Rassismus und Justiz
Wie hätte der Richter wohl entschieden, wenn das Opfer ein Weißer gewesen wäre?
In Deutschland besitzen Gerichte eine Hoheitsmacht, die nahezu unantastbar ist. Urteile werden weder diskutiert noch hinterfragt. In den USA ist das ganz anders; dort gibt es sogar Untersuchungen über tendenziöse Urteile. Höchste Zeit für Deutschland, nachzuholen, wie Sanchita Basu anhand von Beispielen darlegt.
Von Sanchita Basu Montag, 20.10.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.10.2014, 18:07 Uhr Lesedauer: 7 Minuten |
Kann man in puncto Antirassismus fortgebildet werden? Ist es notwendig für hochgebildete Menschen wie Richter und Staatsanwälte, sich mit eigenen Rassismen auseinanderzusetzen? Haben sie nicht durch ihre intellektuelle Auseinandersetzung mit der Gesellschaft per se eine Verinnerlichung gegen Rassismus und gegen jegliche Diskriminierung?
Das wäre vielleicht möglich gewesen, wenn antirassistische Pädagogik in schulische Curricula hierzulande aufgenommen worden wäre und wenn im Kindergarten die Erzieher den Kindern ihrer Obhut Demokratie zu lernen ermöglichen würden. Aber wir haben ja gelernt, dass man nie ausgelernt hat. Dies bedeutet, dass auch dieses Versäumnis nachgeholt werden kann. Zumindest kann mensch strukturellen und institutionellen Rassismus in Deutschland thematisieren und andiskutieren. Wir können eine Debatte über Rassismus in deutschen Behörden, wie zum Beispiel beim Jobcenter, der Polizei oder gar in der Justiz anregen. Und wir können über Strategien gegen institutionellen Rassismus sprechen.
Die Auswirkung von gelernten rassistischen Einstellungen, Stereotypisierung und Vorurteilen, die in der Gesellschaft existieren, fließen durch alle Lebenswege und Institutionen durch. Die Exekutive, die Administrative und die Judikative bilden da leider keine Ausnahme.
Jedoch ist das Vertrauen an die Gerechtigkeit in Bezug auf das Justizsystem bei Bürgern in Deutschland unerschütterlich. Auch wenn es bekannt sein müsste, dass die Juristen, Staatsanwälte sowie Richter in Bezug auf Rassismus durch ihr Referenzsystem beeinflussbar sind. Sie handeln nicht selten selbst diskriminierend.
Ich werde zunächst einige Beispiele von Gerichtsurteilen vorstellen, in denen sich meines Erachtens deutliche lineare Tendenzen von rassistischen Einstellungen zeigen. In Deutschland besitzen die Gerichte eine Hoheitsmacht, die nahezu unantastbar ist. In anderen Ländern, z.B. in den USA, werden die Gerichtsurteile öffentlich aber auch wissenschaftlich diskutiert. Es gibt auch empirische Untersuchungen über tendenziöse Urteile. In den Universitäten wird über umstrittene Urteile debattiert, und die Gerichte und ihre Richter sind für die Medien nicht heilig. Die Fragen, die ich hier zur Disputation stelle, sind:
- Warum ist Rassismus im Gerichtssaal kaum ein Thema für die Anti-Rassismus-Bewegung?
- Warum werden die Urteile selten in Frage gestellt?
- Lernt mensch die vorbehaltlose Akzeptanz des Rechtssystems in der Sozialisation?
- Was für Möglichkeiten haben wir, rassistische Gerichtsurteile in die Öffentlichkeit zu bringen?
- Welche Strategien sind möglich, und welche sind geeignet, für eine fundierte Kritik gegen solche rassistischen Urteile und Urteilsbegründungen?
In dem Jahresbericht von Amnesty International über Österreich steht: „Die Zweigleisigkeit des österreichischen Justiz- und Polizeisystems widerspricht absolut dem Konzept einer gerechten Justiz“. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, sagte bei der Präsentation des Berichts im vergangenen Jahr, dass „Vorurteile und Stereotypen bezüglich Ausländern oder religiösen und ethnischen Gruppen hier (bei der Justiz, anm. Autorin) keinen Platz haben“. Die Ursache für die bestehenden Missstände sieht Amnesty International im institutionellen Rassismus. Können wir an dieser Stelle Österreich mit der Bundesrepublik Deutschland austauschen oder mit einem beliebigen anderen europäischen Land?
Info: Von Mai bis November 2013 wurde vom Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB) die Veranstaltungsreihe „Rassismus und Justiz“ durchgeführt. Sie diente der Vernetzung von Juristen, Migrantenselbstorganisationen sowie anderen anti-rassistischen Akteuren und zielte auf eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus im deutschen Justizwesen. Im Rahmen dieser Reihe entstand die gleichnamige Broschüre, die am 27.10.2014 um 19:00 Uhr im Ballhaus Naunynstraße Berlin mit einer Release-Veranstaltung offiziell veröffentlicht werden soll. Die Broschüre kann demnächst auf der Homepage des MRBB kostenlos heruntergeladen werden. Rassismus und Justiz, Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V.
In Deutschland wird von Alltagsrassismus in einer Weise diskutiert, welche versucht, uns zu instruieren, dass Rassismus in der hiesigen Gesellschaft zwar im Alltag vorhanden ist, aber verantwortlich dafür seien die einzelnen „lonely wolves“. Doch institutioneller Rassismus bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten als den zentralen Säulen der Rechtsstaatlichkeit sind nach wie vor Tabu. Diese Säulen seien frei von jeglichen rassistischen und sexistischen Einstellungen, weil es durch die deutsche Verfassung verboten sei. Das Argument, dass nicht existiere, was nicht sein darf, ist ein sehr verbreitetes und akzeptiertes Gebot. Diese Grundhaltung erschwert eine angemessene Debattenkultur über strukturellen und institutionellen Rassismus.
Wir können hier eine Fülle von Beispielen des institutionellen Rassismus darlegen, jedoch beschränke ich mich hier mit der Judikative. Das jüngste Urteil z. B bei Racial Profiling ist sehr bezeichnend dafür. Im Februar 2012 wurde das erste Urteil über Racial Profiling gefällt. In diesem Fall stufte der Richter die polizeiliche Personenkontrolle wegen der Hautfarbe als legal ein. Dieses Urteil wurde von OVG Rheinland-Pfalz aufgehoben und als wirkungslos erklärt. Jedoch ist die rassistische Personalkontrolle durch das Bundespolizeigesetz gedeckt. Die versprochenen Beispiele: Aktuell Feuilleton Meinung
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Wir sind sog. polnische Aussiedler und sind hier in Berlin seit fast 29 Jahren
und trotzdem haben wir nicht geschafft, eine richtige Integration zu erleben.
Wir sind von Anfang an arbeitslos und leben unter furchtbarer Armut und
sind überall in jeder Hinsicht benachteiligt und diskriminiert, obwohl wir Aka-
demiker mit hervorragender Qualifikation sind…
Unser Sohn wurde aber besonders hier „bahandelt“, und zwar hat innerhalb
von etwa 11 Jahren Hölle auf Erden in den Schulen erlebt, er war ständig
misshandelt, geschlagen sowie gefoltert !
Unsere Proteste und Anzeigen bei der Polizei wurden abgeblitzt, einfach
so…
Zugleich hat man aber aus ihm aufgrund der unsinnigen Vorwürfen einen
Täter zu machen versucht.
Bis heute unsere Anzeigen werden verworfen und jedwede unvorstellba-
re Beschuldigung anderer wird sofort gerne aufgenommen !
Wir werden durch die hiesige verrückt gewordene rassistische Justiz seit
Jahren gnadenlos verfolgt, obwohl wir die Opfer de facto sind !!!
Es wird dabei das Recht gebeugt und missbraucht, sogar gebrochen, und
die Richter sowie Staatsanwälte wie alle sog. Beamten einschl. Polizei stehen de iure über dem Gesetz und sind absolute Herren im Lande…
Personen mit polnischem Hintergrund sind hier besonders schlecht be-
handelt, man hat mit uns furchtbare Sachen bis dato gemacht, sogar als
Mordversuche wären die leicht zu bezeichnen…!
Was sollen wir denn tun ?!
@swider Robert
Ich würde empfehlen, sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu melden. Sehr kompetent dort in warten nur auf Fälle, wie den Ihrigen!