Länder fordern
Flüchtlinge in Ausbildung sollen bleiben dürfen
Die Ländern fordern die Bundesregierung auf, jungen Flüchtlingen in Ausbildung den Aufenthalt zu erlauben. Außerdem soll der umstrittene Sprachnachweis beim Ehegattennachzug nicht mehr verlangt werden. Bundesinnenminister de Maizière ist skeptisch.
Montag, 09.02.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 13.02.2015, 11:19 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Bundesländer haben sich für deutliche Korrekturen bei der geplanten Änderung des Bleiberechts ausgesprochen. Eine Mehrheit im Bundesrat plädierte am Freitag in Berlin dafür, jugendlichen und heranwachsenden Flüchtlingen, die einen Ausbildungsplatz gefunden haben, so lange den Aufenthalt zu erlauben, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, den umstrittenen Sprachnachweis beim Ehegattennachzug nicht mehr zu verlangen. Der Bundestag muss über das Gesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) noch beraten. Dort könnten die Forderungen der Länder noch berücksichtigt werden.
Die Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer der Ausbildung war vor allem eine Forderung der Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Die jungen Flüchtlinge stellten ein erhebliches Potenzial für Industrie- und Handwerksbetriebe dar, die schon jetzt Lehrlingsplätze nicht mehr besetzen könnten, heißt es in einem Brief der Regierungschefs an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Allerdings bräuchten beide Seiten Planungssicherheit. Momentan müssen sowohl die Flüchtlinge als auch die Betriebe fürchten, dass eine Ausbildung wegen einer bevorstehenden Ausweisung nicht abgeschlossen werden kann.
De Maizière übrzeugen diese Argumente nicht. Mit gesteuerter Zuwanderung habe das nichts zu tun, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. In Familien, in denen nur einer Ausbildung macht, könne das zu Problemen führen. Auch laufe man Gefahr, falsche Anreize zu setzen. „Wenn man darauf setzen kann, dass man einfach eine Weile hier bleibt und jung und kräftig ist, dann ist das etwas, was sich blitzschnell ‚rumspricht.“ Der Bundesinnenminister zeigte sich aber gesprächsbereit.
Lob und Kritik
Grundsätzlich begrüßen die Länder die Regierungspläne zur Reform des Bleiberechts. Die große Koalition will damit lange in Deutschland Geduldeten, die seit mindestens acht Jahren hier leben und ihren Lebensunterhalt wahrscheinlich selbst sichern können, die Chance auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht geben. Bislang war das nur für Ausländer möglich, die bis zu einem bestimmten Stichtag, nämlich bis zum 1. Juli 1999 oder mit Kindern bis zum 1. Juli 2001 nach Deutschland gekommen sind. In Deutschland leben rund 100.000 Geduldete, davon rund 28.000 seit acht Jahren.
Für Kritik der Länder sorgen aber auch die geplanten Änderungen im Ausweisungs- und Abschieberecht, mit denen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) das Zurückschicken von Flüchtlingen, die kein Asyl erhalten, besser durchsetzen will. Die Bundesländer wollen unter anderem, dass die Höchstdauer der Abschiebehaft von 18 auf 6 Monate verkürzt wird. Sie schlagen auch vor, Instrumente zur Haftvermeidung – beispielsweise das Zahlen einer Kaution – einzuführen.
Nur Niedersachsen gegen Abschiebegewahrsam
Außerdem empfehlen die Länder, dass das Zahlen eines höheren Geldbetrags an einen Fluchthelfer oder Schleuser nicht als Indiz für eine Fluchtgefahr des Betroffenen angenommen wird, wie es der momentane Entwurf vorsieht. Die Fluchtgefahr kann einen Freiheitsentzug rechtfertigen. „Für den Großteil der Flüchtlinge besteht keine andere Möglichkeit der Einreise“, heißt es in der Empfehlung des Rechtsausschusses der Länderkammer. Dieser Punkt stößt auch bei Flüchtlingsorganisationen auf heftige Kritik.
Keine Mehrheit erhielt im Bundesrat ein Antrag Niedersachsens, der sich gegen den neu geplanten Abschiebegewahrsam richtet. De Maizière will diesen Freiheitsentzug, der für eine bessere Durchsetzung von Abschiebungen sorgen soll, für die Dauer von maximal vier Tagen unmittelbar vor der Abreise einrichten. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bezeichnete diese Pläne als unverhältnismäßig. (epd/mig) Aktuell Politik
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Wen interessiert denn noch, ob Bundesinnenminister Thomas de Maizière skeptisch ist?
Ich jedenfalls bin skeptisch, was unseren Innenminister angeht.
Hier geht es ja nicht um Flüchtlinge, wie es im Artikel steht, sondern um Asylbewerber.
Warum wartet man nicht die Bearbeitung des Asylantrags ab, weist abgelehnte Asylbewerber aus, während man die bleibeberechtigte Asylanten/Flüchtlinge in z.B. Ausbildungsstellen vermittelt.
Ansonsten tritt nämlich genau das ein, wovor De Maizière warnte und jeder, der hier das Asylrecht missbraucht, kann mit einem langen Bleiberecht und Sozialleistungen belohnt werden und das ist Zeiten, in denen Deutschland die grossen Mengen an Asylbewerbern schon jetzt nicht mehr bewältigen kann.