Niedersachsen
Muslime lehnen symbolischen Staatsvertrag ab
Bei den Verhandlungen um einen Staatsvertrag mit den Muslimen in Niedersachsen dreht sich alles nur noch um eine Frage: Wird das Kopftuchverbot für Lehrerinnen abgeschafft?
Donnerstag, 12.03.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 15.03.2015, 19:22 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die islamischen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen fordern die Abschaffung des Kopftuchverbotes für Lehrerinnen. Das Verbot sei diskriminierend und schaffe eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes der Muslime (Schura), Avni Altıner, der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Für den Landesverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) ergänzte Emine Oğuz: „Wir warten auf ein Zeichen des Ministerpräsidenten.“ An einem rein symbolischen Staatsvertrag hätten die Muslime kein Interesse.
Niedersachsen verhandelt seit September 2013 über einen Staatsvertrag mit drei muslimischen Verbänden. Wann er unterschrieben wird, ist noch offen. Der Staatsvertrag soll die Rechte und Pflichten der muslimischen Gemeinden regeln. Dabei geht es etwa um die Bestattung, den Religionsunterricht an Schulen, theologische Studiengänge an Hochschulen oder das Recht, Moscheen zu bauen und zu betreiben.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt, es sei noch offen, ob das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen gelockert werden könne: „Generell werden wir uns Gedanken machen, ob es beim Kopftuch sehr spezielle Fallgruppen gibt, bei denen wir zu einer veränderten Handhabung kommen.“ Die Gespräche liefen noch. Weil betonte, dass er am Neutralitätsgebot der Schulen festhalten wolle. (epd/mig)
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Das Neutralitätsgebot ist an Schulen weit aus wichtiger, als dass eine Muslima ihr Kopftuch tragen darf. Diskriminierung ist das auf keinen Fall. Anpassung nennt man das meiner Meinung nach.
Lieber Rinne, denken Sie wirklich, dass sich Neutralität nur auf ein Kopftuch reduzieren lässt? Da gehört weitaus mehr dazu. Lehrkräfte unterstreichen vielmehr durch ihre verbalen Äußerungen, die eine konkrete message transportieren, immer wieder, dass sie nicht neutral sind. In solch einer Situation verhalten sie sich nicht neutal. Leider spricht in diesem Fall niemand davon, dass sie ihre Neutralitätspflicht verletzten und es wird sich nur auf das Kopftuch bezogen. Außerdem sollte man sich in diesem Kontext mal genauer mit dem Phänomen der Neutralität auseinandersetzen und sich fragen, ob es sowas wie Neutralität überhaupt gibt. Neutralität entsteht nur in einem jeweiligen Kontext. Etwas, was in einem bestimmten Kontext neutral ist, ist einem anderen Kontext wiederrum nicht neutral. Die Mehrheitsgesellschaft nimmt sich jedoch die Definitionsmacht und entscheidet darüber, was sie als neutral anerkennt und was nicht! Und hier ist die Kopftuch tragende Lehrerin leider die Verliererin. Sie kann im Kontext der Eignung als Lehrkraft sehr wohl neutral sein. Sie sieht ihre Aufgabe nicht darin ihre Schülerschaft zu missionieren, ihnen religiöse Werte zu vermitteln etc., sie sieht ihre einzige Aufgabe im Lehren! Diese Tatsache wird in dem gesamten Diskurs leider nicht beachtet. Das Verbot des Kopftuchs mit dem sogenannten Neutralitätsgesetz würde im Umkehrschluss ebenfalls bedeuten, dass nur eine Nicht-Kopftuchtragende Lehrerin per se neutral ist. Dies lässt sich genauso wenig pauschal beweisen. Eine Lehrerin ohne Kopftuch, jedoch mit religiöser Gesinngung, könnte sich genauso das Ziel setzen ihre Schülerschaft zu religiös zu beeinflussen. Aus diesen Gründen ist das Neutralitätsargument sinnlos. Des Weiteren stellt so ein Gesetz sehr wohl eine Diskriminierung dar. Das Kopftuch ist ein Identifikationsmerkmal, eine Lehrerin per Gesetz zu zwingen es abzunehmen, würde bedeuten sie zu zwingen ihre Identität aufzugeben! Und das ganze hat rein gar nichts mit Anpassung zu tun, denn Anpassung erreicht man nicht, in dem man seine Identität leugnet oder sich verstellt! Versuchen Sie doch einfach mal mit den Betroffenen in den Dialog zu treten und die Sache aus ihrer Perspektive zu sehen. Ohne dass hier ein Dialog auf Augenhöhe stattfindet, wird wahrscheinlich niemals eine Lösung gefunden werden…
Wenn an einer Schule eine Lehrerin Muslima ist oder nicht, wissen das die meisten auch, wenn sie dies nicht äußerlich zu erkennen gibt, so wie man bspw. von bestimmten Lehrern weiß, ob sie katholisch oder evangelisch, konservativ oder liberal usw. sind. Der Fall einer muslimischen Lehrerin in NRW, der vom Gericht das Tragen selbst einer neutralen Baskenmütze untersagt wurde, zeigt nur zu deutlich, daß die angeblich zu wahrende Neutralität des Staates nur ein Vorwand ist, um die Muslime mit diesem schändlichen Kopftuchverbot zu diskriminieren und zu demütigen.
Führende österreichische Juristen haben die Meinung geäußert, daß ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen für die Integration kontraproduktiv ist, und daß Bekleidungsvorschriften dieser Art für Lehrer und Lehrerinnen unangemessen sind, da sie keine solch unmittelbaren Vertreter des Staates sind wie Polizisten oder Richter, was sich ja auch darin äußert, daß diese Uniform oder Robe tragen. Im Gegenzug zum Kopftuchverbot müßten dann auch Lehrer eine uniforme Berufskleidung mit Dienstmütze tragen!
Daher muß die Forderung bestehen bleiben, das Kopftuchverbot ganz abzuschaffen und nicht nur zu lockern. Die Muslime sollten sich nicht mit halben Lösungen zufrieden geben.
@Kopftuchlehrerin
Sorry, aber sich in sein Kopftuch derart hineinzusteigern, dass man es als Teil seiner Identifikation sieht, ist kein Grund es nicht zu verbieten. Das ist alleine Ihr Problem.
Aber nun gut, das Verfassungsgericht hat ja die Glaubensneutralität von Schulen abgeschafft. Das ist dann wohl der Verdienst von Christen und Muslimen, die unseren Staat als Minderheiten im alleingang verändern dürfen. Freunde macht man sich so nicht. Wird Zeit dass die Atheisten auch mal ein bisschen dreister vorgehn und sich nicht immer so genau an die Gesetze halten.
Man kann als Christ oder Muslim wohl kaum noch behaupten man würde nicht privilegiert werden.