Bescheid
Zweijährige soll abgeschoben werden – mit den Eltern
Ein Abschiebebescheid des Bundesamts an ein zweijähriges Kind sorgt für Aufregung. Auf Nachfrage stellte das Amt zwar richtig, dass Minderjährige nicht ohne Eltern abgeschoben werden, zurückgenommen wurde der Bescheid aber nicht.
Donnerstag, 18.02.2016, 8:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 21.02.2016, 18:05 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Im Fall eines zweijährigen Mädchens aus dem sauerländischen Medebach, das nach Albanien abgeschoben werden soll, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Ablauf des Verfahrens bedauert. Der Versand eines Abschiebebescheids nur an das Kind, nicht aber an ihre Eltern und ihren Bruder, hatte für Aufregung gesorgt.
Am Dienstag teilte das Bundesamt mit, minderjährige Kinder würden nicht ohne ihre Eltern abgeschoben. In dem Fall sei allerdings die Zustellung der Bescheide für die Eltern und das Kind nicht zeitgleich erfolgt. „Dies ist der hohen Anzahl an Asylanträgen und der vielen vom Bundesamt getroffenen Entscheidungen geschuldet.“
Medebachs Altbürgermeister Heinrich Nolte will nun versuchen, die Abschiebung gerichtlich zu verhindern: Da die Abschiebung des Kindes nicht aufgehoben wurde und sich aus den Darstellungen der Behörde schließen lasse, dass auch Vater und Mutter Deutschland verlassen müssten, würden beim Verwaltungsgericht in Arnsberg Rechtsmittel eingelegt, sagte er dem Evangelischen Pressedienst.
Die albanische Familie sei vor zwei Jahren nach Deutschland gekommen und sei „in unserer Gemeinde voll integriert“, betonte Nolte, der auch Vorsitzender des Vereins Bürgerhilfe Medebach ist. Der Vater der Familie habe eine Stelle bei einer Sanitärfirma und singe in einem örtlichen Chor, die Frau arbeite in einem Freizeitpark.
Im Oktober 2015 wurde Albanien zu einem sicheren Herkunftsland erklärt. Damit hätten sich die Bleibechancen für die Eltern, ihren sechsjährigen Sohn und ihre in Deutschland geborene Tochter deutlich verschlechtert, sagte Nolte. Doch in ihrem Heimatland, so befürchtet die Familie, drohe ihnen Blutrache. Die Familie hofft nun darauf, dass ihre besondere Situation beachtet und ihr subsidiärer Schutz gewährt wird. Dieser Schutz kann Menschen gewährt werden, denen in ihrer Heimat „ernsthafter Schaden“, etwa Folter, droht. (epd/mig) Aktuell Politik
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