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Familiennachzug

Opposition und Menschenrechtsinstitut fordern Ausnahme für Minderjährige

SPD und Union ringen weiter um die Aussetzung des Familiennachzugs bei minderjährigen Flüchtlingen. Opposition und Menschenrechtsinstitut fordern eine Ausnahme. Alles andere sei ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.

Mittwoch, 10.02.2016, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 15.02.2016, 17:55 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Koalition ringt weiter um das Asylpaket. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatten bis Dienstagnachmittag noch keinen Kompromiss in der Streitfrage gefunden, ob minderjährige Flüchtlinge bei der Aussetzung des Familiennachzugs ausgenommen werden. Oppositionsvertreter und das Deutsche Institut für Menschenrechte forderten indes, Kindern das Nachholen der Eltern zu gestatten.

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Eine Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention, erklärte die Leiterin der Monitoringstelle beim Menschenrechtsinstitut, Claudia Kittel. Die Konvention verpflichte dazu, Kinder nicht von ihren Eltern zu trennen. Faktisch würden Kinder sogar länger als zwei Jahre von ihren Eltern getrennt. In der Praxis sei davon auszugehen, dass Familienzusammenführungen wegen langer Verfahren ohnehin erst nach vier Jahren stattfinden können, erklärte Kittel.

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SPD-Chef Sigmar Gabriel brachte Einzelfallentscheidungen ins Gespräch. Es müsse nach menschlichem Ermessen entschieden werden. Der Vize-Kanzler verwies auch auf die verhältnismäßig geringen Fallzahlen: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurden 2015 nur 105 Minderjährige als sogenannte subsidiär Schutzberechtigte anerkannt. Nur für diese Gruppe soll der Familiennachzug ausgesetzt werden.

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Wie das Bundesfamilienministerium bestätigte, kamen 2015 zudem nur 442 Personen über den Elternnachzug nach Deutschland. Darin enthalten sind aber noch nicht die vielen ausstehenden Asylentscheidungen und die damit zusammenhängenden Anträge auf Familiennachzüge.

Die Opposition lehnte Einzelfallentscheidungen ab. „Für die Flüchtlinge verkommt das Recht, die engsten Familienangehörigen nachzuholen, zum Glücksspiel beim Behördengang“, sagte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt der Rheinischen Post. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke erklärte, ein neunjähriger Flüchtling aus Afghanistan brauche seine Eltern genauso wie ein 14- oder 17-Jähriger, wenn er allein und oftmals traumatisiert in einem fremden Land ankomme. Beim Kindeswohl dürfe es keine Abstriche geben.

Der Deutsche Landkreistag forderte die Koalition auf, im Streit über das Asylpaket schnell eine Einigung zu finden und befürwortete die Aussetzung des Familiennachzugs auch für Minderjährige. Wichtig sei es, „deutliche Signale der Zuzugsbegrenzung“ zu senden, sagte Präsident Reinhard Sager.

Das Asylpaket, das neben der Aussetzung des Familiennachzugs auch spezielle Aufnahmeeinrichtungen und Schnellverfahren für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive vorsieht, war bereits am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt worden. An der Frage des Familiennachzugs für Minderjährige entzündete sich danach aber wieder Streit. Das Bundesfamilienministerium räumte in dieser Woche ein, die Tragweite der Regelung zunächst falsch eingeschätzt zu haben. (epd/mig) Leitartikel Politik

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