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Fragen und Antworten

Der Status Quo in Sachen Einwanderung

Die SPD fordert ein neues, modernes Einwanderungsgesetz, die Union sieht keinen Bedarf. Was gilt überhaupt? Wer darf unter welchen Voraussetzungen Einwandern nach Deutschland? Jana Hofmann hat die am meisten gestellten Fragen beantwortet:

Von Jana Hofmann Donnerstag, 06.08.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 09.08.2015, 12:37 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Die Diskussion um eine weitere gesetzliche Regelung der Einwanderung hält schon lange an: Seit zehn Jahren wird bereits auf Grundlage des sogenannten Zuwanderungsgesetzes entschieden, wer in Deutschland leben und arbeiten darf. Verabschiedet wurde es von der rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder (SPD), Angela Merkels große Koalition musste 2007 auf Grundlage von neuen EU-Richtlinien nachbessern.

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Nicht betroffen sind Bürger anderer EU-Staaten, denn sie dürfen ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Ihnen gleichgestellt sind Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraums, also zusätzlich zu den EU-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen.

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Wie können Menschen aus sog. Drittstaaten einwandern?
Wer länger in Deutschland bleiben möchte, braucht eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Einwanderer können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, Deutsch sprechen, ihren Lebensunterhalt selbst tragen und keine Vorstrafen haben. Einwanderer mit einer Niederlassungserlaubnis sind deutschen Staatsangehörigen weitestgehend gleichgestellt und können auch Sozialleistungen beziehen. Hoch qualifizierte Fachkräfte und Inhaber einer „Blauen Karte EU“ können schon früher „entfristet“ werden.

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Die „Blaue Karte EU“ gibt es seit 2012 für Akademiker aus Nicht-EU Ländern. Sie müssen neben einem Hochschulabschluss einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 48.400 Euro nachweisen.

Nach der Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU dürfen Einwanderer aus Drittstaaten nach einem fünfjährigen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat innerhalb der Europäischen Union weiterreisen.

Nach welchen Regeln können sie hier arbeiten?
Für Nicht- und Geringqualifizierte besteht ein genereller Anwerbestopp: grundsätzlich dürfen sie nicht nach Deutschland kommen. Saisonal können Einwanderer bis zu sechs Monate im Jahr beispielsweise in der Landwirtschaft oder Gastronomie arbeiten. Der Arbeitgeber muss der Bundesagentur für Arbeit melden, dass er keine anderen deutschen oder ausländische Arbeitnehmer finden kann. Daraufhin prüft die Arbeitsagentur, ob es keinen anderen bevorrechtigten Jobsuchenden gibt und ob die Arbeitsbedingungen denen von Deutschen entsprechen.

Ausnahmen bilden etwa Forscher und Berufssportler. Wer hoch qualifiziert ist, kann nach der Einreise sofort eine Niederlassungserlaubnis erhalten und arbeiten. Mit- oder nachziehende Familienangehörige dürfen ebenfalls arbeiten.
Selbstständige können im Einzelfall in Deutschland tätig werden, wenn an dem geplanten Vorhaben ein besonderes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.

Was gilt für eine Ausbildung?
Studienbewerber und Studenten können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Danach kann sie für die Jobsuche für bis zu 18 Monate verlängert werden. Während des Studiums und der Jobsuche dürfen sie arbeiten. Schüler bekommen nur ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis. Für betriebliche Aus- und Weiterbildungen können sie mit Zustimmung der Arbeitsagentur erteilt werden.

Ist eine Einreise zur Jobsuche erlaubt?
Ja, für bis zu sechs Monate. Einwanderer müssen einen Hochschulabschluss und das Geld für ihren Lebensunterhalt nachweisen und dürfen parallel nicht arbeiten.

Können Familienangehörige nachreisen?
Ja, wenn ein Einwanderer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis hat oder Inhaber einer „Blaue Karte EU“ ist. Seine Wohnung muss außerdem groß genug sein. Abhängig vom Status des Einwanderers müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Ehegatten müssen älter als 18 Jahre sein und sich auf Deutsch verständigen können. Kinder unter 16 Jahren erhalten den selben Aufenthaltsstatus wie ihre Eltern. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen mit ihrer Familie einreisen. (epd/mig) Aktuell Recht

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