NPD-Verbotsverfahren
Sorge vor Scheitern wächst
Das Bundesverfassungsgericht verlangt im NPD-Verbotsverfahren nähere Informationen. Der Bundesrat möge belegen, wie V-Leute zurückgezogen worden seien. Nun geht die Sorge um, das Verfahren könne erneut scheitern.
Mittwoch, 25.03.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 26.03.2015, 17:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Nach der Karlsruher Forderung an die Länder, Beweise für das Abschalten von V-Leuten vorzulegen, wächst die Sorge vor dem erneuten Scheitern eines NPD-Verbotsverfahrens. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sei ein „Alarmsignal“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Zeitung Die Welt. Schon das erste Verbotsverfahren sei an der Frage der Abschaltung von V-Leuten gescheitert. „Da werden Erinnerungen wach.“
In einem am Montag veröffentlichten Beschluss verlangen die Karlsruher Richter nähere Informationen zum Umgang mit den verdeckten Spitzeln. Der Bundesrat, der das NPD-Verbot beantragt hatte, möge belegen, wie in Bund und Ländern die Entscheidung umgesetzt worden sei, keine V-Leute mehr einzusetzen. Die Länder hatten Ende 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD in Karlsruhe eingereicht. Bis 15. Mai muss der Bundesrat auf die Anfrage aus Karlsruhe antworten.
Beck: Größte Niederlage der Politik
Der Grünen-Innenexperte Volker Beck kritisierte: „Zweifel, ob die Abschaltung der V-Leute ausreichend und hinreichend nachvollziehbar ist, wurden von den Innenministern in den Wind geschlagen.“ Das Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 sei eine der größten Niederlagen der Politik gewesen, sagte er der Welt. „Deshalb habe ich stets vor einem weiteren Himmelfahrtskommando gewarnt, in dem wieder aus Eile Hektik wird und die juristische Prüfung einer politischen Willensbekundung weicht.
Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) zeigte sich weiterhin zuversichtlich, dass das NPD-Verbotsverfahren erfolgreich sein wird. Die Innenminister der Länder würden die vom Bundesverfassungsgericht geforderten weiteren Beweise für das Abschalten von V-Leuten in der NPD vorlegen, sagte Pistorius im WDR-Radio: „Ich habe keine Zweifel daran, dass wir das Gericht mit all seinen Fragen mit unseren Antworten zufriedenstellen können.“ Die Informationen der Länder seien „unbelastet vom Einfluss von V-Leuten“.
Pistorius wertete die Forderung nach Beweisen nicht als Hinweis darauf, dass das NPD-Verbotsverfahren zu scheitern droht. Es handle sich um ein völlig normales Verfahren. „Ich finde es beruhigend im Sinne des Rechtsstaats, dass das Gericht hier so sorgfältig vorgeht“, erklärte der niedersächsische Innenminister. Das verlange ein so sensibles Verfahren.
Jelpke: V-Leute sind tickende Zeitbomben
Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, bezeichnete die V-Leute als „tickende Zeitbomben“. „Die Zweifel der Karlsruher Richter sind nachvollziehbar“, teilte Jelpke mit. Die Innenminister müssten nun alle Informationen über frühere und möglicherweise neue V-Leute im NPD-Umfeld offenlegen. Es gehe nicht an, dass das laufende Verbotsverfahren gegen diese offen menschenverachtend auftretende Nazipartei mit der Ausrede „Quellenschutz“ gefährdet werde.
Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte der Welt: „Die Innenressorts werden nun gemeinsam mit den Prozessvertretern prüfen, wie der Bitte des Bundesverfassungsgerichtes auf geeignete Weise entsprochen werden kann.“ Hessen hat die Federführung in der Arbeitsgruppe der Bundesländer zum NPD-Verbotsverfahren. (epd/mig) Aktuell Politik
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