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SPD widerspricht de Maizière

Koalition streitet über Kirchenasyl

Der Streit um das Kirchenasyl hat die große Koalition erreicht. Die SPD wies Vorwürfe von Bundesinnenminister de Maizière gegen die Kirchen zurück, sie würden Gesetze umgehen. Auch die Kirchen wehren sich.

Mittwoch, 04.02.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 21.04.2020, 19:33 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

In der großen Koalition ist ein Streit über das Thema Kirchenasyl entbrannt. Die SPD wies am Montag Vorwürfe von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gegen die beiden großen Kirchen zurück. „Pauschale Kritik am Kirchenasyl halte ich für unangemessen“, sagte SPD-Vorstandsmitglied Kerstin Griese. De Maizière hatte den Religionsgemeinschaften indirekt Rechtsbruch vorgeworfen. Die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland war jüngst stark angestiegen. Hintergrund sind die weltweiten Konflikte und Kriege sowie die EU-Asylbestimmungen.

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Bundesweit kümmerten sich viele Gemeindemitglieder in beeindruckender Weise um Flüchtlinge, sagte Griese. Kirchenasyl sei häufig die letzte Möglichkeit, den Menschen beizustehen. Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ergänzte, sie habe Respekt vor allen Menschen, die aus christlicher Überzeugung Hilfe anböten, „auch wenn sie damit in Widerspruch zu staatlichen Entscheidungen geraten“.

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Kirchen wehren sich
Die Kritik von de Maizière stößt auch auf deutlichen Widerstand bei den beiden großen Kirchen. Der Sinn dieses Mittels sei nicht, „das Recht auszuhebeln“, erklärte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, am Dienstag auf Facebook. Es gehe um „einzelne sorgfältig ausgewählte Härtefälle“. Diese sollten am Ende „in rechtliche Lösungen münden“. In 95 Prozent von ihnen gelinge das auch. Er habe „Hochachtung vor den Menschen in unseren Gemeinden, die sich mit so großer Leidenschaft für Flüchtlinge engagieren“, ergänzte er.

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Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, äußerte sich in der Welt ähnlich. Trotz eines gut funktionierenden Asylsystems komme es immer wieder vor, dass die besonderen Umstände von Einzelfällen nicht ausreichend gewürdigt würden. Dies könne für die Betroffenen dramatische Folgen haben. „In den meisten Fällen von Kirchenasyl gelingt es, gemeinsam mit den Behörden andere Lösungen als eine Abschiebung zu finden – und zwar nach Recht und Gesetz.“ Gemeinden, die Kirchenasyl gewährten, stellten sich also nicht über das Gesetz, sondern trügen dazu bei, den Menschenrechten zu ihrer Geltung zu verhelfen.

Hintergrund: Streit um Neubewertung des Kirchenasyls
De Maizière hatte laut Spiegel erklärt, als Verfassungsminister lehne er „das Kirchenasyl prinzipiell und fundamental ab“. Als Christ habe er zwar Verständnis, dass die Kirchen „in Einzelfällen“ unter dem Gesichtspunkt des Erbarmens Flüchtlinge aufnähmen. Doch es gehe nicht, dass sie sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten. Auch der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, hatte den Kirchen vorgeworfen, deren Praxis diene immer häufiger dazu, die EU-Regelungen zu umgehen. Die Kirchen hatten dies zurückgewiesen.

Hintergrund des Streits ist eine geplante rechtliche Neubewertung des Kirchenasyls durch die Migrations-Behörde. Demnach sollen Menschen, die in Kirchen Schutz suchen, als „flüchtig“ eingestuft werden. Das hätte zur Folge, dass sich die sogenannte Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate verlängert. Dies ist der Zeitraum, in dem die Flüchtlinge in jenes Land zurückverwiesen werden können, in dem sie zuerst den Boden der Europäischen Union betraten. Sie könnten also nicht mehr nach einem halben Jahr Kirchenasyl reguläres Asyl in der Bundesrepublik beantragen.

Ein BAMF-Sprecher bestätigte am Montag dem epd entsprechende Überlegungen. Dazu gebe es Gespräche zwischen der Behörde und den beiden großen Kirchen. Diese sollen nach Angaben aus Kirchenkreisen am 24. Februar abgeschlossen werden. Das Ergebnis ist offen.

Das Übel: Dublin-III
Laut den Dublin-III-Bestimmungen dürfen Flüchtlinge zunächst nur dort Asyl beantragen, wo sie zuerst in die EU einreisten. Das gilt nicht mehr, wenn die Überstellungsfrist überschritten ist. Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hatte die geplante Neubewertung kritisiert. Der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl sei den Behörden bekannt, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Dietlind Jochims. „Wir sind überzeugt, dass auch Gerichte in diesem Sinne entscheiden werden.“

Der Arbeitsgemeinschaft zufolge sind gegenwärtig 200 Fälle von Kirchenasyl mit mindestens 359 Personen bekannt, darunter sind 109 Kinder. Im Jahr 2013 gab es bundesweit erst 79 Fälle. Beim Kirchenasyl handelt es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Es beruht auf einer stillen Übereinkunft zwischen Kirche und Staat. Beide Seiten fühlen sich in der Regel daran gebunden. Doch sind auch Fälle bekannt, in denen die Polizei das Kirchenasyl beendet hat. So wurde im Februar 2014 in Augsburg eine Tschetschenin mit ihren vier Kindern gewaltsam aus einer Kirche geholt und nach Polen abgeschoben. (epd/mig) Aktuell Politik

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