Anzeige

Bundesfinanzhof

Kindergeldanspruch auch für in Polen lebende Kinder

Arbeiten und leben Polen in Deutschland, können sie auch für ihre in Polen lebenden Kinder Kindergeld beanspruchen. Das Anmieten einer Wohnung in Deutschland allein reicht aber nicht aus. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Freitag, 31.10.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 03.11.2014, 22:50 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Arbeiten und leben Polen in Deutschland, können sie auch für ihre in Polen lebenden Kinder Kindergeld beanspruchen. Es reicht jedoch nicht aus, dass der erwerbstätige Vater einfach nur eine Wohnung in Deutschland anmietet, um für den Kindergeldanspruch einen „Wohnsitz“ nachweisen zu können, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klar. In der Wohnung müsse er auch tatsächlich „mit einer gewissen Regelmäßigkeit“ wohnen. (AZ: III R 21/12)

Anzeige

Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein polnischer Staatsangehöriger in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. Er legte zudem einen „Mietvertrag über Zimmer und Betriebsstätte“ vor. Für seine zwei bei der Mutter noch in Polen lebenden Kinder beantragte er bei der Familienkasse Kindergeld.

___STEADY_PAYWALL___

Die deutsche Behörde zahlte für jedes Kind nur das halbe Kindergeld, 77 Euro monatlich. Das Finanzgericht sprach dem Vater indes volles Kindergeld zu. Er habe, anders als die Familienkasse meine, seinen Wohnsitz in Deutschland. Anspruch auf anrechenbare polnische Familienleistungen bestehe nicht.

Anzeige

Der BFH verwies das Verfahren jedoch an die Vorinstanz wieder zurück. Hier sei das Finanzgericht fehlerhaft von einem deutschen Wohnsitz ausgegangen. Denn es sei gar nicht klar, ob der Kläger in seinem Zimmer tatsächlich wohnt. Eine bloße Schlafstelle in Betriebsräumen oder nur eine notdürftige Unterbringungsmöglichkeit sei noch kein Wohnsitz.

Auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt begründe keinen „Wohnsitz“. Vielmehr müsse das angemietete Zimmer „überhaupt eine zu Wohnzwecken geeignete Bleibe“ darstellen. Es müsse „mit einer gewissen Regelmäßigkeit“ bewohnt sein. Das Finanzgericht muss dies nun erneut prüfen. (epd/mig) Aktuell Recht

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)

  1. Realist sagt:

    Wenn man nur an die Rechte denkt, die Menschen haben, die heute leben, aber nie an die Rechte zukünftiger Generationen, darf man sich nicht wundern, wenn es eines Tages einen dramatischen Geburtenmangel gibt. Dann sinken halt auch Sozialleistungen, Löhne und Renten dramatisch.