Urteil
Islamische Beschneidungsfeier nicht am Karfreitag
Der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. An diesem Tag soll nicht gefeiert werden. Daran sollen sich auch Muslime halten. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht und untersagte eine muslimischen Familie die Beschneidungsfeier.
Donnerstag, 15.01.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 13.02.2015, 11:27 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Am Karfreitag darf in Köln keine islamische Beschneidungsfeier stattfinden. Das entschied am Dienstag das Kölner Verwaltungsgericht und bestätigte damit ein städtisches Verbot. Das Fest habe auch unterhaltenden Charakter, was nicht dem besonderen Wesen des Karfreitags als sogenannter stiller Feiertag entspreche, urteilten die Richter. Die Beschneidung wird im Islam mit Koranlesungen sowie Gesang, Tanz und Essen gefeiert.
An stillen Feiertagen, zu denen der Karfreitag gehört, sind nach dem nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetz öffentliche Veranstaltungen, Märkte und gewerbliche Ausstellungen bis sechs Uhr am nächsten Morgen verboten. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind bereits ab Gründonnerstag um 18 Uhr untersagt. Auch Sportveranstaltungen, Zirkusdarbietungen und Volksfeste dürfen nicht stattfinden. Der Betrieb von Spielhallen oder Wettbüros ist ebenso untersagt wie musikalische oder sonstige Unterhaltungsaktionen in Gaststätten.
Der Karfreitag ist einer der höchsten christlichen Feiertage. Die Gläubigen erinnern an diesem Tag an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In den meisten Gemeinden schweigen die Glocken zu den Gottesdiensten. Taufen oder Trauungen finden nicht statt. (epd/mig)
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Den Christen reicht es nun mal nicht abermilliarden von Euro vom Staat und somit von allen Steuerzahler abzuzocken, sondern man will den Menschen auch diktieren wie sie zu leben haben.
Religionsfreiheit ja, aber nur soweit wie es die Christen erlauben.
Während die türkischen Muslime ihre Jungen erst im Alter von mehreren Jahren beschneiden lassen und dies auf eine Weise feiern, bei der meist einige Dinge nicht mit dem Islam vereinbar sind, wie gemischter Tanz und Alkoholgenuß, lassen die arabischen Muslime sie bereits in den ersten Tagen oder Monaten nach der Geburt beschneiden und feiern dies überhaupt nicht oder einige Zeit später einem Festessen aus einem oder mehreren geschlachteten Schafen – meist mehr im Familienkreis. In einem (wirklich) islamischen Staat würde ein solches Beschneidungsfest auf türkische Art wohl auch verboten werden, aber dann grundsätzlich und aus den genannten Gründen.
Immer witzig, wenn hier von DEN CHRISTEN gesprochen wird. Ich finde diesen Kommentar unerträglich. Lehrer dürfen ein Kopftuch tragen und schließlich haben Muslime hier mehr Rechte als Christen in muslimischen Ländern. Das dumme Gejammer nervt! Für die Christen ist das ein wichtiger Tag wie für Muslime das Opferfest! Da kann mal auch mal ein Tag wenn man nicht die beleidigte Leberwurst spielen will. WO IST DAS PROBLEM ???
@Dennis
Ich bin Muslim und sehe das genauso wie Sie. Nur, worüber regen Sie sich so sehr auf? Dass e i n e r trotzdem feiern wollte aber nicht durfte und anschließend sein Recht in Anspruch genommen hat, dagegen im Rahmen rechtsstaatlicher Regeln gerichtlich vorzugehen?
Die Entscheidung ist wegen des aktuellen Feiertagsgesetzes in Ordnung. Die Richter haben keine andere Wahl. Allerdings kann man folgende Dinge hinterfragen:
– Ist ein rein christliches Feiertagsgesetz hinsichtlich des Neutralitätsgebots des Staats vertretbar?
– Sollten auch nicht-christliche Feiertage geschützt werden?
– Sollten keine religiösen Feiertage geschützt werden?
aloo masala sagt: 26. März 2015 um 18:38
„Die Entscheidung ist wegen des aktuellen Feiertagsgesetzes in Ordnung.“
Wieso, so´ne Feier ist doch keine öffentliche Veranstaltung. Hier feiert doch i.d.R. EINE Familie im privaten Umfeld (auch wenn das vielleicht etwas größer ausfällt) ein familiäres Ereignis. Kann man in Köln etwa am Karfreitag auch keinen Junggesellen-Abschied feiern oder was ist mit Veranstaltungen wie Klassentreffen o.ä.. Sollte es hier tatsächlich eine Einmischung geben auf Basis religiöser Erwägungen geben,dann könnte man wohl Köln auch gerne mal christilichen Fundamentalismus unterstellen.
Korrektur
Im Gesetz steht tatsächlich:
(3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:
…
2. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr,“
Man manchmal bin ich froh, dass ich in Sachsen wohne. Nehmen wir an, mein 50 Hochzeitstag fällt dieses Jahr ausgerechnet auf den Karfreitag. Da kann man in Köln tatsächlich keine Party veranstalten. Katholiken ?!?
@aloo masala
Die christlichen Feiertage sind kulturelles Kulturgut, teilweise älter als das Christentum selbst und durch nichts zu ersetzen. Außerdem haben Sie doch selbst noch woanders geschrieben der Staat könne nicht neutral sein. Es scheint, als wüssten Sie nicht so richtig was Sie wollen, außer dass der Islam besser gestellt werden soll. Und wie will der Staat denn auf die Religion der Neutralität eingehen, wenn er ständig Religionen bevorzugt. Eine Diskriminierung der Glaubensneutralen, aber egal das sind ja keine Muslime oder Christen.
@TaiFei
In diesem Artikel steht leider nicht die ganze Story drin. Hier erfährt man mehr
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-beschluss-4b13515-beschneidung-karfreitag-feierverbot/
Der Antragsteller ist ein Wirt, der seine Gaststätte für eine (religiöse) Feier vermieten will. Das ist nicht religiös, sondern gewerblich motiviert.
@Rinne
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Außerdem haben Sie doch selbst noch woanders geschrieben der Staat könne nicht neutral sein. Es scheint, als wüssten Sie nicht so richtig was Sie wollen, außer dass der Islam besser gestellt werden soll.
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Das habe ich definitiv nicht geschrieben. Und wenn ich das geschrieben haben sollte, muss ich sturzbetrunken gewesen sein.