EU-Parlament
Flüchtlingskinder sollen vor Abschiebung geschützt werden
Das umstrittene Dublin-Abkommen soll für allein reisende minderjährige Flüchtlinge nicht gelten. Der Innenausschuss beschloss einen entsprechenden Antrag. Die Chancen, dass der Beschluss auch im Parlament eine Mehrheit findet, stehen nicht schlecht.
Freitag, 08.05.2015, 8:19 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 10.05.2015, 13:07 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Allein reisende minderjährige Flüchtlinge sollen nach dem Willen des Europaparlaments einen besonderen Schutz vor Abschiebung bekommen. Der Innenausschuss des Parlaments stimmte am Mittwoch in Brüssel dafür, das umstrittene „Dublin“-Prinzip der EU bei unbegleiteten Kindern nicht anzuwenden. Die Regelung besagt, dass ein Asylsuchender in das zuerst betretene EU-Land abgeschoben werden kann, wenn seine Reise durch mehrere europäische Länder führte.
Im Fall minderjähriger Flüchtlinge ist die „Dublin“-Verordnung allerdings uneindeutig. Um das Kindeswohl zu sichern, sollten junge Flüchtlinge künftig nur in ein anderes Land gebracht werden, wenn es ihnen dort besser gehe, beschlossen die Parlamentarier. Eine Delegation des Parlaments wird nun Verhandlungen mit den 28 EU-Regierungen im Ministerrat aufnehmen, der bei der Überarbeitung des Gesetzes mitentscheidet.
Vor zwei Jahren hatten die beiden Institutionen schon einmal über den Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen gestritten. Damals hatte der EU-Ministerrat sich gegen die Aufhebung der Ersteinreiseland-Regel ausgesprochen. Allerdings hat das Europaparlament inzwischen bessere Chancen, seinen Standpunkt durchzusetzen: Der Europäische Gerichtshof hatte 2013 in einem Urteil klar gestellt, dass das Wohlergehen des Kindes oberste Priorität haben solle. (epd/mig)
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