Beschwerde abgesessen
Verfassungsbeschwerde gegen Kruzifixe in Schulen geplatzt
Es wird keine Grundsatzentscheidung zu Kruzifixen an bayerischen Schulen geben. Grund: Der klagende Lehrer ist nicht mehr beschwert weil er mittlerweile in Vorruhestand ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte er bereits 2010 angerufen.
Dienstag, 14.04.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 15.04.2015, 17:12 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Bundesverfassungsgericht wird keine Grundsatzentscheidung zu Kruzifixen an bayerischen Schulen fällen, weil der klagende Lehrer seine Verfassungsbeschwerde zurückgezogen hat. Das Gericht habe die Klage des inzwischen 64-jährigen Lehrers zu lange liegengelassen. Der Lehrer einer Grundschule in Neusäß-Westheim bei Augsburg sei inzwischen im Vorruhestand, unterrichte nicht mehr und werde in wenigen Monaten pensioniert.
Der Pädagoge hatte den Angaben zufolge seit 2006 verlangt, dass in Klassenzimmern, in denen er unterrichtet, das Kruzifix abgehängt wird. Er wolle nicht „unter dem Kreuz“ lehren, da er aus der Kirche ausgetreten sei. Die Schulverwaltung habe dies ebenso wie die bayerischen Verwaltungsgerichte abgelehnt.
Kein Urteil mehr möglich
Seine Verfassungsbeschwerde habe seit 2010 in Karlsruhe gelegen, hieß es. Laut Jahresvorschau des Bundesverfassungsgerichts sei in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung dazu geplant gewesen. Nach der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde durch den Lehrer sei nun in dieser Sache kein Urteil mehr möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 1995 entschieden, dass eine staatliche Pflicht zum Aufhängen von Kreuzen in Schulräumen gegen die Glaubensfreiheit der Schüler verstößt. Die Entscheidung sorgte in Bayern für Proteste. Der bayerische Landtag beschloss daraufhin, dass weiterhin in jedem Grundschul-Klassenzimmer ein Kreuz hängen muss. Eltern könnten aber verlangen, dass es abgehängt wird. Für Lehrer gelte dies nicht. (epd/mig) Aktuell Recht
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