Prozessauftakt nach Brandanschlag
Opfer nimmt Entschuldigung nicht an
Mit Geständnissen hat der Prozess nach dem Brandanschlag in Salzhemmendorf begonnen. Eine Entschuldigung hat das Opfer aber nicht angenommen. Die 34-jährige Frau aus Simbabwe erklärte in Tränen, dass sie die Tatnacht bis heute nicht verarbeitet hat.
Donnerstag, 11.02.2016, 8:21 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 11.02.2016, 17:36 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Prozess um den Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf ist mit Geständnissen gestartet. Zum Auftakt verlas am Mittwoch vor dem Landgericht Hannover der Verteidiger Roman von Alvensleben eine Erklärung seines Mandanten Dennis L. Der 31-jährige Angeklagte räumte darin ein, im vergangenen Jahr einen Brandsatz in das Gebäude geworfen zu haben. Die beiden weiteren Angeklagten gaben in Erklärungen zu, sich an der Tat beteiligt zu haben. Eine emotionale Aussage machte die 34-jährige Frau aus Simbabwe, die mit ihren drei Kindern knapp unverletzt dem Anschlag entronnen war (AZ: 39 Ks 20/15).
Neben Dennis L. gab auch der Mitangeklagte Sascha D. (25) an, vor dem Anschlag erhebliche Mengen Alkohol getrunken zu haben. Bereits früher habe ihr problematisches Trinkverhalten wiederholt zu Kontrollverlusten geführt. Nüchtern wäre keiner der beiden in der Lage, eine solche Tat zu planen oder zu verüben, hieß es. Beide bereuen nach eigenen Angaben den Anschlag. Einen politischen Hintergrund bestritten sie. Gleichwohl gaben sie zu, am Tattag Rechtsrock gehört zu haben und sich unter anderem auch in sozialen Medien wiederholt rechtsradikal geäußert zu haben.
Die zweifache Mutter Saskia B. (24) war ihrer Erklärung zufolge nur als Fahrerin für die beiden Männer am Anschlag beteiligt. Sie schäme sich deshalb. Sie bereue, sich nicht entschieden widersetzt zu haben und habe in der Untersuchungshaft deswegen Depressionen entwickelt.
Die 34-jährige Frau aus Simbabwe, deren Haus der Anschlag des Trios galt, hat nach eigener Aussage bis heute die Tatnacht nicht verarbeitet. Sie befinde sich wegen Schlaf- und Angststörungen in Behandlung. Ihre Kinder könnten nicht mehr in eigenen Zimmern schlafen. Zwischenzeitlich musste der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch den Prozess unterbrechen, weil die Frau in Tränen ausgebrochen war. Auf die Frage der Verteidiger, ob sie eine Entschuldigung von Dennis L. annehmen könne, gab sie keine Antwort.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Täter-Trio gemeinschaftlich versuchten Mord und versuchte schwere Brandstiftung vor. Der Anschlag sorgte Ende August vergangenen Jahres für bundesweites Entsetzen. Bei einer Verurteilung drohen den Tätern einem Gerichtsprecher zufolge Haftstrafen zwischen 3 und 15 Jahren. Das Landgericht hat zunächst vier Termine angesetzt.
Durch den Molotow-Cocktail verschmorte der Bodenbelag der Unterkunft in einem Umkreis von etwa einem halben Meter, und es bildete sich starker Rauch. Menschen wurden nicht verletzt. Die 34-jährige Frau und ihre Kinder hielten sich während des Anschlags in einem Nebenraum auf. Noch am gleichen Tag wurden die drei Angeschuldigten aufgrund eines Zeugenhinweises festgenommen. Seit Ende August sitzen sie in Untersuchungshaft. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft
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Obwohl bekannt ist, dass die meisten solcher Verbrechen unter Alkoholeinfluss begangen werden, sind die Menschen uneinsichtig, und die Verantwortungsträger unter ihnen verbieten diese gefährliche Droge nicht.
@Karakal – wir leben in einer freien Gesellschaft. DAs Ziel ist es den Menschen hier eigentlich maximale Freiheit zu geben, im Rahmen des gesellschaftlich akzeptablen und soweit bestimmte Gruppen (z.B. Kinder/Jugendliche) geschützt werden.
Wer möchte darf trinken, wer möchte darf rauchen. Von extrem harten, sehr schnell süchtig machenden Stoffen abgesehen sind die Menschen hier „frei“ sich zu berauschen. Und wenn ich mir das so ansehe sind die meisten Menschen in der Lage das auch sehr kontrolliert zu tun.
Ein Verbot würde das sowieso nicht ändern. Kokain ist auch verboten, hält aber diejenigen die meinen es nehmen zu müssen nicht davon ab es zu tun. Und auch in den vielen arabischen Ländern in denen Alkohol „tabu“ ist wird getrunken, jede Menge. Aber nur hinter der verschlossenen Tür. Und auch dort passieren Verbrechen, berauscht oder nüchtern.
Ob ein Mensch ein Verbrechen begeht oder nicht ist immer noch vom Menschen abhängig. Wenn er meint er müsse sich soweit betrinken das er die Kontrolle verliert – ist das seine eigene Entscheidung. Insofern finde ich es auch nicht in Ordnung wenn jemand nur vermindert schuldfähig ist weil er Alkohol konsumierte.
DAS sollte mal angegangen werden.