Aufruf zur Legida-Blockade
Staatsanwaltschaft geht gegen Bundestagsabgeordnete vor
Die Leipziger Staatsanwaltschaft geht gegen zwei Bundestagsabgeordnete vor. Sie sollen zur Blockade der "Legida"-Demonstrationen aufgerufen haben. Eine der Abgeordneten soll ihre Hoffnung geäußert haben, "dass 'Legida' nicht laufen kann".
Montag, 23.02.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.02.2015, 16:57 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Staatsanwaltschaft Leipzig geht einem Medienbericht zufolge gegen die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar vor, weil sie auf einer Pressekonferenz zur Blockade der „Legida“-Demonstrationen aufgerufen haben soll. Ihr werde vorgeworfen, öffentlich zu einer Straftat aufgefordert zu haben, wie der Sender MDR am Donnerstag mit Verweis auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft berichtete. Ermittelt wird laut MDR auch gegen die sächsische Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke). Die Staatsanwaltschaft war nicht für eine Bestätigung zu erreichen.
Die Grünen-Politikerin Lazar erklärte, es irritiere sie sehr, dass die sächsische Staatsanwaltschaft immer wieder versuche, friedlichen Widerstand gegen Rechts zu kriminalisieren. Sie wünschte sich, dass viele Leute protestierten, wenn „menschenverachtende Parolen gegen Asylsuchende und andere Minderheiten auf unseren Straßen propagiert werden“. Dazu öffentlich einzuladen, halte sie für ihr Recht und ihre politische Pflicht. Dass sie dabei aber ein friedliches Vorgehen angemahnt habe und keine Gewalttätigkeiten, Drohungen oder grobe Störungen hervorrufen wollte, sei anhand ihrer Aussagen auf der Pressekonferenz leicht nachzuweisen.
Lazar soll laut MDR bei der Veranstaltung am 19. Januar in Leipzig gesagt haben: „Wir haben die Hoffnung, dass wir viele Menschen auf die Straße bringen, die friedlich dazu beitragen, dass ‚Legida‘ nicht laufen kann.“ Der Linken-Politikerin Nagel wird dem MDR zufolge von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sie habe gesagt: „‚Legida‘ läuft nicht. Wir rufen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams, manche sagen Sitzblockaden, auf und wollen erreichen, dass ‚Legida‘ seinen Spaziergang nicht durchführen kann.“
Laut MDR ist gegen Nagel bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden, bei Lazar läuft noch ein sogenannter Prüfvorgang, der in Kürze ebenfalls in ein Ermittlungsverfahren münden soll. (epd/mig) Aktuell Recht
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