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Nach dem Kopftuchbeschluss

Die zweite Chance für eine offene Gesellschaft 2.0

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Gesellschaft eine zweite Chance gegeben. Eine Chance zu zeigen, dass die grundgesetzlichen Freiheiten, auf die wir zu Recht stolz sind, für alle gelten und nicht nur für diejenigen, die gleicher als gleich sind. Von Gabriele Boos-Niazy

Von Sonntag, 15.03.2015, 19:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 13.03.2016, 11:10 Uhr Lesedauer: 9 Minuten  |  

Der Gesetzgeber fordert zu Recht von allen Lehrern und Lehrerinnen, dass sie in der Lage sind, unabhängig von ihren privaten Ansichten fachlich ausgewogen zu unterrichten und die Schulbehörde verfügt seit jeher über Mittel und Wege (Allgemeine Dienstordnungen), diejenigen, die die das nicht tun, aus dem Schuldienst zu entfernen.

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Nur einer bestimmten Gruppe, zum Beispiel aufgrund ihres politischen Engagements, diese Fähigkeit prinzipiell abzusprechen, gehört in die Mottenkiste der 70iger Jahre. Auch von einer Lehrkraft mit Ökosandalen muss bis zum Beweis des Gegenteils angenommen werden, dass sie das Thema Gentechnik sachlich korrekt vermitteln kann. An nichts anderes hat das Bundesverfassungsgericht uns jetzt erinnert.

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Ich habe zusammen mit vielen anderen Frauen in den letzten 10 Jahren erlebt, was gesetzliche Kopftuchverbote und vor allem die dahinter nur schlecht verborgenen Vorurteile und Verdächtigungen verursachen. Die Tatsache, dass Menschen, die strukturelle Machtpositionen innehaben, Etiketten verteilen können, ohne jemals mit denen, über deren Leben sie entscheiden, zu sprechen, führt zu Gefühlen der Machtlosigkeit und einem Vertrauensverlust insbesondere in die Politik. Diese Verbote waren die in Gesetzestexte gegossene Ablehnung der Integrationsleistung einer Gruppe, die sprichwörtlich aus der Rolle gefallen war. Solange Frauen mit Kopftuch Schulen putzten, war das in Ordnung, als sie vermehrt hinter dem Pult auftauchten, wurden sie zur Gefahr stilisiert. So titelte der Focus im August 1997 unter der Rubrik „Grundrechte“ anlässlich des Referendariats von Fereshta Ludin: „Angst vor dem Kopftuch. Muslimische Lehrerinnen beharren auf der Islamtracht“(1). Auch wenn der Artikel selbst durchaus differenziert war, beherrschte der Tenor der vermeintlichen Gefahr doch seitdem weite Teile der Politik und der Medienberichterstattung. Dass Angst ein schlechter Ratgeber ist, ist nichts Neues. Welche Zerstörung sie verursacht, wenn sie instrumentalisiert wird, zeigte sich in den Jahren danach.

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Sowohl große Teile der politischen als auch der medialen Diskussion waren von außerordentlicher Ignoranz den betroffenen Frauen gegenüber geprägt. Frauen, die sich einem Berufsverbot gegenüber sahen, die feststellen mussten, dass ihre gesamte Lebensplanung über den Haufen geworfen wurde, die sich von einem Tag auf den anderen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sahen, deren Lebensleistung und Definition ihres Kopftuches niemanden interessierte. Besonders bitter war es, dass dies alles im Namen der Freiheit und insbesondere der Gleichberechtigung der Geschlechter geschah.

Die betroffenen Lehrerinnen waren Frauen, die in einem Land aufgewachsen waren, dessen Botschaft sie so verstanden hatten: „Streng dich an, dann kannst Du alles erreichen.“ Und genau das hatten sie getan. Viele von ihnen waren seit Jahren im Schuldienst, ohne dass jemals ihre Integrität und Neutralität angezweifelt worden war. Die Vorstellung, dass eine Zeit kommen könnte, in der ein Gesetz mehrheitsfähig ist, das – völlig losgelöst von ihnen als Person und ihrem fachlichen Verhalten – ihrem Berufsleben ein jähes Ende setzt, war für sie und auch viele ihrer nicht-muslimischen Kollegen und Kolleginnen völlig undenkbar.

Doch Frau Schavan, 1997 Bildungsministerin in Baden-Württemberg, selbst bekennende und praktizierende Katholikin, brachte den Stein ins Rollen, indem sie einer Kopftuch tragenden Muslima die Einstellung in den Schuldienst verwehrte – ihr fehle die dazu notwendige Eignung, weil sie das Kopftuch aus religiösen Gründen nicht ablegen wolle. Die Lehrerin ging vor Gericht und erwirkte 2003 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (24.09.2003, 2 BvR 1436/02), das jedem Landesgesetzgeber ausdrücklich die Wahl ließ, ob er die Schule als einen Bereich definiert, in dem Schüler auf das bunte Leben in einer globalisierten Gesellschaft vorbereitet werden und tagtäglich Toleranz in einem Umfeld üben sollen, in dem die Lehrerschaft genauso vielfältig ist wie die Schülerschaft oder ob er es vorzieht, ein Umfeld zu schaffen, in dem durch künstliche Uniformität versucht wird, mögliche Konflikte gering zu halten und damit die Möglichkeit zu verschenken, die Schüler umfassend auf eine pluralistische Gesellschaft vorzubereiten.

Es lässt sich nicht verleugnen, dass die Parlamente in den Ländern, die die letztere Option begeistert aufnahmen und die erste nicht einmal diskutierten, mehrheitlich einer politischen Richtung zuzurechnen sind, die bis heute allenfalls mit säuerlicher Miene zugibt, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Einige dieser Bundesländer gingen gar so weit, die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich genannte Bedingung der Gleichbehandlung der Religionen zu ignorieren und schrieben eine dezidierte Privilegierung christlicher und jüdischer Zeichen im Gesetz fest. Dass diese Privilegierung schon sehr rasch vor Gericht keinen Bestand hatte und damit alle Zeichen verboten wurden, störte niemanden.

In NRW stellte die CDU/FDP im Falle eines Wahlsieges ein Kopftuchverbot innerhalb von 100 Tagen in Aussicht und dieses Wahlversprechen wurde prompt eingehalten. Viele der betroffenen Lehrerinnen hatten befristete Verträge, die einfach nicht mehr verlängert wurden, andere wurden nach dem Referendariat nicht übernommen. Es blieb nur eine kleine Gruppe derer übrig, die überhaupt die Möglichkeit hatten, gegen das Verbot zu klagen. Doch es stellte sich schnell heraus, dass einige von ihnen sich nicht in der Lage sahen, die nervlichen Belastungen eines jahrelangen Rechtsweges durchzustehen, andere konnten es sich schlicht nicht leisten, ihren Arbeitsplatz zu riskieren, weil sie alleinerziehend oder die Familienernährerinnen waren – also nebenbei bemerkt keineswegs dem Bild entsprachen, das bestimmte politische Kreise zur Illustration der Notwendigkeit eines Kopftuchverbotes von ihnen gezeichnet hatten. Zudem liefen die Verfahren unterschiedlich schnell ab. Letztlich gingen die beiden jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreichen Klägerinnen stellvertretend für alle anderen Kopftuch tragenden Frauen den steinigen und langen Weg durch die Instanzen. Leitartikel Meinung

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  1. Mike sagt:

    Nicht nur Lale Akguen deren Meinung hier mal einfach so abgetan wird, sondern auch Ekin Deligoez (Die Grünen) sieht das Urteil sehr kritisch: Das Kopftuch ist für viele Frauen eben nicht selbstbestimmter Ausdruck des Glaubens; sondern eine Unterordnung in patriaralische Strukturen. Und auch Der Spiegel (( Ausgabe Nr 13) sieht das Urteil sehr kritisch.