Verwaltungsgericht Würzburg
Stadt muss Presse Namen von „Pegida“-Aktivisten nennen
Medien wollten von der Stadt Würzbürger wissen, wer die "Pegida"-Demosntrationen angemeldet hat. Die Stadt verweigerte die Auskunft. Die Medien klagten dagegen und bekamen nun Recht. Ihr Interesse an den Namen sei größer als das Geheimhaltungsinteresse.
Montag, 23.02.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.02.2015, 17:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Stadt Würzburg darf die Namen der Anmelder von „Pegida“-Demonstationen gegenüber der Presse nicht verschweigen. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg am Freitag in einer einstweiligen Anordnung entschieden und damit einem Antrag der Tageszeitung „Main-Post“ stattgegeben. Die Zeitung hatte – wie andere Medien auch – schriftlich entsprechende Auskünfte verlangt, welche die Stadt Würzburg unter Bezug auf den Datenschutz verweigerte.
Zu Unrecht, wie die Kammer nun feststellte. Im vorliegenden Fall überwiege der Auskunftsanspruch der Medien das Geheimhaltungsinteresse des Demonstrationsanmelders. Das Gericht unterstrich, dass es momentan ein gesteigertes öffentliches Interesse gebe an einer „fundierten und kritischen Berichterstattung über das relativ neue Phänomen der Pegida-Bewegung und ihrer lokalen Ableger“. Zur journalistischen Auseinandersetzung zähle es eben auch, sich mit den handelnden Personen zu beschäftigen.
Die Stadt teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) in einer schriftlichen Reaktion mit, sie sei bei ihrer Zurückhaltung davon ausgegangen, dass „Gefahr für Leib und Leben der Anzeiger der Demonstrationen“ bestehe. Zuvor sei nach einer Veröffentlichung des Namens eines Anmelders dessen gesamtes familiäres Umfeld durchforscht worden. Derzeit werde das Urteil geprüft. Die Stadt überlege, ob sie in zweiter Instanz vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ziehen werde. (epd/mig)
Aktuell RechtWir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- Fachkräftemangel vs. Abschiebung Pflegeheim wehrt sich gegen Ausweisung seiner Pfleger
- „Diskriminierend und rassistisch“ Thüringer Aktion will Bezahlkarte für Geflüchtete aushebeln
- Verwaltungsgerichtshof Nürnberg muss Allianz gegen rechts verlassen
- Ein Jahr Fachkräftegesetz Bundesregierung sieht Erfolg bei Einwanderung von…
- Brandenburg Flüchtlingsrat: Minister schürt Hass gegen Ausländer
- Chronisch überlastet Flüchtlingsunterkunft: Hamburg weiter auf Zelte angewiesen
Was ist das denn für ein Blödsinn?
Eine öffentliche Demonstration muss doch von jedem Betrachter zuzuordnen sein. Also muss auch zwingend der Veranlasser öffentlich erkennbar sein.
In diesem Sinne