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Muslime, Frau, Muslima, Kopftuch, Religion, Islam
Zwei muslimische Frauen mit und ohne Kopftuch (Symbolfoto) © anuarsalleh auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Umdenken notwendig

Warum die Kopftuchdebatte auf einer Fehlannahme beruht

Das Kopftuch ist ein Symbol für die Unterdrückung der Frau. Darauf berufen sich viele Befürworter eines Kopftuchverbots an deutschen Schulen. Was aber, wenn dies keine Wahrheit, sondern eine pauschalisierte Behauptung ist? Zwölf Jahre lang durften kopftuchtragende Frauen an deutschen Schulen nicht unterrichten – putzen aber schon. Nun wurde das Verbot vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die negativen Assoziationen mit der Haarbedeckung in der deutschen Gesellschaft werden damit jedoch noch nicht beseitigt. Deshalb ist jetzt ein Umdenken notwendig.

Von Dienstag, 07.04.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 07.04.2015, 22:20 Uhr Lesedauer: 8 Minuten  |  

Nonnen, orthodoxe Jüdinnen, deutsche Frauen in der Nachkriegszeit – sie alle kennt man mit Haarbedeckungen. Eine große Debatte in Deutschland löst jedoch nur das islamische Kopftuch aus. Denn mit ihm wird automatisch eine Unterdrückung der Frau assoziiert. Kleidung ist aber kein pauschales Zeichen für den Emanzipationsgrad einer Person und das Kopftuch ist kein Hindernis für ein emanzipiertes Leben.

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Wenn Musliminnen tatsächlich unterdrückt werden, ist nicht der Islam oder das Kopftuch die Ursache dafür, sondern gesellschaftliche Strukturen und Menschen, die sie unterwerfen. Anzunehmen, dass eine Religion oder ein Kleidungsstil per se die Quelle solcher Ungerechtigkeiten seien, ist schlichtweg oberflächlich und falsch. Ein Kopftuch hindert weder am eigenständigen Denken und Handeln, noch am Studieren, Arbeiten oder Verfolgen der eigenen Ziele.

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Prominente Kopftuchträgerinnen machen es vor: Die Friedensnobelpreisträgerin Malala Yousafzai begann mit elf Jahren ein Blog-Tagebuch für die BBC über Gewalttaten der pakistanischen Taliban im Swat-Tal zu schreiben. Die Journalistinnen Khola Maryam Hübsch und Kübra Gümüşay schreiben und reden mit klugen Argumenten allen Kritikern und Stereotypen zum Trotz. Die britische Fashion-Bloggerin Dina Tokio hat gerade ihre erste eigene Kollektion entworfen. Poetry-Slammerin Leila Younes el-Amaire ist genauso wortgewandt wir ihre männlichen Kollegen. Junge Mädchen in Afghanistan erobern auf Skateboards die Pisten des Landes. Dies sind nur wenige prominente Beispiele. Unzählige Kopftuchträgerinnen führen weltweit ein selbstbestimmtes Leben.

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Ein Vorurteil „Made in Germany“

Bereits in den 1980er Jahren haben massenmediale Geschichten wie „Nicht ohne meine Tochter“ den Stereotyp des repressiven islamischen Mannes geprägt. Der aufgeklärte Westen wird dem gegenüber als eine freie Gesellschaft, in der Frauen Gleichberechtigung genießen, präsentiert. Nicht umsonst endet die Verfilmung der Entführungsstory mit einer symbolhaften Szene, in der Mutter und Tochter ihr Happy End finden, als sie die im Wind wehende amerikanische Flagge der US-Botschaft erblicken.

Es sind solche popularisierten Negativbeispiele, die als Grundlage für die Entstehung von pauschalen Vorurteilen gegenüber dem Islam dienen. Eines davon ist die Fehlannahme, das islamische Kopftuch sei gleichbedeutend mit Geschlechterungleichheit. Auch Politiker und Journalisten haben diesen Stereotyp internalisiert und reinforcieren ihn tagtäglich. Dies zeigte sich zuletzt wieder an den Reaktionen auf das Karlsruher Kopftuchurteil.

So sagte der scheidende Bürgermeister des Berliner Bezirks Neukölln Heinz Buschkowsky (SPD) im RBB-Inforadio, das Urteil erschwere den Kampf gegen religiösen Fundamentalismus. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer kündigte an, dass die CSU alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen wolle, „damit das Christentum bei uns in Bayern privilegiert bleibt und weiterhin das prägende Wertefundament für unsere Gesellschaft ist.“ Die Vizechefin der NRW-Frauenunion und nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Ina Scharrenbach (CDU) sieht das Urteil ebenfalls kritisch: „Das Kopftuch ist für mich ganz klar ein Symbol der Geschlechtertrennung.“ CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach sagte: „Das Tragen eines Kopftuches ist nicht nur Ausdruck einer privaten religiösen Überzeugung, sondern der bewussten kulturellen Abgrenzung zur christlich-jüdischen Tradition unseres Landes. Eine islamische Tradition haben wir nicht.“

In den Zitaten wird deutlich, wie Politiker das jüngste Karlsruher Kopftuchurteil mit Geschlechtertrennung, religiösem Fundamentalismus und der Gefährdung des Privilegs des Christentums in Verbindung bringen – unberechtigte Überreaktionen, die im Zweifelsfall Ängste bei Bürgern schüren. Auch kritische Stimmen in den Medien verbreiten ganz selbstverständlich negative Assoziationen mit dem Kopftuch. So schrieb Iris Radisch in der Zeit (Nr. 12/15):

„Denn bewundernswerte Vorbilder sollen Lehrer und Lehrerinnen schließlich sein. Ganze Menschen, die mit Haut und Haar nicht nur Rahmenpläne, sondern auch menschliche Haltungen vermitteln. Und dazu kann, bei allem Respekt, kaum diejenige gehören, nach der weibliches Lehrerinnenhaar unrein und vor Männerblicken zu verbergen sei.“

„Muslimisches Leben in Deutschland“ ist eine der wenigen Studien, die der Frage nachgeht, warum Musliminnen ihre Haare verschleiern. Methodisch ist sie etwas fragwürdig, weil die befragten Frauen nur zehn vorformulierte Gründe ankreuzen konnten, anstatt selber zu artikulieren, was ihre Beweggründe für das Tragen ihres Kopftuchs sind. Dennoch bietet uns das Ergebnis des Fragebogens einen groben Überblick möglicher Gründe: „Aus religiöser Pflicht“ wurde mit über 92% am meisten angekreuzt. Darauf folgen „Vermittelt mir Sicherheit“ (43,3%) und „Um in der Öffentlichkeit als Muslima erkennbar zu sein“ (36,0%) auf Platz zwei und drei. Radischs Motiv des Versteckens unreinen Haars wird in keiner Weise genannt. Basierend auf ihrer fragwürdigen Behauptung führt Radisch fort: Aktuell Meinung

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  1. aloo masala sagt:

    @Petra

    Es ist ihr gutes Recht, das Kopftuch so zu deuten, wie Sie es möchten. Sie können es als Unterdrückungslappen deuten, sie können es auch als politisches Symbol deuten. Sie dürfen mich als naiv bezeichnen, weil ich kein Gegner des Kopftuchs bin.

    Ihre privaten Interpretationen in Ehren, sie sind jedoch gegenüber dem Grundgesetz bedeutungslos. Zum Inhalt der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zählt das Recht auf Selbstbestimmung, und damit auch das freiwillige Tragen eines Kopftuchs.

  2. Corneria sagt:

    @aloo masala

    Die Verfassung schützt auch meine Abneigung gegenüber dem Kopftuch.

    Hier geht es nicht um Recht sondern um Vernunft und gesundem Menschenverstand. Nicht alles was Recht ist sozial auch unbedingt verträglich. Ihr Ziel sollte nicht sein meine Meinung zu ändern, sondern sie zu akzeptieren und in einen Kompromiss miteinfliessen zu lassen. Denn wenn Sie das Recht haben meine Meinung ändern zu dürfen, warum sollte ich denn dann die Meinung der kopftuchtragenden Frau nicht ändern dürfen?

  3. Mats1504 sagt:

    In dieser Diskussion wird es keinen Konsens geben. Sowohl auf Stammtischniveau (Kruzifix vs. Kopftuch) als auch auf intellektuellem Niveau werden sich Befürworter und Gegner jeweils nicht großartig umüberzeugen lassen, so zumindest meine Meinung.

    Gut am Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist m. E., dass nochmal deutlich gezeigt wurde, welchen Stellenwert die Religionsfreiheit hat.

    Aber ob sich die Zukunft dadurch ändert? Wird es mehr Einstellungen von Lehrerinnen mit Kopftuch geben?

    Ich glaube nicht. Jetzt wird die Muslima nicht wegen ihres Kopftuchs abgelehnt, sondern wegen anderer Gründe, zumindest mehrheitlich.

    Darüber hinaus wird dann mit den Füßen abgestimmt. Eltern die kopftuchtragende Lehrer ablehnen, schicken die Kinder eben auf Schulen ohne solche Lehrerinnen.

    Ich möchte mein Kind nicht von jmd unterrichten lassen, der einer frauenverachtenden Weltanschauung offen ist! Woran erkenne ich das denn? Rotes Kopftuch ist schlecht, grünes gut??? Oder sollen die Lehrerinnen mit Kopftuch nun ihre Auffassung über Religion für Interessierte Eltern öffentlich machen?

  4. aloo masala sagt:

    @Corneria

    Ihre Meinung zum Kopftuch ist völlig in Ordnung. Ich teile Ihre Meinung zwar nicht aber akzeptiere sie. Das ist das Recht auf Meinungsfreiheit. Ich verlange also nicht, dass Sie so denken wie ich.

    Sie verlangen aber, dass Ihre Meinung zur normativen Pflicht wird und sind damit bereit den Boden des Grundgesetzes zu verlassen. Das Kopftuch wird auf diese Weise zunehmend zu einem politischen Symbol für die demokratische Unreife der Kopftuchgegner.

    Der neutrale Staat ist nicht befugt, eine bestimmte Auslegung des Islams für verbindlich oder unverbindlich zu erklären. Sie möchten aber gerne einer Muslima ihr religiöses Selbstverständnis erklären. Was würden Sie denn davon halten, wenn Muslime anfangen Christinnen zu erklären, wie Sie die Bibel zu interpretieren und ihren Glauben zu leben haben?

    Wer eine Frau mit Gewalt oder Drohung zur Verschleierung nötigt, macht sich nach § 240 StGB strafbar. Dieser Punkt ist längst geregelt. Allerdings gibt es genügend muslimische Frauen, die sich freiwillig verschleiern. Der Staat ist jedoch nicht berechtigt, ein Kopftuchverbot gegen den Willen der betroffenen Frauen durchzusetzen, um diese vor sich selbst zu schützen. Denn eine Pflicht zur Emanzipation kennt der Rechtsstaat nicht.

    Auch mit dem Schutz der Menschenwürde lässt sich kein pauschales Kopftuchverbot begründen. Zur Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zählt das Recht auf Selbstbestimmung, und damit auch das freiwillige Tragen eines Kopftuchs.

  5. aloo masala sagt:

    @Corneria

    In einem herrschaftsfreien Dialog haben beide Seiten gleiche Chancen zur Deutungshoheit. In der Kopftuchdebatte findet jedoch kein herrschaftsfreier Dialog statt, wenn die Kopftuchgegner die Definitionshoheit für sich beanspruchen und pauschal Frauen nicht glauben, die mit jedem Wort und jeder Geste zu verstehen geben, dass sie das Kopftuch freiwillig aus religiösen Gründen tragen würden.

  6. aloo masala sagt:

    @Corneria

    —-
    Die Verfassung schützt auch meine Abneigung gegenüber dem Kopftuch.
    —-

    Das ist falsch. Einen Schutz vor Abneigungen vor religiösen Bräuchen und Symbolen bietet das Grundgesetz nicht und steht im Widerspruch zur grundrechtlich verbrieften freien Religionsausübung.

    Wer aus der Verfassung einen Anspruch darauf ableiten will, von fremden Glaubensbekundungen verschont zu werden, verdreht den Sinn der Grundrechte und lässt die Religionsfreiheit zu einem Verhinderungsrecht degenerieren.

    —-
    Nicht alles was Recht ist sozial auch unbedingt verträglich.
    —-

    Wenn Sie das Grundgesetz streckenweise für asozial und gesellschaftlich unverträglich halten, dann stellt sich berechtigterweise die Frage, ob nicht doch eher Kopftuchgegner in die Gesellschaft integriert werden müssen. Ich hätte folgende Fragen:

    1) Sollen sich Muslime zum GG bekennen?
    2) Bekennen Sie sich zum GG (ích habe da inzwischen meine Zweifel)?

    Das was Sie fordern ist nicht mehr kompatibel zum GG. Somit haben Sie überhaupt keinen Recht, irgendetwas von jemanden zu verlangen.

    —-
    Ihr Ziel sollte nicht sein meine Meinung zu ändern, sondern sie zu akzeptieren und in einen Kompromiss miteinfliessen zu lassen. Denn wenn Sie das Recht haben meine Meinung ändern zu dürfen, warum sollte ich denn dann die Meinung der kopftuchtragenden Frau nicht ändern dürfen?
    —-

    Das gestehe ich Ihnen alles zu (bis auf den Kompromiss). Sie können Ihre Meinung haben. Sie dürfen auch versuchen die Meinung von Kopftuchträgerinnen versuchen zu ändern und so weiter und so fort. Aber Meinungen sind nun einmal nur Meinungen und keine verbrieften Grundrechte.

  7. Corneria sagt:

    @aloo masala

    Hier ist ein sehr guter Artikel in dem eine Frau die selbst mal Kopftuch getragen hat sich zu dem Thema äußert. Ich sehe es eigentlich genauso wie die Frau.

    http://www.faz.net/-gsf-81xwl

    Meine Ablehnung gegenüber dem Kopftuch ist wissenschaftlich nachvollziehbar. Und ich kann mir nicht vorstellen wie man für etwas sein darf, aber nicht dagegen. Lassen Sie uns nochmal 10 Jahre warten und ein anderer Verfassungsrichter wird anders entscheiden.

    Einfach mal Verantwortung für den eigenen Glauben übernehmen und nicht immer so tun, als wäre der Glauben tatsächlich vom Himmel gefallen. Man ist immer selbst für die Auslegung seiner Religion verantwortlich und da muss es doch gestattet sein zu fragen warum man seinen Glauben so auslegt, dass man bei anderen aneckt. Friedensreligion? Was ist mit dem Kontext?

  8. aloo masala sagt:

    @Corneria

    Danke für den Link. Im Interview fallen unter anderem Worte wie:

    […] das Kopftuchverbot ist eine Schande für die Demokratie […]

  9. Corneria sagt:

    @aloo masala

    Ich hoffe Sie haben sich das Interview ganz durchgelesen und beantworten mir die Frage wie man behaupten kann ein Kopftuch freiwillig zu tragen, wenn alle sozialen Kontakte die man mit Kopftuch hat einem aufeinmal den Rücken zukehren, sobald man sein Kopftuch auszieht. Das ist der gleiche soziale Druck den man auch bei Apostasie zu spüren bekommt, man wird verstoßen. Es sind also sogar die eigenen Freunde und Verwandte die nur das Kopftuch in einem sehn. Die Frage die man sich also stellen sollte ist nicht ob man das Kopftuch freiwillig angezogen hat, sondern ob man es noch ausziehen kann, wenn man das aufeinmal für richtig hält. Der Ehemann der interviewten Frau hatte kein Verständnis für ihre Entscheidung.

    Das Kopftuch ist ein Symbol für diese Art der Unterdrückung, denn was kann noch schlimmer sein wenn die eigene Familie nichts mehr mit einem zu tun haben will?

  10. Corneria sagt:

    @aloo masala

    Bitte nicht immer nur das herauslesen was Ihnen gerade in den Kram passt. Es werden in dem Interview extrem viele Behauptungen gegen das Kopftuch bestätigt. Natürlich wird Ihrerseits darüber kein Wort verloren, wahrscheinlich weil es nicht in die eigene Doktrin passt.