Anzeige

Urteil

Keine zwei Jahre Haft für Brandstifter an einem Flüchtlingsheim

Das Amtsgericht Potsdam hat einen 30-Jährigen wegen Brandstiftung auf ein geplantes Flüchtlingsheim zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt - wegen zahlreicher Vorstrafen.

Freitag, 08.05.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.05.2015, 17:09 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wegen eines Brandanschlags auf ein geplantes Flüchtlingsheim in Brandenburg hat das Amtsgericht Potsdam einen 30-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann sei bereits wegen anderer Straftaten in Haft, eine Bewährungsstrafe sei wegen der Vorstrafen nicht infrage gekommen, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung am Mittwoch in Potsdam: „Die Bewährungsfrage hat sich bei ihm nicht gestellt.“ Das Urteil wegen versuchter Brandstiftung und Sachbeschädigung ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. (AZ: 89 Ls 40/13)

Anzeige

In das Urteil wurden den Angaben zufolge auch mehrere Fälle von Fahren ohne Führerschein einbezogen. Der Mann hatte in der Neujahrsnacht 2013 in einem seinerzeit leerstehenden Gebäude der Beelitzer Heilstätten Feuer gelegt, um die Nutzung als Flüchtlingsheim zu verhindern. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Inzwischen wird das Gebäude als Unterkunft für Asylbewerber genutzt. (epd/mig)

___STEADY_PAYWALL___
Anzeige
Aktuell Recht
Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)