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Verwaltungsgericht Münster

Gericht bezweifelt Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat

Die Entscheidung der Bundesregierung, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, erntete deutliche Kritik von vielen Seiten. Dieser Kritik hat sich nun auch das Verwaltungsgericht Münster angeschlossen. Die Richter hoben einen BAMF-Bescheid im Eilverfahren auf.

Dienstag, 02.12.2014, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 02.12.2014, 17:44 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Verwaltungsgericht Münster hat Zweifel an der Einstufung der Republik Serbien als sicherer Herkunftsstaat. Das Gericht gab daher dem Eilantrag einer asylsuchenden Roma-Familie aus Serbien statt und ordnete einen Aufschub ihrer Abschiebung an, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte.

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Nach Auffassung des Gerichts hat die ablehnende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) voraussichtlich keinen Bestand. Die Bescheide beruhten maßgeblich darauf, dass Angehörigen der Roma im Falle ihrer Rückkehr nach Serbien keine schweren Nachteile drohten. An dieser Einschätzung bestünden jedoch ernstliche Zweifel. (AZ: 4 L 867/14.A)

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Serbien ist seit einem am 6. November in Kraft getretenen Gesetz als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Es müsse jedoch geklärt werden, ob die Asylanträge der Antragsteller überwiegend auf dieser gesetzlichen Grundlage als unbegründet abzulehnen seien, erklärte das Verwaltungsgericht.

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In dem Gesetz sei nicht erkennbar, wie weit geänderte serbische Ausreisebestimmungen und ihre Anwendung auf Angehörige der Roma berücksichtigt worden seien, erklärte das Gericht weiter. Außerdem sei die Entscheidungspraxis mehrerer Verwaltungsgerichte nicht aufgenommen worden. So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart in mehreren Fällen den Klagen serbischer Asylsuchender stattgegeben. Auch das Verwaltungsgericht Münster habe bereits mehreren Eilanträgen von Roma gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge stattgegeben. (epd/mig) Aktuell Recht

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