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Keine Fremdenfeindlichkeit

Feuer in bewohnter Flüchtlingsunterkunft

Im hessischen Lampertheim wurde eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Brand gesetzt. 49 Personen mussten das Haus verlassen. Die Polizei geht von Brandstiftung aus, schließt eine fremdenfeindliche Motivation aber aus.

Dienstag, 27.10.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 01.11.2015, 12:55 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im südhessischen Lampertheim haben Unbekannte am Sonntagabend ein Haus in Brand gesetzt, in dem Flüchtlinge wohnten. Die Feuerwehr habe das Feuer rasch unter Kontrolle gebracht, teilte das Polizeipräsidium Südhessen am Montagmorgen mit. Alle 49 Bewohner hätten das Gebäude unverletzt verlassen können. Die Behörden gehen nach ersten Ermittlungen nicht davon aus, dass die Brandstifter aus fremdenfeindlichen Motiven heraus das Feuer gelegt haben.

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Erste Ermittlungen hätten ergeben, dass sich Unbekannte gewaltsam Zutritt zu den Büroräumen einer im Erdgeschoss des Gebäudes ansässigen Firma verschafft hatten, teilte die Polizei. Dort hätten sie an mehreren Stellen in den Büros und an einer Stelle im Treppenhaus Inventar in Brand gesteckt.

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Der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete des Kreises Bergstraße, Matthias Schimpf (Grüne), sagte dem Evangelischen Pressedienst, ein fremdenfeindlicher Hintergrund sei in keiner Weise erkennbar. Nur die Firmenräume und eine Treppe seien durch den Brand beschädigt. Allerdings rieche es im gesamten Gebäude nach Rauch. Die Asylbewerber seien in der Nacht in eine 1.000 Plätze umfassende Notunterkunft in Viernheim gebracht worden.

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Derweil werden immer häufiger Zweifel an der Einschätzung offizieller Stellen nach möglichen politischen Hintergründen solcher Straftaten geäußert. Im Nordrhein-Westfälischen Altena etwa hatten zwei Männer Anfang Oktober 2015 ein Flüchtlingshaus in Brand gesteckt und wurden von der Polizei festgenommen. Obwohl die Täter gestanden hatten, dass sie das Feuer aus „Verärgerung über den Einzug von Flüchtlingen“ gelegt hatten, schloss die Staatsanwaltschaft ein politisches Motiv aus. Zwar hätte das Motiv eine „rechte Färbung“, doch seien die Verdächtigen nicht in der Neonazi-Szene verankert, verteidigte die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung.

Auch die Polizei gerät immer häufiger in Erklärungsnot aufgrund niedriger Aufklärungsquoten nach Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und von voreiligen Ausschlüssen etwaiger politischer Motivationen der Täter. Schon bei Nichtvorliegen entsprechender Hinweise wird in der Regel Fremdenfeindlichkeit ausgeschlossen und nicht erst nach Fassung der Täter und Klärung des Sachverhalts. Nur wenn die Täter gezielt und unverkennbar Naziparolen oder sonstige ausländerfeindliche Schmierereien hinterlassen, wird bisweilen eine politische Tat vermutet. Dabei weisen Krimonologen darauf hin, dass eine politische Motivation bei einer Verurteilung strafverschärfend wirkt. Schon deshalb würden Täter ihre Gesinnung häufig nicht zu erkennen geben.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig kritisierte einst die Wortwahl von Behörden nach Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte. Er könne es nicht verstehen, wenn sie nach solchen Taten davon sprechen, es sei unklar, ob ein ausländerfeindlicher Hintergrund vorliege. „Ein Satz, bei dem ich innerlich koche, der mich wütend macht“, sagte Albig und fragte: „Ja, was für ein Hintergrund denn wohl sonst?“

Seit Monaten kommt es in Deutschland immer wieder zu Brandanschlägen auf geplante, aber auch auf bereits bewohnte Flüchtlingsheime. Nach einer Statistik des Bundesinnenministeriums von Anfang Oktober wurden in diesem Jahr fast 500 Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte verübt. Das entspricht fast zwei Übergriffe pro Tag. (epd/mig) Gesellschaft Leitartikel

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  1. KJB sagt:

    Hier wird auf üble Weise mit zweierlei Mass gemessen: Wenn (ebenfalls schändlicherweise) das Auto von Frau von Storch (AfD) abgefackelt wird, dann geht die Polizei, ohne dass es irgendwelche Hinweise gäbe, automatisch von einem ‚politischen Motiv‘ aus. Wenn ein Brand in einer von Asylsuchenden, also von ‚Fremden‘ bewohnten Unterkunft gelegt wird, dann schließt die Polizei genauso automatisch einen ‚fremdenfeindlichen Hintergrund‘ von vorn herein aus. Hintergrund: Wenn ein rassistischer Täter mit einem geschlossenen rechtsextremistischen Weltbild, das spontane Gewalttätigkeit motiviert, einen ‚Fremden‘ anfällt wie ein zweibeiniger Kampfhund, dann ist er solange kein ‚rechtsextremistischer‘ Täter, solange er sich nicht ausdrücklich als solcher outet oder aber einer entsprechenden Vereinigung angehört. Geht’s noch?

  2. meipse sagt:

    Die Situation erinnert irgendwie an die Zeit der Weimarer Republik, in der rechtsextremistische Taeter im Gegensatz zu anderen fuer dasselbe Vergehen mit milderen Strafen davonkamen. Daher frage ich mich, ob die BRD letztlich an dem in Justiz und Sicherheitskraeften weitverbreiteten unbewussten Rechtsdrall scheitern koennte, wie es die Weimarer Republik tat.