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Bund-Länder-Ausschuss

Wachdienste in Flüchtlingsheimen sollen stärker kontrolliert werden

Das Bewachungspersonal in Flüchtlingsunterkünften soll in Zukunft stärker überwacht werden. Auslöser für diesen Vorstoß waren mehrere Übergriffe auf Asylbewerber.

Dienstag, 01.12.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 02.12.2015, 15:03 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Nach mehreren Übergriffen auf Asylbewerber in Flüchtlingsunterkünften wollen Bund und Länder das Bewachungspersonal stärker kontrollieren. Vorgesehen ist unter anderem, die Wachdienste künftig regelmäßig zu überprüfen, wie aus einem Eckpunkte-Papier des Bund-Länder-Ausschusses „Gewerberecht“ hervorgeht, über das die Süddeutsche Zeitung berichtete.

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Nach den Übergriffen auf Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen hatte sich im November 2014 zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Experten aus Ministerien verschiedener Länder, des Bundesinnenministeriums sowie der Städte Cottbus, Dortmund und München vertreten waren. Sie haben einen Katalog mit Vorschlägen vorgelegt, denen der Bund-Länder-Ausschuss der Süddeutschen zufolge vergangene Woche zugestimmt hat.

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Nach dem der Zeitung vorliegenden Papier plädiert der Ausschuss unter anderem dafür, das Bewachungspersonal künftig alle drei Jahre zu überprüfen, so wie das für Besitzer eines Waffenscheins vorgesehen ist. Die Behörden sollen auch ein erweitertes Führungszeugnis einholen, um leichter festzustellen, ob es über eine Wachperson neue Erkenntnisse gibt, „die seine bei der ersten Prüfung festgestellte Zuverlässigkeit infrage stellen“.

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Dafür müssten aber Länderpolizeien einander besser informieren, „damit nicht nur Erkenntnisse der Polizeibehörde des Landes, in dem die Anfrage gestellt wird, berücksichtigt werden“, heißt es. Im Einzelfall soll dem Papier zufolge sogar eine Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden möglich sein, etwa wenn es um Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften und bei Großveranstaltungen geht.

Umzusetzen sei dies allerdings nur mit mehr Personal und höheren Ausgaben für Gewerbeämter, Polizei, Justiz und Bundesamt für Justiz, da zusätzlich geschätzt 100.000 Beschäftigte pro Jahr zu überprüfen seien. Die Expertenrunde von Bund und Ländern fordert ferner, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte stärker als bisher die Gewerbebehörden auf Strafsachen aufmerksam machen.

Die Bewachungsunternehmer sollen künftig eine Prüfung absolvieren müssen. Für Wachmänner will der Ausschuss ebenfalls eine bessere Ausbildung verbindlich vorschreiben. An einer sogenannten Unterrichtung teilzunehmen, würde demnach nicht mehr ausreichen. (epd/mig) Aktuell Politik

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