, die ich hier zur Disputation stelle, sind:
- Warum ist Rassismus im Gerichtssaal kaum ein Thema für die Anti-Rassismus-Bewegung?
- Warum werden die Urteile selten in Frage gestellt?
- Lernt mensch die vorbehaltlose Akzeptanz des Rechtssystems in der Sozialisation?
- Was für Möglichkeiten haben wir, rassistische Gerichtsurteile in die Öffentlichkeit zu bringen?
- Welche Strategien sind möglich, und welche sind geeignet, für eine fundierte Kritik gegen solche rassistischen Urteile und Urteilsbegründungen?
In dem Jahresbericht von Amnesty International über Österreich steht: „Die Zweigleisigkeit des österreichischen Justiz- und Polizeisystems widerspricht absolut dem Konzept einer gerechten Justiz“. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, sagte bei der Präsentation des Berichts im vergangenen Jahr, dass „Vorurteile und Stereotypen bezüglich Ausländern oder religiösen und ethnischen Gruppen hier (bei der Justiz, anm. Autorin) keinen Platz haben“. Die Ursache für die bestehenden Missstände sieht Amnesty International im institutionellen Rassismus. Können wir an dieser Stelle Österreich mit der Bundesrepublik Deutschland austauschen oder mit einem beliebigen anderen europäischen Land?
Info: Von Mai bis November 2013 wurde vom Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB) die Veranstaltungsreihe „Rassismus und Justiz“ durchgeführt. Sie diente der Vernetzung von Juristen, Migrantenselbstorganisationen sowie anderen anti-rassistischen Akteuren und zielte auf eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus im deutschen Justizwesen. Im Rahmen dieser Reihe entstand die gleichnamige Broschüre, die am 27.10.2014 um 19:00 Uhr im Ballhaus Naunynstraße Berlin mit einer Release-Veranstaltung offiziell veröffentlicht werden soll. Die Broschüre kann demnächst auf der Homepage des MRBB kostenlos heruntergeladen werden. Rassismus und Justiz, Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
In Deutschland wird von Alltagsrassismus in einer Weise diskutiert, welche versucht, uns zu instruieren, dass Rassismus in der hiesigen Gesellschaft zwar im Alltag vorhanden ist, aber verantwortlich dafür seien die einzelnen „lonely wolves“. Doch institutioneller Rassismus bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten als den zentralen Säulen der Rechtsstaatlichkeit sind nach wie vor Tabu. Diese Säulen seien frei von jeglichen rassistischen und sexistischen Einstellungen, weil es durch die deutsche Verfassung verboten sei. Das Argument, dass nicht existiere, was nicht sein darf, ist ein sehr verbreitetes und akzeptiertes Gebot. Diese Grundhaltung erschwert eine angemessene Debattenkultur über strukturellen und institutionellen Rassismus.
Wir können hier eine Fülle von Beispielen des institutionellen Rassismus darlegen, jedoch beschränke ich mich hier mit der Judikative. Das jüngste Urteil z. B bei Racial Profiling ist sehr bezeichnend dafür. Im Februar 2012 wurde das erste Urteil über Racial Profiling gefällt. In diesem Fall stufte der Richter die polizeiliche Personenkontrolle wegen der Hautfarbe als legal ein. Dieses Urteil wurde von OVG Rheinland-Pfalz aufgehoben und als wirkungslos erklärt. Jedoch ist die rassistische Personalkontrolle durch das Bundespolizeigesetz gedeckt. Die versprochenen Beispiele: Aktuell Feuilleton Meinung
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Ich kenne die zu Grunde liegenden Urteile nicht. Aber eine Alleinhoheit haben deutsche Gerichte sicher nicht. Das dürfte auch der Verfasser wissen.
Es gibt immer Rechtsmittel gegen entsprechende Urteile und Beschlüsse.
Ich möchte nicht abstreiten, dass es nicht auch in der Justiz entsprechende Probleme gibt, aber das kann man nicht anhand von drei Beispielen festmachen.
Zudem schreibt der Verfasser von der Judikative, bringt aber als drittes Beispiel eines der Exekutive und das dann auch nur einseitig. Im Übrigen handelt es sich um ein Zitat des kompletten Sachverhalts. Dies entsprechend zu kennzeichen würde dem Leser helfen, hier die Quelle:
[…]
Auch in D werden Gerichtsentscheidungen kritisch hinterfragt und die öffentliche Debatte wird von den Gerichten auch nicht ignoriert. Siehe z.B. die Arbeitsgerichte mit Bagatellkündigungen wegen Pfandbon, Fall „Emmy“.
Aber in Punkto Rassismus hat der Autor recht, da gibt es wenig Selbstreflektion und Debatten und sehr krasse Fälle von offenkundiger Ausländerfeindlichekeit und in Richtung Rechtsbeugung gehende Entgleisungen von Richtern. Aber die werden in der Fachwelt, z.B. in den Anwaltsnachrichten Ausländer und Asylrecht (ANA-ZAR) durchaus dokumentiert und diskutiert. Die breite Öffentlichkeit bekommt freilich wenig davon mit.
Eine Nachschulung bei Richtern und Staatsanwälten in Sachen Rassismus in Deutschland hat zuletzt auch die Uno gefordert. Hintergrund war die Nichtverfolgung von Sarrazins Äußerungen über die Kopftuch-Mädchen.
Es wird oft geschehen, dass man Urteile als zu hart oder zu mild empfindet. Aber zumindest als Laie sollte man sich hüten, eine juristische Wertung der Urteile vornehmen zu wollen und dabei durch Fehlinterpretationen unbeabsichtigt Ressentiments zu fördern. Dazu ist die Materie zu umfangreich und zu kompliziert. Wie in den anderen Diskussionsbeiträgen bereits bemerkt, werden vermeintliche oder tatsächliche Fehlurteile in der Fachwelt durchaus diskutiert. Und dort gehört diese Diskussion auch hin.
“ Dass er mit einem Springmesser in der Tasche zum Einkaufen geht, wurde damit erklärt, dass er den Zweiten Weltkrieg und die DDR überlebt hatte.“
wow ,nach der logik darf ich ja mit der kalaschnikow spazieren gehn .
„Als die Polizei auftauchte und sofort Partei für den Ehemann ergriff, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen den zwei Polizeibeamten und der 26-jährigen Frau. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung zog einer der Polizisten seine Dienstwaffe und erschoss die Frau, die nach notärztlicher Versorgung vor Ort wenig später im Klinikum Aschaffenburg verstarb.“
in den usa oder uk ,würde die straßen voll sein mit demonstranten bei solchen taten ! ich sag nur marwa ,ähnlicher fall !
Ich glaube es gibt derzeit keinen Fall wo Rassismus und politisch motivierte Verfolgung offensichtlicher zu Tage treten als die „Affäre Cash“, von Stefan Buchen exzellent in „Die neuen Staatsfeinde“ dargestellt.
Es geht um syrische Fluchthelfer, die Menschen aus ihrer Heimat bei der Flucht nach Deutschland halfen, und dafür wie Schwerkriminelle behandelt wurden.
http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Keine-Gnade-fuer-Helfer-syrischer-Kriegsfluechtlinge-,syrien565.html
@matthias
„Ich kenne die zu Grunde liegenden Urteile nicht. Aber eine Alleinhoheit haben deutsche Gerichte sicher nicht. Das dürfte auch der Verfasser wissen.“…
…wer keine ahnung hat, kann ruhig auch mal länger überlegen bzw. genauer recherchieren, bevor er eher undifferenzierte „kommentare“ schreibt:
1. „der verfasser ist eine verfasserin“
2. die verfasserin hat mitnichten eine „alleinhoheit“, sondern eine „nahezu unantastbare hoheitsmacht“ bescheinigt
3. wieviele beispiele hätten sie denn gern aufgeführt, bis sie den sinngehalt der grundaussage dann für sich persönlich nachvollziehbar gehalten hätten…50, 100 oder 1000? und hätten sie diese vielen seiten dann auch noch wirklich gelesen?
4. ihre anmerkung zum dritten beispiel unterschlägt, dass bereits die zuständige staatsanwaltschaft (zwar ebenfalls ‚exekutivorgan‘, aber mit hinlänglicher einbindung in die ‚judikative‘ [zuordnung zu justiz- und innenministerium!] und mit ebenbürtiger juristischer „hoheitsmacht“!) die durchführung eines gerichtsverfahrens verhindert hat und es dann richter waren, die ein klageerzwingungsverfahren verworfen haben.
5. sie können beruhigt davon ausgehen, dass „rechtsmittel“ nicht die simple berichtigungswirkung entfalten können, wie sie sie hier implizieren…ein revisionsantrag bezieht sich nämlich nicht auf den inhalt eines urteils, sondern vielmehr auf den nachweis vorliegender rechtsfehler im verfahrensgang/prozessverlauf bzw. der urteilsbegründung. die hürden für die feststellung eines rechtsfehlers bei der urteilsbegründung sind insofern juristisch hoch, als die ausgedrückte richterliche überzeugung in keiner weise „zwingend“, sondern nur „möglich“ sein muss. hierüber entscheiden logischerweise auch wieder richter_innen, sodass alles in der ‚familie‘ bleibt.
insofern ist ihre (in teilen sachlich fehlerbehaftete) meinung zum artikel zwar möglich (ggf. sogar mehrheitsfähig;), aber keinesfalls faktisch ausgewogen oder gar zwingend. insbesondere sei mir der hinweis gestattet, dass die beurteilung des lebenshintergrundes der täter statistisch nachweisbar dazu führt, dass nicht-weisse/nicht-deutsche delinquenten für vergleichbare straftaten härter bestraft werden, was dann wiederum zu aussagen führt wie: „es gibt mehr ausländer im gefängnis, als es ihrem anteil in der bevölkerung entspricht“ – das verwundert (bei allem statistischen schindluder) natürlich nicht, wenn „ausländer“ exekutiv häufiger kontrolliert und angeklagt und dann judikativ häufiger und zu längeren gefängnisstrafen verurteilt werden.
ansonsten ist natürlich alles in bester deutscher ordnung – wie schon immer – und institutionalisierter rassismus ist nur eine erfindung der gesetzlosen opfer, die sich mit deutschen ordnung eben nicht so auskennen, wie es die mehrheitsgesellschaft gerne hätte.
Wie hätte der Richter wohl entschieden, wenn das Opfer ein Weißer gewesen wäre?
Falsche Frage.
Richtige Frage.
Warum ist der Richter kein Schwarzer?
Sehr gute Frage, Omowale!
Die perfide Antwort ist wahrscheinlich, dass ein „schwarzer“ Richter, genauso wie ein erkennbarer Muslim, hierzulande schon prima facie nicht als „staatlich neutral“ gilt !!??. Das nennt man Diskriminierung im Namen der Neutralität. Der Staat darf das halt.
Strukturele rassismus bei der Polizei und sogenanten V-Männer ohne wissen das es Richter gibt die eine solche verhalten biligen wurde wäre halb so problematisch.
Wir haben und Erleben in der Zeit eine Renesanse des rechtsextremismus die besorgniserregend ist.
Auch Staatsanwälte und Richter troz ihre juristische ausbildung neigen Urteile zu trefen und verhalten zu entwikeln die zu den momentane Herschende Zeitgeist dazugehört. Und die rechtsradikale und Nazis wissen das. Die wissen das die Elite ebenfalls so denkt aber ihre verantwortlichkeits wegen tuen etwas anders als ihre eigene überzeugunge sind.Das Beruf und ansehen soll nicht beschedigt sein. Ergibt sie aber ein gelegenheit zu verbrechen, dan sind die dabei zu haben. Kolektiv versteht sie. Erfarunge die ich gesamelt habe bezeugen das. Wen kriminalpolizei in Deutschland eine Mensch hinter gitern bringen möchte und dort ihm nach belibigkeir zu behandelt dan gibt Richter und Staatsanwälte die sie an einem solchen verbrechen mitbeteiligen möchte. Eine solches verhalten ist auch Kulturel bedingt. Der Opfer ist da machtlos. Er wird einfach zerstört.
Das belibteste masche von strukturele rassismus bei der polizei und Justizie ist die Psyche der Opfer. Da ergibt sie ein feld wo man ein Mensch für Rest seines Leben vernichten kann ohne im direkt durch körperliche gewalt einzugreifen.
Es wir gesagt was benötig wird und das wird dan auch gemacht. In U-Haft und ZfP kann man auf moderne art Menschen kwasi für Rest seines Leben vernichten.
So nach 11Monate U-Haft in Hechingen bin zwangsleufig in ZfP ausgelifert und für Rest meines Leben vernichtet. Man wollte nicht das ich ins berufung gehen, man wolte nicht das ich Revision mache.
Ich bin von nichtrelewante Amtsgericht in Hechingen vorgefürt und durch niedrige rassistische beweggrunde auf Zwei Jahre freiheitsstrafe verurteilt mit dem Ziel mich von Deutschland zu vertreiben.
Die Revision wird am frist für begrundung scheitern. Der betrofene ist nur ein ungleichwertige Opfer.
Die Bande mit solche Menschen hatt einfaches Spiel.
Die Pflichtverteidigerib die die Revision begrunden müßte wird endpflichtet. Auf ihr plaz kommt ein neue der nicht für den Angeklagte gedacht ist sonder für das Gericht.Das verbrechen muß gemacht und muß auch danach gut verpackt und verheimlicht werden. Das vernichtung der Opfer leuft aber schon längst auf hohe tur. Er wird mit Lebensbedroheliche Drogen und psychofarmaka beteubt die sein Gehirn beschedigen und Leben für immer zerstört wird. Solche Bande wissen über welchi macht die verfügen. Es wird eine regelrechte Eutanasie betrieben. Die Mächtige Bande ist sie keine Schuld bewußt. Der Opfer ist ein minderwärtige, ein ungleichwertiger unter Herren und Frauen die zu die Herren rasse da zu gehören.
Fortsetzung; wen irgend wo auf dem Welt eine Deutsche zu unrecht ins Gefangenschaft fest genommen wird dan berichtet man auswendig in Zeitungen, Fernsehen…..
Kommt aber ein unschuldige Fremdling in Deutsche Gefangenschaft zu unrecht dan schweigen ist angesagt. Dieses dopelmoral ist so verletzend.
Welchis Gewalt, welchi demutigungen,Leiden und Schmerzen ich auf mein Leib und Selle Ertragen,Erdulden, mußte und nach wie vor muße wird kaum in Wörter zu fasen sein.
Ein zußamen arbeit zwischen Deutsche Staat und Mazedonien fürte dazu das mein 16.Järige Tochter in gewaltsamkeit genommen wird, drei Tage lang schwer mishandelt und vergewaltigt.
Ich neme mich nicht als wichtig so wie eine Jobcentrum mitarbeiter aus Tuttligen mich bezeichnet hatte,aber jeder der sich ein einblick in strukturen Deutsche Geselschaft verschafen möchte und das Institutionele rassismus(dazu ist auch rassische-antisemitismus zu zällen)zu verstehen wird in mein Fall findig sein.
Ich bin ein gutmutige und Kultivirte,Zivilisirte Mensch der nie in sein Leben Gewalt ausgeübt gehabt hatt der nimals was schlechtes gemach hatt und dan das.
In Albstadt Ebingen wo ich seit 2004 Lebte kannte man mich alls zu gut. Ich war dort Basketball Trainer und fürte drei meinschafte sehr erfolgreich.Mögliche weise mein auf erste Plaz plasirte Basketbal meinschaft in Landesliga war das beste was in Sport der Stadt anzubitten hatte. Bekam anerkenug von überal her.
Man brachte mich ins U-Haft mit dem Ziel setzung mich von Deutschland zu vertreiben.
Etwa 18 tage sitzunge hatte ich hinter mir nach Zwei Jahren und Vier Monaten gehabt. Man wollte mich für immer vernichten. So vill Hass auf eine plaz kann man nur in Deutschland bekommen. Ich wunschte mir das man mich Tötet und mich nich mehr zu Foltern.
Amtsgericht war eine falsche nichtrelewante. Aber da ist auch die koruption bei die Justizie zu sehen. Es gibt Richter und Staatsanwälte die sich an institutionele rassismus ganz gerne mit beteiligen wollen.
Sebst von meine Kindern bin wie großt mögliche Kriminele oder gar Morder behandelt worden.
Ich schemte mich vor meine Tochter .Sie ist eingereist worden von FJRMazedonien. Meine Tochtar studirte Internationale rechtswissenschaft erfolchreich an der staatliche Universität in Skopje. Alle beide Kinder weinte ununterbrichen. Die Bande war entschlossen mich ins ZfP auszulifern und mich dort weiter zu zerstören. Ich bin auf dem wall gebracht entwieder ich neme mein Berufungsverfaren zurück oder die bringen mich ind ZfP. Mir war egal was die mit mir machen wurden. Die haben nicht nur mir sonder meine ganze Familie zerstört.Ich wollte das man Erfärt wie kriminel die Deutsche Justizie und Ermittler handeln können.
Man hatte mich als psychisch krank bezeichnen mußen und ihr Kriminelle plan durchzusetzen.
Am 15.11.2012 war mir mein Freicheit weggeraubt.
Wo ich erfaren habe das ich in U-Haft gehen musse konnte ich nicht machen. Wo man mich weniger minute speter in U-Haft gebeude rein brachte und ich aufgefordert war mein kleidung auszuzien brachte ich zußammen. Ich weinte wie ein kleines Kind wiederholte nur ich kann nicht mehr,ich kann nicht mehr, ich kann nicht mehr.
In gerichts gebeude davor wo wir aufgestanden sind wahren zwei Krinalbeamter vor mir. Der jungere nam seine Jacke nach oben und zeigte seine Wafe. Wartete ob ich zu dem Wafen greifen wurde. Sie erfaren das sie in U-Haft gehen mussen, mehr als eine Jahr Ermittelt die gegen Dir. In dieses eine Jahr c.k. ist selvst meine Tochter zu Opfer von Kriminalpolizei geworden und due treiben ihr schmutzige profesionele Deformation fort.Wie soll man solches verhalten überhaupt verstehen?
Nur als Fremdling sie partizipiren nicht in die Macht Ordnung des staates ihnen gegenüber kann man sie wie gegen einem Tier benemmen und keine wurde etwas für sie machen können.
Morgen wurde ich meine Erfarung mit institutionele rassismus vortsetzen. Wurde über Ärzte in Justizvollzugkrankenhaus berichten und sogenanten Gutachter ,die genau so sich an Kolektive verbrechen beteiligen. Ich wurde berichten auch darüber wie die moderne Eutanasue in Deutschland betriben wird.