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Urteil

Menschenrechtsgericht erhöht Hürden für Abschiebungen nach Italien

EU-Mitgliedstaaten sind nicht mehr befugt, uneingeschränkt Flüchtlinge nach Italien abzuschieben. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor. Im konkreten Einzelfall hatte eine afghanische Familie gegen eine Abschiebung nach Italien geklagt.

Mittwoch, 05.11.2014, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.11.2014, 17:47 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Hürden für Abschiebungen nach Italien erhöht. Die Straßburger Richter urteilten am Dienstag, dass Flüchtlingsfamilien mit minderjährigen Kindern nur nach einer sorgfältigen Prüfung in das Mittelmeerland gebracht werden dürfen. Das Abschiebeland muss sich laut dem Urteil von Italien eine Garantie geben lassen, dass die Kinder in der Asylunterkunft besonders geschützt werden und dass die Familie nicht auseinandergerissen wird.

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Der Menschenrechtsgerichtshof gab damit einer afghanischen Flüchtlingsfamilie mit sechs Kindern zwischen zwei und 15 Jahren teilweise recht. Die Familie war über die Türkei nach Italien und später in die Schweiz gereist. Laut der Dublin-Verordnung der EU, der sich auch die Schweiz angeschlossen hat, hätte die Familie in Italien bleiben müssen. Grundsätzlich ist das Ersteinreiseland für das Asylverfahren zuständig.

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Die Schweizer Behörden ordneten daher die Abschiebung an, wogegen die Flüchtlinge protestierten. Sie verwiesen auf Missstände in italienischen Asylunterkünften, etwa Überfüllung und fehlende Hygiene. Solche Sorgen seien durchaus begründet, erklärten die Straßburger Richter. Die Schweizer Behörden müssten daher „individuelle Garantien“ von Italien zum Schutz der Kinder anfordern. Die Flüchtlingsfamilie erhält laut dem Urteil 7.000 Euro für ihre Gerichtskosten. Ob sie in der Schweiz bleiben darf, ist allerdings fraglich. (epd/mig)

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