Schmäh-Gedicht

Erdoğan stellt Strafantrag gegen Böhmermann

Jan Böhmermann hat sich mit seinem Schmähgedicht doppelten Ärger eingehandelt. Der türkische Präsident Erdoğan hat zusätzlich zum Strafverlangen der türkischen Regierung einen persönlichen Strafantrag gegen Böhmermann wegen Beleidigung gestellt.

Montag, 11.04.2016, 14:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.04.2016, 17:49 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan wird ein juristisches Nachspiel haben. Wie MiGAZIN aus informierten Kreisen in Ankara erfuhr, hat der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan über eine Münchener Rechtsanwaltskanzlei einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen Böhmermann wegen Beleidigung eingereicht.

Damit liegt der Staatsanwaltschaft ein persönlicher Strafantrag im Rahmen des allgemeinen Beleidigungsdeliktes (§ 185 Strafgesetzbuch) vor, das Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorsieht. Mit diesem Strafantrag wird die Staatsanwaltschaft gegen Böhmermann ermitteln, unabhängig davon, ob die Bundesregierung dem Strafverlangen der türkischen Regierung grünes Licht gibt.

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Letzteres ist in einem speziellen Strafrechtsparagrafen geregelt (§ 103 StGB). Es setzt die Ermächtigung zur Strafverfolgung der Bundesregierung voraus. Sofern die Bundesregierung ihr OK gibt, droht Böhmermann ein deutlich schwereres Strafmaß. Wie die Bundesregierung am Montag mitteilte, wird die Prüfung noch paar Tage dauern.

Abmahnung

Wie MiGAZIN außerdem erfuhr, wurde Böhmermann von den Anwälten des türkischen Präsidenten abgemahnt. Das Gedicht sei, wie Böhmermann selbst in seiner Sendung ausgeführt habe, „nicht unter ‚Satire‘ einzuordnen“. Die Äußerungen seien weder durch Kunst- noch Presse- oder Meinungsfreiheit gedeckt. Böhmermann habe den türkischen Präsidenten „auf das Übelste verunglimpft, ihm perverse Neigungen nachgesagt und gar Verbrechen unterstellt“, heißt es in dem Schreiben, das MiGAZIN vorliegt. Böhmermann wird aufgefordert, bis Mittwoch (13.4.2016) eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Unabhängig von der Beleidigung stoßen in Ankara die rassistischen Stereotype, die Böhmermann in seinem Gedicht bedient, auf Kritik. Die Türkei könne die Angelegenheit schon aus ihrem Selbstverständnis heraus nicht stehenlassen. In dem Text befänden sich zudem volksverhetzende Elemente.

Böhmermann hatte in seinem TV-„Neo Magazin Royale“ ein Schmäh-Gedicht vorgetragen, in der der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan beleidigt wurde. Das Gedicht enthielt zudem eine Anspielung auf die Unruhen im Osten der Türkei, die viele Totesopfer und Verletzte fordert. (es/mig) Aktuell Ausland

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  1. Magistrat sagt:

    @Klaus von…
    Ihr Kommentar erinnert stark an das https://de.m.wikipedia.org/wiki/Selektive_Wahrnehmung

  2. Klaus von Böhmer sagt:

    @aloo

    Eine Existenz Mohammeds ist nicht bewiesen, lassen wir mal die Kirche im Dorf. Auch eine Existenz Jesu ist nicht bewiesen. Sie mögen das glauben, bewiesen ist es aber nicht. Selbst so mancher renommierte Islamwissenschaftler zweifelt an seiner Existenz. Ein Persönlichkeit, die nicht oder nur vielleicht exisitert hat mit dem millionenfachen Mord an Menschen zu vergleichen, grenzt schon an Menschenverachtung und lässt tief blicken, was man von den Opfern des Holocaust im Grunde hält.

    Witze über Mohammed sind NICHT das gleiche wie Witze über bestialischen Massenmord. Was meinen Sie?

  3. aloo masala sagt:

    @Klaus von Böhmer


    Eine Existenz Mohammeds ist nicht bewiesen, lassen wir mal die Kirche im Dorf.
    —-

    Die Aussage halte ich für Unsinn, auch wenn einige „Wissenschaftler“ das anders sehen (es gibt auch „Wissenschaftler“, die meinen, der Holocaust ist eine Fiktion).

    Wenn Mohammed nicht existiert hätte, dann hätte es eine Organisation ähnlich wie die Reichsschrifttumkammer von Goebbels geben müssen, die zur damaligen Zeit alle Schriften über einen fiktiven Mohammed angeglichen hätten, damit die Quellen heute einigermaßen übereinstimmen. Das ist nicht nur absurd, sondern halte ich für unmöglich. Wer die Existenz von Mohammed bezweifelt, braucht auch nicht mehr an die Existenz von Caesar, Karl dem Großen, usw. glauben.


    Witze über Mohammed sind NICHT das gleiche wie Witze über bestialischen Massenmord. Was meinen Sie?
    —-

    Ich meine Sie haben Recht. Witze über das Göttliche sind für einen Gläubigen schlimmer als Witze über das Weltliche. Es ist alles eine Frage der Perspektive.

    Mit anderen Worten, es spielt keine Rolle, was Sie persönlich für richtig oder falsch, für schlimmer oder weniger schlimm halten. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man nur Meinungen zulässt, die Ihnen gefallen.

    Weil ich mich anfange zu wiederholen: Gestehen Sie auch das Recht der Meinungsfreiheit denjenigen zu, deren Meinung Sie verachten oder halten Sie es mit Meinungsfreiheit eher wie Hitler und Stalin und gestatten nur Meinungen, die Ihnen (halbwegs) gefallen?

  4. Maria sagt:

    @aloo masala

    Mohammed hat es sicherlich gegeben, aber mit äusserster Wahrscheinlichkeit nicht so, wie er im Koran dargestellt wird (bzw. sich selbst darstellt), das gleiche gilt für Jesus…

  5. Klaus von Böhmer sagt:

    Man kann darüber streiten, ob es Mohammed gegeben hat, oder nicht. Wenn es ihn tatsächlich gegeben hat, sagt aber noch nichts darüber aus, dass er ein Prophet war und den Koran von einem Engel empfangen hat. Genausowenig, wie die Existenz Jesu beweist, dass er Gottes Sohn gewesen ist.

    „Witze über das Göttliche sind für einen Gläubigen schlimmer als Witze über das Weltliche.“
    Das mag sein. Schlimm. Gerade die Göttlichen sollten doch über jeden menschenlichen Witz erhaben sein. Was juckt es die Eiche, wenn sich die Wildsau dran kratzt? Aber der Mensch denkt halt primitiv. Und meint, er müsse, ja könne überhaupt, Gott verteidigen. Wie anmaßend…

    „Gestehen Sie auch das Recht der Meinungsfreiheit denjenigen zu, deren Meinung Sie verachten oder halten Sie es mit Meinungsfreiheit eher wie Hitler und Stalin und gestatten nur Meinungen, die Ihnen (halbwegs) gefallen?“
    Ich gestatte jedem seine Meinung. Von mir aus kann man auch Witze über den Holocaust machen. Im Witz sollte es keine Grenzen geben.

  6. Maria sagt:

    @aloo masala

    Das „Schmähgedicht“ von Böhmermann ist deshalb zulässig, weil die erfundenen Zuschreibungen gegenüber Erdogan weniger drastisch sind als die Realität.

    Also grundsätzlich sind wir uns aber schon einig, dass Erdogan ein Diktator ist, oder steht das noch in Frage?

  7. Magistrat sagt:

    @klaus von…
    Wenn alles, was Sie nicht kennen, für Sie ungeachtet historischer Fakten schlicht nicht existiert und Sie dann auch noch verlangen, dass an Ihrem Wesen die Welt genesen soll, dann haben Sie mit Verlaub ein sehr beschränktes Weltbild, ähnlich wie das der katholischen Kirche vor nicht all zu langer Zeit. Weil Null nicht sein darf, gibt es die Zahl einfach nicht. Wissenschaft ist Ihnen herzlich egal. Und das Recht offenbar auch. Das GG trifft hier ganz klare Wertentscheidungen. Das Beschimpfen religiöser Bekenntnisse ist genauso verwerflich, wie die zynische Missachtung der Menschenwürde.
    Sie halten sich für das Maß aller Dinge. Das zeigt, wie schwer es Ihnen fällt, Ihnen missliebige Meinungen und Lebensentwürfe zu respektieren , wie es die Rechtsordnung gebietet. Es ist leicht, verächtlich zu machen, was anderen heilig ist, es zeugt aber auch von geistiger Degeneration.
    Sie entfernen sich zudem vom Thema dieses Artikels, vielleicht weil Sie widersprechenden Ansichten inhaltlich nichts entgegen zu setzen haben. Vielleicht sollten Sie Ihre wirren Gedanken in einschlägigen Foren absondern – für mich jedenfalls erübrigt sich jede weitere Diskussion abseits der Thematik.

  8. Magistrat sagt:

    @klaus von Böhmer
    Hier ist für Sie Jesus eine „Phantasie Figur“ unter einem anderen Artikel über die Hautfarbe historischer Personen verkünden Sie noch vollmundig: „Sicherlich war Jesus ein Weißer und sicherlich war auch die griechische Bevölkerung zu 100% weiß.“ ( migazin.de)
    Wissen Sie eigentlich was Sie schreiben???

  9. Matthias sagt:

    @ aloo masala

    Gesetzt den Fall, Frauke Petry hätte so ein Gedicht geschrieben…

    Nun, dann hätte die Öffentlichkeit drauf geschlagen. Auch das zu Unrecht, das gäbe nur Niemand zu.

    Allerdings muss ich sagen, dass der Stil zu Frauke Petry passen würde. Böhmermann ist ja kein Gossenkomödiant. Seine „Show“ als Kunstform bedient ja die intellektuellen Kreise. Er ist sich der Derbtheit des Gedichts bewusst und sagt damit ja mehr aus als den reinen Inhalt, nämlich genau wie sie formulieren: Wo ist die Grenze der Kunstfreiheit oder der Satire?

    Zu solche einer tiefgründigen Botschaft wäre Petry nicht in der Lage. Auch ist Petry keine Künstlerin. Beriefe sie sich auf die Kunstfreiheit wäre dies etwas abstrus, dennoch m.E. rechtens.

    In meinem geliebtem Land machen jedoch, wie in fast allen westlichen Demokratien, die Medien die Mehrheitsmeinung, nicht der Sachverhalt.

    Du hast also Recht: Die öffentliche Reaktion wäre ein andere…

  10. Klaus von Böhmer sagt:

    @magistrat
    Jesus als Sohn Gottes gehört für mich ins Reich der Phantasie. ich bitte Sie, der Sohn Gottes…? Jesus als historische Figur, die es gegeben haben könnte, zum Beispiel als Sektenführer, war weiß. Richtig erkannt!

    @aloo
    Diese historischen Fakten möchte ich mal sehen… es gibt sie nämlich nicht. Im Gegensatz zu den Fakten, dass es einen Karl den Großen gegeben hat. Aber glauben Sie, was Sie wollen. Übrigens bin ICH Wissenschaftler, ich halte mich nur an Fakten. Genau deshalb bin ich auch Atheist. „Beschimpfen religiöser Bekenntnisse“? Wer macht sowas? Setzen Sie Witze machen mit Beschimpfen gleich?

    „Das zeigt, wie schwer es Ihnen fällt, Ihnen missliebige Meinungen und Lebensentwürfe zu respektieren , wie es die Rechtsordnung gebietet. Es ist leicht, verächtlich zu machen, was anderen heilig ist, es zeugt aber auch von geistiger Degeneration.“

    Wo haben SIe das nun wieder rausgelesen? Warum respektiere ich keine anderen Meinungen oder Lebensentwürfe? Was genau mache ich verächtlich?