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Niedersachsen

Vertrag mit Islamverbänden verzögert sich

Der Rahmenvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den muslimischen Verbänden wird voraussichtlich Mitte 2016 unterzeichnet. Ein erster Entwurf sieht unter anderem eine Anschubfinanzierung von bis zu 500.000 Euro pro Organisation vor.

Dienstag, 15.12.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 16.12.2015, 15:19 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Rahmenvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und muslimischen Verbänden verzögert sich voraussichtlich bis Mitte 2016. Zwar habe die Landesregierung gemeinsam mit den Verbänden einen Entwurf vorgelegt, dieser werde nun aber noch den Landtagsfraktionen zur weiteren Erörterung zugeleitet, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) am Montag in Hannover. „Ziel ist es, im Parlament eine breite Zustimmung zu diesen Entwürfen zu bekommen.“

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Abkommen mit islamischen Verbänden, die sich an den Staatsverträgen mit den Kirchen orientieren, gibt es bereits in Hamburg und Bremen. In Rheinland-Pfalz will die rot-grüne Landesregierung nach Abschluss von Einzelgesprächen mit den islamischen Organisationen einen neuen Entwurf für „vertragliche Vereinbarungen“ vorlegen. Der Text könnte Regelungen zu islamischen und alevitischen Feiertagen, islamischem Religionsunterricht und dem Bestattungswesen enthalten. Zu Einzelheiten äußert sich das Land bisher nicht.

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Zurückhaltend zu vertraglichen Regelungen mit den Islamverbänden hatte sich hingegen der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) geäußert. Einen Staatsvertrag, der eine gewisse Institutionalisierung des Islam erfordere, sehe er „noch in weiter Ferne“, sagte er.

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In Niedersachsen verhandeln die Verbände Schura und Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) sowie die Alevitische Gemeinde seit Oktober 2013 mit der rot-grünen Landesregierung. In dem geplanten Rahmenvertrag geht es um Themen wie die Seelsorge an Gefangenen, den islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, den Bau und Betrieb von Moscheen, Feiertagsregelungen und die Teilhabe an Gremien wie Rundfunkräten. Der Vertragsentwurf hatte zuletzt Debatten über die Einrichtung von Gebetsräumen in Schulen ausgelöst. Der Entwurf stellt klar, dass solche Räume speziell für Muslime gar nicht vorgesehen werden können. Solche Gebetsorte müssten allen Schülern zur Verfügung stehen. Verpflichtet dazu werde aber keine Schule, sagte Heiligenstadt.

Nach dem Entwurf sollen die islamischen Organisationen über einen Zeitraum von fünf Jahren je bis zu 100.000 Euro jährlich als Anschubfinanzierung zum Aufbau von Geschäftsstellen erhalten. Auch wegen dieser Zuwendung sei es notwendig, dass der Landtag dem Vertrag zustimmt. Der Vertrag müsse „besonnen und sachlich“ diskutiert werden, sagte die niedersächsische Kultusministerin. „Die muslimischen Verbände wünschen sich nach wie vor eine zügige Unterzeichnung, zugleich aber die breite Unterstützung ihres Anliegens. Diesen Balanceakt müssen wir nun bewältigen.“ Der Abschluss des Verfahrens war nach früheren Angaben des Kultusministeriums für das erste Quartal 2016 angestrebt. (epd/mig) Aktuell Politik

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