Trotz Kritik
EU treibt Militäreinsatz gegen Schleuser voran
Europa bereitet sich auf Militäraktionen im Mittelmeer gegen Schleuser vor. Die Bundesregierung äußert sich zurückhaltend. Deutlich Kritik an den Plänen kommt von der Opposition und Menschenrechtsorganisationen. Die EU habe nichts begriffen.
Montag, 18.05.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19.05.2015, 16:53 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
In Brüssel kommen am Montag die Außen- und die Verteidigungsminister der 28 EU-Staaten zusammen, um über die geplante EU-Militäroperation gegen Schleuser zu beraten. An diesen Gesprächen nehmen auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) teil. Vorrangiges Ziel des Einsatzes soll es sein, systematisch Schleuserboote aufzuspüren und zu zerstören. Derzeit bemüht sich die EU um ein robustes Mandat des UN-Sicherheitsrates, um ein breites Spektrum an Maßnahmen ergreifen zu können.
Das Beschlagnahmen einfacher Schleuserboote auf hoher See ist laut Brüsseler Diplomaten rechtlich relativ unkompliziert. Juristisch und politisch schwieriger wird es, wenn die Boote unter der Flagge eines bestimmten Staates fahren oder sich in nationalen Hoheitsgewässern oder Häfen befinden. Konkret geht es vor allem um die Frage, wie der Krisenstaat Libyen eingebunden wird – von dort aus brechen im Moment besonders viele Flüchtlingsschiffe auf.
Bundesaußenminister Steinmeier hatte am Donnerstag deutlich gemacht, dass er mit einem UN-Mandat für einen Militäreinsatz gegen Schleuserbanden im Mittelmeer rechne. Er habe nicht den Eindruck, dass es zu einem Veto kommen werde, sagte Steinmeier am Rand eines Nato-Außenministertreffens im türkischen Belek. Auch die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte jüngst Hoffnung geäußert, dass es bereits in den nächsten Tagen eine Resolution in ihrem Sinne geben könnte.
Indessen stoßen die EU-Pläne zum Kampf gegen Schleuserbanden in Deutschland auf erhebliche Skepsis. „Das Wichtigste ist zunächst einmal die Seenotrettung“, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD). Mit der Zerstörung der Schiffe seien die Menschen nicht davon abzuhalten, Wege nach Europa zu suchen. Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, bezeichnete die Pläne als „Scheinaktivitäten“. Vielmehr sei es nötig, Flüchtlingen einen sicheren Weg nach Europa zu eröffnen.
Der „Cap Anamur“-Gründer Rupert Neudeck lehnte Militäroperationen gegen Schleuserbanden auf dem Mittelmeer kategorisch ab. Die EU habe offenbar noch nicht begriffen, dass hinter den Flüchtlingsströmen ein viel größeres Problem stehe, sagte Neudeck am Freitag im RBB-Inforadio. Es seien 18 Millionen junge afrikanische Menschen auf dem Weg durch Afrika in Richtung Europa, weil sie eine Perspektive suchten. Diesen könnte man beispielsweise über Berufausbildungsprogramme helfen.
Göring-Eckardt sagte, mit dem Zerstören von Booten sei Schleusern nicht beizukommen. Ein solches Vorgehen sorge nur dafür, „dass die Menschen in noch älteren, unsicheren Booten aufbrechen“. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte, es sei unstrittig, dass jede Aktion gegen das Schlepperwesen nur auf einer sicheren Rechtsgrundlage erfolgen kann. „Und genau daran müssen wir arbeiten“, fügte Bosbach hinzu: „Mit Resolutionen und Appellen lassen sich diese kriminellen Banden jedenfalls nicht bekämpfen.“
Die Bundeswehr rettete unterdessen erneut rund 300 Menschen im Mittelmeer. Nach ihren Angaben nahm die Fregatte „Hessen“ am Donnerstagabend 85 Schiffbrüchige an Bord. Im Laufe des Tages hatte sie bereits 209 Menschen vor Schiffbruch bewahrt. Die insgesamt drei Boote waren zwischen 83 und 115 Kilometer von der libyschen Küste entfernt. Die insgesamt 294 Geretteten sollten voraussichtlich am Freitagvormittag den italienischen Behörden übergeben werden. (epd/mig) Aktuell Politik
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Lieber Tai Fei,
wir werden wohl nicht zu einer gleichen Auffassung kommen. Wo Sie keinen Unterschied sehen, sehe ich einen. Das können wir auch noch dreimal schreiben, wir ändern die Meinung des jeweilig anderen nicht.
Zu ARt. 28 GFK sehe ich keinerlei Verweis auf die Möglichkeit Visa auszustellen, nicht im Entferntesten. Es geht dabei um Reiseausweise für Flüchtlinge im Land, dass den Flüchtlingsstatus feststellt.
Auch den Unterschied zwischen DDR – Flüchtlingen und anderen Flüchtlingen habe ich erläutert, in anderem Zusammenhang. DDR Flüchtlingen wurde durch die BRD Freizügigkeit gewährt, bereits bei Einreise, den somalischen und anderen wird diese nicht gewährt bei Einreise, erst nach Feststellung des Flüchtlingsstatus. Ich werde diese Frage auch wieder so beantworten, das mag man als drücken vor einer Grundsatzfrage so verstehen oder eben nicht.
Und eine beihilfe zum illegalen, im Sinne einer strafrechtlich relevanten Tat, Grenzübertritt ist nach juristischer Auslegung kein Schleusertum, sondern die Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Die unerlaubte Einreise ist ein bestimmter Rechtsbegriff und hat erst einmal nichts mit einer Straftat zu tun. Aber auch das habe ich schon gedreht und gewendet, erklärt oder es zumindest versucht. Vielleicht leuchtet das auch nur einem Juristen ein und es ist mit normalem Verstand nicht zu verstehen, das weiß ich nicht.
Selbst wenn ich Ihnen juristisch einwandfreie Gutachten zu den Fragen erstellen würde, ändere ich doch nicht Ihre Meinung? Und das ist ja letztlich auch gut so, Sie hinterfragen eben kritisch und sehen die Angelegenheit anders als ich.
Ist doch schön, wenn wir vielfältige Meinungslandschaften haben.
Ich bleibe dabei, dies ändert nichts an der Tragödie im Mittelmeer.
Matthias sagt: 27. Mai 2015 um 12:17
„Zu ARt. 28 GFK sehe ich keinerlei Verweis auf die Möglichkeit Visa auszustellen, nicht im Entferntesten. Es geht dabei um Reiseausweise für Flüchtlinge im Land, dass den Flüchtlingsstatus feststellt.“
Da steht aber:“
Reiseausweise
„1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Gebiet aufhalten, Reiseausweise ausstellen, die ihnen Reisen außerhalb dieses Gebietes gestatten…“
Nun ist eine Botschaft, die man recht problemlos legal betreten kann, bereits Hoheitsgebiet des Landes. Die Botschaft kann also Visa erteilen, mit denen Flüchtlinge legal das entsprechende Land verlassen und in die EU einreisen können. Mag zwar nicht so vorgesehen sein, ist aber machbar.
Matthias sagt: 27. Mai 2015 um 12:17
„Auch den Unterschied zwischen DDR – Flüchtlingen und anderen Flüchtlingen habe ich erläutert, in anderem Zusammenhang. DDR Flüchtlingen wurde durch die BRD Freizügigkeit gewährt, bereits bei Einreise, den somalischen und anderen wird diese nicht gewährt bei Einreise, erst nach Feststellung des Flüchtlingsstatus.“
Sie vergessen hier aber die Tatsache, dass der Grenzübertritt OHNE Visa nach DDR-Recht eben NICHT gestattet war. Sie stellen BRD-Recht ÜBER DDR-Recht, was spätestens mit Anerkennung der DDR als UNO-Mitglied völkerrechtlich problematisch ist. Ferner haben Sie die Frage eben NICHT beantwortet. Was unterscheidet einen DDR-Flüchtling von einem aus Somalia? Sie mögen hier immer wieder gerne auf die Freizügigkeit verweisen. Aber beide sind völkerrechtlich Bürger ANDERER Staaten. Die von ihnen erwähnte Freizügigkeit ist juristisch keineswegs einwandfrei. Die ist politisch motiviert und orientiert sich an Blut und Abstammung. Beide sind juristisch keine einwandfreien Begriffe und grundsätzlich angreifbar.
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Mal ein kleines Gedankenspiel zu Auflockerung. Nehmen wir an, die DDR-Führung wäre damals auf den Trichter gekommen allen ausländischen Gastarbeitern den Status eines DDR-Bürgers zu verleihen. Jeder der wollte, hätte die Staatbürgerschaft der DDR annehmen können. Danach hätte die DDR die Ausreiseanträge für genau DIESE Bürger recht großzügig und schnell bearbeitet oder die illegale Ausreise nicht weiter verfolgt, im Rahmen einer „Freizügigkeit“. Ob die berühmte „Freizügigkeit“ der BRD seitens der DDR-Bürger dann noch lange Bestand gehabt hätte? Ja ich weiß, hätte hätte Fahradkette ;) Aber einfach mal als Bsp. durchspielen.
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Zurück zur Diskussion:
Sie versteifen sich gerne auf die derzeitige Praxis der Feststellung des Flüchtlingsstatus. Der ist aber lediglich eine verwaltungstechnische Angelegenheit und keine juristische. Der Flüchtlingsstatus könnte sehr wohl auch VOR der Einreise geklärt werden. Das wird aber abgelehnt. Das ist also ebenfalls keine rechtliche Frage.
Wir haben also unterschiedliche Meinungen zum Thema aber Ihre ist keineswegs juristisch einwandfrei abgedeckt, wie Sie gerne behaupten.
Stimmt, das Konsulat kann Reiseausweise ausstellen. Das geht aus Art. 28 hervor, zumindest indirekt könnte man das ableiten. Von Visa steht da nix. Art 28 und Visa steht in keinem Zusammenhang.
Mir würd es gefallen, wenn die Botschaft Visa für Flüchtlinge ausstellt. Von dieser Möglichkeit machen die Schengenstaaten keinen Gebrauch.
Der Unterschied zwischen der DDR und Somalia? Die DDR war ein anerkannter Staat, Somalia ist das nicht …. Aber das wollen sie nicht hören. Für mich liegt der Unterschied darin, dass DDR Bürgern die Einreise erlaubt war, anderen Staaten eben nicht. Und warum nicht? Weil ein Staat nunmal entscheidet wem er Einreiseerleichterungen zubilligt und wem nicht? Und warum macht er das der Staat? Weiß ich auch nicht, den Staat kann ja mal gefragt werden. Vielleicht aber hat das was mit diesem Demokratieding zu tun und der Vertretung der Interessen des Volks. Ohhhh, warum tut so ein Volk denn da nix gegen? Ist es ihnen egal? Wissen die nix davon?
Und natürlich gilt in der BRD auch BRD-Recht. Und das steht im Bundesgebiet auch über dem Recht anderer Staaten. Finde ich auch gut. Sonst müsste man nem Saudi in Deutschland glatt die Hand abhacken beim Diebstahl. Oder aber Homosexualität unter Strafe stellen bei manchem Nordafrikaner. Ich finde, BRDrecht in der BRD irgendwie besser.
Blut, Abstammung, Politik? Wenn Sie glauben, dass sei die Motivation für die Freizügigkeit, sei Ihnen ihr Glaube gegönnt. Ich bin evangelisch.
Und es stimmt, wenn, dann, hätte, wohl hätte noch mehr, und sowieso. Wenn Somalia noch zu Italien gehören würde, dann wäre, vielleicht und hätte doch, eventuell keiner von allen, ggfs. Freizügigkeit.
Ich frage mich in dem Zusammenhang, ob diese Situation heute nicht besteht…. Bürgern die Italiener und Griechen und Bulgarien nicht sehr schnell ein? Na und jetzt muss man nicht lange Raten….. Der eingebürgerte Grieche genießt Freizügigkeit. Oder doch nicht? Ach ja, Blut, Abstammung, Politik…. Freizügigkeit gibts ja nur für Biogriechen, die den Biogriechentest am Grenzübergang bestanden haben.
Und ganz richtig, ich stelle nur die Rechtslage dar. Wäre mir auch lieber, der Flüchtlingsstatus würde schon vor der Einreise festgestellt. Suchen Sie sich eine Partei, und bringen Sie den Gedanken den Politikern näher. Der Gesetzgeber könnte das ja vielleicht ändern.
Matthias sagt: 27. Mai 2015 um 22:42
„Stimmt, das Konsulat kann Reiseausweise ausstellen. Das geht aus Art. 28 hervor, zumindest indirekt könnte man das ableiten. Von Visa steht da nix. Art 28 und Visa steht in keinem Zusammenhang.“
Hm, dann stellen wir uns mal janz dumm und fragen mal nach der Definition von Visum: „Ein Visum (früher auch als Synonym Sichtvermerk) ist eine – normalerweise in einem Pass eingefügte – Bestätigung eines fremden Landes, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt erlaubt werden.“ (siehe Wiki)
Da ein Visum also Ein- und auch Durchreise erlaubt, würde ich schon sagen, dass ein Visum ein Reiseausweis ist. Wobei ich die Ausstellung hier jedoch den Botschaften und nicht den Konsulaten vorbehalten würde. Da besteht nämlich ein Unterschied.
Matthias sagt: 27. Mai 2015 um 22:42
„Der Unterschied zwischen der DDR und Somalia? Die DDR war ein anerkannter Staat, Somalia ist das nicht …. „
Schön, dann eben Syrien, Irak, Mali suchen Sie sich was aus.
Matthias sagt: 27. Mai 2015 um 22:42
„Für mich liegt der Unterschied darin, dass DDR Bürgern die Einreise erlaubt war, anderen Staaten eben nicht. Und warum nicht? Weil ein Staat nunmal entscheidet wem er Einreiseerleichterungen zubilligt und wem nicht?“
Sorry aber das läuft völkerrechtlich doch etwas anders. Solche Einreiseerleichterungen erfolgen i.d.R. auf Basis von bi- oder multilateralen Verträgen. Sie gehen immer wieder davon aus, dass das BRD-Recht, das Maß der Dinge ist. Dabei kollidiert diese Behauptung aber mit den Rechten anderer souveräner Staaten und mit Gleichstellungsrechten. Sie missinterpretieren hier auch meine Aussage. Ich komme noch darauf zurück.
Die Behauptung, dass man die italienische, griechische oder bulgarische Staatsbürgerschaft nachgeschmissen bekommt sollten Sie im Übrigen schon belegen. Mir ist nicht bekannt, dass die Bevölkerung Italiens oder Griechenlands in den letzten Jahren um mehrere Hunderttausend zugenommen hätte. Tatsächlich verfahren die Länder auch ganz anders. Die registrieren einfach nicht die Flüchtlinge und umgehen so die Drittstaatenregelung des Dubliner Abkommen.
Matthias sagt: 27. Mai 2015 um 22:42
„Und warum macht er das der Staat? Weiß ich auch nicht, den Staat kann ja mal gefragt werden. Vielleicht aber hat das was mit diesem Demokratieding zu tun und der Vertretung der Interessen des Volks. Ohhhh, warum tut so ein Volk denn da nix gegen? Ist es ihnen egal? Wissen die nix davon? Und natürlich gilt in der BRD auch BRD-Recht. Und das steht im Bundesgebiet auch über dem Recht anderer Staaten…“
Ich bestreite gar nicht Ihre Forderung, dass BRD-Recht innerhalb der BRD gilt. Sie verdrehen jedoch meine Aussage.
Sie erklären der Unterschied zwischen DDR-Flüchtling und heutigem Flüchtling liegt in der erklärten Freizügigkeit. Das ist nicht falsch, bei internat. Betrachtung aber irrelevant. Der damalige DDR-Flüchtling machte sich nach DDR-Recht strafbar, der heutige nach BRD-Recht. In dem sie hier eine Unterscheidung treffen, stellen Sie fest, dass DDR-Recht irrelevant gewesen wäre. Da die DDR aber nun mal ein anerkannter Staat war, ist das völkerrechtlicher Bockmist, da der illegale Grenzübertritt eben eine Straftat darstellte.
Die grundsätzliche Sachlage unterscheidet sich nur durch die vertauschten Rollen. Das akzeptieren Sie aber nicht. Allein DAS ist aber MEIN Ansatzpunkt. Ihre Polemik zu Italien und Somalia ist dabei völlig daneben, die DDR war keine BRD-Kolonie.
Ihre Argumentation ist nach GG, hier speziell Art.116, auch durchaus nachvollziehbar, nur wird die faktische, ab 1973 auch die juristische, Existenz der DDR da nicht anerkannt. Das ist übrigens ein ziemlich einmaliger Fall in der internat. Politik. Immerhin wurde hier 1949 ein Staatsgebiet geschaffen, welches einen Teil „seines“ Territoriums exkludierte, für sich aber in Anspruch nahm, die rechtl. Vertretung für das Gesamtgebiet zu vertreten, was, wie ich nur immer wieder betonen kann, nach 1973 eigentlich einen Völkerrechtsbruch darstellt.
Natürlich kann ein Staat auch heute noch einseitig irgendwelche Sonderrechte für Bürger anderer Staaten einräumen. Das so etwas inzwischen jedoch meist von EU-Gremien wieder kassiert wird, hat aber durchaus seine Berechtigung. Ein gutes Bsp. ist doch z.B. der obligatorische Deutschtest für nachziehende Familienangehörige von Nicht-EU-Mitgliedern. Der ist ja auch so ein „Demokratieding“. DE mogelt sich bis heute durch, da es ein Grundsatzurteil des EuGH in Bezug auf die dt. Auslegung fröhlich umgeht.
Danke, @Mathis für die interessanten Ausführungen. Ich sehe das ebenso. Mehr ist meines Erachtens dazu auch nicht zu sagen, auch wenn das hier einige (aus eindeutigen Gründen) anders sehen. Das sei natürlich jedem zugestanden.