Gutachten
Generelles Kopftuchverbot an Schulen verfassungswidrig
Einem Gutachten zufolge verstößt das Berliner Neutralitätsgesetz gegen die Verfassung. Darin ist ein pauschales Verbot verankert, das Lehrern das tragen religiöser Kleidung untersagt. Laut Bundesverfassungsgericht sind pauschale Kopftuchverbote aber unzulässig.
Donnerstag, 09.07.2015, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 09.07.2015, 16:46 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Das Berliner Neutralitätsgesetz soll laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Abgeordnetenhauses in Teilen verfassungswidrig sein. Als Konsequenz würden die Gutachter empfehlen, das Neutralitätsgesetz zu ändern, berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg am Mittwoch. Das Gutachten, das dem Sender vorliege, sei im Auftrag der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus angefertigt worden.
Demnach ist das Berliner Neutralitätsgesetz mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Die derzeitige Regelung des Gesetzes enthalte ein pauschales Verbot für Lehrkräfte, religiöse Symbole und Kleidung im Unterricht zu tragen. Ein Kopftuchverbot sei jedoch nur verfassungskonform, wenn durch das Tragen dieser Kopfbedeckung der Schulfrieden konkret gestört werde, so die Gutachter. Die Annahme einer abstrakten Gefährdung des Schulfriedens halten sie für nicht ausreichend.
Die Berliner Innenverwaltung erklärte am Mittwoch auf Anfrage, die Überprüfung des Neutralitätsgesetzes dauere weiter an. Bislang sei noch kein Ende abzusehen, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März am Beispiel zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für unzulässig erklärt. Künftig müsse dafür eine konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden nachgewiesen werden.
In Berlin gilt seit zehn Jahren ein weitgehendes Verbot religiöser Symbole in Teilen des Öffentlichen Dienstes. Das Neutralitätsgesetz gilt für Beamte bei Gericht, im Justizvollzug, bei der Polizei sowie für Lehrer. Es verbietet unter anderem das Tragen von „auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücken“. (epd/mig) Aktuell Politik
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