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Feuerwehr im Einsatz (Symbolfoto) © Polizei

Rechtsextreme Anschläge

Alles, bloß kein Terrorismus

In Deutschland gehen immer mehr Flüchtlingsunterkünfte bei Brandanschlägen in Flammen auf. Obwohl sich in den meisten dieser Gebäude Menschen aufhielten, spricht niemand von Terrorismus. Warum eigentlich nicht? Von Robin Schroeder

Von Donnerstag, 17.12.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 11.01.2016, 21:54 Uhr Lesedauer: 9 Minuten  |  

Eine besorgniserregende Entwicklung im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise ist die Zunahme ausländerfeindlicher Gewalt. Insbesondere Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte haben hier deutschlandweit Aufmerksamkeit erregt. Allein zwischen Januar und Septemberdieses Jahres kam es laut Recherchen von NDR, WDR und der Süddeutschen Zeitung zu 61 Brandanschlägen, von denen sich 40 gegen bewohnte Häuser richteten. Bei zwei Dritteln dieser Brandstiftungen wurden also eine mögliche Verletzung der dort untergebrachten Flüchtlinge oder gar schlimmere Folgen mindestens billigend in Kauf genommen. In allen Fällen wollte man das Obdach der Flüchtlinge bewusst zerstören. Dies allein ist bereits eine erhebliche Schädigung der Opfer.

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Auch der Anschlag auf die mittlerweile gewählte neue Oberbürgermeisterin der Stadt Köln, Henriette Reker, unterstreicht die zunehmende Radikalisierung und Gewaltbereitschaft in fremdenfeindlichen Kreisen. Die Motive des voll zurechnungsfähigen Täters waren Ausländerhass und die Ablehnung der Asylpolitik Rekers.

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Vor diesem Hintergrund muss dem Thema Rechtsterrorismus in Deutschland unabhängig von dem immer noch laufenden NSU-Fall wieder mehr Aufmerksamkeit beigemessen werden. Brandanschläge und andere Fälle fremdenfeindlicher Gewalt erfolgen derzeit über ganz Deutschland verteilt mit einer bedrückenden Regelmäßigkeit. Die Gefahr rechtsextremistischer Gewalt im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise ist aktuell deutlich konkreter als die abstrakte Bedrohung durch gewaltbereite Islamisten unter den Flüchtlingen, auch wenn das keinesfalls abgetan werden kann.

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Das „T-Wort“: Eine schwierige Begriffsbestimmung

Im Rahmen der Arbeit am nächsten Jahrbuch Terrorismus des Instituts für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel spielt die Frage, wann rechtsextreme Gewalt die Schwelle zum Terrorismus überschreitet, eine wesentliche Rolle. Mit Hinblick darauf, dass das „T-Wort“ selten mit Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte in Verbindung gebracht wird, stellen mittlerweile auch Vertreter der Medien die relevante Frage nach der Definition von Terrorismus.

Kann also das vorsätzliche Anzünden von Flüchtlingsunterkünften als Terrorismus bezeichnet werden? Die Antwort darauf hat eine sozialwissenschaftliche und eine rechtliche Ebene. Als Sozialwissenschaftler möchte ich mich dieser Frage vor allem auf der ersten Ebene nähern, will jedoch auch die wichtigsten Aspekte in der deutschen Rechtsprechung nicht gänzlich unterschlagen.

Bis heute gibt es keine allgemeingültige, weltweit anerkannte Definition des Begriffs Terrorismus. Eason und Schmid (2011) konnten allein ca. 260 unterschiedliche Definitionen zusammenstellen. Dies ist zum einen darin begründet, dass es immer Ausnahmefälle geben wird, die eine wissenschaftliche Definition nicht hundertprozentig „wasserdicht“ machen. Zum anderen ist die Definition von Terrorismus für viele Staaten eine politisch recht delikate Angelegenheit. Seit jeher ist „Terrorismus“ ein normativ extrem aufgeladener Begriff. Es ist das alte Lied: Was für den einen Terroristen sind, sind für den anderen Freiheitskämpfer. Als Konsequenz konnte auf internationaler Ebene bis heute keine verbindliche, offizielle und allgemeingültige Definition gefunden werden, die von allen Staaten anerkannt wird.

Kernelemente wissenschaftlicher Terrorismusdefinitionen

Auch im wissenschaftlichen Diskurs findet man zahlreiche unterschiedliche Definitionsversuche des Terrorismusbegriffs. Um sich von dem Problem des oben genannten normativ-politischen Framing zu lösen, hat sich in der Wissenschaft jedoch eine gewisse Einigkeit hinsichtlich der Frage entwickelt, welche Eigenschaften ein Gewaltakt mindestens haben muss, um als terroristisch definiert zu werden:

Erstens, wird die Tat planmäßig, also mit Vorsatz, verübt und verfolgt dabei ein politisches Ziel bzw. will einen politischen Wandel bewirken. Der Begriff „politisch“ schließt hier ideologisch und religiös mit ein 1. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Tat nicht einem unmittelbaren persönlichen Nutzen, wie etwa der Selbstbereicherung, dient. Dies bedeutet auch, dass in der Regel keine direkte persönliche Beziehung zwischen Tätern und Opfern besteht, wodurch z.B. ein persönliches Rachemotiv ausgeschlossen werden kann.

Zweitens, basiert die Auswahl der Zielpersonen darauf, dass sie – oft auch im sehr weiten Sinne – zu einer Gruppe gehören, die etwas repräsentiert, was die Täter aus politischen Gründen ablehnen. Im Rahmen dieser Gruppe erfolgt die Auswahl der Opfer zumeist willkürlich. Eine Ausnahme von der willkürlichen Auswahl der Opfer stellen vor allem gezielte Anschlägen auf politisch relevante Personen dar, wie etwa im Falle des Anschlags auf Henriette Reker in Köln. Weiterhin hat sich nach langer Diskussion heute die Meinung durchgesetzt, dass die Opfer eines terroristischen Anschlages Zivilisten bzw. „Nicht-Kombattanten“ sein müssen 2.

Drittens, ist Terrorismus vor allem ein Akt der Kommunikation. Die Willkür der Opferauswahl weist hierauf bereits hin, denn die direkten Opfer sind nicht das Primärziel eines terroristischen Anschlages. Vielmehr dient ihr Leid nur als Mittel zum Zweck, um eine größere Zielgruppe mit einer impliziten oder expliziten Nachricht zu erreichen. Die so erzielte politische Kommunikation ist gleichsam eine gewaltsame Einschüchterung der sozialen Gruppe, zu denen die Opfer des Anschlages zählen; eine mit einer Drohung verbundene Aufforderung an den Staat (oder mehrere Staaten) ein bestimmtes Verhalten zu ändern; sowie auch ein an Sympathisanten der eigenen Sache gerichteter Aufruf zur politischen Mobilisierung 3.

  1. Hoffmann 1998: 43; Waldmann 2005: 32
  2. Schmid 2014
  3. Schneckener 2006: 32; Waldmann 2005: 43
Leitartikel Meinung

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  1. Horst RAgusch sagt:

    Hallo sende dir hier einen interessanten Artikel zum Thema Brandanschläge der Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland, zu – diese werden als Terrorismus, genauer gesagt als rechtsextremen Terrorismus bezeichnet.

    Viele Grüße,
    Sybille