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Emanzipation

Warum Moscheen staatliche finanzielle Unterstützung brauchen

Deutschland zwingt Moscheen, sich bei der finanziellen Unterstützung an andere Staaten zu wenden. Das macht sie abhängig und ist Wasser in die Mühlen von Islamkritikern, wie die jüngsten Homophobie-Diskussionen an der Berliner Şehitlik-Moschee zeigen.

Von Armin Langer Donnerstag, 27.11.2014, 7:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 30.11.2014, 20:04 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Antimuslimische Kommentare und Rundmails kursieren durch das Netz. Die Rassisten, die im wahren und digitalen Leben als „Islamkritiker“ nach schneller Anerkennung suchen, haben wieder eine ausgezeichnete Steilvorlage gefunden: Die islamische Şehitlik-Gemeinde in Neukölln wollte gegen Homo- und Transphobie in Deutschland und unter Muslimen ein Zeichen setzen und lud LGBTQ-Vertreter in die Moschee für ein Gespräch ein. Thema sollten auch die verbreiteten antimuslimischen und rassistischen Ressentiments unter Schwulen und Lesben sein. Doch die Veranstaltung wurde wegen politischen Drucks aus der Türkei abgesagt, offiziell „verschoben“.

Als das Dialogtreffen angekündigt wurde, blieben diese „Islamkritiker“ stumm, nun finden viele in der Absage einen Beweis dafür, dass „Muslime nicht in unser Wertesystem passen“. Laut dieser Lesart sind „alle Muslime homophob“ – und plötzlich werden islamophobe Kommentatoren Freunde der Schwulen- und Lesbenbewegung.

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Anders als Christen und Juden

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Doch was hat eigentlich der türkische Staat mit einer Moschee in Berlin zu tun? Die Şehitlik-Moschee ist Teil der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib), die vom staatlichen Präsidium für Religiöse Angelegenheiten der Türkei in Ankara per deutsch-türkischem Staatsvertrag abhängig ist. Ohne das Geld aus der Türkei gäbe es die Şehitlik und viele andere Moscheen in Deutschland nicht.

Die sogenannten Islamkritiker werfen den Moscheegemeinden in Deutschland häufig vor, dass sie ausschließlich die Interessen und Sitten der jeweiligen Herkunftsländer vertreten würden. Sie seien weder unabhängig noch integrationsfähig. Diese Kritiker lassen dabei bewusst außer Acht, dass die Gemeinden vom deutschen Staat dazu gezwungen werden, sich bei der finanziellen Unterstützung an andere Staaten zu wenden.

Christen haben die Kirchensteuer, Juden die Kultussteuer – Muslime haben dieses Privileg nicht. Die Kirchensteuer der Mitglieder der Kirchen macht den größten Teil ihrer Einnahmen aus. Zusätzlich zu diesem Geld erhalten Kirchen und Synagogen jährlich mehrere hundert Millionen Euro für Staatsleistungen als Träger sozialer Einrichtungen zum Beispiel. Allein die katholische Kirche hat ein jährliches Einkommen von etwa 5,5 Milliarden Euro in Deutschland, nur über die Kirchensteuer: Für muslimische Gemeinden, die ein Fünftel so viel Mitglieder zählen, bedeutet dies jährlich ein Verlust von mehr als 1 Milliarde Euro, die in Dialogprojekte, wie nun von der Şehitlik-Moschee intendiert, investiert werden könnten – 1 Milliarde Euro, die Unabhängigkeit von den Regierungen in Ankara, Riad und Rabat bedeuten würden.

„Importierte“ Imame

Solange Muslime keine Kirchensteuer zahlen und einnehmen dürfen, müssen ihre Gemeinden auf das Ehrenamt und auf im Ausland ausgebildete Imame bauen. Diese „importierten“ Geistlichen sprechen dann oftmals kein Deutsch und kennen die Lebensumstände der Muslime in Deutschland wenn überhaupt, dann nur aus Erzählungen. Doch Muslime müssen nicht nur auf ein Steuerprivileg verzichten. Das Problem liegt tiefer in der Struktur und in den Vorbehalten gegenüber den „anderen“. Die staatliche Diskriminierung in Deutschland nimmt so multiple Formen an: Obwohl wir offiziell in einem säkularen Staat leben, dürfen nur Kirchenglocken läuten, der Muezzin dagegen darf die Gläubigen nicht mal zum wichtigsten muslimischen Gebet am Freitag rufen. Es würde die öffentliche Ordnung stören, so das Argument der Behörden.

Muslimische Bestattungen, die ja ohne Sarg stattfinden, sind außer in ein paar Bundesländern ebenfalls verboten, und zwingen damit viele deutsche Muslime, ihre Leichen ins Ausland zu transportieren. Dabei gibt es durchaus Migranten, die hier beerdigt werden wollen. Doch der deutsche Staat erlaubt keine sarglose Beerdigung: Der Grund dafür ist eine Regelung aus dem 17. Jahrhundert. Damals waren die Menschen noch unsicher, ob jemand tot ist oder nicht, und bewahrten die Leichen zur Sicherheit 48 Stunden in einem Sarg auf, bevor sie begraben wurden. Im 21. Jahrhundert müssen wir aber keine Angst vor Scheintoten haben.

„Rückständigkeit des Islam“

Die Lage in den Rundfunkräten ist ebenfalls nicht ideal: Im Jahr 2013 war Radio Bremen der erste öffentlich-rechtliche Sender mit einem muslimischen Vertreter im Rundfunkrat. „Muslime in Bremen stellen eine Gruppe von großer gesellschaftlicher Relevanz dar“, erklärte damals die Landesregierung. Die Hansestadt hat den gesellschaftlichen Wandel eingesehen, in anderen Bundesländern ist man noch nicht so weit. Bislang werden Muslime in den Aufsichtsgremien von sieben ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandradios nicht über einen eigenen Sitz repräsentiert. Das ist ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung – und vernachlässigt 5 Prozent der Bevölkerung, die ebenfalls GEZ-Gebühren bezahlen.

Doch wenn es ums Geld geht, kann man die Schieflage beziffern. Die Exklusion aus dem Steuersystem verursacht also eine Abhängigkeit der eigentlich deutschen Moscheen von Agenden anderer Regierungen. Die staatliche Nichtanerkennung der muslimischen Gemeinschaften und ihrer Bedürfnisse verhindert die Integration der Muslime in Deutschland im Besonderen.

Dass die Veranstaltung gegen Homophobie in der Şehitlik-Moschee abgesagt wurde, ist kein Beweis für die „Rückständigkeit des Islams“, wie es in einschlägigen Foren heißt. Es illustriert nur, dass Muslime in Deutschland nicht die Voraussetzungen haben, um ein selbstbestimmter und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft zu sein.

Unsere 5 Millionen muslimischen Mitbürger werden erst dann integrierte, vollwertige Bürger, wenn Staat und Gesellschaft dies zulassen. Solange sich diese nicht selbst überwinden, überlassen wir den Regierungen der Türkei und Saudi-Arabiens die Entscheidung, ob zum Beispiel Schwule, Lesben und Transsexuelle in einer Moschee ihren Platz bekommen oder nicht. Und wir geben Rassisten immer wieder Grund für Schadenfreude. Aktuell Meinung

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  1. nanni60 sagt:

    @Cenki, sollten die Muslime eigene Kindergärten, Altersheime, Krankenhäuser etc. aufmachen, also, sogenannte Wohlfahrtsverbände gründen, bekommen auch sie „Zuwendungen“ von andersgläubigen Steuerzahlern, also auch von Christen. Wenn die Muslime aber genannte Einrichtungen besuchen, die von „Andersgläubigen“ unterhalten werden, ja, dann bekommen die auch von Ihren Steuergeldern Zuwendungen. Und außerdem ist das ein Unterschied, ob man Steuergelder für Wohlfahrtsverbände bereitstellt oder zum Moscheebau, finden Sie nicht? Wohlfahrtsverbände und Kirchenbau ist ein Unterschied wie Tag und Nacht.

  2. Cenki sagt:

    @nanni60

    SIE vermischen tag und nacht. im o.g. artikel und in meinem post war nicht die rede von zuwendungen für moscheeneubauten. es geht um „soziale“ arbeit, im text wurden beispiele genannt, so auch wohlfahrtsverbände, jugendverbände etc.

    dann versuchen sie doch mal einen muslimischen kindergarten oder wohlfahrtsverband zu öffnen und sehen sie mal, wie die unbürokratischen und undiplomatischen hürden in der bundesrepublik zu überwinden sind – abgesehen von der medienschelte. *achtung ironie.

  3. Tai Fei sagt:

    nanni60 sagt: 3. Dezember 2014 um 13:41
    „Und außerdem ist das ein Unterschied, ob man Steuergelder für Wohlfahrtsverbände bereitstellt oder zum Moscheebau, finden Sie nicht? Wohlfahrtsverbände und Kirchenbau ist ein Unterschied wie Tag und Nacht“
    Für Kirchenbauten werden aber ebenfalls Steuergelder ver(sch)wendet. Diakonische Einrichtungen erhalten jede Menge staatlicher Zuwendung ohne sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, da dort ja etliche Rechte (z.B. Streikrecht) ausgehebelt werden.
    Die im Artikel aufgestellte Forderung halte ich nicht unbedingt für sinnvoll aber auf jeden Fall nachvollziehbar.