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Studie über Flüchtlinge

Sachverständigenrat fordert Zugang zu Bildung und Ausbildung

Über die Hälfte der Asylbewerber in Deutschland ist unter 25 Jahren. Jungen Flüchtlingen sollte daher Ausbildung ermöglicht werden, fordert der Sachverständigenrat für Integration und Migration. Nur so könnten Teilhabechancen eröffnet werden.

Donnerstag, 30.07.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:44 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Flüchtlinge sind im Schnitt deutlich jünger als die deutsche Bevölkerung. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) sind noch keine 25 Jahre alt, teilte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration am Mittwoch in Berlin mit. In der deutschen Bevölkerung ist nur knapp ein Viertel jünger als 25 Jahre.

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Der Sachverständigenrat präsentierte die Ergebnisse einer Untersuchung über die Altersstruktur von Asylbewerbern. Danach sind die meisten Flüchtlinge jung und männlich. Es sind aber auch fünfmal so viele Mütter mit Säuglingen darunter wie in der deutschen Bevölkerung. Der Anteil von Kleinkindern zwischen drei und fünf Jahren ist den Angaben zufolge doppelt so hoch.

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Ältere sind in der Minderzahl, am häufigsten kommen sie aus den Ländern des Balkans. Junge Männer kommen dagegen am häufigsten aus weit entfernten Ländern, in denen Bürgerkrieg und politische Verfolgung herrschen, etwa Eritrea oder Somalia. Ihr Anteil an den Asylbewerbern liegt bei bis zu 70 Prozent, das gilt auch für Syrer und Afghanen.

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Der Sachverständigenrat forderte von der Politik, den jungen Menschen den Zugang zu Bildung und Ausbildung zu sichern. Länder, Kommunen und Bildungseinrichtungen stünden vor der Aufgabe, den Klein- und Schulkindern den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen zu ermöglichen. Die Direktorin des Forschungsbereichs der Sachverständigenrates, Cornelia Schu, erklärte, der Schulbesuch müsse spätestens drei Monate nach dem Stellen eines Asylantrags gewährleistet sein. Junge Erwachsene wiederum bräuchten eine Ausbildung, um im Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.

Vorrangprüfung für Praktika abgeschafft
Das Bundeskabinett beschloss unterdessen, die Vorrangprüfung für Praktika abzuschaffen. Bisher können Flüchtlinge in den ersten 15 Monaten Praktika nur dann absolvieren, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt, weil niemand aus Deutschland oder EU-Ländern den Platz haben will.

Der Beschluss geht laut Bundesarbeitsministerium zurück auf Vereinbarungen aus den Bund-Länder-Gesprächen im Juni. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung, das Tor zum Arbeitsmarkt werde ein Stück weiter geöffnet. Sehr viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kämen, würden dauerhaft bleiben. Arbeit sei ein zentraler Schlüssel, ihnen Anschluss an die Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Erleichterung gilt für Pflichtpraktika und für Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten, die Voraussetzung für eine Ausbildung oder ein Studium sind sowie für ausbildungs- bzw. studienbegleitende Praktika, die alle nicht dem Mindestlohn unterliegen. Gleiches gilt für die Teilnahme an einer Vorbereitung für eine Berufsausbildung.

Die Änderung ist Teil einer Reihe von Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Als nächstes sollen jugendliche Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten. Im vorigen Jahr war die Wartezeit für den Zugang zum Arbeitsmarkt von neun Monaten für Asylbewerber und einem Jahr für geduldete Flüchtlinge auf drei Monate verkürzt worden. Im Gegensatz zu Praktika gilt die Vorrangprüfung bei Jobs aber weiterhin für 15 Monate. (epd/mig) Aktuell Politik Studien

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