Urteil
Keine zwei Jahre Haft für Brandstifter an einem Flüchtlingsheim
Das Amtsgericht Potsdam hat einen 30-Jährigen wegen Brandstiftung auf ein geplantes Flüchtlingsheim zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt - wegen zahlreicher Vorstrafen.
Freitag, 08.05.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.05.2015, 17:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Wegen eines Brandanschlags auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Brandenburg hat das Amtsgericht Potsdam einen 30-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann sei bereits wegen anderer Straftaten in Haft, eine Bewährungsstrafe sei wegen der Vorstrafen nicht infrage gekommen, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung am Mittwoch in Potsdam: „Die Bewährungsfrage hat sich bei ihm nicht gestellt.“ Das Urteil wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. (AZ: 89 Ls 40/13)
In das Urteil wurden den Angaben zufolge auch mehrere Fälle von Fahren ohne Führerschein einbezogen. Der Mann hatte in der Neujahrsnacht 2013 in einem seinerzeit leerstehenden Gebäude der Beelitzer Heilstätten Feuer gelegt, um die Nutzung als Flüchtlingsheim zu verhindern. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Inzwischen wird das Gebäude als Unterkunft für Asylbewerber genutzt. (epd/mig)
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