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Oberverwaltungsgericht Münster

Rechtsextremist bekommt keine Jura-Ausbildung

Rechtsextremisten darf die Ausbildung zum Juristen versagt werden. Das entschied das Oberverwaltungericht Münster. Solche Kandidaten seien "unwürdig", für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Rechtsanwälte tätig zu sein.

Montag, 17.08.2015, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.08.2015, 16:39 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Land Nordrhein-Westfalen darf einem wegen rechtsextremer Straftaten verurteilten Jurastudenten den Zugang zur Juristenausbildung verweigern. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Mannes ab, der sich erfolglos für den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm beworben hatte. Nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW sei der Mann, der Mitglied der Partei „Die Rechte“ ist, aufgrund seiner mehrfachen Vergehen unter anderen wegen Volksverhetzung und Körperverletzung nicht würdig für den Staatsdienst, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Die im Grundgesetz gewährleistete freie Wahl der Ausbildungsstätte ändere daran nichts. (AZ: 6 B 733/15)

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Zuvor war der Mann bereits mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert (AZ: 4 K 441/15). Der Mann, der Mitglied im Bundes- und Landesvorstand der „Rechten“ ist, gehörte auch der mittlerweile verbotenen „Kameradschaft Hamm“ an. Zwischen 2004 und 2015 war er insgesamt zehn Mal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, mehrfacher Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.

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Die Summe, die Bandbreite sowie die Qualität der über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren begangenen Straftaten begründeten die Unwürdigkeit des Antragstellers, erklärte der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster. Der juristische Vorbereitungsdienst, das sogenannte Rechtsreferendariat nach dem ersten Staatsexamen, diene der Ausbildung zu Berufen, deren wesentlicher Inhalt die Verwirklichung des deutschen Rechts sei. Die Referendare müssten eigenverantwortlich Aufgaben für die ausbildenden Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörden und Rechtsanwälte wahrnehmen. Diesen Anforderungen werde der wegen rechtsextremer Aktivitäten vorbestrafte Antragsteller nicht gerecht, hieß es. Das Urteil ist rechtskräftig. (epd/mig)

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  1. Cengiz K sagt:

    Es geht also primaer um eine Straftatenakte, weniger um Rechtsextremismus.. Wuerde mich sonst auch wundern..

  2. Soisteshalt sagt:

    Es geht aber auch anders zu in Deutschland. Im Freistaat Bayern wurde jüngst ein als rechtsextrem bekannter Familienrichter zufällig aufgedeckt, der dort über 2 Jahre lang relativ unauffällig gewirkt hatte. Das kam erst dann Zutage, als der Richter die Polizei herbei rief, weil er einen Diebstahl aus seinem Spinnt eines Fitnessclubs zur Anzeige brachte. Einem Polizisten kam der Name des Herrn nicht unbekannt vor. Aber in einem anderen Zusammenhang. Denn am Runden Tisch über – Rechtsextreme in der Region – fiel gerade dieser Name des Öfteren negativ auf, aber nicht als Richter, sondern eben als ein aktiver Rechter, als in der rechten Szene wohlbekannter Musiker.

    Man will nicht wissen wie das wäre, wenn er Strafrichter geworden wäre. Nach medialem bekannt werden seiner vormaligen Umtriebe, die er schon seit seiner Schülerzeit getan haben soll, wurde der am Ort sehr beliebte Richter am Amtsgericht zu Lichtenfels (Oberfranken) nicht etwa sofort aus dem Staatsdienst einfach so entfernt, sondern man wartete zunächst sein Erscheinen nach dem Urlaub ab, um dann mit ihm in einem freundschaftlichen Gespräch, dass der örtlich zuständige Gerichtspräsident mit ihm tat, lieber von sich aus selbst zurückzutreten möge! Seine Vita blieb damit rein!

    Um die politische oder ideologische Einstellung von deutschen Richtern und Staatsanwälten, auf ihre Treue zum heutigen Staat und sein demokratisches Wesen hin deuten zu können, muss man sie nur auf ihre Mitgliedschaften zu etwaigen rechten Burschenschaften, Corp’s und anderen studentischen Rechtsaußen-Verbindungen einfach nur durchleuchten. Das geht leichter als man denkt, z.B. mal sporadisch die jeweiligen Namen der Kandidaten für diese Ämter einfach in Google eingeben! Was aber kaum bis nie getan wird!

    Bis in Mitte der 1980er Jahre war die Erforschung der willfährigen Rolle der deutschen Justiz im Dritten Deutschen Reich ein Tabu-Thema. Kaum ein damaliger Jurist wurde je für seine Untaten dafür herangezogen. Erst nach dem letzten Lebenstag eines dieser Personen, konnte in Deutschland darüber geredet werden. Erst danach konnte dann auch ein 20 Jahre lang andauernde Wanderausstellung über die Untaten dieser deutscher Juristen gestartet werden. Dabei hatte das Hitler-Regime keine Not daran diese Richter und Staatsanwälte an sich zu binden. Willfährig schworen Tausende deutsche Richter in großen Sportstätten, schon recht früh, also schon vor Hitler’s Machtergreifung zum Reichsführer, Tausende einen Eid auf ihn.

    Wie können von diesen auch als Hochschllehrer wirkende Juristen gute Lehrende des Rechts werden?